{"id":238,"date":"2015-01-14T10:44:19","date_gmt":"2015-01-14T09:44:19","guid":{"rendered":"http:\/\/www.emaa.de\/?page_id=238"},"modified":"2015-01-14T10:52:45","modified_gmt":"2015-01-14T09:52:45","slug":"anerkennung-abschluesse","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/emaa.de\/?page_id=238","title":{"rendered":"Anerkennung Abschl\u00fcsse"},"content":{"rendered":"<h1>Rum\u00e4nische und bulgarische Fachkr\u00e4fte<\/h1>\n<h4>Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt<\/h4>\n<p>Seit Anfang des Jahres 2012 haben rum\u00e4nische und bulgarische Fachkr\u00e4fte leichteren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Mit den Erleichterungen wurden Rum\u00e4nien und Bulgarien weiter an die volle Freiz\u00fcgigkeit herangef\u00fchrt, die zum 1. 1. 2014 in Kraft treten soll.<\/p>\n<p>Viele Arbeitgeber und Bewerber erkundigen sich dennoch weiterhin bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) nach einer Arbeitserlaubnis. Aus diesem Anlass weist die ZAV noch einmal auf die aktuellen rechtlichen Bestimmungen hin. Die Arbeitserlaubnispflicht entf\u00e4llt f\u00fcr<\/p>\n<ul type=\"disc\">\n<li>Fachkr\u00e4fte mit Hochschulabschluss bei entsprechend qualifizierter Besch\u00e4ftigung,<\/li>\n<li>die Aufnahme betrieblicher Ausbildungen und<\/li>\n<li>Saisonbesch\u00e4ftigungen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>In diesen F\u00e4llen wird f\u00fcr eine Besch\u00e4ftigung in Deutschland keine Arbeitsgenehmigung-EU mehr ben\u00f6tigt. Rum\u00e4nische und bulgarische Arbeitnehmer, die die entsprechenden Bedingungen erf\u00fcllen, k\u00f6nnen ohne vorherige Genehmigung bzw. Einschaltung der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit eine Besch\u00e4ftigung in Deutschland aus\u00fcben. Das gleiche gilt f\u00fcr rum\u00e4nische und bulgarische Staatsangeh\u00f6rige, die sich bereits seit drei Jahren ununterbrochen in Deutschland aufhalten.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem wurde bei Besch\u00e4ftigungen in Ausbildungsberufen die Vorrangpr\u00fcfung ausgesetzt. Das bedeutet, dass nicht mehr zuerst gepr\u00fcft wird, ob es f\u00fcr eine Stelle einen inl\u00e4ndischen Arbeitsuchenden gibt.<\/p>\n<p>Ausf\u00fchrliche Angaben zum Verfahren zur Arbeitsgenehmigung-EU f\u00fcr bulgarische und rum\u00e4nische Staatsangeh\u00f6rige sind zu finden unter:<br \/>\n<a title=\"Externer Link: Informationen zur Arbeitsmarktzulassung  (\u00d6ffnet sich in neuem Fenster)\" href=\"http:\/\/www.zav.de\/arbeitsmarktzulassung\" target=\"_blank\">www.zav.de\/arbeitsmarktzulassung<\/a> &gt; Rechtliche Bestimmungen und Merkbl\u00e4tter<\/p>\n<h1>Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen<\/h1>\n<p>Seit 1. April 2012 haben alle Personen mit eine im Ausland erworbenen staatlich anerkannten Berufsabschluss einen Anspruch darauf, dass ihr Abschluss bewertet und mit einem entsprechenden deutschen Abschluss verglichen wird. Hierf\u00fcr muss ein Antrag auf Gleichwertigkeitspr\u00fcfung gestellt werden.<b>Worum geht es?<\/b>Seit 1. April 2012 hab en alle Personen mit eine im Ausland erworbenen staatlich anerkannten Berufsabschluss einen Anspruch darauf, dass ihr Abschluss bewertet und mit einem entsprechenden deutschen Abschluss verglichen wird. Hierf\u00fcr muss ein Antrag auf Gleichwertigkeitspr\u00fcfung gestellt werden. Nach Beendigung des Verfahrenes erh\u00e4lt der Antragsteller einen offiziellen Bescheid, dass der ausl\u00e4ndische Berufsabschluss dem deutschen Berufsabschluss ganz \u2013 oder in Teilen oder nicht \u2013 entspricht. Der Antragsteller kann sich mit diesem Bescheid auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben und so seine Chancen bei der Jobsuche erh\u00f6hen.<\/p>\n<div class=\"edit\">\n<p><b>Wer ist antragsberechtigt?<\/b><\/p>\n<p>Einen Antrag auf Gleichwertigkeitspr\u00fcfung k\u00f6nnen alle Personen stellen, die im Ausland einen Beruf erlernt haben und in Deutschland in diesem Beruf arbeiten wollen. Ein Antrag kann unabh\u00e4ngig von der Staatsangeh\u00f6rigkeit und vom Aufenthaltsstatus gestellt werden (auch Antr\u00e4ge aus dem Ausland sind m\u00f6glich).<\/p>\n<p><b>Wie L\u00e4uft das Verfahren ab?<\/b><\/p>\n<p>Nach Eingang des Antrages und aller erforderlichen Dokumente wird gepr\u00fcft, ob wesentliche Unterschiede zwischen dem ausl\u00e4ndischem und dem deutschen Berufsabschluss bestehlen. Hauptkriterium f\u00fcr den Vergleich sind Ausbildungsdauer und \u2013inhalt. Auch nachgewiesene Berufserfahrung und Weiterbildungen werden ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p><b>Was kostet das Verfahren? Wie lange dauert es?<\/b><\/p>\n<p>Die Geb\u00fchr des Verfahrens betr\u00e4gt je nach Aufwand zwischen 100 und 600 Euro. Die Kosten sind in der Regel vom Antragsteller zu tragen. Nach Empfang des Antrages und aller erforderlichen Unterlagen versendet die IHK FOSA innerhalb eines Monat eine Empfangsbest\u00e4tigung mit Geb\u00fchrenbescheid. Nach Zahlungseingang beginnt die IHK FOSA mit dem Verfahren, das innerhalb von 3 Monaten abzuschlie\u00dfen ist (bei schwierigen F\u00e4llen kann die Frist einmalig verl\u00e4ngert werden).<\/p>\n<p><b>Welche Stellen bieten Beratung an?<\/b><\/p>\n<p>Die Frage, ob ein Antrag auf Gleichwertigkeitspr\u00fcfung sinnvoll ist oder nicht, h\u00e4ngt vorm pers\u00f6nlicheren Werdegang und den beruflichen Zielen ab. Eine vorherige individuelle Beratung ist daher dringend zu empfehlen.<\/p>\n<p>Eine Erstberatung zum Antrag bieten die \u00f6rtlichen Industrie\u2010 und Handelskammern an (<a href=\"http:\/\/www.dihk.de\/ihk%E2%80%90finder\" target=\"_blank\">www.dihk.de\/ihk\u2010finder<\/a>). Sie informieren \u00fcber das gesamte Verfahren, beraten bei der Einsch\u00e4tzung des deutschen Referenzberufes und verweise n den Antragssteller an die zust\u00e4ndige Stelle. Neben den Industrie\u2010 und Handelskammern gibt es eine Vielzahl weiterer Institutionen und Anlaufstellen mit unterschiedlichsten Beratungsangeboten zum Thema, etwa die Agenturen f\u00fcr Arbeit und JobCenter, Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden, Migrationsberatungsstellen, Auslandsvertretungen. Weiterf\u00fchrende Informationen finden Sie auch unter folgenden links: <a href=\"http:\/\/www.anerkennung-in-deutschland.de\/\" target=\"_blank\">www.anerkennung-in-deutschland.de<\/a>, <a href=\"http:\/\/www.bq-portal.de\/\" target=\"_blank\">www.bq-portal.de<\/a>, <a href=\"http:\/\/www.netzwerk-iq.de\/\" target=\"_blank\">www.netzwerk-iq.de<\/a>.<\/p>\n<p>Welche Stelle ist zust\u00e4ndig f\u00fcr die Gleichwertigkeitspr\u00fcfung<\/p>\n<p><b>Welche Stelle ist zust\u00e4ndig f\u00fcr die Gleichwertigkeitspr\u00fcfung?