EMAA-EUROPA-INFOs Januar 2015

European Management Accountants Association e.V.


Newsletter als PDF: Europa_Infos_Januar 2015


Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in dieser Ausgabe finden Sie Beiträge zu folgenden Themen:

Europa von A – Z
Finanzen
Bilanz
IFRS
ICB England
EMAA-Lobbyarbeit
Termine + Weiterbildung

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Europa von A – Z

EMAA fordert die Liberalisierung des Berufsrechts

Nur über den Weg des Europarechts kann für deutsche Bilanzbuchhalter mehr erreicht werden. Denn viele halten die deutschen berufsrechtlichen Restriktionen für europarechtswidrig. Reformwille ist in Deutschland nicht zu spüren. Die Steuerberaterlobby hält nach wie vor den Daumen drauf und verhindert eine spürbare Weiterentwicklung. Daher fordert die EMAA eine baldmögliche Liberalisierung des Berufsrechts, damit Inländer, wie auch Ausländer ihrer Qualifikation entsprechend in ganz Europa tätig werden dürfen. Das österreichische Bilanzbuchhaltergesetz muss als Vorbild für andere europäische Staaten dienen, denn wir wollen nicht nur vom europäischen Geist sprechen, sondern ihn auch spüren.

Dienstleistungsfreiheit nützt Österreichern

Nachdem EU-rechtlich die nationalen Befugnisse maßgeblich sind und zugleich die Dienstleistungsfreiheit herrscht, dürfen österreichische Bilanzbuchhalter in Deutschland z.B. Jahresabschlüsse erstellen.

„Möchte hingegen ein deutscher Bilanzbuchhalter in Österreich tätig werden und mit den gleichen Berufsrechten wie sein österreichisches Pendant ausgestattet werden, muss er die österreichische Berufsberechtigung nach dem Bilanzbuchhaltergesetz erwerben. Dagegen besitzt der österreichische Bilanzbuchhalter der sich im Rahmen der Richtlinie in Deutschland anbietet, erheblich mehr Berufsrechte“, so die Aussage von Dr. Friedrich Bock aus Wien.

Österreichische Bilanzbuchhalter haben bessere Bedingungen

Noch krasser wird das Bild, wenn der Blick auf Österreich gerichtet wird. Udo Binias, Ehrenpräsident des BVBC und Beirat der EMAA, weist darauf hin, dass die deutsche Bilanzbuchhalterprüfung tendenziell inhaltsschwerer ist als die österreichische – mit dem Ergebnis, dass die dortigen Bilanzbuchhalter als „kleine Steuerberater“ deutlich mehr Befugnisse als ihre Kollegen haben. Allein Steuerberatung bleibt den Steuerberatern vorbehalten. Und selbst den weniger qualifizierten Buchhaltern stehen mehr Befugnisse zu als den geprüften Bilanzbuchhaltern in Deutschland. mehr:

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Finanzen

Gehälter Öffentliche Verwaltungen

Im Fall der Anstellung im öffentlichen Dienst beim Bund nach TVöD erfolgt nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung der öffentlichen Verwaltung die Einstufung in die Entgeltgruppe fünf bis acht. Dies ist abhängig vom Arbeitgeber und Berufserfahrung. Das Gehalt bei Neuanstellung in der Gruppe fünf liegt bei 2005,67 Euro. In der Gruppe sechs bei 2093,38 Euro und sieben bei 2134,95 Euro. In der Gruppe acht sind es 2280,34 Euro.

Mit einem Bachelor „Öffentliche Verwaltung“, egal ob beim Staat oder an einer Hochschule studiert, erfolgt die Einstufung in die Entgeltgruppe neun bis zwölf. Dies hängt wiederum vom Alter und der Erfahrung ab. In der Gruppe neun ist das monatliche Gehalt 2436,14 Euro und Gruppe zehn 2758,09 Euro. In Gruppe elf 2861,96 Euro und Gruppe zwölf sind es 2965,83 Euro.

