{"id":309,"date":"2015-01-14T11:46:54","date_gmt":"2015-01-14T10:46:54","guid":{"rendered":"http:\/\/www.emaa.de\/?page_id=309"},"modified":"2015-01-14T11:46:54","modified_gmt":"2015-01-14T10:46:54","slug":"europa","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/emaa.de\/?page_id=309","title":{"rendered":"Europa"},"content":{"rendered":"<p><strong>Herzlich Willkommen!<\/strong><\/p>\n<p><strong>das<\/strong>\u00a0Europ\u00e4ischen Jahr der Mobilit\u00e4t der Arbeitnehmer ist immer noch aktuell. Unter der Internetadresse <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/employment_social\/workersmobility_2006\/index.cfm?language=de\" target=\"_blank\">ec.europa.eu\/employment_social\/workersmobility_2006\/index.cfm<\/a>\u00a0erfahren Sie mehr \u00fcber Veranstaltungen und sonstige Aktivit\u00e4ten im Rahmen des Mobilit\u00e4tsjahres. Hinzu kommen viele Informationen \u00fcber die Mobilit\u00e4t der Arbeitnehmer. Mit dem Mobilit\u00e4tsjahr soll die Diskussion \u00fcber die konkreten Vor- und Nachteile einer Berufst\u00e4tigkeit im Ausland oder eines Arbeitsplatzwechsels in Gang gebracht werden.<\/p>\n<p><strong>1. Studieren in Europa<\/strong><\/p>\n<p><strong>1.1 Studienm\u00f6glichkeiten in der Europ\u00e4ischen Union<\/strong><\/p>\n<p>Als B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger eines Mitgliedslands der EU k\u00f6nnen Sie in jedem anderen Land der EU studieren. Grunds\u00e4tzlich gilt: Die jeweilige Schule oder Hochschule muss Sie zu den gleichen Bedingungen aufnehmen wie B\u00fcrger des eigenen Landes. Sie darf z. B. keine h\u00f6heren Studiengeb\u00fchren von Ihnen verlangen.<\/p>\n<p>Wenn Sie in einem anderen Mitgliedsland einen Hochschulkurs von weniger als drei Monaten, wie z. B. einen Sprachkurs, machen wollen, brauchen Sie lediglich einen g\u00fcltigen Personalausweis oder Reisepass. M\u00f6chten Sie l\u00e4nger dort studieren, so ist das Aufenthaltsrecht an folgende Bedingungen gekn\u00fcpft: Sie m\u00fcssen an einer Hochschule eingeschrieben sein und nachweisen, dass Sie krankenversichert sind und f\u00fcr Ihren Lebensunterhalt aufkommen k\u00f6nnen. Die Aufenthaltserlaubnis &#8211; auf die Sie Rechtsanspruch haben &#8211; kann f\u00fcr die Dauer der Ausbildung begrenzt sein; soll die Aufenthaltsgenehmigung f\u00fcr mehrere Jahre gelten, muss sie eventuell j\u00e4hrlich erneuert werden. Hierf\u00fcr gibt es in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Regelungen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"http:\/\/europa.eu.int\/ploteus\" target=\"_blank\">PLOTEUS<\/a> ist das europ\u00e4ische Internetportal f\u00fcr Lernangebote. Hier sind Informationen \u00fcber Aus- und Weiterbildungsm\u00f6glichkeiten in ganz Europa zu finden. PLOTEUS ist ein Service der Europ\u00e4ischen Kommission.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>1.2 Informationen \u00fcber ein europ\u00e4isches Auslandsstudium<\/strong><\/p>\n<p>Erste Anlaufstelle f\u00fcr Informationen \u00fcber Studienm\u00f6glichkeiten an einer ausl\u00e4ndischen Universit\u00e4t ist immer das Akademische Auslandsamt der eigenen Hochschule. Dort erhalten Sie erste Ausk\u00fcnfte \u00fcber Partneruniversit\u00e4ten, europ\u00e4ische Programme wie z.B. <a href=\"http:\/\/europa.eu.int\/comm\/education\/programmes\/socrates\/erasmus\/erasmus_de.html\" target=\"_blank\">SOKRATES\/Erasmus<\/a> zur F\u00f6rderung der Hochschulmobilit\u00e4t