<\/b><\/p>\n<p>F\u00fcr IHK\u2010Berufe wurde eine zentrale Antragstelle geschaffen, die IHK FOSA (Foreign Skill Approval) mit Sitz in N\u00fcrnberg. Die IHK FOSA nimmt die Antr\u00e4ge entgegen, f\u00fchrt die Gleichwertigkeitspr\u00fcfungen durch und stellt die Bescheide aus. Auf der Website der IHK FOSA finden Antragsteller alle n\u00f6tigen Informationen und Dokumente, die f\u00fcr den Antrag ben\u00f6tigt werden, sowie eine Telefon\u2010Hotline.<\/p>\n<p><i><b>IHK FOSA \u2013 Foreign Skill Approval<\/b><\/i><\/p>\n<p><i>Loftwerk, Ulmenstra\u00dfe 52f 90443 N\u00fcrnberg<\/i><i><br \/>\n<i>Web:<\/i><\/i> <i><a href=\"http:\/\/www.ihk-fosa.de\/\" target=\"_blank\">www.ihk-fosa.de<\/a><\/i><i><br \/>\n<i>Email:<\/i><\/i> <i><a href=\"mailto:info@ihk-fosa.de\" target=\"_blank\">info@ihk-fosa.de<\/a><\/i><i><br \/>\n<i>Telefon<\/i><\/i><i>\u2010Hotline: 0911\/81 50 6\u2010<\/i><i>0<\/i><\/p>\n<p><b>Das Internetportal <\/b><a href=\"http:\/\/www.anerkennung-in-deutschland.de\/\" target=\"_blank\"><b>www.anerkennung-in-deutschland.de<\/b><\/a><b><br \/>\n<\/b>unterst\u00fctzt Interessierte auf dem Weg, ihren im Ausland erworbenen Abschluss auf Gleichwertigkeit zum entsprechenden deutschen Abschluss pr\u00fcfen zu lassen. Hier ist auch zu erfahren, welche Papiere f\u00fcr ein Verfahren ben\u00f6tig werden. Erg\u00e4nzend hierzu hat das Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) im Auftrag des BMBF eine Telefon-Hotline freigeschaltet, die f\u00fcr Interessierte aus dem In- und Ausland zug\u00e4nglich ist. Anrufer erhalten hier in deutscher und englischer Sprache Auskunft \u00fcber die einzelnen Schritte und Voraussetzungen der beruflichen Anerkennung. Die Hotline ist unter der Nummer +49 (0)30-1815-1111 erreichbar.<\/p>\n<\/div>\n<h1>Berufsqualifikationen 2011<\/h1>\n<p><b>Berufsqualifikationen<\/b><\/p>\n<p>Die Rechte der EU-B\u00fcrger, sich \u00fcberall in der EU niederzulassen oder Dienstleistungen zu erbringen, sind wesentliche Grunds\u00e4tze des Gemeinschaftsrechts. Nationale Vorschriften, nach denen nur gem\u00e4\u00df bestimmten Rechtsvorschriften erworbene Berufsqualifikationen anerkannt werden, behindern diese grundlegenden Freiheiten.<\/p>\n<p>Diese Hindernisse werden \u00fcberwunden durch EU-Bestimmungen, die die gegenseitige Anerkennung der Berufsqualifikationen zwischen den Mitgliedstaaten gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>die gegenseitige Anerkennung gilt f\u00fcr alle Berufe, f\u00fcr die die Mitgliedstaaten eine Qualifikation fordern, mit Ausnahme der im vorstehenden Absatz genannten Berufe; weitere Informationen stehen auf den Seiten &#8222;<a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/internal_market\/qualifications\/general-system_de.htm\" target=\"_blank\">allgemeines System<\/a>&#8220; zur Verf\u00fcgung<\/p>\n<p>Die EU hat unl\u00e4ngst die Regelungen f\u00fcr die Anerkennung beruflicher Bef\u00e4higungsnachweise reformiert. Sie verfolgte damit vier Ziele: flexiblere Arbeitsm\u00e4rkte, weitere Liberalisierung bei der Erbringung von Dienstleistungen, F\u00f6rderung der automatischen Anerkennung von Qualifikationen sowie Vereinfachung der Verwaltungsverfahren.<\/p>\n<p>In der\u00a0Richtlinie (<a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/internal_market\/qualifications\/future_de.htm\" target=\"_blank\">2005\/36\/EG<\/a>) werden 15 Richtlinien konsolidiert und modernisiert, die alle Anerkennungsvorschriften betreffen mit Ausnahme der Vorschriften f\u00fcr Rechtsanw\u00e4lte, T\u00e4tigkeiten im Handel und Vertrieb von Giftstoffen sowie Handelsvertreter. Dies ist die erste umfassende Modernisierung des EU-Systems seit dessen Einf\u00fchrung vor \u00fcber 40 Jahren.<\/p>\n<p>F\u00fcr <b>praktische Informationen<\/b> \u00fcber die Anerkennung von Berufsqualifikationen \u00fcberall in der EU steht Ihnen das Portal &#8218;<a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/youreurope\/nav\/de\/citizens\/working\/qualification-recognition\/index.html\" target=\"_blank\">Europa f\u00fcr Sie<\/a>&#8218; zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Die aktuellen <b>Verzeichnisse der Berufe<\/b>, die in den EU-Mitgliedstaaten, in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz reglementiert sind, finden Sie in der <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/internal_market\/qualifications\/regprof\/index.cfm?lang=de\" target=\"_blank\">Datenbank &#8218;Liste der reglementierten Berufe&#8216;<\/a>. Sie enth\u00e4lt alle n\u00fctzlichen Informationen \u00fcber jeden reglementierten Beruf (Kontaktstellen, zust\u00e4ndige Beh\u00f6rden, Statistiken, u.s.w.).<\/p>\n<p>Bei <b>Problemen<\/b> mit der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen, ber\u00e4t Sie der &#8218;<a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/citizensrights\/front_end\/index_de.htm\" target=\"_blank\">Wegweiserdienst f\u00fcr die B\u00fcrger<\/a>&#8218; der EU kostenlos.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h1>Anerkennung ausl\u00e4ndischer Abschl\u00fcsse wird leichter 2011<\/h1>\n<p><b>Gesetz verabschiedet, November 2011<\/b><\/p>\n<p><b>Anerkennung ausl\u00e4ndischer Abschl\u00fcsse wird leichter<\/b><\/p>\n<p>Erfolg f\u00fcr Bildungsministerin Schavan: Der Bundesrat hat ihr Gesetz zur Anerkennung ausl\u00e4ndischer Berufsabschl\u00fcsse abgesegnet \u2013 obwohl die Regelung der SPD nicht weit genug geht.<\/p>\n<p>Im Ausland erworbene Berufsabschl\u00fcsse werden k\u00fcnftig leichter in Deutschland anerkannt. Der <a href=\"http:\/\/www.welt.de\/themen\/Bundesrat\/\" target=\"_blank\">Bundesrat<\/a> stimmte einem <a href=\"http:\/\/www.welt.de\/themen\/Anerkennungsgesetz\/\" target=\"_blank\">Gesetz<\/a> zu, das Ausl\u00e4ndern einen Anspruch auf die individuelle Pr\u00fcfung ihrer Berufsabschl\u00fcsse zuspricht. Damit sollen der Fachkr\u00e4ftemangel bek\u00e4mpft und die Integration gef\u00f6rdert werden.<\/p>\n<p>Wer einen ausl\u00e4ndischen Abschluss anerkennen lassen will, kann dies bei den zust\u00e4ndigen Kammern oder Beh\u00f6rden beantragen. Diese m\u00fcssen innerhalb von drei Monaten \u00fcber die Gleichwertigkeit des Abschlusses befinden. Nach Sch\u00e4tzung von Bundesbildungsministerin <a href=\"http:\/\/www.welt.de\/themen\/Annette%20Schavan\/\" target=\"_blank\">Annette Schavan (CDU<\/a>) werden in den ersten beiden Jahren jeweils rund 25.000 Menschen von dem Gesetz profitieren.<\/p>\n<p>Der SPD geht das Gesetz nicht weit genug. Es sei zwar ein Fortschritt, aber nur ein sehr kleiner, sagten der Hamburger B\u00fcrgermeister <a href=\"http:\/\/www.welt.de\/themen\/Olaf%20Scholz\/\" target=\"_blank\">Olaf Scholz<\/a> und der nordrhein-westf\u00e4lische Arbeitsminister Guntram Schneider. Scholz fehlte ein verbindlicher Beratungsanspruch, Schneider forderte eine grundlegende \u00dcberarbeitung. Aber im Bundesrat gab es keine Mehrheit f\u00fcr die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bund und L\u00e4ndern.