Anspruch auf die Entgeltgruppe dreizehn bis fünfzehn erfolgt bei einem Hochschulstudium beziehungsweise einem Master „Öffentliche Verwaltung“. Diesen bieten in der Regel ausschließlich Hochschulen an. Die Einrichtungen des Bundes und die der Kommunen bilden bis zum Bachelor aus. In der Gruppe dreizehn liegt das Gehalt beim Bund bei 3308,57 Euro. Eingestuft in Gruppe vierzehn erhält der Bedienstete 3588,99 Euro. Der Verdienst in der Gruppe fünfzehn beträgt 3962,89 Euro monatlich.

In die Gruppe dreizehn erfolgt die Einstufung direkt nach dem Abschluss. Mit Arbeitserfahrung ist die Gruppe vierzehn realistisch erreichbar.

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 Bilanz

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz:

Mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), aktuell vorliegend als Regierungsentwurf vom 7.1.2015, sollen die Vorgaben der EU-Richtlinie 2013/34/EU in deutsches Recht umgesetzt werden.

Mit Änderungen an zahlreichen Gesetzen und rund 200 Detailänderungen im HGB an 75 Paragraphen stellt der vorliegende Referentenentwurf zum BilRUG nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) eine weitere umfangreiche Novellierung des HGB dar, wenngleich zahlreiche Modifikationen redaktioneller Natur sind.

Neben den Änderungen des HGB und des die Übergangs- und Erstanwendungsregelungen beinhaltenden EGHGB erfolgt eine Anpassung des PublG, AktG, GmbHG sowie einer Vielzahl von Spezialgesetzen.

Hierbei sind die wesentlichen Änderungen in diesen Gesetzen Folgeänderungen aus den Anpassungen des HGB geschuldet.

Durch die europarechtlichen Vorgaben der neuen EU-Bilanzrichtlinie erfolgt auf Basis des BilRUG eine stärkere Systematisierung der Rechnungslegung, insbesondere der Anhangberichterstattung.

Die geplanten BilRUG-Änderungen in den Bereichen Abschlussprüfung, Offenlegung, Straf- und Bußgeldvorschriften sowie Genossenschaften werden im Folgenden  vorgestellt, wobei die Abweichungen gegenüber dem Referentenentwurf in blauer Farbe gekennzeichnet werden.

http://rsw.beck.de/cms/main?docid=360815

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IFRS

IFRS kann Mittelstand den Zugang zu Krediten erleichtern

Mittelständische Unternehmen, die nach den Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) bilanzieren, können bei deutschen Banken und Sparkassen mit Vorteilen bei der Kreditvergabe rechnen. Jede vierte Bank hält es für möglich, dass einem IFRS-Bilanzierer bessere Kreditkonditionen eingeräumt werden. Knapp 12 Prozent entscheiden bei der Vorlage eines IFRS-Abschlusses einen Kreditantrag eher positiv als bei einem HGB-Abschluss. Das hat eine gemeinsame Umfrage von KPMG und Handelshochschule Leipzig (HHL) unter rund 1.500 Banken und Sparkassen ergeben.

Prof. Dr. Edgar Löw, Leiter des Department of Professional Practice Banking & Finance bei KPMG erklärt: „Diese Ergebnisse sind überraschend, da sich durch die Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IFRS ja lediglich die Darstellung der wirtschaftlichen Lage ändert, nicht aber die wirtschaftliche Situation des Unternehmens selbst.“ Professor Henning Zülch (HHL) ergänzt: „Offenbar hat ein erheblicher Teil der Institute Probleme, mit der rasanten internationalen Entwicklung im Bereich der Rechnungslegung Schritt zu halten. Hinsichtlich des Aufbaus von IFRS-Know-how besteht bei vielen Instituten noch Verbesserungsbedarf, um eines der Kerngeschäfte – die Kreditvergabe – auch weiterhin höchst professionell ausführen zu können. Den Banken geht es dabei nicht anders als vielen Unternehmen anderer Branchen.“

