{"id":1011,"date":"2015-02-04T11:17:17","date_gmt":"2015-02-04T10:17:17","guid":{"rendered":"http:\/\/emaa.de\/?p=1011"},"modified":"2015-02-04T11:17:17","modified_gmt":"2015-02-04T10:17:17","slug":"aktuelle-gerichtsurteile-bestaerken-bilanzbuchhalter","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/emaa.de\/?p=1011","title":{"rendered":"Aktuelle Gerichtsurteile best\u00e4rken Bilanzbuchhalter"},"content":{"rendered":"<h2><b>Zusammenarbeit mit Steuerberatern m\u00f6glich \u2013 Jahreseinkommen\u00a0 liegt derzeit bei 55.000 Euro<\/b><\/h2>\n<p>Noch stehen selbstst\u00e4ndige Bilanzbuchhalter vielen berufsrechtlichen Schranken gegen\u00fcber. Aktuelle Gerichtsurteile best\u00e4rken jedoch den Berufsstand, seine berufsrechtlichen M\u00f6glichkeiten voll auszusch\u00f6pfen.<\/p>\n<p>Das Oberlandesgericht Celle (Az. StO 1\/10) wie auch das Oberlandesgericht N\u00fcrnberg (Az. 3 U 178\/09) r\u00e4umen selbstst\u00e4ndigen Bilanzbuchhaltern die M\u00f6glichkeit ein, im Markt freier zu agieren und innerhalb des berufsrechtlichen Rahmens auch mit Steuerberatern zusammenzuarbeiten. Dies ebnet den Weg f\u00fcr zus\u00e4tzliche und bedarfsgerechte Dienstleistungen, vor allem im Interesse der mittelst\u00e4ndischen Wirtschaft.<\/p>\n<p>Die hohe Wertsch\u00e4tzung f\u00fcr gepr\u00fcfte Bilanzbuchhalter spiegelt sich auch im Gehalt der Angestellten wider. Nach Erhebung des BVBC liegt das Jahreseinkommen f\u00fcr Vollzeitkr\u00e4fte derzeit bei durchschnittlich 55.000 Euro, variiert aber je nach Wirtschaftsregion, Position und Berufserfahrung stark. Rund ein Viertel der Leitungspositionen im Finanz- und Rechnungswesen nehmen gepr\u00fcfte Bilanzbuchhalter ein. Als Leiter Finanzen oder Chief Financial Officer sind sogar Jahreseinkommen \u00fcber 120.000 Euro erzielbar.<\/p>\n<p>Auch Controller verzeichnen einen sp\u00fcrbaren finanziellen Zuwachs. \u201eMehr als ein Drittel der befragten Kr\u00e4fte hat in 2009 eine Gehaltserh\u00f6hung erhalten\u201c, betont BVBC-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin <i>Birgit Hahn<\/i>. \u201eDies belegt den wachsenden Stellenwert von Bilanzbuchhaltern und Controllern in der Wirtschaft.\u201c<\/p>\n<h2><b>Mehr Kooperation von Bilanzbuchhaltern <\/b><b>und Steuerberatern gew\u00fcnscht<\/b><\/h2>\n<h2><b>Aktuelle Rechtsprechung st\u00e4rkt Position der selbstst\u00e4ndigen Bilanzbuchhalter und erweitert M\u00f6glichkeiten der Zusammenarbeit<\/b><\/h2>\n<p>Nichts ist best\u00e4ndiger als der Wandel im Finanz- und Rechnungswesen. Vor allem kleine und mittelgro\u00dfe Unternehmen stehen vor wachsenden Herausforderungen, um gesetzliche Vorgaben rund um ELENA, BilMoG oder IFRS zu erf\u00fcllen. In vielen F\u00e4llen arbeiten Bilanzbuchhalter und Steuerberater eng zusammen, um Unternehmen bedarfsgerecht zu betreuen. Bilanzbuchhalter fungieren gerade im Mittelstand als Bindeglied: Sie koordinieren in den Firmen Belange des Rechnungswesens und wirken auf Seiten der Steuerkanzleien an der Erstellung wichtiger Unterlagen f\u00fcr eine korrekte Besteuerung mit.