<\/p>\n<p><b>Schavan nimmt Kritikern Wind aus den Segeln<\/b><\/p>\n<p>Denn mit zwei Protokollerkl\u00e4rungen hatte Schavan den Kritikern den Wind aus den Segeln genommen. Sie sagte zu, dass die Bundesanstalt f\u00fcr Arbeit die \u201esachgerechte Anwendung des gesetzlichen Anspruchs auf arbeitsmarktliche Beratung sicherstellt\u201c. Au\u00dferdem werde die Umsetzung des Gesetzes nicht erst nach vier<\/p>\n<p>Damit die Bundesregierung dieses Versprechen auch h\u00e4lt, bat der Bundesrat auf Antrag Sachsens die Bundesregierung noch einmal offiziell in einer Entschlie\u00dfung, \u201eden Vollzug in geeigneter Weise kontinuierlich zu beobachten und bei offensichtlichem Anpassungsbedarf gesetzgeberisch t\u00e4tig zu werden\u201c.<\/p>\n<p><b><span lang=\"EN\">Anerkennung von ausl\u00e4ndischen Berufsabschl\u00fcssen<\/span><\/b><\/p>\n<p><span lang=\"EN\">Die Industrie- und Handelskammern sind zust\u00e4ndige Stelle f\u00fcr die Anerkennung\/Gleichstellung einer gewerblich-technischen oder kaufm\u00e4nnischen Berufsausbildung. Folgende Informationen geben einen ersten Einblick in das Verfahren einer Gleichstellung. Grunds\u00e4tzlich k\u00f6nnen drei unterschiedliche Gleichstellungen unterschieden werden:<\/span><\/p>\n<ul type=\"disc\">\n<li><span lang=\"EN\">Gleichstellung nach dem Bundesvertriebenengesetz<\/span><\/li>\n<li><span lang=\"EN\">Gleichstellung auf Grund eines bilateralen Abkommens<\/span><\/li>\n<li><span lang=\"EN\">Freiwillige Stellungnahme der IHK<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p><b><span lang=\"EN\">Das Bundesvertriebenengesetz ist bisher die einzige Rechtsgrundlage, auf der die Industrie- und Handelskammern ein formelles Anerkennungsverfahren durchf\u00fchren!<\/span><\/b><\/p>\n<p><b><span lang=\"EN\">Gleichstellung nach dem Bundesvertriebenengesetz<\/span><\/b><span lang=\"EN\"><br \/>\nWer einen Berufsabschluss auf Facharbeiterniveau in den L\u00e4ndern der ehemaligen Sowjetunion, Bulgarien, Rum\u00e4nien, Polen, der ehemaligen Tschechoslowakei oder Ungarn erworben hat und eine Sp\u00e4taussiedlerbescheinigung oder einen Vertriebenenausweis besitzt, kann die Anerkennung bzw. Gleichstellung seines Ausbildungsabschlusses gem\u00e4\u00df \u00a710 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) beantragen. Die Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes zur Anerkennung ausl\u00e4ndischer Abschl\u00fcsse gelten nur f\u00fcr anerkannte Sp\u00e4taussiedler. <b>Weder die deutsche Volkszugeh\u00f6rigkeit noch die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit k\u00f6nnen eine Anerkennung als Sp\u00e4taussiedler ersetzen!<\/b><\/span><\/p>\n<p><span lang=\"EN\">Unabh\u00e4ngig von der Anerkennung als Sp\u00e4taussiedler k\u00f6nnen solche Personen jedoch beim Nachweis der deutschen Volkszugeh\u00f6rigkeit die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit erhalten. Die beiden Antr\u00e4ge k\u00f6nnen (auch zeitlich) v\u00f6llig unabh\u00e4ngig voneinander gestellt werden und das Ergebnis des einen beeinflusst nicht das Ergebnis des anderen. Dies f\u00fchrt dazu, dass zunehmend Personen deutscher Volkszugeh\u00f6rigkeit die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit erhalten, auf Grund der fehlenden Benachteiligung jedoch nicht als Sp\u00e4taussiedler anerkannt werden und somit auch alle f\u00fcr Sp\u00e4taussiedler geltenden Vorteile nicht in Anspruch nehmen k\u00f6nnen. Dabei ist es v\u00f6llig unerheblich, ob die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit vor oder nach der Ausreise aus dem betreffenden Land zuerkannt wird.<\/span><\/p>\n<p><span lang=\"EN\">Personen, denen die deutsche Staatszugeh\u00f6rigkeit zuerkannt wurde und die angeben Sp\u00e4taussiedler zu sein, obwohl sie hier\u00fcber keine Bescheinigung vorlegen k\u00f6nnen, m\u00fcssen f\u00fcr die Anerkennung als Sp\u00e4taussiedler einen separaten Antrag stellen. Wurde oder wird dieser Antrag jedoch abgelehnt, so ist nach der geltenden Rechtslage eine f\u00f6rmliche Anerkennung der im Ausland erworbenen Ausbildungsabschl\u00fcsse nicht m\u00f6glich.<\/span><\/p>\n<p><b><span lang=\"EN\">Gleichstellung auf Grund eines bilateralen Abkommens<\/span><\/b><span lang=\"EN\"><br \/>\nStammt der Antragsteller aus einem Staat, mit dem die Bundesrepublik Deutschland ein bilaterales Abkommen abgeschlossen hat, so ist eine Anerkennung bzw. Gleichstellung ebenfalls m\u00f6glich. Allerdings bestehen solche Abkommen bislang nur mit Frankreich, \u00d6sterreich und der Schweiz.<\/span><\/p>\n<p><span lang=\"EN\"><a href=\"http:\/\/www.sihk.de\/linkableblob\/331988\/.2.\/data\/Liste_der_gleichwertigen_Berufsbildungsabschluesse_Deutschland_--data.pdf\" target=\"_blank\">Liste der gleichwertigen Berufsbildungsabschl\u00fcsse Deutschland &#8211; \u00d6sterreich<\/a><\/span><\/p>\n<p><span lang=\"EN\"><a href=\"http:\/\/www.bmwi.de\/BMWi\/Navigation\/Ausbildung-und-Beruf\/Gleichstellung-auslaendischer-Pruefungszeugnisse\/gleichstellung-auslaendischer-pruefungszeugnisse.html\" target=\"_blank\">Weitere Infos zu den bilateralen Ankommen finden Sie hier.<\/a><\/span><\/p>\n<p><b><span lang=\"EN\">Freiwillige Stellungnahme der IHK<\/span><\/b><span lang=\"EN\"><br \/>\nAlle im Ausland erworbenen Ausbildungsabschl\u00fcsse k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich nur dann als gleichwertig mit einer entsprechenden deutschen IHK-Abschlusspr\u00fcfung anerkannt werden, wenn hierf\u00fcr eine Rechtsgrundlage besteht.<\/span><\/p>\n<p><span lang=\"EN\">F\u00fcr alle Abschl\u00fcsse, die nicht unter das Bundesvertriebenengesetz fallen oder die in einem Land erworben wurden, mit dem kein bilaterales Abkommen besteht, ist eine Gleichstellung nicht m\u00f6glich. Allerdings kann die SIHK in diesen F\u00e4llen als freiwillige Serviceleistung eine Stellungnahme abgeben.