Cash Flow und Bilanzdaten bei Kreditvergabe entscheidend

Wesentliche Kriterien bei der Kreditvergabe sind nach Angabe aller befragten Banken der Cashflow und die Bilanzdaten. Kleinere Institute messen darüber hinaus der Kontoführung eine überdurchschnittliche Bedeutung bei. Größere Banken legen bei ihrer Kreditentscheidung dagegen deutlich mehr Wert auf die Corporate Governance-Strukturen eines Unternehmens. Ähnliches gilt für die Entscheidungsparameter Strategie sowie Markt und Branche.

Die Studie steht hier kostenfrei zum Download bereit (PDF, 1,3 MB).

Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC)

Der Verwaltungsrat des DRSC wählte einstimmig Dr. Jens Freiberg ab März 2015 in den IFRS-Fachausschuss.

Dr. Freiberg, seit 2013 Leiter der Zentralabteilung Rechnungslegung  der BDO AG, übernimmt die vakante Stelle im IFRS-Fachausschuss, die sich durch die Wahl von Prof. Dr. Andreas Barckow  zum Präsidenten des DRSC ergeben hatte

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EMAA-Lobbyarbeit

20 Jahresfeier European Management Accountants Association e. V. (EMAA) in der Wirtschaftskammer Österreich, Wien.

Der Dachverband der Bilanzbuchhalter- und Controllerverbände in Europa EMAA (European Management Accountants Association e. V.) feiert Jubiläum und blickt auf 20 Jahre Sprachrohrfunktion zurück. 176.000 Mitglieder der nationalen Verbände und deren wirtschaftliche Kompetenz haben in der EMAA ihre berufspolitische Heimat. Die EMAA bietet Bilanzbuchhaltern, mit dem europaweit anerkannten EMA® – European Management Accountant das europäische Berufsbild der Zukunft.

Jedoch werden Buchhalter und Bilanzbuchhaltern im In- und Ausland weiterhin durch Gesetze, die gegen europäisches Recht verstoßen, in ihrer Berufsausübung behindert. Deshalb fordert die EMAA die Liberalisierung des Berufsrechts in Europa und die Abschaffung der unzulässigen In- und Ausländerdiskriminierung. Das österreichische Bilanzbuchhaltergesetz ist ein beispielhaftes Vorbild für freie Berufsausübung in Europa. Warum haben deutsche Steuerberater Rechte, unter denen andere europäische Dienstleister leiden müssen? Die EMAA fordert den Europäischen Gerichtshof auf zu handeln, denn der zunehmende Fachkräftemangel im Rechnungswesen und Controlling in Deutschland zwingt dazu.

Ausländerdiskriminierung

Die EMAA möchte anhand eines Beispiels aufzeigen, welche Probleme ein Bilanzbuchhalter im Rahmen seiner selbstständigen Berufsausübung haben kann. Rudolf Gottbrecht aus Ismaning bei München ist Diplom-Betriebswirt (Fachhochschule), der sich an der Steuer- und Wirtschaftsakademie München im Bereich der Internationalen Rechnungslegung und im Internationalen Steuerrecht weitergebildet hat.

Er ist außerdem seit Juni 2013 Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK). Gottbrecht hat beim englischen ICB (Institute of Certified Bookkeeper) den Abschluss als Certified Bookkeeper (MICB) und die Zusatzausbildung Steuererklärung (Self Assessment Tax) erfolgreich absolviert. Damit darf er nach englischem Recht Einzelunternehmen, Partnerschaften und Limiteds buchhalterisch abschließen. Für Limiteds ist normalerweise die Prüfung als Wirtschaftsprüfer erforderlich, jedoch aufgrund der Micro Entity Act (Kleine Kapitalgesellschaften) ist diese Prüfung  bis zu einer bestimmten Größenordnung nicht erforderlich. Um in England tätig sein zu dürfen, braucht man eine Geschäftslizenz. Diese wird nur erteilt, wenn bestimmte Ausbildungserfordernisse (mindestens Associate für Einzelunternehmen) und eine Vermögenschadenshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Gottbrecht hat inzwischen in England eine Limited gegründet und angemeldet.