und \u00fcber weitere Ansprechpartner wie den <a href=\"http:\/\/www.daad.de\/\" target=\"_blank\">Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)<\/a>. Die Homepage des DAAD enth\u00e4lt sowohl eine \u00dcbersicht zu den<a href=\"http:\/\/eu.daad.de\/index.html\" target=\"_blank\">europ\u00e4ischen Bildungsprogrammen<\/a> als auch eine Suchmaschine zum Auslandsstudium. Mit einem Klick k\u00f6nnen mehr als 25 L\u00e4nder abgerufen werden mit Informationen \u00fcber Studienangebote und Abschl\u00fcsse, F\u00f6rderm\u00f6glichkeiten und praktischen Tipps \u00fcber das Leben in dem jeweiligen Land.<\/p>\n<p><strong>1.3 Anerkennung des Studiums in der EU<\/strong><\/p>\n<p>Es gilt der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, aber die Ausbildungssysteme sind in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich &#8211; und das gilt auch f\u00fcr das Studium.<\/p>\n<p>In vielen F\u00e4chern unterscheiden sich jedoch die Studienpl\u00e4ne hinsichtlich der Studiendauer und -inhalte erheblich. Nicht alle Studienabschl\u00fcsse werden also in Deutschland uneingeschr\u00e4nkt anerkannt. Vor allem, wenn der Beruf in Deutschland ausge\u00fcbt werden soll oder eine Promotion das Ziel ist, sollte man dies bedenken.<\/p>\n<p>F\u00fcr die meisten <a href=\"http:\/\/www.kmk.org\/zab\/home.htm\" target=\"_blank\">reglementierten Berufe<\/a> gilt der Grundsatz: Wer die Zugangsvoraussetzungen in einem EU-Mitgliedsland erf\u00fcllt, darf diesen Beruf auch in den \u00fcbrigen aus\u00fcben. Die <a href=\"http:\/\/europa.eu.int\/scadplus\/leg\/de\/s19005.htm\" target=\"_blank\">Anerkennung von Diplomen<\/a> erfolgt auf der Grundlage der allgemeinen Richtlinien 89\/48\/EWG und 92\/51\/EWG. Die Hochschulabschl\u00fcsse werden anerkannt, wenn die Ausbildung mit der in Deutschland im Wesentlichen vergleichbar ist. Der Antrag auf Anerkennung muss bei den entsprechenden Stellen des jeweiligen Mitgliedstaates eingereicht werden; in Deutschland ist dies die St\u00e4ndige Konferenz der Kultusminister in Bonn. Die Beh\u00f6rden haben dann maximal vier Monate Zeit, den Antrag zu bearbeiten. Nur wenn Inhalt und Dauer der Ausbildung erheblich vom entsprechenden nationalen Ausbildungsweg abweichen, k\u00f6nnen der Nachweis von Berufserfahrung, die Teilnahme an einem Anpassungslehrgang oder eine Eignungspr\u00fcfung verlangt werden. Aber: Es darf immer nur ein zus\u00e4tzlicher Nachweis verlangt werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr sieben Berufe &#8211; Allgemein- und Fach\u00e4rzte, Krankenschwestern und -pfleger, Zahn\u00e4rzte, Hebammen, Tier\u00e4rzte, Apotheker und Architekten &#8211; besteht ein System der automatischen Anerkennung der Abschl\u00fcsse und Qualifikationen. Die entsprechenden Ausbildungsg\u00e4nge sind in gewissem Ma\u00dfe koordiniert.<\/p>\n<p>Ansprechpartner: Das europ\u00e4sche Informationsnetz <a href=\"http:\/\/europa.eu.int\/comm\/education\/programmes\/socrates\/agenar_de.html\" target=\"_blank\">NARIC<\/a> mit seinen nationalen Informationszentren informiert \u00fcber Fragen der akademischen Anerkennung. Ansprechpartner in Deutschland ist die <a href=\"http:\/\/www.kmk.org\/zab\/home.htm\" target=\"_blank\">Zentralstelle f\u00fcr ausl\u00e4ndisches Bildungswesen (ZAB)<\/a>, Sekretariat der Kulturministerkonferenz, Lenn\u00e9stra\u00dfe 6, 53113 Bonn, Tel.: 0228\/501-0 , E-mail:\u00a0<a href=\"mailto:zab@kmk.org\">zab@kmk.org<\/a>.