<\/span><\/p>\n<p><b><span lang=\"EN\">Erforderliche Unterlagen<\/span><\/b><span lang=\"EN\"><br \/>\nF\u00fcr die Bearbeitung eines entsprechenden Antrages &#8211; soweit die Industrie- und Handelskammer f\u00fcr die Bewertung des von Ihnen vorgelegten Berufsabschlusses zust\u00e4ndig ist &#8211; ben\u00f6tigen wir folgende Unterlagen:<\/span><\/p>\n<ul type=\"disc\">\n<li><span lang=\"EN\">beglaubigte Kopie der Originalzeugnisse und \u2013diplome<\/span><\/li>\n<li><span lang=\"EN\">beglaubigte Kopie der \u00dcbersetzung dieser Zeugnisse und Diplome erstellt durch einen vereidigten und \u00f6ffentlich bestellten Dolmetscher<\/span><\/li>\n<li><span lang=\"EN\">beglaubigte Kopie des Vertriebenenausweises bzw. der Sp\u00e4taussiedlerbescheinigung gem\u00e4\u00df \u00a7 15 BVFG<\/span><\/li>\n<li><span lang=\"EN\">tabellarischer Lebenslauf (schulischer und beruflicher Werdegang)<\/span><\/li>\n<li><span lang=\"EN\">ggfs. weitere Zeugnisse\/Nachweise \u00fcber die schulische oder berufliche Ausbildung oder berufliche T\u00e4tigkeiten (Arbeitsbuch), soweit sie mit dem Berufsabschluss im Zusammenhang stehen (in deutscher \u00dcbersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher)<\/span><\/li>\n<li><span lang=\"EN\">bei einer freiwilligen Stellungnahme (nicht beglaubigte) Kopie der Aufenthaltsgenehmigung sowie des Personalausweises<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p><a href=\"http:\/\/www.sihk.de\/bildung\/Inhalt\/auslaendische_abschluesse\/\" target=\"_blank\">http:\/\/www.sihk.de\/bildung\/Inhalt\/auslaendische_abschluesse\/<\/a><\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>28.09.2011\u00a0 <a href=\"http:\/\/www.bmbf.de\/de\/15644.php\" target=\"_blank\">http:\/\/www.bmbf.de\/de\/15644.php<\/a><\/p>\n<p><b>Anerkennung ausl\u00e4ndischer <\/b><b>Berufsabschl\u00fcsse<\/b><\/p>\n<p>Der demografische Wandel ver\u00e4ndert unsere Gesellschaft und f\u00fchrt bereits heute in bestimmten Arbeitsmarktsegmenten zu einem Mangel an qualifizierten Fachkr\u00e4ften, etwa bei Medizin- und Erziehungsberufen, im Pflegebereich und bei sogenannten MINT-Berufen. Deshalb ist es wichtig, alle Qualifikationspotenziale im Inland zu aktivieren und zu nutzen. Zudem soll Deutschland f\u00fcr qualifizierte Zuwanderung attraktiver werden. Um die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen zu verbessern, hat die Bundesregierung ein &#8222;Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen&#8220; beschlossen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Viele Deutsche und nach Deutschland Zugewanderte haben in anderen L\u00e4ndern gute berufliche Qualifikationen und Abschl\u00fcsse erworben, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt dringend gebraucht werden. Sie k\u00f6nnen diese Qualifikationen hier aber oft nicht optimal verwerten, weil Bewertungsverfahren und Bewertungs-ma\u00dfst\u00e4be bisher fehlen. Die bisherigen Regelungen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschl\u00fcssen und Qualifikationen sind unzureichend und wenig einheitlich.<\/p>\n<p>Eine Sonderauswertung des Mikrozensus 2008 im Auftrag des BMBF geht insgesamt von rund 2,9 Millionen in Deutschland lebenden Personen mit Migrationshintergrund aus, die ihren h\u00f6chsten beruflichen Abschluss im Ausland erworben haben. Die Zahl derer, die aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung ein Anerkennungsverfahren anstreben k\u00f6nnten, wird auf ca. 300.000 Personen gesch\u00e4tzt. Diese Sch\u00e4tzung st\u00fctzt sich insbesondere auf die Annahme, dass vor allem bei Arbeitslosen und unterhalb ihrer Qualifikation Besch\u00e4ftigten mit einem ausl\u00e4ndischen Berufsabschluss von einem hohen Anerkennungsinteresse auszugehen ist.<\/p>\n<p><b>Das neue &#8222;Anerkennungsgesetz&#8220;<\/b><\/p>\n<p>Durch die Neuregelung wird erreicht, dass k\u00fcnftig f\u00fcr Anerkennungssuchende, Arbeitgeber und Betriebe nachvollziehbare und bundesweit m\u00f6glichst einheitliche Bewertungen zu beruflichen Auslandsqualifikationen zur Verf\u00fcgung stehen.<\/p>\n<p>Der Gesetzentwurf umfasst ein neues Bundesgesetz, das sogenannte Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, sowie Anpassungen in bereits bestehenden Regelungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in rund 60 auf Bundesebene geregelten Berufsgesetzen und Verordnungen f\u00fcr die reglementierten Berufe, also z.B. f\u00fcr die akademischen und nichtakademischen Heilberufe und die Handwerksmeister.<\/p>\n<p>Die L\u00e4nder haben angek\u00fcndigt, die berufsrechtlichen Regelungen in ihrem Zust\u00e4ndigkeitsbereich (beispielsweise Lehrer, Ingenieure, Erzieher) ebenfalls zu \u00e4ndern, um auch f\u00fcr diese Berufe die Anerkennungsverfahren zu verbessern.<\/p>\n<p>Der Bundesrat hat am 27. Mai 2011 zum Gesetzentwurf Stellung genommen; Bundesregierung und Bundesrat stimmen in den Grundanliegen des Anerkennungsgesetzes \u00fcberein. Das Gesetz wurde am 1. Juli 2011 in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt und an die zust\u00e4ndigen Aussch\u00fcsse \u00fcbermittelt.<\/p>\n<p><b><br \/>\nDie Vorteile f\u00fcr Migrantinnen und Migranten<\/b><\/p>\n<p>Bisher haben nur wenige Personen, die mit beruflichen Qualifikationen nach Deutschland kommen, die M\u00f6glichkeit, diese bewerten zu lassen. Das Bundesgesetz weitet die Anspr\u00fcche auf Bewertung ausl\u00e4ndischer Berufsqualifikationen im Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Bundes betr\u00e4chtlich aus und schafft m\u00f6glichst einheitliche und transparente Verfahren:<\/p>\n<ul type=\"disc\">\n<li>Ein Meilenstein f\u00fcr die Bewertungspraxis in Deutschland ist die Einf\u00fchrung eines Rechtsanspruchs auf ein Bewertungsverfahren f\u00fcr die rund 350 nicht reglementierten Berufe (Ausbildungsberufe im dualen System nach dem Berufsbildungsgesetz und im Handwerk). Das neue Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz schafft erstmals f\u00fcr Unionsb\u00fcrger und Drittstaatsangeh\u00f6rige einen allgemeinen Anspruch auf eine individuelle Gleichwertigkeitspr\u00fcfung (gab es bisher nur f\u00fcr Sp\u00e4taussiedler). F\u00fcr diese Berufe wird die Frage, ob die mitgebrachte Qualifikation gleichwertig ist, k\u00fcnftig nach einheitlichen Kriterien und in einem einheitlich geregelten Verfahren beurteilt. Dies schafft gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Transparenz f\u00fcr Antragssteller, Arbeitgeber und zust\u00e4ndige Stellen.<\/li>\n<li>In einer ganzen Reihe von Berufen in Deutschland waren die Berufsaus\u00fcbung und auch der Zugang zu den entsprechenden Anerkennungsverfahren bisher an die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit oder die Staatsangeh\u00f6rigkeit eines EU-Mitgliedsstaates gekn\u00fcpft. Das Gesetz schafft diese Kopplung an die Staatsangeh\u00f6rigkeit weitgehend ab. Ausschlaggebend sind in den meisten Berufen k\u00fcnftig nur der Inhalt und die Qualit\u00e4t der Berufsqualifikationen, nicht aber die Staatsangeh\u00f6rigkeit oder Herkunft. So kann nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Beispiel auch ein t\u00fcrkischer Arzt bei Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen eine Approbation erhalten. Dies war bisher &#8211; selbst wenn er in Deutschland studiert hatte &#8211; nicht m\u00f6glich.