{"id":3049,"date":"2019-05-23T18:01:43","date_gmt":"2019-05-23T17:01:43","guid":{"rendered":"http:\/\/emaa.de\/?p=3049"},"modified":"2019-05-23T18:01:43","modified_gmt":"2019-05-23T17:01:43","slug":"ex-verfassungsrichter-fuer-mehr-rechte-deutscher-selbststaendiger-bilanzbuchhalter","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/emaa.de\/?p=3049","title":{"rendered":"Ex-Verfassungsrichter f\u00fcr mehr Rechte deutscher selbstst\u00e4ndiger Bilanzbuchhalter"},"content":{"rendered":"<h4><strong>ReWeCo 2019: Ex-Verfassungsrichter f\u00fcr mehr Rechte selbstst\u00e4ndiger Bilanzbuchhalter<\/strong><\/h4>\n<h4><strong>Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof als Keynote-Speaker.<\/strong><\/h4>\n<p><strong>Mit der 14. Auflage seiner Kongressmesse f\u00fcr Rechnungswesen und Controlling kam der BVBC dieses Jahr nach Fulda. Vom 09. bis 11. Mai besuchten Finanzfachkr\u00e4fte aus ganz Deutschland Fachvortr\u00e4ge, Seminare und Messest\u00e4nde von ausstellenden Branchenunternehmen. Zu den Highlights der diesj\u00e4hrigen Veranstaltung geh\u00f6rte f\u00fcr viele Teilnehmer jedoch vor allem die Er\u00f6ffnungskeynote des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof.<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr sein Jahresevent setzt der BVBC auf ein ausgewogenes Programm: Fachliche Updates, Produktneuheiten, Netzwerkabende und Keynotes, die in Erinnerung bleiben. Das gilt auch f\u00fcr die ReWeCo 2019. <strong>In diesem Jahr engagierte der BVBC den Verfassungs- und Steuerrechtler Professor Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof.<\/strong> Nach der Begr\u00fc\u00dfung durch BVBC-Pr\u00e4sident J\u00f6rg Zey\u00dfig und Gundi Beckenbach, die den Landesverband Hessen (i.L.) als Co-Gastgeber repr\u00e4sentierte, l\u00e4utete er mit einem Keynotevortrag zur \u201eStellung des selbstst\u00e4ndigen Bilanzbuchhalters unter ver\u00e4nderten Bedingungen des Rechts und des Marktes\u201c den ersten Veranstaltungstag offiziell ein.<\/p>\n<p>Nachdem Kirchhof f\u00fcr die ReWeCo 2019 zusagte, wechselten er und BVBC-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Markus Kessel noch einige E-Mails, bis der endg\u00fcltige Titel der Keynote feststand. \u201eWir haben bekannterma\u00dfen eine sehr klare Meinung \u2013 das Steuerberatungsgesetz benachteiligt selbstst\u00e4ndige Bilanzbuchhalter in unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Art und Weise. Den Titel der Er\u00f6ffnungskeynote h\u00e4tten wir in diesem Sinne gerne auch etwas provokanter formuliert, aber keine Chance: Professor Kirchhof wollte sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Er k\u00f6nne sich in seiner Position nicht einfach so auf eine Seite stellen\u201c, erinnert sich Kessel.<\/p>\n<p>Umso \u00fcberraschender: W\u00e4hrend seines Vortrags bezog der ehemalige Bundesverfassungsrichter klar Stellung. Und zwar f\u00fcr die Gleichstellung selbstst\u00e4ndiger Bilanzbuchhalter mit ihren angestellten Kolleginnen und Kollegen. Je mehr er sich mit dem Thema besch\u00e4ftigt habe und die Unterlagen sichtete, die ihm der Verbandsgesch\u00e4ftsf\u00fchrer zur Vorbereitung schickte, desto sicherer war er: die Einschr\u00e4nkungen des Steuerberatungsgesetzes seien \u00fcberholt. Wer Gleiches gelernt habe, m\u00fcsse Gleiches d\u00fcrfen. Dabei spiele es auch keine Rolle, wer letztlich die Verantwortung trage \u2013 der selbstst\u00e4ndige Bilanzbuchhalter selbst oder das Unternehmen, in dem der angestellte Bilanzbuchhalter t\u00e4tig sei. In beiden Situationen sei es der Bilanzbuchhalter, der Entscheidungen aufgrund seines Know-hows treffe. Deren Folgen blieben dieselben, ganz gleich, wer diese in letzter Instanz verantworte.<\/p>\n<p><strong>Steuerberaterprivileg schr\u00e4nkt unternehmerische Freiheit ein<\/strong><\/p>\n<p>Kirchhof sieht aber nicht nur selbstst\u00e4ndige Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter benachteiligt. Das Steuerberaterprivileg schr\u00e4nke auch den Unternehmer in seiner Vertragsfreiheit ein. Es sei h\u00f6chst problematisch, dass dieser nicht dar\u00fcber entscheiden d\u00fcrfe, wer ihn gegen\u00fcber den Finanzbeh\u00f6rden vertrete. \u201eSchlie\u00dflich darf er es auch selbst tun\u201c und \u201ewie der Unternehmer es f\u00fcr richtig h\u00e4lt, ist es richtig\u201c, so Kirchhof w\u00f6rtlich.<br \/>\nDie unternehmerische Freiheit d\u00fcrfe hingegen nur eingeschr\u00e4nkt werden, wenn dies von \u201e\u00fcberragend wichtigem Interesse f\u00fcr die Allgemeinheit\u201c sei. Weder sei das der Fall noch sei das Steuerberaterprivileg \u00fcberhaupt dazu geeignet, Schaden von Unternehmen oder der Allgemeinheit abzuwenden.<br \/>\nSchlie\u00dflich d\u00fcrfe im Fall der Umsatzsteuervoranmeldung sowohl der Unternehmer selbst als auch ein von ihm angestellter Buchhalter diese abgeben. Insbesondere in Zeiten der Digitalisierung sei ein derartiger Eingriff in die Vertragsfreiheit des Unternehmers jedoch nicht haltbar. Der Einsatz gleicher Softwareprodukte schaffe bei selbstst\u00e4ndigen Bilanzbuchhaltern und Steuerberatern identische Voraussetzungen.<\/p>\n<p>\u201eWir h\u00e4tten nicht damit gerechnet, dass Professor Kirchhof sich letztlich doch so klar auf unsere Seite stellt\u201c, erkl\u00e4rt Kessel. \u201eInsbesondere vor dem Hintergrund seiner fr\u00fcheren T\u00e4tigkeit als Verfassungsrichter messen wir seinen Positionen hohe Bedeutung zu \u2013 zumal er sie \u00f6ffentlich \u00e4u\u00dferte.\u201c Die Keynote des Verfassungsrechtlers kam auch bei den Teilnehmern gut an, mit denen Kirchhof sich noch im Anschluss weiter austauschte. \u201eIch habe es bereits auf der B\u00fchne angek\u00fcndigt: wir wollen in Kontakt bleiben\u201c, so der BVBC-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ReWeCo 2019: Ex-Verfassungsrichter f\u00fcr mehr Rechte selbstst\u00e4ndiger Bilanzbuchhalter Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof als Keynote-Speaker. Mit der 14. 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