{"id":82,"date":"2015-01-13T23:04:36","date_gmt":"2015-01-13T22:04:36","guid":{"rendered":"http:\/\/www.emaa.de\/?page_id=82"},"modified":"2015-02-04T00:46:05","modified_gmt":"2015-02-03T23:46:05","slug":"informationen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/emaa.de\/?page_id=82","title":{"rendered":"Informationen"},"content":{"rendered":"<h2>LBG \u00d6sterreich-Award \u201eWissenschaft &amp; Praxis\u201c<\/h2>\n<p><a href=\"http:\/\/www.lbg.at\/2305_DE?mid=369&amp;uid=41341&amp;newsurl=http%3a%2f%2fwww%2elbg%2eat%2f4954z%5fDE%2epdf%3fexp%3d24568134737975\" target=\"_blank\"><b>LBG \u00d6sterreich-Award &#8222;Wissenschaft &amp; Praxis\u201c 2014<\/b><\/a><\/p>\n<p>Der mit insgesamt \u20ac 15.000 dotierte LBG \u00d6sterreich-Award \u201eWissenschaft &amp; Praxis\u201c f\u00f6rdert und zeichnet wissenschaftliche Arbeiten (Diplom-\/ Masterarbeiten, Dissertationen und Habilitationen) aus den Fachgebieten des Steuer- und Bilanzrechts mit Relevanz f\u00fcr Familienunternehmen, Klein- und Mittelbetriebe, freie Berufe und mittelst\u00e4ndische Unternehmensgruppen mit ihren vielf\u00e4ltigen Rechtsformen und Branchen \u2013\u00a0von der Gr\u00fcndung und laufenden Unternehmensf\u00fchrung bis zu Kauf, Verkauf, \u00dcbergabe \u2013\u00a0aus.<\/p>\n<p>Bewerben Sie sich f\u00fcr den <a href=\"http:\/\/www.lbg.at\/2305_DE?mid=369&amp;uid=41341&amp;newsurl=http%3a%2f%2fwww%2elbg%2eat%2f4954z%5fDE%2epdf%3fexp%3d24568134737975\" target=\"_blank\"><b>LBG \u00d6sterreich-Award 2014<\/b><\/a> bis 30. Juni 2014 unter <a href=\"mailto:award@lbg.at\" target=\"_blank\">award@lbg.at<\/a>. Die Teilnahmebedingungen finden Sie <a href=\"http:\/\/www.lbg.at\/2305_DE?mid=369&amp;uid=41341&amp;newsurl=http%3a%2f%2fwww%2elbg%2eat%2f4954z%5fDE%2epdf%3fexp%3d24568134737975\" target=\"_blank\"><b>hier<\/b><\/a>.<\/p>\n<h2>steuerlicher Selbstanzeige ab Herbst 2014<\/h2>\n<p><b>25 % Strafzuschlag auch bei steuerlicher Selbstanzeige ab Herbst 2014 in Diskussion!<\/b><\/p>\n<p>Wenn Umsatzerl\u00f6se, Gewinne, Mieteink\u00fcnfte etc. nicht vollst\u00e4ndig, zeitgerecht und richtig in der Steuererkl\u00e4rung ber\u00fccksichtigt oder \u201evergessen\u201c wurden, eigentlich dem Privatbereich zuzuordnende Ausgaben trotzdem von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen wurden oder erst gar keine Steuererkl\u00e4rung trotz Veranlagungspflicht abgegeben wurde \u2013 drohen bei Entdeckung zus\u00e4tzlich zu Steuernachzahlungen auch Versp\u00e4tungs- und S\u00e4umniszuschl\u00e4ge, Anspruchszinsenverrechnungen sowie empfindliche Strafen nach dem Finanzstrafgesetz. Wer reinen Tisch machen und gleichzeitig\u00a0Straffreiheit erlangen m\u00f6chte, f\u00fcr den kann eine rechtzeitig und vollst\u00e4ndig erstattete Selbstanzeige h\u00f6chst empfehlenswert sein.<\/p>\n<p>Nach aktuellen Informationen aus dem Finanzministerium soll k\u00fcnftig selbst bei rechtzeitiger Selbstanzeige diese dann nicht mehr zur Straffreiheit f\u00fchren, wenn sie beispielsweise \u201eim letzten Moment\u201c erst unmittelbar vor einer steuerlichen Betriebspr\u00fcfung erstattet wird. In diesen F\u00e4llen steht ein Strafzuschlag von immerhin 25 %, zus\u00e4tzlich zu den schon jetzt \u00fcblichen S\u00e4umnis- und Versp\u00e4tungszuschl\u00e4gen, ab Herbst 2014 in Diskussion.