<\/li>\n<\/ul>\n<p><b>Das Gleichwertigkeitsverfahren<\/b><\/p>\n<p>Mit dem Gesetz werden ausgewogene und praxistaugliche Regelungen geschaffen. Die zust\u00e4ndigen Stellen pr\u00fcfen die Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anhand der deutschen Referenzberufe. Damit wird das hohe Niveau der deutschen Abschl\u00fcsse gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<p>Vorgesehen sind k\u00fcnftig z\u00fcgige Verfahren. Die Entscheidung \u00fcber die Gleichwertigkeit muss grunds\u00e4tzlich innerhalb von drei Monaten ab Vorliegen aller zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen ergehen.<\/p>\n<p>Um zus\u00e4tzliche B\u00fcrokratie zu vermeiden, werden die bereits bestehenden und funktionierenden Strukturen zur Bewertung von Auslandsqualifikationen genutzt. Dies bedeutet, dass die bereits jetzt f\u00fcr die Anerkennungsverfahren von Unionsb\u00fcrgern und Sp\u00e4taussiedlern zust\u00e4ndigen Kammern und Beh\u00f6rden auch die Verfahren nach dem Gesetz umsetzen werden.<\/p>\n<p>Die Informationslage der Antragsteller soll durch begleitende Ma\u00dfnahmen rechtzeitig zum Inkrafttreten des Gesetzes entscheidend verbessert werden. Geplant sind eine Internetseite mit Erstinformationen, eine Telefon-Hotline, mehrsprachige Informationsmaterialien und regionale Anlaufstellen, die auch Angebote zu Beratung und Verfahrensbegleitung vermitteln.<\/p>\n<p><b>Ein erster Schritt zur Vereinheitlichung der Anerkennungspraxis<\/b><\/p>\n<p>Das Gesetz tr\u00e4gt dazu bei, die bisher uneinheitliche und deswegen zum Teil benachteiligende Bewertungspraxis entscheidend zu verbessern.<br \/>\nDer Vollzug des Gesetzes ist Sache der L\u00e4nder Die L\u00e4nder sind deshalb aufgefordert, ihren Vollzugsbeh\u00f6rden in den jeweiligen Berufssparten m\u00f6glichst einheitliche Vollzugskriterien an die Hand zu geben, damit \u00fcber identische Anerkennungssachverhalte nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich entschieden wird.<\/p>\n<p>Um einheitliche Verfahren zu gew\u00e4hrleisten, schafft das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz zudem die M\u00f6glichkeit, die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Anerkennungsverfahren zum Beispiel f\u00fcr bestimmte Berufe oder Herkunftsregionen bei einer zust\u00e4ndigen Stelle zu b\u00fcndeln. Auch in diesem Punkt sind die L\u00e4nder im Weiteren gefordert.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.anabin.de\/faq\/Allgemeines_Anerkennungsverfahren.htm\" target=\"_blank\">http:\/\/www.anabin.de\/faq\/Allgemeines_Anerkennungsverfahren.htm<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<table border=\"0\" width=\"100%\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td colspan=\"2\" width=\"100%\"><b>Allgemeines &#8211; Anerkennungsverfahren<\/b><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"6%\"><\/td>\n<td width=\"94%\"><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<table border=\"0\" width=\"100%\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"3%\">1.<\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"97%\"><b>Ist meine ausl\u00e4ndische Ausbildung in Deutschland anerkannt?<\/b><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"3%\">2.<\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"97%\"><b>Wo erhalte ich umfassende Informationen zur Anerkennung ausl\u00e4ndischer Bildungsnachweise in der Bundesrepublik Deutschland?<\/b><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"3%\">3.<\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"97%\"><b>Wozu dient der &#8222;Europass&#8220;?<\/b><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"3%\">4.<\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"97%\"><b>Ich habe von der f\u00fcr mein Anliegen zust\u00e4ndigen Stelle einen negativen Bescheid erhalten, mit dem ich nicht einverstanden bin. Was kann ich tun?<\/b><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"3%\">5.<\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"97%\"><b>Kann man bei der ZAB ein Stipendium beantragen?<\/b><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"3%\"><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"97%\"><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<table border=\"0\" width=\"100%\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"100%\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"100%\"><a name=\"1\"><\/a>1. Ist meine ausl\u00e4ndische Ausbildung in Deutschland anerkannt?<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"100%\">Die Frage l\u00e4\u00dft sich in dieser allgemeinen Form nicht beantworten. Je nachdem, welches Anerkennungsziel Sie haben, ergibt sich eine bestimmte Vorgehensweise. Wollen Sie in Deutschland studieren (&#8222;akademisch&#8220;), wollen Sie Ihren im Ausland erlernten Beruf aus\u00fcben (&#8222;beruflich&#8220;) oder geht es Ihnen um die F\u00fchrung Ihres ausl\u00e4ndischen Grades (&#8222;Gradf\u00fchrung&#8220;)?Akademisch:<br \/>\nSowohl f\u00fcr die Entscheidung \u00fcber die Zulassung als auch \u00fcber den Umfang der Anrechnung von Studienleistungen sind die deutschen Hochschulen selbst zust\u00e4ndig.Beruflich:<br \/>\nEin Verfahren der beruflichen Anerkennung ist nur auf der Grundlage einer konkreten Rechtsgrundlage m\u00f6glich. Eine derartige Rechtsgrundlage gibt es in der Regel nur f\u00fcr sogenannte reglementierte Berufe, das sind Berufe, f\u00fcr deren Aus\u00fcbung der Staat rechtliche Regelungen erlassen hat. Zun\u00e4chst ist daher zu kl\u00e4ren, ob es f\u00fcr Ihr Anerkennungsziel \u00fcberhaupt ein Anerkennungsverfahren gibt. Wenn ja, ist die zust\u00e4ndigen Stelle zu ermitteln. Befragen Sie dazu bitte die Datenbank anabin unter &#8222;Zust\u00e4ndige Stellen in Deutschland&#8220;.<\/p>\n<p>Wenn nein, ist unmittelbar Bewerbung bei potentiellen Arbeitgebern m\u00f6glich. Ggf. k\u00f6nnen Sie den anabin \u2013 Ausdruck mit der Aussage zur Wertigkeit Ihres Abschlusses beif\u00fcgen. Weiteres siehe unter &#8222;FAQ\/Beruf&#8220;<\/p>\n<p>Gradf\u00fchrung:<br \/>\nAntworten auf Fragen zu der Form, in der Sie Ihren im Ausland erworbenen Grad in Deutschland f\u00fchren k\u00f6nnen, finden Sie in anabin unter &#8222;Dokumente\/F\u00fchrung ausl\u00e4ndischer Hochschulgrade&#8220;.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"100%\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"100%\"><a name=\"2\"><\/a>2. Wo erhalte ich umfassende Informationen zur Anerkennung ausl\u00e4ndischer Bildungsnachweise in der Bundesrepublik Deutschland?<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"100%\">Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der <a href=\"http:\/\/www.kmk.org\/\" target=\"_blank\">Kultusministerkonferenz<\/a> im Bereich &#8222;Ausl\u00e4ndisches Bildungswesen&#8220;.