Schweiz

Prüfungsordnungen und Wegleitungen ab 2011

Die ersten Prüfungen nach neuer Prüfungsordnung und Wegleitung finden im 2011 statt.

Berufsprüfung Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen

Diese Prüfungsordnung wurde am 25. Juni 2010 vom BBT genehmigt.

Prüfungsordnung BP ab 2011.pdf [348 kByte]

Wegleitung BP ab 2011.pdf [106 kByte]

 

Höhere Fachprüfung für Experten in Rechnungslegung und Controlling

Diese Prüfungsordnung wurde am 10.11.2008 genehmigt.

Prüfungsordnung HFP ab 2011.pdf [328 kByte]

Wegleitung HFP ab 2011.pdf [68 kByte]

http://www.examen.ch/rc/de/Pruefungsordnung

Der Schweizerische Verband der diplomierten Experten in Rechnungslegung und Controlling und der Inhaber des eidgenössischen Fachausweises in Finanz- und Rechnungswesen veb.ch ist der größte schweizerische Fachverband für ausgewiesene Führungskräfte in Rechnungswesen und Controlling. Gegründet worden ist der Verband 1936; mittlerweile ist die Zahl seiner Mitglieder in der ganzen Schweiz auf über 5600 angestiegen.

Neben diplomierten Buchhaltern/Controllern und Buchhaltern mit Fachausweis können auch ausgewiesene Spezialisten des Rechnungswesens mit anderer Ausbildung dem veb.ch beitreten.

Diplomierte Buchhalter/Controller und Fachausweisinhaber sind heute in der Schweiz die qualifizierten und staatlich geprüften Fachleute für alle Fragen des Rechnungs-wesens auf allen Ebenen des Unternehmens.

veb

Neue Titel seit 2003

Die Ausbildung der dipl. Buchhalter/ Controller und der Buchhalter mit Berufsprüfung und damit auch ihre Titel sind den Erfordernissen der Zeit angepasst worden: Im Mai 2003 finden zum ersten Mal die eidgenössischen Prüfungen nach neuem Reglement statt.

  • Dipl. Buchhalter/Controller heissen ab Mai 2003 dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling.
  • Buchhalter mit Berufsprüfung sind neu Inhaber des Fachausweises für Finanz- und Rechnungswesen.
  • Inhaber der bisherigen Titel sind berechtigt, ab Mai 2003 die neuen Titel zu tragen.
  • Die Berufsbezeichungen sind geschützt; die Prüfungen stehen unter Aufsicht des Bundesamtes für
  • Berufsbildung und Technologie BBT und sind entsprechend anerkannt.
  • Die Prüfungsträger sind der veb.ch und der KV Schweiz.

Wie lauten die Übersetzungen von Fachausweis und Diplom in Fremdsprachen?

Berufsprüfung

  • Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidgenössischem Fachausweis
  • Spécialiste en finance et comptabilité avec brevet fédéral
  • Specialista in finanza e contabilità con attestato professionale federale
  • Swiss certified specialist for finance and accounting

Höhere Fachprüfung

  • Diplomierte Expertin/Diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling
  • Experte diplômée en finance et en controlling
  • Esperta diplomata/Esperto diplomato in finanza e controlling
  • Swiss certified expert for accounting and controlling

Wo können Gleichwertigkeitsanträge für ausländische Diplome gestellt werden?

Diplomanerkennung Schweiz-EU/EFTA

Die Schweiz und die EU anerkennen gegenseitig die Ausbildungsabschlüsse für jene Berufe, die in einzelnen Mitgliedstaaten „reglementiert“ sind. Die nationale Kontaktstelle im BBT informiert über Vorgehen und zuständige Bewilligungsbehörde. Details finden Sie im Dossier EU-Diplomanerkennung.

Anerkennung ausländischer Diplome

Das BBT kann ausländische Bildungsabschlüsse schweizerischen Fähigkeitsausweisen, Fachausweisen oder Fachhochschuldiplomen gleichstellen. Die Gesuchsunterlagen finden Sie im Dossier Anerkennung ausländischer Diplome (Bereich Berufsbildung / Bereich Fachhochschulen).

http://www.bbt.admin.ch/themen/hoehere/00169/00371/index.html?lang=de

Abkommen zur akademischen Diplomanerkennung

Die Anerkennung von (Fach-)Hochschuldiplomen mit Blick auf weiterführende Studien im Ausland ist in zwischenstaatlichen Abkommen geregelt.

Fachkontakt: kontaktstelle@bbt.admin.ch


Gehaltsumfrage

Eine Gehaltsumfrage des veb.ch zeigt einmal mehr und nicht unerwartet: Frauen verdienen weniger als Männer. So liegt der Unterschied beim Median- und  Mittelwert beim Fachausweis bei rund  -17%, die Differenz bei den bis 30-jährigen bei -8,8%. So die Feststellung des schweizerischen Verbandes.

Warum das so ist erläutert der schweizerischen Verband so:

„Bei den DiplominhaberInnen stossen wir auf den ersten  interessanten Hinweis: Beträgt die Differenz  beim Median, welcher Extremwerte nicht berücksichtigt, noch -17,8%, so liegt die Differenz bei den unbereinigten (Extrem-)werten durch spitzenverdienende  Männer bei -24,7%. Diese haben schlussendlich CHF 166‘000.–  bzw. CH. Die Broschüre kann dort bestellt werden.