<\/p>\n<p>Vor einem \u201ekalkulierten\u201c Vorgehen, n\u00e4mlich erst unmittelbar vor einer zu erwartenden Entdeckung (z.B.: bei Beginn einer steuerlichen Betriebspr\u00fcfung) noch ohnehin rasch eine strafbefreiende Selbstanzeige abgeben zu k\u00f6nnen, muss daher mehr denn je gewarnt werden. Wer den straffreien Weg zur Steuerehrlichkeit sucht, sollte daher gut \u00fcberlegen, ob dies noch vor Herbst 2014 geschehen soll. Dabei ist zu beachten, dass eine Selbstanzeige, wenn sie zur Straffreiheit f\u00fchren soll, sorgsam und intensiv erarbeitet werden muss und Fachwissen erfordert. Weil \u2013 eine fehlerhafte Selbstanzeige, die nicht alle Formalvoraussetzungen exakt erf\u00fcllt, kann auch zum Bumerang werden. N\u00e4mlich dann, wenn nach Offenlegung des Sachverhalts und erfolgter Steuernachzahlung die Straffreiheit wegen formeller oder inhaltlicher M\u00e4ngel der Selbstanzeige verwehrt wird.<\/p>\n<p>Folgende Punkte sind nach der derzeitigen Rechtslage bei einer Selbstanzeige besonders wichtig:<\/p>\n<p><b>Rechtzeitigkeit:<\/b> K\u00fcndigt sich eine Betriebspr\u00fcfung an, dann muss die Selbstanzeige bei einem vors\u00e4tzlichen Finanzvergehen <b>nach derzeitiger Rechtslage<\/b> sp\u00e4testens als erster Akt unmittelbar bei Beginn der Betriebspr\u00fcfung erfolgen, danach ist es zu sp\u00e4t! Die Selbstanzeige ist unter anderem auch dann versp\u00e4tet, wenn dem Finanzamt das Vergehen bereits bekannt ist und dies der Steuerpflichtige wei\u00df oder wenn vom Finanzamt schon Verfolgungshandlungen gesetzt wurden.<\/p>\n<p><b>Strenge Anforderungen an den Inhalt einer Selbstanzeige:<\/b> Die Selbstanzeige sollte unbedingt schriftlich per Brief, Fax oder Finanzonline (nicht per Mail!) an das Finanzamt (oder bei Zollvergehen an das Zollamt) \u00fcbermittelt werden, wobei die Beschreibung der Verfehlung pr\u00e4zise (!) sein muss. Zeitgleich sind all jene Daten und Fakten f\u00fcr den gesamten Abgabenzeitraum, f\u00fcr den die Selbstanzeige wirken soll, detailliert (!) offen zu legen, welche die Beh\u00f6rde f\u00fcr die Feststellung der verk\u00fcrzten Abgaben ben\u00f6tigt. Alle (nat\u00fcrlichen und juristischen) Personen, f\u00fcr welche die Selbstanzeige (auch als Beitragst\u00e4ter) gelten soll, sind explizit anzuf\u00fchren. Wer keine Selbstanzeige erstattet, der kann auch nicht \u201enachgenannt\u201c werden. Die Selbstanzeige entfaltet f\u00fcr diese Personen keine strafbefreiende Wirkung! Aus diesem Blickwinkel macht es Sinn, mit allen an der Steuerverk\u00fcrzung Beteiligten (Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und die von ihnen vertretene Gesellschaft, Gesellschafter, Prokuristen, Rechnungswesenmitarbeiter, involvierte Lieferanten bzw. Kunden, \u2026..) eine Selbstanzeige allf\u00e4llig abzukl\u00e4ren \u2013 was in der Praxis nicht ganz einfach, oder nicht immer von allen erw\u00fcnscht ist und auch mit Risiko verbunden sein kann! Wer strafbefreiend seinen \u201eSteuerfrieden\u201c sucht, muss\u00a0jedenfalls z\u00fcgig klare Entscheidungen treffen.