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"100%\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"100%\"><a name=\"3\"><\/a>3. Wozu dient der &#8222;Europass&#8220;?<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"100%\">Umfassende Informationen zum Europass finden Sie beim <a href=\"http:\/\/www.europass-info.de\/de\/start.asp\" target=\"_blank\">Bundesinstitut f\u00fcr Berufsbildung (BIBB)<\/a>.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"100%\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"100%\"><a name=\"4\"><\/a>4. Ich habe von der f\u00fcr mein Anliegen zust\u00e4ndigen Stelle einen negativen Bescheid erhalten, mit dem ich nicht einverstanden bin. Was kann ich tun?<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"100%\">Ihr Ansprechpartner bleibt grunds\u00e4tzlich die f\u00fcr die Anerkennung zust\u00e4ndige Stelle. Eine \u00fcbergeordnete Stelle, die deren Entscheidung korrigieren k\u00f6nnte, gibt es in der Regel nicht, in keinem Fall ist es die ZAB. Sie k\u00f6nnen dort unter Nennung von Gr\u00fcnden Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen und sich dort ggf. auch \u00fcber andere Anerkennungsm\u00f6glichkeiten beraten lassen. Auch wenn der negative Bescheid schon etwas \u00e4lter ist und Sie in der Zwischenzeit weitere Qualifikationen erworben haben, m\u00fcssen Sie sich erneut an die f\u00fcr Sie zust\u00e4ndige Anerkennungsbeh\u00f6rde wenden.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"100%\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"100%\"><a name=\"5\"><\/a>5. Kann man bei der ZAB ein Stipendium beantragen?<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"100%\">Nein. Dazu m\u00fcssten Sie sich bitte an den <a href=\"http:\/\/www.daad.de\/\" target=\"_blank\">DAAD<\/a> oder an eine andere stipendienvergebende Stelle wenden.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"100%\">&nbsp;<\/p>\n<table border=\"0\" width=\"100%\">\n<tbody>\n<tr>\n<td colspan=\"2\" bgcolor=\"#ffcc00\" width=\"100%\"><b>Beruf &#8211; Anerkennung innerhalb der EU<\/b><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"6%\"><\/td>\n<td width=\"94%\"><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<table border=\"0\" width=\"100%\">\n<tbody>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"3%\">1.<\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"97%\"><b>Ich bin EU-Staatsangeh\u00f6riger und habe in einem neuen EU-Mitgliedstaaten eine \u00e4rztliche\/zahn\u00e4rztliche Ausbildung absolviert. Wie sieht es mit der Anerkennung in den \u00fcbrigen Mitgliedstaaten aus?<\/b><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"3%\">2.<\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"97%\"><b>Was besagt die Konformit\u00e4tsbescheinigung und was ist der T\u00e4tigkeitsnachweis?<\/b><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"3%\">3.<\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"97%\"><b>Was geschieht, wenn ich weder die Konformit\u00e4tsbescheinigung noch den T\u00e4tigkeitsnachweis beibringen kann?<\/b><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"3%\">4.<\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"97%\"><b>Was kann ich tun, wenn die berufliche Qualifikation, die ich in einem Mitglied-\/Vertragsstaat erworben habe, in einem anderen Mitglied-\/Vertragsstaat nach meiner Meinung nicht korrekt anerkannt wurde?<\/b><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"3%\">5.<\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"97%\"><b>Wann kann ich mich an den Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) wenden?<\/b><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"3%\">6.<\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"97%\"><b>Was ist die Haager Apostille?<\/b><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"3%\">7.<\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"97%\"><b>Wozu dient der &#8222;Europass&#8220;?<\/b><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"3%\"><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"97%\"><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<table border=\"0\" width=\"100%\">\n<tbody>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"100%\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"100%\"><a name=\"1\"><\/a>1. Ich bin EU-Staatsangeh\u00f6riger und habe in einem neuen EU-Mitgliedstaaten eine \u00e4rztliche\/zahn\u00e4rztliche Ausbildung absolviert. Wie sieht es mit der Anerkennung in den \u00fcbrigen Mitgliedstaaten aus?<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td bgcolor=\"#ffffcc\" width=\"100%\">Die Richtlinien der EU f\u00fcr die Anerkennung von Berufsqualifikationen gelten in neuen Mitgliedstaaten ab dem Datum des Beitritts, f\u00fcr Rum\u00e4nien und Bulgarien also ab dem 01.01.2007. Die automatische Anerkennung f\u00fcr Berufe nach dem sektoralen System wie die des Arztes und des Zahnarztes tritt allerdings erst ein f\u00fcr Qualifikationen, f\u00fcr die die Ausbildung nach dem Beitritt aufgenommen wurde.Wurde die jeweilige Qualifikation bereits vor dem Beitritt erworben, muss entweder die Richtlinienkonformit\u00e4t der Ausbildung durch eine entsprechende Bescheinigung der zust\u00e4ndigen Stelle des neuen Mitgliedstaats nachgewiesen werden oder aber der T\u00e4tigkeitsnachweis gef\u00fchrt werden.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"100%\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"100%\"><a name=\"2\"><\/a>2. Was besagt die Konformit\u00e4tsbescheinigung und was ist der T\u00e4tigkeitsnachweis?<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td bgcolor=\"#ffffcc\" width=\"100%\">Die Konformit\u00e4tsbescheinigung best\u00e4tigt, dass der Qualifikation eine Ausbildung zu Grunde liegt, die bereits zum Zeitpunkt ihres Abschlusses den EU-Normen entsprochen hat. Der alternativ zu f\u00fchrende T\u00e4tigkeitsnachweis besagt, dass der Inhaber der in Rede stehenden Qualifikation in den letzten f\u00fcnf Jahren vor Abgabe der Bescheinigung mindestens drei Jahre lang den entsprechenden Beruf ordnungsgem\u00e4\u00df und rechtm\u00e4\u00dfig ausge\u00fcbt hat.<\/p>\n<p>F\u00fcr diese Bescheinigungen liegen keine EU-weit verwendeten Muster oder Vordrucke vor. Bei den Berufen des Arztes und des Zahnarztes m\u00fcssen sie von dem Gesundheitsministerium des Ausbildungsstaates ausgestellt werden, nicht von den Universit\u00e4ten. Sie sollten sich diese Nachweise ausstellen lassen, bevor Sie in Deutschland den Antrag auf Approbation stellen.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"100%\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"100%\"><a name=\"3\"><\/a>3. Was geschieht, wenn ich weder die Konformit\u00e4tsbescheinigung noch den T\u00e4tigkeitsnachweis beibringen kann?