<\/p>\n<p><strong>2. Leben und Arbeiten in Europa<\/strong><\/p>\n<p><strong>2.1 Anerkennung der Berufsausbildung in der EU<\/strong><\/p>\n<p>Bereits seit 1985 garantiert ein Beschluss des Ministerrats den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, dass sie in jedem Mitgliedstaat der EU den erlernten Beruf aus\u00fcben d\u00fcrfen. Innerhalb der EU sind die Ausbildungswege und Berufsabschl\u00fcsse allerdings sehr unterschiedlich. W\u00e4hrend Auszubildende in Deutschland neben der praktischen Ausbildung die Berufsschule besuchen, werden in Italien die Azubis generell in Schulen ausgebildet.<\/p>\n<p>Das Grundprinzip ist einfach: Wenn Sie in Ihrem Heimatland f\u00fcr Ihren Beruf qualifiziert sind, d\u00fcrfen Sie ihn in allen anderen Mitgliedstaaten ebenfalls aus\u00fcben. F\u00fcr die meisten so genannten reglementierten Berufe &#8211; solche, die bestimmte Diplome, Nachweise oder Qualifikationen erfordern &#8211; gibt es in der EU mittlerweile ein System zur Anerkennung der Qualifikationen.<\/p>\n<p>Zur Anerkennung m\u00fcssen Sie bei den zust\u00e4ndigen Stellen des jeweiligen Mitgliedslandes &#8211; f\u00fcr die Anerkennung in Deutschland ist dies die ZAB bei der St\u00e4digen Konferenz der Kultusminister &#8211; einen Antrag stellen, der binnen vier Monate bearbeitet werden muss. Nur wenn sich Ihre Ausbildung in Dauer oder Inhalt erheblich von der im Gastland unterscheidet, k\u00f6nen Nachweise \u00fcer Berufserfahrung, einen Lehrgang oder eine Eignungspr\u00fcung verlangt werden. Wichtig: Es darf immer nur ein zus\u00e4zlicher Nachweis von Ihnen gefordert werden.<\/p>\n<p>Eine Anerkennung f\u00fcr nicht reglementierte Berufe ist nicht erforderlich &#8211; Sie k\u00f6nnen direkt die Arbeit aufnehmen. Das gilt nat\u00fcrlich auch f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige.<\/p>\n<p>Um eine Anerkennung der unterschiedlichen Abschl\u00fcsse zu erm\u00f6glichen, m\u00fcssen die Mitgliedstaaten \u00fcbersichten zu Berufsfeldern und den entsprechend notwendigen Nachweisen vorlegen. Abschlusszeugnisse m\u00fcssen \u00fcbersetzt werden &#8211; nicht nur sprachlich, sondern eben auch &#8222;inhaltlich&#8220;, damit sie verglichen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Ansprechpartner: In allen Mitgliedstaaten der EU wurden Informationszentren f\u00fcr die nationale Anerkennung, <a href=\"http:\/\/europa.eu.int\/comm\/education\/programmes\/socrates\/agenar_de.html\" target=\"_blank\">NARIC<\/a> eingerichtet. Ansprechpartner in Deutschland ist die <a href=\"http:\/\/www.kmk.org\/zab\/home.htm\" target=\"_blank\">Zentralstelle f\u00fcr ausl\u00e4ndisches Bildungswesen ZAB<\/a>, Lenn\u00e9stra\u00dfe 6, 53113 Bonn, Tel.: 0228\/501-0, E-mail:\u00a0<a href=\"mailto:zab@kmk.org\">zab@kmk.org<\/a>.<\/p>\n<p><strong>2.2 Arbeiten in den Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union<\/strong><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich k\u00f6nnen Sie in allen Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union arbeiten oder kurzfristig jobben. Freiz\u00fcgigkeit ist eine der durch das Gemeinschaftsrecht garantierten Grundfreiheiten, d.h. Sie d\u00fcrfen in allen Mitgliedstaaten leben, arbeiten und eine Ausbildung absolvieren. F\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger der Staaten, die der EU am 1. Mai 2004 beigetreten sind (ausgenommen Malta und