{"id":851,"date":"2015-02-04T08:46:01","date_gmt":"2015-02-04T07:46:01","guid":{"rendered":"http:\/\/emaa.de\/?p=851"},"modified":"2015-02-04T08:46:01","modified_gmt":"2015-02-04T07:46:01","slug":"corporate-governance-kodex-fuer-asset-management-gesellschaften","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/emaa.de\/?p=851","title":{"rendered":"Corporate Governance-Kodex f\u00fcr Asset Management-Gesellschaften"},"content":{"rendered":"<p>Thursday 28.07.2005 09:44 Uhr<br \/>\nRubrik: News<\/p>\n<p><strong>Professionelles Asset Management gewinnt zuk\u00fcnftig weiter an Bedeutung. Demografische Ver\u00e4nderungen zwingen die B\u00fcrger zu mehr eigenverantwortlicher Altersvorsorge.<\/strong><\/p>\n<p>In der betrieblichen und privaten Altersvorsorge erm\u00f6glichen kollektive Verm\u00f6gensverwaltungen die Bildung effizienter Portfolios und Kosteneinsparungen durch Nutzung von Losgr\u00f6\u00dfeneffekten.<\/p>\n<p>Die einzelnen Anleger verf\u00fcgen dabei \u00fcber geringe M\u00f6glichkeiten zur Einflussnahme auf die Politik von Asset Management-Gesellschaften. Sie sind darauf angewiesen, dass die Gesellschaften das in sie gesetzte Vertrauen rechtfertigen.<\/p>\n<p>Mit Einf\u00fchrung eines Corporate Governance-Kodex f\u00fcr Asset Management-Gesellschaften soll Anlegerinteressen Rechnung getragen werden. Der am 27. 4. 2005 vom Arbeitskreis &#8222;Corporate Governance-Kodex f\u00fcr Asset Management-Gesellschaften&#8220; unter Vorsitz von Prof. Dr. Wolfgang Gerke vorgestellte Kodex ist das Ergebnis intensiver Diskussionen eines Gremiums, an denen auch Vertreter des BMF, der BaFin und der Kapitalanlagegesellschaften als Experten teilgenommen haben.<\/p>\n<p>Mit dem Kodex erhalten Kapitalanlagegesellschaften die Gelegenheit, ihren Anlegern und der \u00d6ffentlichkeit zu signalisieren, dass sie Interessenkonflikte i. S. ihrer Anleger meiden bzw. regeln und die von ihnen verwalteten Anlegerrechte sichtbar wahrnehmen. Diese in der Pr\u00e4ambel definierte Zielsetzung wird in detaillierten Verhaltensvorgaben zur internen und externen Corporate Governance sowie zur Publizit\u00e4t und Kontrolle konkretisiert. Der Kodex ber\u00fccksichtigt den Deutschen Corporate Governance Kodex, die Wohlverhaltensregeln des BVI sowie internationale Corporate Governance-Erfahrungen.<\/p>\n<p>Der Kodex fordert Asset Management-Gesellschaften zu einer guten Corporate Governance im Sinn einer verantwortungsvollen Unternehmensf\u00fchrung und -kontrolle sowie einer aktiven Anlegerpolitik auf. Sich dem Kodex verpflichtende Gesellschaften m\u00fcssen Abweichungen von einzelnen Vorschriften in begr\u00fcndeter Form bekannt machen (Grundsatz des Comply-or-Explain wie im Cromme-Kodex).<\/p>\n<p>Im Rahmen der internen Corporate Governance nimmt die Ber\u00fccksichtigung der Anlegerinteressen einen besonderen Stellenwert ein. So wird die Aufnahme mindestens eines unabh\u00e4ngigen Mitglieds im Aufsichtsgremium kodifiziert. Dieses Aufsichtsratsmitglied soll von Eigent\u00fcmern, mit ihnen verbundenen Unternehmen und Gesch\u00e4ftspartnern der Kapitalanlagegesellschaft unabh\u00e4ngig sein. Unabh\u00e4ngige Aufsichtsratmitglieder k\u00f6nnen eine erhebliche St\u00e4rkung der Anlegerinteressen i. S. des \u00a7 6 Abs. 3 InvestG bewirken. Zus\u00e4tzlich soll der Aufsichtsrat in Erweiterung dieses Gedankens einen Pr\u00fcfungsausschuss einrichten, dessen Vorsitzender unabh\u00e4ngig sein soll.