Um in Deutschland als „Engländer“ oder sagen wir besser als „Ausländer“ tätig werden zu können, ist gemäß § 3a StBerG – Steuerberatungsgesetz bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen eine Registrierung erforderlich. Dann dürfen „vorübergehend und gelegentlich“ Hilfeleistungen in Steuersachen in Deutschland erbracht werden. Diese Einschränkung „vorübergehend und gelegentlich“ hält die EMAA für eine unzulässige Diskriminierung eines Ausländers, die zudem gegen EU-Recht verstößt. Die EMAA fordert daher, diese Einschränkung ersatzlos aufzuheben.

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ICB England

The Oscars of the bookkeeping world, the annual Luca Awards recognise outstanding achievement in the profession.

With guests drawn from the profession, government and business, the annual Luca Awards are an unmissable opportunity to gain recognition for your achievements.

Each winner is presented with a Luca Award by HRH Prince Michael of Kent. The Luca Awards are exclusive bronze statuettes of Luca Pacioli, the Cistercian monk who is credited with inventing the process of double entry bookkeeping that endures today. Luca Pacioli’s 1494 book, Summa de Arithmetica, Geometria, Proportioni et Proportionalità contains the first written record of the process and warns of the need for good record keeping;

„If you are in business and do not know all about it, your money will go like flies, that is, you will lose it.“

Luca Pacioli

2014: The Winners

The winners of the 5th Annual LUCA Awards were announced at the ICB Global Annual Dinner & Awards Ceremony on 19th November at the BAFTA Theatre, London.

The awards were presented by His Royal Highness Prince Michael of Kent GCVO, ICB Global’s Royal Patron.  mehr:

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Termine + Weiterbildung

BVBC Deutschland

Jahresabschluss 2014 – Update (BV006) …. mehr
Referent: Prof. Dr. Klaus Hahn
Freitag, 06. Februar 2015 in Hofheim-Diedenbergen

Anlagenbuchhaltung – Basiswissen für Ein- und Umsteiger (BV012)…. mehr

Referent: Uwe Jüttner, EMA®
Mittwoch, 04. März 2015
Die Bilanzierung von Hard- und Software und anderen immateriellen Wirtschaftsgütern (BV013)….
mehr
Donnerstag, 05. März 2015
Bremen
KOMBI*Veranstaltung: Wir empfehlen den Besuch beider Seminare zum KOMBI*Preis von EUR 392,70 brutto!

BÖB Österreich

BÖB AKADEMIE

Jahresabschluss 2014 inkl. Neuerungen im Steuerrecht

Referent: Axel Dillinger

20.02.2015 – 08:30-17:00

Veranstaltungsort:

> WIFI Dornbirn <
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn, Vorarlberg

info@bcv-vlbg.at

EMAA Mitglieder können zu Mitgliederkonditionen teilnehmen.

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Haben Sie Anregungen für unser EMAA-EUROPA-INFO?

Gerne nehmen wir von Ihnen Beiträge, Hinweise und Informationen an. Schreiben Sie uns.

Möchten Sie künftig die EMAA-EUROPA-INFOs nicht mehr beziehen, können Sie den Service jederzeit mit einer Mitteilung an die EMAA (kontakt@emaa.de) stornieren.

European Management Accountants Association e.V (EMAA)
Am Propsthof 15 – 17
53121 Bonn

Telefon: +49 (0)228 – 9 63 93 18
Telefax: +49 (0)228 – 9 63 93 14

E-Mail: kontakt@emaa.de
Internet: www.emaa.de


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