Zypern), wird der Zugang zu den Arbeitsm\u00e4rkten einiger der urspr\u00fcnglichen EU-15 L\u00e4nder jedoch f\u00fcr einen Zeitraum von zwei bis sieben Jahren eingeschr\u00e4nkt sein. Welche Beschr\u00e4nkungen im Einzelnen gelten, h\u00e4ngt von den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften und der Politik der urspr\u00fcnglichen Mitgliedstaaten sowie von zwischenstaatlichen Abkommen ab, die mit den neuen Mitgliedstaaten geschlossen wurden. In der Praxis bedeutet dies, dass B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger aus den neuen Mitgliedstaaten eine Arbeitserlaubnis ben\u00f6tigen, um w\u00e4hrend des \u00dcbergangszeitraums in einem der Mitgliedstaaten arbeiten zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Sobald die im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Beschr\u00e4nkungen wegfallen und der Grundsatz der Arbeitnehmerfreiz\u00fcgigkeit in der gesamten EU gilt, k\u00f6nnen die urspr\u00fcnglichen Mitgliedstaaten keine Arbeitserlaubnis als Voraussetzung f\u00fcr den Zugang zum Arbeitsmarkt verlangen.<\/p>\n<p>Freiz\u00fcgigkeit &#8211; Praktischer Leitfaden f\u00fcr die erweiterte Europ\u00e4ische Union<\/p>\n<p>Abgesehen von einigen Berufen im \u00f6ffentlichen Dienst (Diplomatischer Dienst, Polizei, Justiz und Streitkr\u00e4fte), die die Mitgliedstaaten ihren Staatsb\u00fcrgern vorbehalten k\u00f6nnen, stehen die meisten Arbeitspl\u00e4tze des \u00f6ffentlichen Dienstes in den Bereichen Gesundheitswesen, Bildung, zivile Forschung etc. allen EU-B\u00fcrgern offen. Da aber der Zugang zu Berufen des \u00f6ffentlichen Dienstes von Land zu Land unterschiedlich ist, sollten Sie sich w\u00e4hrend Ihrer Arbeitssuche bei den zust\u00e4ndigen nationalen Beh\u00f6rden informieren.<\/p>\n<p>Zur Arbeitssuche d\u00fcrfen Sie sich in dem Mitgliedstaat Ihrer Wahl &#8222;ausreichend lange&#8220; aufhalten. Konkret hei\u00dft das: In den meisten EU-L\u00e4ndern d\u00fcrfen Sie bis zu sechs Monaten, in einigen Mitgliedstaaten bis zu drei Monaten auf Jobsuche gehen. Eine einheitliche Frist wurde noch nicht durch Gemeinschaftsbestimmungen festgelegt.<\/p>\n<p>Wenn Sie nachweisen k\u00f6nnen, dass Sie sich intensiv um einen Job bem\u00fchen, z. B. zu Vorstellungsgespr\u00e4chen oder einem Eignungstest eingeladen sind, k\u00f6nnen Sie Ihren Aufenthalt im Ausland auch verl\u00e4ngern. Bei einem l\u00e4ngeren Aufenthalt ben\u00f6tigen Sie jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung, die individuell in dem jeweiligen Land beantragt werden muss.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<\/p>\n<ul>\n<li>Informationen zu Lebens- und Arbeitsbedingungen in der EU bietet der B\u00fcrger-Informationsservice der Europ\u00e4ischen Kommission, <a href=\"http:\/\/europa.eu.int\/scadplus\/citizens\/de\/inter.htm\" target=\"_blank\">Dialog mit den B\u00fcrgern<\/a>.<\/li>\n<li>Wer sich einen ersten \u00dcberblick \u00fcber Ausbildungs-, Lebens- und Arbeitsbedingungen in einem anderen Land der EU verschaffen will, dem helfen die L\u00e4ndermerkbl\u00e4tter und die Europa-Mappen&#8220; weiter, die in allen Berufsinformationszentren erh\u00e4ltlich sind. Sie enthalten u. a. L\u00e4nderbezogene Informationen zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen und zur sozialen Sicherung.