{"id":1087,"date":"2015-02-04T12:28:55","date_gmt":"2015-02-04T11:28:55","guid":{"rendered":"http:\/\/emaa.de\/?p=1087"},"modified":"2016-03-06T11:32:11","modified_gmt":"2016-03-06T10:32:11","slug":"erweiterung-der-berufsrechte-der-oesterreichischen-bilanzbuchhalter","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/emaa.de\/?p=1087","title":{"rendered":"Erweiterung der Berufsrechte der \u00f6sterreichischen Bilanzbuchhalter"},"content":{"rendered":"<p><b><span lang=\"DE-AT\">Im \u00f6sterreichischen Parlament wurde eine Novelle zum Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) beschlossen, die am 1.1.2013 in Kraft tritt.<\/span><\/b><\/p>\n<p><span lang=\"DE-AT\">Die BibuG Novelle bringt eine Reihe grundlegender Ver\u00e4nderungen. Neben den Erweiterungen der Berufsrechte ist die Zusammenfassung bisheriger unterschiedlicher Buchhaltungsberufe auf nunmehr drei und eine einheitliche gesetzliche Interessenvertretung hervorzuheben. Die gesetzliche Mitgliedschaft ist nun ausschlie\u00dflich in den Wirtschaftskammern m\u00f6glich, der Zugang zur Steuerberaterpr\u00fcfung wird erleichtert, um mehr Durchl\u00e4ssigkeit der beruflichen Entwicklung zu erm\u00f6glichen.<\/span><\/p>\n<p><span lang=\"DE-AT\">Die wesentlichen Inhalte der Gesetzesnovelle sind:<\/span><\/p>\n<p><b><span lang=\"DE-AT\">1. Der Berufsumfang der Bilanzbuchhalter wird erweitert:<\/span><\/b><\/p>\n<p>a) Die bisherigen Bilanzierungsgrenzen werden durch eine Neuregelung ersetzt, die sich an das Unternehmensgesetzbuch \u00a7 221 Abs. 1-3 anlehnt. K\u00fcnftig sollen Bilanzbuchhalter Bilanzen f\u00fcr mehr Kunden erstellen d\u00fcrfen (Bilanzsumme bis 4,84 Mio \u20ac, Umsatzsumme bis 9,86 Mio. \u20ac), das ist eine Erweiterung der Grenzen um das mehr als 10-fache.<\/p>\n<p>b) Bilanzbuchhalter\u00a0 k\u00f6nnen f\u00fcr die Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuer von Unselbst\u00e4ndigen) beraten, die Erkl\u00e4rung zur Arbeitnehmerveranlagung abfassen und diese elektronisch an die Abgabenbeh\u00f6rden \u00fcbermitteln.<\/p>\n<p>c) Bilanzbuchhalter k\u00f6nnen bereits nach 5 j\u00e4hriger Berufspraxis zur Steuerberater-pr\u00fcfung antreten. Die bisherige Voraussetzung einer Mitgliedschaft bei der Kammer der Wirtschaftstreuh\u00e4nder entf\u00e4llt.<\/p>\n<p><b><span lang=\"DE-AT\">2. Die folgenden bisherigen Rechte der Bilanzbuchhalter entfallen:<\/span><\/b><\/p>\n<p>a) Das Wahl- und Wechselrecht der Kammerzugeh\u00f6rigkeit. K\u00fcnftig k\u00f6nnen Bilanzbuchhalter ausschlie\u00dflich Mitglieder der Wirtschaftskammern sein.<\/p>\n<p>b) Die M\u00f6glichkeit als Bilanzbuchhalter Zweigstellenleiter einer Steuer-beratungsgesellschaft zu sein, wird abgeschafft. Nicht betroffen ist die weiterhin bestehende und sehr erfolgreiche M\u00f6glichkeit einer interdisziplin\u00e4ren Gesellschaft mit Steuerberatern.<\/p>\n<p><b><span lang=\"DE-AT\">3. Der Berufsumfang der Buchhalter (nach BibuG) und der Personalverrechner wird erweitert:<\/span><\/b><\/p>\n<p>a) Die Buchhalter k\u00f6nnen die Vertretung und Abgabe von Erkl\u00e4rungen in Angelegenheiten der unterj\u00e4hrigen Umsatzsteuervoranmeldung (einschlie\u00dflich der zusammenfassenden Meldungen) \u00fcbernehmen und erhalten daf\u00fcr Akteneinsicht auf elektronischem Wege (FinanzOnline).<\/p>\n<p>b) Die Personalverrechner k\u00f6nnen f\u00fcr die Arbeitnehmerveranlagung beraten, die Erkl\u00e4rung zur Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuer von Unselbst\u00e4ndigen) abfassen und diese elektronisch an die Abgabenbeh\u00f6rden \u00fcbermitteln.