<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td bgcolor=\"#ffffcc\" width=\"100%\">Sollten Sie weder die Konformit\u00e4tsbescheinigung vorlegen noch den T\u00e4tigkeitsnachweis f\u00fchren k\u00f6nnen, muss die Gleichwertigkeit des Kenntnisstandes nachgewiesen werden; d.h. in diesem Fall m\u00fcssten Sie eine Kenntnispr\u00fcfung \/ Gleichwertigkeitspr\u00fcfung ablegen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich zun\u00e4chst in Ihrem Heimatland die erforderlichen Nachweise ausstellen zu lassen, bevor Sie sich in einem Antrag auf Erteilung der Approbation auf die EU-Richtlinien beziehen.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"100%\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"100%\"><a name=\"4\"><\/a>4. Was kann ich tun, wenn die berufliche Qualifikation, die ich in einem Mitglied-\/Vertragsstaat erworben habe, in einem anderen Mitglied-\/Vertragsstaat nach meiner Meinung nicht korrekt anerkannt wurde?<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td bgcolor=\"#ffffcc\" width=\"100%\">Hilfestellung bei einer nicht korrekten Anwendung der Richtlinien in einem Mitgliedstaat erhalten Sie bei <a href=\"http:\/\/ec.european.eu\/solvit\" target=\"_blank\">SOLVIT<\/a>. Auf der Homepage dieser Stelle finden Sie auch die Anschrift der nationalen SOLVIT-Stelle.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"100%\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"100%\"><a name=\"5\"><\/a>5. Wann kann ich mich an den Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) wenden?<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td bgcolor=\"#ffffcc\" width=\"100%\">Ehe Sie sich an den EuGH wenden k\u00f6nnen, m\u00fcssen Sie zun\u00e4chst den nationalen Rechtsweg aussch\u00f6pfen. Das jeweilige nationale Gericht kann sich auch mit Vorabfragen an den EuGH wenden; die Entscheidung des EuGH ist dann Grundlage f\u00fcr die Entscheidung des nationalen Gerichts, hat dar\u00fcber hinaus aber auch bindende Wirkung f\u00fcr alle anderen Mitglied-\/Vertragsstaaten.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"100%\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"100%\"><a name=\"6\"><\/a>6. Was ist die Haager Apostille?<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td bgcolor=\"#ffffcc\" width=\"100%\">Mit der &#8222;Haager Apostille&#8220; wird die Unterschrift auf einem Zeugnis\/einer Bescheinigung als authentisch best\u00e4tigt. Sie ist in der EU eigentlich nicht mehr erforderlich; in einigen Mitgliedstaaten (z.B. Griechenland) wird sie allerdings dennoch h\u00e4ufig verlangt.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Bescheinigungen, die die Zentralstelle f\u00fcr ausl\u00e4ndisches Bildungswesen \u00fcber deutsche Qualifikationen ausstellt, wird die &#8222;Haager Apostille&#8220; durch die Bezirksregierung K\u00f6ln (50606 K\u00f6ln) erteilt. Sie ist geb\u00fchrenpflichtig.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"100%\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"100%\"><a name=\"7\"><\/a>7. Wozu dient der &#8222;Europass&#8220;?<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td bgcolor=\"#ffffcc\" width=\"100%\">Umfassende Informationen zum Europass finden Sie beim <a href=\"http:\/\/www.europass-info.de\/de\/start.asp\" target=\"_blank\">Bundesinstitut f\u00fcr Berufsbildung (BIBB)<\/a>.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h1>England<\/h1>\n<p><b>Anerkennung von Abschl\u00fcssen<\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wie werden deutsche Abschl\u00fcsse in Gro\u00dfbritannien anerkannt?<\/p>\n<p>In vielen F\u00e4llen entscheidet der Arbeitgeber anhand der Bewerbungsunterlagen, ob die Ausbildung und Qualifikation den Anforderungen entspricht. Allerdings kann sich dies als schwierig gestalten, da die meisten englischen Arbeitgeber nicht nachvollziehen k\u00f6nnen, was sich hinter der deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung versteckt. Daher sind Zeugniserkl\u00e4rungen sehr wichtig. Man sollte bei der \u00dcbersetzung der Bewerbungsunterlagen genau darauf achten, dass man falls m\u00f6glich das englische \u00c4quivalent angibt, oder eine m\u00f6glichst genaue \u00dcbersetzung versucht. Falls alles nicht m\u00f6glich ist, kann man versuchen den erworbenen Abschluss oder die jeweilige Ausbildung im englischen zu erkl\u00e4ren, sodass dem Arbeitgeber ein m\u00f6glichst klares Bild vermittelt werden kann.<\/p>\n<p>Hierbei kann die <a href=\"http:\/\/www.europass-info.de\/de\/europass-zeugniserlaeuterung.asp\" target=\"blank\">europass Zeugniserkl\u00e4rung<\/a> helfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Sie beschreibt die l\u00e4nderspezifischen Standards des jeweiligen Ausbildungsberufes.<\/p>\n<p>Ausnahmen gelten jedoch f\u00fcr Berufe, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen, wie zum Beispiel Lehrer oder \u00c4rzte. F\u00fcr diese Berufe hat die Europ\u00e4ische Union Richtlinien entwickelt. mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung geregelt wird. In diesen F\u00e4llen sollte eine Anerkennung vor der Bewerbung geregelt sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>F\u00fcr die Anerkennung von Hochschulzugangsqualifikationen gibt es keine speziellen Vereinbarungen zwischen dem Vereinigten K\u00f6nigreich und anderen europ\u00e4ischen Mitgliedsstaaten. Im allgemein erkennt Gro\u00dfbritannien aber Hochschul-zugangsqualifikationen und -Abschl\u00fcsse nach Ma\u00dfgabe der europ\u00e4ischen Konvention \u00fcber die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europ\u00e4ischen Region an. Jedoch kann sich die Anerkennung in manchen F\u00e4llen als recht kompliziert erweisen, da es nat\u00fcrlich Unterschiede zwischen dem englischen Bildungssystem und dem System in andren EU-Mitgliedsstaaten gibt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>Anerkennung von englischen Abschl\u00fcssen in Deutschland<\/b><\/p>\n<p>Dank des Bologna-Prozesses f\u00e4llt die Anerkennung von englischen Studienabschl\u00fcssen in Deutschland weniger schwer. Die erste Abschlussqualifikation ist der Bachelor Degree, der entweder im Bachelor of Arts oder Bachelor of Science verliehen wird. Das Studium dauert im Allgemeinen drei Jahre, in manchen F\u00e4chern kann es jedoch auch ein Jahr l\u00e4nger dauern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>Studiensystem England<\/b><br \/>\nDie britische Hochschullandschaft besteht aus 112 Universit\u00e4ten und University Sector Colleges sowie 60 Colleges bzw. Institutes of Higher Education. Dazu kommen noch die mit unseren Fachhochschulen vergleichbaren Polytechnics. Da die Universit\u00e4ten sich selbst verwalten, k\u00f6nnen sie auch individuell \u00fcber die Vergabe von Studienpl\u00e4tzen und Abschl\u00fcssen bestimmen. Die Colleges of Higher Education haben ein nicht ganz so hohes Niveau wie die Universit\u00e4ten, sind daf\u00fcr aber auch berufsbezogener. Es gibt zwei Ausnahmen von der Regel: die University of Buckingham, die die einzige Privatuniversit\u00e4t des Landes ist, und die Open University, wo man fast ohne jegliche Voraussetzungen eine Art des Fernstudiums absolvieren kann. Sie ist au\u00dferdem die gr\u00f6\u00dfte bildende Einrichtung Gro\u00dfbritanniens.