<\/li>\n<li>Das <a href=\"http:\/\/www.bva.bund.de\/aufgaben\/auswanderung\/index.html\" target=\"_blank\">Bundesverwaltungsamt<\/a> h\u00e4lt ebenfalls Informationen \u00fcber das europi\u00e4sche Ausland und vielen anderen Staaten der Erde in Form von Brosch\u00fcren und Beilagen bereit. Die &#8218;L\u00e4nderinformationen&#8216; geben eine ausf\u00fchrliche Darstellung \u00fcber die einzelnen Staaten. Hierzu geh\u00f6ren Informationen \u00fcber die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, Einfuhr- und Zollvorschriften, arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen, \u00fcber Schul- und Gesundheitssysteme. In den Heften finden sich weiterhin Darstellungen \u00fcber die geographischen und klimatischen Verh\u00e4ltnisse, die geschichtliche Entwicklung des Landes, seine Wirtschaft und Verwaltung sowie \u00fcber Rechtswesen und Religion.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dar\u00fcber hinaus gibt das Bundesverwaltungsamt Informationsschriften mit allgemeinen Hinweisen f\u00fcr den Auslandsaufenthalt heraus. Das Bundesverwaltungsamt hat in vielen St\u00e4dten <a href=\"http:\/\/www.bva.bund.de\/aufgaben\/auswanderung\/beratungsstellen\/index.html\" target=\"_blank\">Beratungsstellen<\/a> bei unterschiedlichen Organisationen eingerichtet. Dort k\u00f6nnen auch die erw\u00e4hnten Merkbl\u00e4tter und Infos zum Auslandsaufenthalt angefordert werden.<\/p>\n<ul>\n<li>Wer sich dr\u00fcber hinaus bei einem pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4ch informieren will, der kann sich an die <a href=\"http:\/\/www.arbeitsamt.de\/hst\/international\/ausbstudausl\/ebzeuroguidance\/eubbebz1.html\" target=\"_blank\">Europ\u00e4ischen Berufsberatungszentren EBZ<\/a> wenden, die europaweit eingerichtet wurden und jeweils \u00fcber ein Land informieren.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>2.3 Anspruch auf Sozialleistungen innerhalb der EU<\/strong><\/p>\n<p>Sie k\u00f6nnen sich in allen L\u00e4ndern der EU als Arbeitsuchende\/r bei den Arbeits\u00e4mtern registrieren lassen und haben damit Anspruch auf die gleiche Unterst\u00fctzung wie die einheimischen Arbeitsuchenden. Eine Unterst\u00fctzung bei der Stellensuche, so ist es EU-weit geregelt, wird nicht von Ihrem Wohnsitz abh\u00e4ngig gemacht.<\/p>\n<p>Wenn Sie als Arbeitsloser im europ\u00e4ischen Ausland eine Stelle suchen, bezahlt das Land, in dem Sie zuletzt besch\u00e4ftigt waren, Ihre Arbeitslosenunterst\u00fctzung.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Arbeitssuche im Ausland sollten Sie beachten:<\/p>\n<ul>\n<li>Sie erhalten drei Monate lang Arbeitslosengeld, sofern Sie sich innerhalb von sieben Tagen nach Ihrer Abreise beim Arbeitsamt des Gastlandes gemeldet haben und nachweisen k\u00f6nnen, dass Sie in Ihrem Heimatland bzw. in dem Land, von dem Sie Arbeitslosenunterst\u00fctzung erhalten, arbeitslos gemeldet sind.<\/li>\n<li>Sie sollten sich bereits in Deutschland den Vordruck E303 beim Arbeitsamt geben lassen, den Sie nun in dem Land, in dem Sie Arbeit suchen, vorlegen.<\/li>\n<li>Haben Sie keine Stelle gefunden, sollten Sie innerhalb von drei Monaten zur\u00fcck in Ihr Heimatland reisen, damit Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosenunterst\u00fctzung nicht verlieren.