DBA SCHWEIZ: KEINE BESTEUERUNG ALS GRENZGÄNGER BEI MEHR ALS 60 ARBEITSTAGEN MIT ÜBERNACHTUNG IN DER SCHWEIZ

Wednesday 22.12.2004 08:43 Uhr
Rubrik: News

BFH, URTEIL V. 15.9.2004, I R 67/03 (VERÖFFENTLICHT AM 15.12.04)

1. Ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsort in der Schweiz unterliegt nur dann nicht als Grenzgänger der deutschen Besteuerung, wenn er mehr als 60 Mal im Jahr nach getaner Arbeit aus beruflichen Gründen nicht an seinen Wohnort zurückkehrt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Ende der Arbeitszeit oder der Zeitpunkt der Ankunft am Wohnort auf den Tag des Arbeitsantritts oder auf einen nachfolgenden Tag fällt (Abweichung vom Senatsurteil vom 16.5.2001, I R 100/00, BFHE 195 S. 341, BStBl II 2001, S. 633).

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