Erste EMA®-Verleihung auf der ReWeCo

Das Präsidium der EMAA – European Management Accountants Association e.V. hat auf der Fachmesse für Rechnungswesen und Controlling – ReWeCo am 15. April 2010 mit Herrn Matthias Grünsch und Frau Monika Laumann-Sörgel die ersten beiden EMA® – European Management Accountants ernannt. Die Ernennungsurkunden wurden von Uwe Jüttner, Präsident der EMAA und Ulrich Neubauer sowie Siegfried Mark, beide Vizepräsidenten der EMAA den strahlenden EMA’s übergeben.

Uwe Jüttner erklärte den zahlreichen Zuhörern, welches Ziel die EMAA mit der Vermarktung der Wortbildmarke EMA® – European Management Accountant verfolgt.

Schon seit Jahren wurden innerhalb der EMAA-Mitgliedsstaaten Deutschland, Österreich und Tschechien sowie der Schweiz festgestellt und moniert, dass die Rahmenstoffpläne für den Bilanzbuchhalter, Controller, eidgenössische Buchhalter und diplomierte Experten sehr unterschiedlich sind. Zudem führt die Übersetzung der Berufsbezeichnung Bilanzbuchhalter oftmals in anderen europäischen Ländern zu Missverständnissen über die Inhalte der Weiterbildung und die Fertigkeiten der Bilanzbuchhalter. Es kommt sogar vor, dass ein Bilanzbuchhalter in einem amerikanischen Unternehmen als CPA – Certified Public Accountant bezeichnet wird, obwohl damit eigentlich der Wirtschaftsprüfer gemeint ist.

Die EMAA hat deshalb nach langen Jahren erreicht, dass beim europäischen Standardisierungsamt in Alicante die Wortbildmarke EMA® – European Management Accountant eingetragen und genehmigt wurde. Nur die EMAA darf über dieses Recht verfügen.

Ziel des EMAA-Präsidiums war es jetzt, einen Rahmenstoffplan mit Inhalten zu füllen, die als Mindestqualifikationen darstellen, über welche Fertigkeiten und Kenntnisse ein EMA® verfügen muss. Dabei wurde festgestellt, dass alleine in Deutschland die Voraussetzungen schon sehr differenziert sind. Viele Bilanzbuchhalter haben ihre Prüfung nach der alten Rechtsverordnung vom 29.03.1990 absolviert. Darin war die internatonale Rechnungslegung noch gar nicht vorhanden. Erst mit der neuen Rechtsverordnung vom 29.10.2007 ist das internationale Recht in einem Grundlagenteil mit 50 Unterrichtsstunden oder wahlweise mit einem Hauptteil, der sogar 150 Unterrichtsstunden umfasst, in die Prüfung des Bilanzbuchhalters eingezogen. Nicht selten haben auch Bilanzbuchhalter und/oder Controller zusätzlich zu ihrer bestehenden Qualifikation den Internationalen Bilanzbuchhalter draufgesattelt oder anderweitige Lehrgänge über die internationale Rechnungslegung absolviert.

 

vlnr: Monika Laumann-Sörgel, EMA-Nr. 00002; Ulrich Neubauer, EMAA-Vizepräsident; Matthias Grünsch, EMA-Nr. 00001; Uwe Jüttner, EMAA-Präsident; Siegfried Mark, EMAA-Vizepräsident

vlnr: Monika Laumann-Sörgel, EMA-Nr. 00002; Ulrich Neubauer, EMAA-Vizepräsident; Matthias Grünsch, EMA-Nr. 00001; Uwe Jüttner, EMAA-Präsident; Siegfried Mark, EMAA-Vizepräsident

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