<\/li>\n<li>W\u00e4hrend der genannten drei Monate haben Sie Anspruch auf alle sofort erforderlichen Gesundheitsversorgungsleistungen. Durch den Vordruck E119, den Sie bei Ihrer Krankenkasse erhalten, wird bescheinigt, dass Sie kranken versichert sind. Daher m\u00fcssen Sie beispielsweise die Kosten von Arztbesuchen nur zum Teil selbst tragen, w\u00e4hrend den anderen Teil Ihre Versicherung \u00fcbernimmt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wenn Sie im Gastland eine Stelle gefunden und angetreten haben, stehen Ihnen und Ihren Familienangeh\u00f6rigen die gleichen Sozialleistungen zu wie den Einheimischen. So haben Sie beispielsweise Anspruch auf ein zinsloses Darlehen bei Geburt eines Kindes, auf ein Mindesteinkommen oder eine Sozialwohnung. Die sozialen Leistungen werden von den Mitgliedstaaten festgelegt und variieren von Land zu Land.<\/p>\n<p>N\u00e4here Informationen geben die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden des Gastlandes und der <a href=\"http:\/\/europa.eu.int\/europedirect\/index_de.htm\" target=\"_blank\">B\u00fcrgerdienst der EU Europe direct.<\/a><\/p>\n<p><strong>2.4 Arbeitssuche im europ\u00e4ischen Ausland<\/strong><\/p>\n<p>Sind Sie europaweit auf Stellensuche, k\u00f6nnen Ihnen verschiedene Netzwerke und Informationsdienste bei der Suche behilflich sein:<\/p>\n<ul>\n<li>\u00fcber die Homepage des Arbeitsamtes finden Sie schnell das Angebot f\u00fcr Europainteressierte: Die einzelnen Stellen <a href=\"http:\/\/www.arbeitsamt.de\/hst\/international\/ausbstudausl\/ebzeuroguidance\/ebzadressen.html\" target=\"_blank\">des Netzwerkes der Europ\u00e4ischen Berufsberatungszentren EBZ<\/a> informieren l\u00e4nderbezogen, also speziell \u00fcber einen Mitgliedstaat der Europ\u00e4ischen Union. Hier k\u00f6nnen Sie erfahren, welche Aus- und Weiterbildungsangebote innerhalb der EU bestehen und was Sie auf dem Arbeitsmarkt Ihres Wunschlandes beachten sollten. Der Schwerpunkt liegt auf der Erstausbildung.<\/li>\n<li>Seit 1994 besteht das <a href=\"http:\/\/europa.eu.int\/eures\/\" target=\"_blank\">EURES- Netzwerk (EURopean Employment Service)<\/a>. \u00dcber Datenbanken miteinander verbunden, koordinieren speziell geschulte Berater\/-innen Stellengesuche und -angebote. Die Dienste &#8211; Information, Beratung und Vermittlung &#8211; sind kostenfrei. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren \u00fcber die geforderte Ausbildung, die \u00fcblichen Vertr\u00e4ge, Sozialversicherung oder die steuerliche Belastung. Die Anschrift des n\u00e4chsten Eures-Beraters erfahren Sie von Ihrem \u00f6rtlichen Arbeitsamt oder k\u00f6nnen Sie <a href=\"http:\/\/europa.eu.int\/eures\/main.jsp?catId=2598&amp;level=3&amp;acro=eures&amp;lang=de&amp;parentId=3\" target=\"_blank\">online<\/a> suchen. \u00fcber EURES gibt es auch die M\u00f6glichkeit zur direkten <a href=\"http:\/\/europa.eu.int\/eures\/main.jsp?catId=482&amp;level=2&amp;acro=job&amp;lang=de&amp;parentId=52\" target=\"_blank\">europaweiten Stellensuche<\/a>.<\/li>\n<li>\u00fcber die \u00f6rtlichen Arbeits\u00e4mter hinaus ist die <a href=\"http:\/\/www.arbeitsamt.de\/zav\/services\/index.html\" target=\"_blank\">Zentralstelle f\u00fcr Arbeitsvermittlung (ZAV)<\/a> f\u00fcr Akademiker, Auszubildende und junge Arbeitnehmerinnen erste Anlaufstelle f\u00fcr Stellen bzw. zeitlich begrenzte Jobs im Ausland. Die ZAV vermittelt nicht allein in die Mitgliedstaaten der EU, sondern auch dar\u00fcber hinaus.