Anlagenbuchhalter/innen!

Liebe Anlagenbuchhalter/innen!

Liebe EMAs! Liebe Leser/innen!

Kürzlich hat das Bundesfinanzministerium das bisherige Schreiben zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und –verarbeitung mit einigen Ergänzungen neu veröffentlich. Streng genommen dürfen wir diese Form der Abschreibung jetzt nicht mehr als „Sofort-AfA für bestimmte digitale Wirtschaftsgüter“ nennen, denn in dem neuen BMF-Schreiben steht ausdrücklich drin, dass es keine Sofort-Abschreibung, auch keine besondere Form der Abschreibung und auch keine neue Abschreibungsmethode sei. Im Grunde ist nur die Nutzungsdauer auf eine Dauer von einem Jahr heruntergesetzt worden. Ich habe dazu für den BC-Newsletter und für die Fachzeitschrift BC Ausgabe 03/2022 vom C. H. Beck-Verlag einen Aufsatz geschrieben, den ich Ihnen in der Anlage zur Kenntnis beigelegt habe. Darüber hinaus finden Sie auch das neue BMF-Schreiben vom 22.2.22 in der Anlage.

Wenn Sie Interesse haben, können Sie sich aber auch gerne zu meinem Online-Webinar „Die neue Sofort-AfA ab 01.01.2021“ am 30.03.2022 oder am 22.04.2022 anmelden. Anmeldungen sind unter seminare@anlagenbuchhalter.com möglich. Weitere Informationen zum Seminar finden Sie auch in der obigen Seminareinladung in der Anlage. Wer sich darüber hinaus über IT-Themen informieren möchte, dem empfehle ich mein Tagesseminar „IT-Projekte buchhalterisch begleiten – von der Planung bis zur korrekten Bilanzierung“. Da sind die nächsten Termine am 29.04. und 09.06.2022. Hier ist im Moment das Thema der Bilanzierung von Cloud Computing, Implementierungskosten und SaaS-Servicemodellen in aller Munde.

Nutzen Sie noch die Chance zur Anmeldung zur ReWeCo – Kongressmesse für Rechnungswesen und Controlling vom 12. – 14. Mai 2022 in Essen. Klicken auf den folgenden Link: https://www.reweco.de/home. Dort finden Sie auch das Online-Kongressprogramm. Ich darf Ihnen verraten, dass ich am Kongressfreitag eine Vortragsreihe mit dem Titel „IT-Projekte buchhalterisch begleiten – von der Planung bis zur korrekten Bilanzierung“ beitragen werde. Natürlich sind auch hier die obigen Themen enthalten! Ich würde mich sehr freuen, Sie in Essen wieder persönlich begrüßen zu dürfen.