Deutsches Handelsvertreterrecht – in English

Thursday 28.10.2004 10:08 Uhr
Rubrik: News

Die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer (Auslandshandelskammer, AHK) in London hat jetzt eine aktualisierte Auflage ihrer Publikation „German Agency Law“ veröffentlicht.

Die Broschüre behandelt alle relevanten Rechtsfragen des deutschen Handelsvertreterrechts praxisnah in englischer Sprache. Erläutert werden unter anderem

• die Anwendbarkeit deutschen Rechts bei internationalen Geschäften,

• die verschiedenen Arten der Vertreter,

• die Rechte und Pflichten von Unternehmer und Handelsvertreter,

• die Beendigung des Vertrags und

• den Ausgleichsanspruch sowie seine Berechnung.

Die Publikation bietet eine wertvolle Unterstützung bei den Vertragsverhandlungen mit Handelsvertretern und Unternehmen aus dem englischen Sprachraum.

Vor allem Angehörige der beratenden Berufe bietet „German Agency Law“ eine Hilfestellung, sich mit der englischen Fachterminologie vertraut zu machen und ihrer Englisch sprachigen Mandantschaft einen anschaulichen Leitfaden über die wesentlichen Problemkreise zu geben.

Zahlreiche Beispiele erleichtern das Verständnis. Die relevanten deutschen Begriffe sind im Text drucktechnisch hervorgehoben. In der dritten Auflage der Publikation sind alle Rechtsänderungen bis Juni 2004 berücksichtigt. Neu ist ein kurzer Vergleich der britischen und der deutschen Vorschriften. Der Anhang enthält eine englische Übersetzung aller einschlägigen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs.

Die 103 Seiten starke Publikation kostet 80 Euro. Sie bietet eine nützliche und praktische Ergänzung zum „Handelsvertretervertrag nach deutschem Recht“.

Beide Publikationen sind erhältlich bei der

Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer in London

Telefon 0044 (0)20 79 76 41 44

E-Mail publikationen@ahk-london.co.uk

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