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Anschrift: Zentralstelle f\u00fcr Arbeitsvermittlung (ZAV) &#8211; Internationale Arbeitsvermittlung &#8211; Villemombler Stra\u00dfe 76, 53123 Bonn ,Telefon: (0228) 7 13-0, Telefax: (0228) 7 13-14 00<\/p>\n<p><strong>3. Praktika innerhalb der EU<\/strong><\/p>\n<p><strong>3.1 Auf der Suche nach einem Praktikumsplatz im Ausland<\/strong><\/p>\n<p>Es gibt inzwischen viele M\u00f6glichkeiten, Praktikumspl\u00e4tze im Ausland zu recherchieren. Wir listen hier eine Auswahl von Organisationen und Informationsquellen auf:<\/p>\n<ul>\n<li>Brosch\u00fcren und Infobl\u00e4tter wie z.B. die Flying Oranges des <a href=\"http:\/\/www.rausvonzuhaus.de\/\" target=\"_blank\">Internationalen Jugendaustausch- und Besucherdienstes der Bundesrepublik Deutschland (IJAB)<\/a> zu den Themen Praktika im Ausland, Jobs im Ausland, Sprachreisen, Au pair und Freiwilligendienste in kurzer pr\u00e4gnanter Form.<\/li>\n<li>Die Europ\u00e4ische Union unterst\u00fctzt \u00fcber das Berufsbildungsprogramm <a href=\"http:\/\/www.sokrates-leonardo.de\/frameset-leo.htm\" target=\"_blank\">LEONARDO DA VINCI<\/a> ebenfalls Auslandsaufenthalte von jungen Leuten. Allerdings k\u00f6nnen sich Einzelpersonen nicht direkt um ein &#8222;Leonardo-Stipendium&#8220; bewerben. Sie k\u00f6nnen nur indirekt von diesem F\u00f6rderprogramm profitieren. Konkret hei\u00dft das: als Projekttr\u00e4ger k\u00f6nnen sich ausschlie\u00dflich Unternehmen, Organisationen und Bildungseinrichtungen bewerben, \u00fcber deren Projekte die Auszubildenden oder jungen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dann ins Ausland gehen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Kontakt: <a href=\"http:\/\/www.cdg.de\/german\/eu_bild.htm\" target=\"_blank\">Carl Duisberg Gesellschaft<\/a> und <a href=\"http:\/\/eu.daad.de\/leonardo\/programminhalte\/main.html\" target=\"_blank\">Deutsche Akademische Austauschdienst DAAD<\/a> und die Zentralstelle f\u00fcr Arbeitsvermittlung der Bundesanstalt f\u00fcr Arbeit (ZAV), Durchf\u00fchrungsstelle LEONARDO DA VINCI, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228-713-1197\/1198.<\/p>\n<ul>\n<li>Informationen zu <a href=\"http:\/\/europa.eu.int\/epso\/working\/training_de.htm\" target=\"_blank\">Praktika und Karriereaussichten bei den Europ\u00e4ischen Institutionen<\/a> bietet das neue eingerichtete Europ\u00e4ische Amt f\u00fcr Personalauswahl EPSO.<\/li>\n<li>Auch die Handwerkskammern sind seit vielen Jahren bei der Unterst\u00fctzung von Auslandspraktika f\u00fcr ihre Gesellen und Gesellinnen aktiv. <a href=\"http:\/\/sequa.blasberg-computer.de\/app\/as_cm\/extpage.phtml?IdDoc=aWRyPTEzMTkmaWRsPURFJmlkYz0x&amp;pf=&amp;IDT=4,405,402,&amp;id_link=&amp;ti=1070878339&amp;lg=\" target=\"_blank\">SESAM <\/a>ist ein europ\u00e4isches Austauschprogramm mit einer Gesamtdauer von 32 Wochen, das Handwerkerinnen und Handwerkern nach der Gesellenpr\u00fcfung die M\u00f6glichkeit zu einem praktischen Auslandsaufenthalt gibt. SESAM unterst\u00fctzt die Teilnehmer mit einem Zuschuss zu den Lebenshaltungs- und Reisekosten, sowie den Kosten eines Sprachkurses. Das Programm wird finanziell u.a. von der Europ\u00e4ischen Kommission unterst\u00fctzt. Die Anmeldung ist nur \u00fcber die <a href=\"http:\/\/www2.handwerk.de\/servlet\/ContentServer?pagename=portal\/RenderPage&amp;pageid=1019830909191\" target=\"_blank\">Handwerkskammern<\/a> m\u00f6glich.