<\/p>\n<p>Die Fondsanleger delegieren die Aus\u00fcbung der Aktion\u00e4rs- und Gl\u00e4ubigerrechte an die Kapitalanlagegesellschaften. Diese sollen im Rahmen der externen Governance-Anforderungen des Kodex die Rechte unabh\u00e4ngig und ausschlie\u00dflich im Interesse ihrer Anleger gleicherma\u00dfen f\u00fcr inl\u00e4ndische und ausl\u00e4ndische Portfoliounternehmen aus\u00fcben. Zur Wahrnehmung der Anlegerinteressen sollen die Kapitalanlagegesellschaften eigene Richtlinien entwickeln. Diese sollen gew\u00e4hrleisten, dass die Kapitalanlagegesellschaften auch auf Hauptversammlungen unabh\u00e4ngig von den Weisungen ihrer Eigent\u00fcmer Aktion\u00e4rs- und Gl\u00e4ubigerrechte im Sinn der Anleger aus\u00fcben. Dies gilt auch f\u00fcr den Fall von geplanten Unternehmens\u00fcbernahmen bei Portfoliogesellschaften.<\/p>\n<p>Um f\u00fcr die Anleger die notwendige Transparenz zu erreichen, sollen Kapitalanlagegesellschaften sowohl \u00fcber ihre interne als auch externe Corporate Governance auf ihrer Website und im Gesch\u00e4ftsbericht berichten. Hierbei sollen Interessenkonflikte offen gelegt werden. Solche k\u00f6nnen durch gesch\u00e4ftliche Beziehungen zwischen den Eigent\u00fcmern der Kapitalanlagegesellschaften und Portfoliounternehmen entstehen. Im Rahmen der externen Corporate Governance soll regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber die Richtlinien der Corporate Governance-Politik, die Kommunikation mit den Portfoliounternehmen, die Grunds\u00e4tze des Abstimmungsverhaltens und \u00fcber besondere Corporate Governance-Vorkommnisse bei den Portfoliounternehmen berichtet werden.<\/p>\n<p>Zur Gew\u00e4hrleistung einer kontinuierlichen Performancedarstellung sollen sich die Gesellschaften an anerkannten Standards ausrichten und hier\u00fcber insbesondere bei \u00c4nderungen berichten. Hierdurch sollen die Anleger die tats\u00e4chliche Performanceentwicklung ihrer Anlage im Zeitablauf standardisiert nachvollziehen und mit einer geeigneten Benchmark vergleichen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Einhaltung des Kodex soll durch den gew\u00e4hlten Wirtschaftspr\u00fcfer best\u00e4tigt werden. Im Pr\u00fcfungsbericht sind m\u00f6gliche Unrichtigkeiten hinsichtlich der von Gesch\u00e4ftsleitung und Aufsichtsrat abgegebenen Comply-or-Explain-Erkl\u00e4rung zu vermerken. Die Gesellschaften sollen \u00fcber die Anerkennung dieses Kodex sowie eventuelle Abweichungen ebenfalls auf ihrer Website und in ihrem Gesch\u00e4ftsbericht berichten.<\/p>\n<p>Bei der Erstellung des Kodex wurde vorrangig auf die Belange der in Deutschland t\u00e4tigen Kapitalanlagegesellschaften abgestellt. Der Arbeitskreis hat die Vorstellung, dass die wesentlichen Bestimmungen des vorgelegten Kodex f\u00fcr alle im Asset Management t\u00e4tigen Institutionen (u. a. Pensionsverwalter und Lebensversicherer) gelten sollen.<\/p>\n<p>\u00a9 DER BETRIEB, Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH 2005<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/psdb\/fn\/db\/SH\/0\/sfn\/bp\/cn\/doc\/p1\/3\/p2\/4\/strucid\/4\/ID\/111423\/bt\/0\/bstruc\/113\/index.html\">www.der-betrieb.de\/psdb\/fn\/db\/SH\/0\/sfn\/bp\/cn\/doc\/p1\/3\/p2\/4\/strucid\/4\/ID\/111423\/bt\/0\/bstruc\/113\/index.html<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Thursday 28.07.2005 09:44 Uhr Rubrik: News Professionelles Asset Management gewinnt zuk\u00fcnftig weiter an Bedeutung. Demografische Ver\u00e4nderungen zwingen die B\u00fcrger zu mehr eigenverantwortlicher Altersvorsorge. In der betrieblichen und privaten Altersvorsorge erm\u00f6glichen kollektive Verm\u00f6gensverwaltungen die Bildung effizienter Portfolios und Kosteneinsparungen durch Nutzung von Losgr\u00f6\u00dfeneffekten. 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