<\/p>\n<p><b><span lang=\"DE-AT\">4. Die Mitgliedschaft von Bilanzbuchhaltern bei der Kammer der Wirtschaftstreuh\u00e4nder ist nicht mehr m\u00f6glich:<\/span><\/b><\/p>\n<p>Bisher konnten Bilanzbuchhalter Mitglied der Wirtscaftskammern (WK\u00d6) oder der Kammer der Wirtschaftstreuh\u00e4nder (KWT) sein. Bestehende Mitgliedschaften von Bilanzbuchhaltern und Bilanzbuchhaltergesellschaften bei der KWT enden am 31.12.2012. Diese sind ab 1.1.2013 Mitglied der Wirtschaftskammern\u00a0 Damit verbunden ist der Wegfall der bisherigen speziellen einschr\u00e4nkenden Bestimmungen f\u00fcr Bilanzbuchhaltergesellschaften in der KWT (z.B. Vorschrift der Berufsbezeichnung,). Es gelten dann die f\u00fcr die WK\u00d6-Mitglieder schon jetzt bestehenden liberaleren Regelungen (im wesentlichen die Gewerbeordnung).<\/p>\n<p><b><span lang=\"DE-AT\">5. Bisherige Selbst\u00e4ndige Buchhalter werden Bilanzbuchhalter<\/span><\/b><\/p>\n<p>a) Bisherige Selbst\u00e4ndige Buchhalter und Gesellschaften Selbst\u00e4ndiger Buchhalter erhalten ab 1.1.2013 die Berufsbezeichnung und Berufsberechtigung Bilanzbuchhalter. Damit verbunden sind wesentliche Erweiterungen der Berufsrechte.<\/p>\n<p>b) Selbst\u00e4ndige Buchhalter, die auf Grund der Bestimmungen des BibuG \u00a7 98 in der KWT verblieben sind, werden als Bilanzbuchhalter Mitglied der Wirtschaftskammern.<\/p>\n<p><b><span lang=\"DE-AT\">6. Bisherige Gewerbliche Buchhalter werden Buchhalter und\/oder Personalverrechner nach BibuG<\/span><\/b><\/p>\n<p><span lang=\"DE-AT\">Personen\/Unternehmen, die am 31.12.2012 \u00fcber eine aufrechte Gewerbeberechtigung als GBH verf\u00fcgen, erhalten ab 1.1.2013 die Berufsberechtigungen Buchhalter und\/oder Personalverrechner lt. BibuG. Sie erhalten durch die Verschwiegenheitsverpflichtung des BibuG das Zeugenentschlagungsrecht und unterliegen den Fortbildungsverpflichtungen. Als zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde tritt die Parit\u00e4tische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe an die Stelle der jeweiligen lokalen Gewerbebeh\u00f6rde. Dadurch wird auch die Selbstverwaltung , der Berufe gest\u00e4rkt, die nun einheitlich in der Parit\u00e4tischen Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe konzentriert ist.<\/span><\/p>\n<p><span lang=\"DE-AT\">Mit der neuen Novelle des \u00f6sterreichischen Bilanzbuchhaltungsgesetzes erfolgt eine weitere Aufwertung des Berufsstandes. F\u00fcr Klein- und Mittelunternehmen k\u00f6nnen die Bilanzbuchhalter jetzt ein fast vollst\u00e4ndiges &#8218;Komplettservice&#8216; anbieten. Die Zusammenarbeitsm\u00f6glichkeit auf Augenh\u00f6he mit Steuerberatern in interdisziplin\u00e4ren Gesellschaften bleibt erhalten, der Erwerb der Befugnis Steuerberater erleichtert. Schlie\u00dflich werden die bisherigen f\u00fcnf unterschiedlichen selbst\u00e4ndigen Buchhaltungsberufe auf nunmehr drei zusammengef\u00fchrt, was zu erh\u00f6hter Transparenz auf dem Markt f\u00fchren wird.<\/span><\/p>\n<p><span lang=\"DE-AT\">Wien, 15. April 2012<\/span><\/p>\n<hr \/>\n<ul>\n<li><a title=\"Parit\u00e4tische Kommission, Wien\" href=\"\/?page_id=1089\">Parit\u00e4tische Kommission, Wien<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im \u00f6sterreichischen Parlament wurde eine Novelle zum Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) beschlossen, die am 1.1.2013 in Kraft tritt. Die BibuG Novelle bringt eine Reihe grundlegender Ver\u00e4nderungen. Neben den Erweiterungen der Berufsrechte ist die Zusammenfassung bisheriger unterschiedlicher Buchhaltungsberufe auf nunmehr drei und eine einheitliche gesetzliche Interessenvertretung hervorzuheben. 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