<\/p>\n<p>In der Praxis erschweren berufsrechtliche Schranken die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Berufsgruppen, bem\u00e4ngelt der BVBC. Regelm\u00e4\u00dfig kommt es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. H\u00e4ufiger Streitpunkt ist die Frage der freien Mitarbeit von selbstst\u00e4ndigen Bilanzbuchhaltern bei Steuerberatern. Das Oberlandesgericht N\u00fcrnberg hat in dieser Sache eine Klage der zust\u00e4ndigen Steuerberaterkammer abgewiesen. Nach Ansicht des OLG ist die bundesweite Suche einer Steuerberatungsgesellschaft nach Bilanzbuchhaltern entgegen der Auffassung der Steuerberaterkammer rechtm\u00e4\u00dfig. Das Gericht h\u00e4lt insbesondere den weisungsgebundenen Einsatz von freien Mitarbeitern unter der fachlichen Aufsicht und beruflichen Verantwortung des Steuerberaters ohne r\u00e4umliche Einschr\u00e4n-kungen f\u00fcr m\u00f6glich. Gegen das OLG-Urteil (Az. 3 U 178\/09) wurde Revision eingelegt, so dass jetzt ein BGH-Urteil endg\u00fcltige Klarheit bringen soll (Az. I ZR 95\/09). Auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bekr\u00e4ftigt in einem aktuellen Urteil (Az. 4 A 2698\/04), dass eine freie Mitarbeit eines Bilanzbuchhalters bei einem Steuerberater grunds\u00e4tzlich erlaubt ist.<\/p>\n<p>Die aktuelle Rechtsprechung st\u00e4rkt die Position der selbstst\u00e4ndigen Bilanzbuchhalter und erweitert die M\u00f6glichkeiten einer Zusammenarbeit mit Steuerberatern. \u201eBestehen zwei separate Auftragsverh\u00e4ltnisse zu einem Mandanten, so ist die Zusammenarbeit grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig. Andere Arten der Zusammenarbeit und Kooperation werden von den Steuerberaterkammern nach wie vor bek\u00e4mpft. Das Berufsrecht der Steuerberater wird insoweit aber zunehmend auch von Gerichten als verfassungswidrig kritisiert\u201c, betont Rechtsanwalt Dr. K. Jan Schiffer, Bonn, Mitglied im Beirat des BVBC.<\/p>\n<p>Gerade die enge Kooperation von Bilanzbuchhaltern und Steuerberatern er\u00f6ffnet vielf\u00e4ltige Synergien. \u201eGemeinsam lassen sich die Prozesse noch flexibler und effizienter gestalten\u201c, so BVBC-Pr\u00e4sidiumsmitglied B\u00e4rbel Ettig, selbstst\u00e4ndige Bilanzbuchhalterin und Leiterin des BVBC-Arbeitskreises der Selbstst\u00e4ndigen. \u201eAngesichts steigender Anforderungen im Finanz- und Rechnungswesen hat daran vor allem die mittelst\u00e4ndische Wirtschaft ein enormes Interesse.\u201c Der BVBC fordert vom Gesetzgeber schnell eine einheitliche und klare Rechtsgrundlage.<\/p>\n<p>Die Bundessteuerberaterkammer signalisierte auf Anfrage des BVBC, die Berufsordnung der Steuerberater zu \u00fcberarbeiten und die Vorschrift des \u00a7 52 BOStb zu streichen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zusammenarbeit mit Steuerberatern m\u00f6glich \u2013 Jahreseinkommen\u00a0 liegt derzeit bei 55.000 Euro Noch stehen selbstst\u00e4ndige Bilanzbuchhalter vielen berufsrechtlichen Schranken gegen\u00fcber. Aktuelle Gerichtsurteile best\u00e4rken jedoch den Berufsstand, seine berufsrechtlichen M\u00f6glichkeiten voll auszusch\u00f6pfen. Das Oberlandesgericht Celle (Az. 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