<\/p>\n<p><b>Schadensgutmachung:<\/b> Die verk\u00fcrzten Abgaben m\u00fcssen in der Regel binnen einem Monat nach Bescheidzustellung (bei Selbstberechnungsabgaben nach Erstattung der Selbstanzeige) an das Finanzamt auch tats\u00e4chlich bezahlt werden! Zahlungserleichterungen d\u00fcrfen maximal f\u00fcr zwei Jahre beantragt werden. Bei Fristvers\u00e4umnis oder versp\u00e4teter Ratenzahlung lebt die Strafbarkeit wieder auf. Daher muss gleichzeitig mit der Entscheidung f\u00fcr eine Selbstanzeige auch die erforderliche und verf\u00fcgbare Liquidit\u00e4t zur fristgerechten Steuernachzahlung gekl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p>Wird nur eine der oben genannten Voraussetzungen nicht erf\u00fcllt, so geht die Selbstanzeige ins Leere und bringt keine Straffreiheit. Im Gegenteil: Die Finanzbeh\u00f6rde ist in diesem Fall \u00fcber das Vergehen unterrichtet und kann dieses nun gut informiert verfolgen!<\/p>\n<p><b>LBG-Empfehlung:<\/b> In der Praxis ist vielen Steuerpflichtigen aufgrund der Komplexit\u00e4t des Steuerrechts oft nicht ganz klar, ob \u00fcberhaupt Anlass f\u00fcr eine Selbstanzeige besteht und falls ja, wie am Besten vorzugehen ist. Wir empfehlen Ihnen daher, keine unn\u00f6tige Zeit verstreichen zu lassen und sich mit Ihrem steuerlichen Anliegen rechtzeitig an uns zu wenden. Wir kl\u00e4ren mit Ihnen die individuelle steuerliche Situation ab, zeigen Ihnen steuerlich m\u00f6gliche und zul\u00e4ssige Alternativen auf oder \u2013 falls erforderlich \u2013 ermitteln das Ausma\u00df allf\u00e4llig drohender Steuernachzahlungen anhand des jeweiligen Sachverhalts nach Abgabenart und -zeitraum, erstatten auf Wunsch\u00a0in Ihrem Auftrag und im Zusammenwirken mit Ihnen eine fachkundig von LBG-Experten verfasste Selbstanzeige und vertreten Sie im Fall des Falles im finanzstrafrechtlichen Verfahren<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>LBG \u00d6sterreich-Award \u201eWissenschaft &amp; Praxis\u201c LBG \u00d6sterreich-Award &#8222;Wissenschaft &amp; Praxis\u201c 2014 Der mit insgesamt \u20ac 15.000 dotierte LBG \u00d6sterreich-Award \u201eWissenschaft &amp; Praxis\u201c f\u00f6rdert und zeichnet wissenschaftliche Arbeiten (Diplom-\/ Masterarbeiten, Dissertationen und Habilitationen) aus den Fachgebieten des Steuer- und Bilanzrechts mit Relevanz f\u00fcr Familienunternehmen, Klein- und Mittelbetriebe, freie Berufe und mittelst\u00e4ndische Unternehmensgruppen mit ihren vielf\u00e4ltigen Rechtsformen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":77,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-82","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/emaa.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/82","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/emaa.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/emaa.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/emaa.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/emaa.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=82"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/emaa.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/82\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":703,"href":"https:\/\/emaa.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/82\/revisions\/703"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/emaa.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/77"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/emaa.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=82"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}