<\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/sequa.blasberg-computer.de\/app\/as_cm\/extpage.phtml?IdDoc=aWRyPTEzMjkmaWRsPURFJmlkYz0x&amp;pf=&amp;IDT=4,405,403,&amp;id_link=&amp;ti=1070878339&amp;lg=\" target=\"_blank\">SAMIS<\/a>, europ\u00e4isches Austauschprogramm f\u00fcr junge Fachkr\u00e4fte mit IHK-Abschluss. Aufenthalte sind in fast allen EU-L\u00e4ndern. Es umfasst Betriebspraktikum, Sprachkurs und Weiterbildung. Die Anmeldung erfolgt \u00fcber die Stiftung f\u00fcr wirtschaftliche Entwicklung und berufliche Qualifizierung (SEQUA), Mozartstra\u00dfe 4-10, D-53115 Bonn, Tel.: +49-228-98238-0, Fax: +49-228-98238-19 oder -29, E-mail: <a href=\"mailto:info@sequa.de\">info@sequa.de<\/a>.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>3.2 Erg\u00e4nzende Hinweise<\/strong><\/p>\n<p>Vielleicht suchen Sie noch nach einem Beruf oder Ausbildungsplatz oder sind sich noch nicht ganz sicher, welchen Weg Sie in Zukunft einschlagen wollen?<\/p>\n<p>F\u00fcr Jugendliche, die nicht im Rahmen ihrer Ausbildung oder w\u00e4hrend der Schulzeit ins Ausland gehen, sondern au\u00dferschulisch im sozialen und gesellschaftlichen Bereich arbeiten m\u00f6chten, gibt es die verschiedensten <a href=\"http:\/\/www.rausvonzuhaus.de\/cgi-bin\/showcontent.asp?ThemaID=3697\" target=\"_blank\">Freiwilligendienste<\/a>.<\/p>\n<p>Besonders erw\u00e4hnt sei hier der <a href=\"http:\/\/www.go4europe.de\/\" target=\"_blank\"><strong>Europ\u00e4ische Freiwilligendienst<\/strong><\/a>. Jungen Menschen zwischen 18 und 25 Jahren wird die M\u00f6glichkeit geboten, f\u00fcr einen begrenzten Zeitraum in einem europ\u00e4ischen oder au\u00dfereurop\u00e4ischen Land zu leben und zu arbeiten. Von den Teilnehmern werden Aufgaben in gemeinn\u00fctzigen Einrichtungen \u00fcbernommen. Sie k\u00f6nnen sich innerhalb bestehender Projekte engagieren, wie z.B.: in einem Projekt zur Ann\u00e4herung zwischen protestantischen und katholischen Jugendlichen in Irland, im Projekt zur Unterst\u00fctzung der Arbeit mit Obdachlosen in einer kleinen franz\u00f6sischen Stadt oder innerhalb eines Umweltschutz-Projekt in Griechenland.<\/p>\n<p>Der Europ\u00e4ische Freiwilligendienst ist allerdings kein Ersatz f\u00fcr den Wehr- oder Zivildienst, er ist auch kein Job f\u00fcr den Sie bezahlt werden. Sie erhalten kostenlose Unterkunft und Verpflegung sowie ein kleines Taschengeld &#8211; und sammeln jede Menge Erfahrung.<\/p>\n<p>Jeder Jugendliche kann am Europ\u00e4ischen Freiwilligendienst teilnehmen, spezielle Qualifikationen werden nicht vorausgesetzt. An einem Projekt des Europ\u00e4ischen Freiwilligendienstes wirken drei Partner mit: die Jugendlichen, die Sendeorganisation und die Aufnahmeorganisation.<\/p>\n<p>Informationen zum Freiwilligendienst &#8211; f\u00fcr Projekttr\u00e4ger und Teilnehmerinnen &#8211; bekommen Sie in Deutschland von <a href=\"http:\/\/www.webforum-jugend.de\/\" target=\"_blank\">Jugend f\u00fcr Europa<\/a>, der Deutschen Agentur f\u00fcr das EU-Aktionsprogramm JUGEND, Heussallee 30, 53113 Bonn, Tel.: 0229-9506 220, Fax: 0228-9506 222, E-Mail:\u00a0<a href=\"mailto:jfe@jfemail.de\">jfe@jfemail.de<\/a><\/p>\n<p>Stand: 08\/2004<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzlich Willkommen! das\u00a0Europ\u00e4ischen Jahr der Mobilit\u00e4t der Arbeitnehmer ist immer noch aktuell. Unter der Internetadresse ec.europa.eu\/employment_social\/workersmobility_2006\/index.cfm\u00a0erfahren Sie mehr \u00fcber Veranstaltungen und sonstige Aktivit\u00e4ten im Rahmen des Mobilit\u00e4tsjahres. 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