<br \/>\nWie in vielen anderen englischsprachigen L\u00e4ndern besteht auch in Gro\u00dfbritannien das Studium aus einem Undergraduate- und einem Graduate-Abschnitt, wobei der erste eher allgemein und der zweiter vertiefend gehalten ist.<br \/>\nMeistens schlie\u00dft man das Undergraduate-Studium innerhalb von drei Jahren mit dem Bachelor of Science oder of Arts ab, der bereits berufsqualifizierend ist. Au\u00dferdem gibt es nach bereits zwei Jahren noch das Higher National Diploma (HND), das dazu ausreicht, sich f\u00fcr das letzte Studienjahr eines Bachelorstudienganges zu bewerben. Einige Universit\u00e4ten bieten statt dem HND auch den moderneren University Foundation Degree (UFD) an. Ein paar Ausnahmef\u00e4cher werden mit dem Diploma in Higher Education (DipHE) beendet. Es gilt als gleichwertig zum Bachelorabschluss, dauert aber lediglich zwei Jahre.<br \/>\nNach dem Undergraduate-Studium folgt auf Wunsch das Postgraduate-Studium, dessen gel\u00e4ufigster Abschluss der Master nach einem bis drei Jahren darstellt. Es dient zur Vertiefung des Studienfaches. Alternativ kann auch ein Postgraduate Diploma oder Postgraduate Certificate nach einem Jahr gemacht werden, die nicht ganz so hochwertig wie ein Master sind. Wer einen Master oder einen guten Bachelor gemacht hat, kann bis zum forschungsbasierten Doktortitel weiter studieren.<\/p>\n<p><b>Aufnahmekriterien England Studium<\/b><br \/>\nDas deutsche Abitur oder Fachabitur ist Voraussetzung, um in Gro\u00dfbritannien im Undergraduate-Bereich studieren zu k\u00f6nnen. Um den zweiten Abschluss, einen Master, machen zu d\u00fcrfen, gen\u00fcgt leider nicht die deutsche Zwischenpr\u00fcfung oder das Vordiplom, sondern ein Bachelorabschluss muss vorhanden sein. Dank des Bologna-Prozesses verl\u00e4uft die Anerkennung der deutschen Bachelor- und Masterabschl\u00fcsse in Gro\u00dfbritannien v\u00f6llig problemlos.<\/p>\n<p><b>Bewerbung an Universit\u00e4ten in England<\/b><br \/>\nUm in Gro\u00dfbritannien ein Vollzeitstudium im Undergraduate-Bereich aufnehmen zu k\u00f6nnen, muss man sich zentral beim Universities and Colleges Admissions Service (UCAS). Diejenigen, die dagegen ein Teilzeit- oder Postgraduate-Studium beginnen wollen, muss sich direkt an die jeweilige Universit\u00e4t richten. Zur Bewerbung geh\u00f6rt nat\u00fcrlich das universit\u00e4tseigene Bewerbungsformular, Sprachtests sowie pers\u00f6nlichen Interviews. Auch wenn es f\u00fcr jedes einzelne Fach einen NC gibt, kann die Hochschule individuell \u00fcber eine Aufnahme des Studenten entscheiden.<\/p>\n<p><b>Kosten und Finanzierungen eines England-Studiums<\/b><br \/>\nIm Gegensatz zu Deutschland ist ein Studium in Gro\u00dfbritannien mit etwa \u20ac 1.500 pro Jahr an Studiengeb\u00fchren im Undergraduate-Studium plus relativ hohen Lebenshaltungskosten immer noch wesentlich g\u00fcnstiger als beispielsweise in den USA oder Australien. Au\u00dferdem gibt es viele M\u00f6glichkeiten der finanziellen Unterst\u00fctzung, von Stipendien bis hin zu Auslands-Baf\u00f6g.<\/p>\n<p><b>Anerkennung von Studienleistungen<\/b><br \/>\nEs ist sehr wichtig, dass man sich vor seinem Auslandsaufenthalt mit seiner deutschen Hochschule und dem Pr\u00fcfungsamt ber\u00e4t, welche Studienleistungen nach der R\u00fcckkehr anerkannt werden k\u00f6nnen. Wer an einem Sokrates \/ Erasmus-Austauschprogramm teilnimmt, hat es da ein wenig einfacher, da diese Fragen im Rahmen des Programms meistens bereits geregelt sind. Die Hochschulen, die zum ECTS (European Credit Transfer System) geh\u00f6ren, k\u00f6nnen die erbrachten Studienleistungen gegenseitig anerkennen. Falls man in England einen akademischen Titel erworben hat, darf man ihn nach Anerkennung auch in Deutschland tragen &#8211; aber nur in der Originalfassung, h\u00f6chstens mit deutscher \u00dcbersetzung.<\/p>\n<p><b>Visum und Krankenversicherung f\u00fcr England<\/b><br \/>\nMit einem g\u00fcltigen Personalausweis oder Reisepass kann man sich als EU-B\u00fcrger in Gro\u00dfbritannien aufhalten. Wer einen l\u00e4ngeren Studienaufenthalt plant, sollte aber besser eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.<br \/>\nAlle B\u00fcrger der EU, die sich in Gro\u00dfbritannien aufhalten, sind automatisch durch den National Health Service versichert, sofern sie sich rechtzeitig registrieren lassen.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.emaa.de\/wp-878ef-content\/uploads\/2015\/01\/Gleichstellung_Auslaendische-Berufsabschluesse.pdf\">Gleichstellung_Auslaendische-Berufsabschluesse<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rum\u00e4nische und bulgarische Fachkr\u00e4fte Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt Seit Anfang des Jahres 2012 haben rum\u00e4nische und bulgarische Fachkr\u00e4fte leichteren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Mit den Erleichterungen wurden Rum\u00e4nien und Bulgarien weiter an die volle Freiz\u00fcgigkeit herangef\u00fchrt, die zum 1. 1. 2014 in Kraft treten soll. Viele Arbeitgeber und Bewerber erkundigen sich dennoch weiterhin bei der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":234,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-238","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/emaa.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/238","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/emaa.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/emaa.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/emaa.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/emaa.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=238"}],"version-history":[{"count":3,"href":"http:\/\/emaa.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/238\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":244,"href":"http:\/\/emaa.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/238\/revisions\/244"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/emaa.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/234"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/emaa.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=238"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}