Neuordnung der Fortbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter / zur Geprüften Bilanzbuchhalterin

Unter der Leitung des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BiBB) und des Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) tagt derzeit ein Gremium aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern mit dem Ziel, eine neue Rechtverordnung für die Bilanzbuchhalterprüfung IHK zu erarbeiten. Inkrafttreten voraussichtlich 2016 und entsprechenden Übergangfristenbis 2019.

Der Arbeitskreis Prüfungsausschuss des BVBC ruft zur Mitarbeit auf. Angesprochen sind alle, die Mitglied eines IHK-Prüfungsausschusses sind.

Der BVBC bietet seinen Mitgliedern, die einem Prüfungsausschuss angehören, die Möglichkeit, an den Sitzungen des BVBC-Arbeitskreises Prüfungsausschuss teilzunehmen. Bei diesen Treffen findet ein reger Erfahrungsaustausch zu aktuellen Themen zwischen Dozenten, Lehrgangsträgern, Mitarbeitern der Industrie- und Handelskammern sowie Prüfern statt.

Der BVBC hat den AK Prüfungsausschuss 1999 ins Leben gerufen, um Unterstützung in allen Fragen rund um die Prüfung zu bieten. Arbeitskreisleiterin Gisela Pott-Franken, ehemals BVBC-Präsidiumsmitglied, lädt zweimal im Jahr zu den hochkarätig besetzten Gesprächsrunden ein.

Der Bundesgeschäftsstelle sind nicht alle IHK-Prüfungsausschussmitglieder des BVBC bekannt. Die letzte Erhebung liegt einige Jahre zurück. Wer sich angesprochen fühlt, kann sich gerne melden mit Angabe der betreffenden IHK und den relevanten Prüfungsfächern, E-Mail lueken@bvbc.de.


Aus- und Fortbildungsordnungen

Aus- und Fortbildung in anerkannten Berufen werden von der Bundesregierung bundesweit einheitlich geregelt. An der Erarbeitung und Weiterentwicklung von Ausbildungsordnungen sowie an ihrer Abstimmung mit den Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz sind von Arbeitgebern und Gewerkschaften benannte Sachverständige und Vertreter der Berufsschulen beteiligt. Regelmäßig werden Verordnungen aktualisiert oder Regelungen für neue Aus- und Fortbildungen getroffen. Eine Übersicht über die Regelungen in der Aus- und Fortbildung finden Sie nachstehend.

Ordnung der Ausbildung

Ausbildungsordnungen sind die Grundlage für die geordnete und einheitliche betriebliche Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen. Sie werden als Rechtsverordnung gem. §§ 4, 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. §§ 25, 26 Handwerksordnung (HwO) vom zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem BMBF erlassen und legen mindestens die Berufsbezeichnung, die Ausbildungsdauer, die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die Gegenstand der Berufsausbildung sind, eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung sowie die Prüfungsanforderungen fest.

Ausbildungsordnungen werden unter Moderation des Bundesinstituts für Berufsbildung unter Einbeziehung des Sachverstandes der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Länder und des Bundes vorbereitet und von der Bundesregierung im Konsens mit den Beteiligten erlassen. Parallel dazu werden für die begleitende berufsschulische Ausbildung, die nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes im Verantwortungsbereich der Länder liegt, für die jeweiligen Berufe Rahmenlehrpläne entwickelt, die mit der Ausbildungsordnung für die Ausbildung in den Betrieben abgestimmt werden. So wird sichergestellt, dass sich die Ausbildung in den Betrieben und der Berufsschulunterricht ergänzen.

In einem anerkannten Ausbildungsberuf darf nur nach der Ausbildungsordnung ausgebildet werden. Einen Überblick darüber, wie Ausbildungsberufe entstehen, finden Sie hier: So entstehen Ausbildungsberufe!

Die Liste neuer und modernisierter Ausbildungsberufe finden Sie unter

Ordnung der Fortbildung

Nach § 53 Berufsbildungsgesetz kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung Fortbildungsverordnungen erlassen. Darin werden im Wesentlichen die Prüfungsanforderungen zum Erwerb von Fortbildungsabschlüssen festgelegt. Die Prüfungen nach diesen Rechtsverordnungen werden von den jeweils „zuständigen Stellen“ im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, §§ 71ff. (z.B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern) abgenommen.

Diese informieren über Prüfungstermine. Weitere Informationen über die jeweiligen Berufe und über Bildungsangebote zur Vorbereitung auf die Prüfungen sind bei der Arbeitsagentur und dort in den Datenbanken BERUFENET und KURSNETenthalten.

Die Fortbildungsverordnungen werden gemeinhin in enger Zusammenarbeit mit von Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen benannten Sachverständigen entwickelt. Damit soll gewährleistet werden, dass die Fortbildungsprofile den Qualifikationsanforderungen der Betriebe entsprechen und zugleich den Beschäftigten gute berufliche Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen und somit auch angesichts des Aufwandes zum Erwerb dieser Fortbildungsqualifikationen eine gute berufliche Verwertbarkeit sichern.

Regelungen zur beruflichen Fortbildung werden nicht nur vom Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen. Die zuständigen Stellen, z.B. Kammern können aufgrund des § 54 Berufsbildungsgesetz Fortbildungsregelungen für ihren Bereich in Kraft setzen. Auch viele andere gesetzliche Normen enthalten Bestimmungen zur beruflichen Qualifizierung, z.B. Handwerksordnung.

Neben den nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung geregelten Weiterbildungen gibt es auch eine Vielzahl anderer Weiterbildungsangebote und Abschlüssen. Weiterbildungsinteressierte sollten bei der Auswahl einer beruflichen Weiterbildung die Informationsangebote der Arbeitsagentur nutzen. Dort sind auch Hinweise auf andere Institutionen der jeweiligen Berufsfelder aufgeführt, die noch gezielter informieren können.

Die bestehenden Fortbildungsverordnungen finden Sie in folgender Übersicht zusammengefasst: