EMAA-EUROPA-INFOs Juli 2015 European Management Accountants Association e.V.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in dieser Ausgabe finden Sie Beiträge zu folgenden Themen:

Europa von A – Z
Steuern
Bilanzierung
IASB
EMAA-Lobbyarbeit
EMAA Termine
Termine + Weiterbildung
Bewerbung für ein Praktikum

Wir hoffen, Ihnen interessante Informationen und Beiträge liefern zu können!

Wir wünschen alles Gute, Ihr

Udo Binias

Europa_Infos _ Juli 2015

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Europa von A – Z

Rückläufige Energiepreise drücken Inflation in Europa

Angesichts rückläufiger Energiekosten sind die Verbraucherpreise in der Eurozone im Juni weniger stark gestiegen als im Vormonat.

Wie die Statistikbehörde Eurostat mitteilte, erhöhten sich die Lebenshaltungskosten in den 19 Ländern der Währungsunion um 0,2 Prozent. Im Mai waren es noch 0,3 Prozent gewesen. Stärkste Preistreiber waren Essen und Getränke in Restaurants und Cafés, Tabakwaren und Mieten. In der gesamten EU stiegen die Preise um 0,1 Prozent nach 0,3 Prozent im Mai.

Schuldscheine Griechenland

Kalifornien gilt Wolfgang Schäuble als Vorbild: Als der US-Bundesstaat 2009 wegen eines Haushaltsstreits vorübergehend zahlungsunfähig war, bezahlte er seine Beamten mit Schuldscheinen. Als sich der Streit aufgelöst hatte, konnte Kalifornien die Schuldscheine in Dollar zurückkaufen.

Genauso soll es nach Schäubles Vorstellung jetzt Griechenland machen: Zur Überbrückung seiner Finanznot soll es Rentnern und Staatsdienern Schuldscheine aushändigen. Nach der Einigung über ein drittes Hilfspaket kann es die in Euro zurückkaufen.

Was ökonomisch gesehen kein schlechter Vorschlag ist, bringt politisch gesehen die Gemüter vieler Kritiker weiter gegen Schäuble auf. Schuldscheine könnten nämlich ein Einstieg in den Grexit sein, wenn sie zu einer Parallelwährung werden.

Die Kritik ist allerdings überzogen, ideologiegetrieben und falsch, wenn man vom Ende her denkt: Ohne Schäubles Coup hätte es statt einer Einigung mit Athen den so verteufelten Grexit erst recht gegeben.

Und das Thema zum Schuldenschnitt wird uns noch weiter beschäftigen.

Quelle: RP Von Birgit Marschall

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Steuern

Bundesregierung will globalen Steuerdaten-Austausch auf gesetzliche Grundlage stellen

Die Bundesregierung will ab 2017 mit anderen Staaten in den automatischen steuerlichen Informationsaustausch über Finanzkonten eintreten. Dafür hat das Bundeskabinett am 15.07.2015 zwei Gesetzentwürfe beschlossen. „Dies ist das wirksamste Mittel, um Steuerflucht und Steuerhinterziehung umfassend einzudämmen“, betont Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU).

Völkerrechtliches Abkommen als Grundlage

Hintergrund der geplanten Neuregelung ist ein im Oktober 2014 von Deutschland und 50 weiteren Staaten unterzeichneter völkerrechtlicher Vertrag, in dem die Staaten sich zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs nach dem Gemeinsamen Meldestandard der OECD verpflichtet haben.

Inzwischen ist die Zahl der teilnehmenden Staaten auf über 60 angestiegen, darunter auch die Schweiz und Liechtenstein. Das Bundeskabinett hat jetzt den Gesetzentwurf beschlossen, mit dem der völkerrechtliche Vertrag in nationales Recht umgesetzt werden soll. Zudem hat die Bundesregierung den Entwurf für das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz beschlossen.

Damit werden die Einzelheiten des automatischen Informationsaustauschs in Deutschland geregelt. Der Gesetzentwurf sieht zugleich eine entsprechende Anpassung des EU-Amtshilfegesetzes aufgrund der im Dezember 2014 ebenfalls erfolgten Übernahme des Gemeinsamen Meldestandards in die EU-Amtshilferichtlinie vor.

Körperschaftsteuererklärung 2014: Neue Version vom ElsterOnline-Portal voraussichtlich ab 28.7.2015 verfügbar

Die elektronische Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung 2014 wird – laut Angaben von ElsterOnline – erst ab 28.7.2015 möglich sein. Dann steht das Elster-Formular zur Körperschaftsteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2014 zu Verfügung.

Hintergrund
Bereits seit Jahren wird das ElsterOnline-Formular für die Körperschaftsteuererklärung nicht vor Juni eines Jahres freigegeben.

Die Körperschaftsteuererklärung und die Erklärung zu den gesonderten Feststellungen nach §§ 27, 28 und 38 KStG sind allerdings seit dem Veranlagungszeitraum 2011 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübermittlung zu übermitteln (§ 31 Abs. 1a KStG). Somit ist die Abgabe der vorgenannten Erklärungen nur noch in sog. Härtefällen in Papierform/auf Papiervordrucken möglich. Die Härtefallkriterien (gemäß § 150 Abs. 8 AO) sind:

  • „wirtschaftliche Unzumutbarkeit“ (insbesondere Schaffung der technischen Möglichkeiten für eine Datenfernübertragung bzw. einen Internetzugang nur mit erheblichem finanziellen Aufwand realisierbar) oder
  • „persönliche Unzumutbarkeit“, d.h., der Steuerpflichtige ist nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage, die Möglichkeiten der Datenfernübertragung bzw. des Internets zu nutzen (z.B. wenn der Steuerpflichtige über keinerlei Medienkompetenz verfügt und aufgrund seines Alters auch keinen Zugang zur Computertechnik mehr finden kann).

Mitteilung auf ElsterOnline

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Bilanzierung

Was ist unter „Working Capital“ zu verstehen? Welche Aussagekraft hat es?

Das Working Capital – auch als Netto-Umlaufvermögen bezeichnet –, eine absolute Kennzahl zur Beurteilung der Liquidität, beinhaltet den längerfristig finanzierten Teil des Umlaufvermögens:

Umlaufvermögen (soweit innerhalb eines Jahres liquidierbar)
./. kurzfristige Verbindlichkeiten
= Working Capital

Ermittlung des Working Capital
Bestände (Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Fertigwaren)
+ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
./. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
./. Erhaltene Anzahlungen
+ Geleistete Anzahlungen
= Working Capital

Mehr: http://rsw.beck.de/cms/?toc=BC.950&docid=134580

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 IASB

DRSC: Stellungnahme zum EFRAG-DP „Classification of Claims“
Nachdem das DRSC im Juni in einer Schulungsveranstaltung die Kerninhalte des vom IASB veröffentlichten IASB ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung vorgestellt und auf erste wichtige Änderungen hingewiesen hatte, lädt das DRSC nunmehr gemeinsam mit unseren Partnerstandardsetzern aus Österreich und der Schweiz zu einer öffentlichen Diskussion ein.

Die Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen haben am 14. September 2015 von 13.00 bis ca. 18.00 Uhr die Gelegenheit, Ihre Sichtweisen unmittelbar mit uns und mit Vertretern des IASB und der EFRAG zu erörtern… weitere Informationen

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EMAA-Lobbyarbeit

BVBC kooperiert mit dem Verband der Gründer und Selbstständigen e.V. (VGSD)
Positionspapier zum Thema Scheinselbstständigkeit
Die Bundesregierung arbeitet an einem „Gesetz zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen“, das berichtete die Computerwoche bereits im April dieses Jahres. In einfacheren Worten ausgedrückt: Es geht um Scheinselbstständigkeit. Warum das geplante Gesetz für alle Selbstständigen von großer Bedeutung ist.
Scheinselbstständigkeit ist kein Problem einer bestimmten Branche und betrifft nicht nur Geringverdiener. Auch wer ein faires Honorar erhält und sich um die Altersvorsorge kümmert, dem unterstellt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) immer häufiger, scheinselbstständig zu sein. Dabei drohen bei größeren Aufträgen Strafen im fünf- oder sechsstelligen Bereich und strafrechtliche Verfolgung. Selbst erfahrene Anwälte können vorab keine Rechtssicherheit herstellen, sodass insbesondere große Unternehmen immer öfter die Beauftragung von Solo-Selbstständigen und Freiberuflern stoppen. Das derzeit geplante Gesetz soll angeblich noch dieses Jahr verabschiedet werden und könnte die bisherige Verwaltungspraxis noch weiter verschärfen.
Der BVBC kooperiert deshalb mit dem VGSD und fordert insbesondere
• klare und nachvollziehbare Kriterien für eine rechtssichere Beauftragung von Selbstständigen,
• dass Arbeitsbedingungen, die auf Sachzwängen beruhen, nicht zu einer Auslegung gegen Selbstständige führen dürfen und
• eine gezielte Bekämpfung von Missbrauch statt Einschränkung von Vertragsfreiheit und freier Berufsausübung
Weiteres lesen Sie hier:

 

ÖSTERREICHS SELBSTÄNDIGE BILANZBUCHHALTER WEITERHIN AUF ERFOLGSKURS

Im Jahre 2014 konnten die österreichischen selbständigen Bilanzbuchhaltungsberufe eine Steigerung ihres Umsatzes um satte 8,8 % erzielen, eine Ziffer, die meilenweit über dem gesamtwirtschaftlichen Wachstum liegt. Die Anzahl der aufrechten Berufsberechtigten blieb mit 10.600 annähernd gleich. 92 % sind Ein-Personen-Unternehmen.

46,8 % der Umsätze wurden mit Jahresabschlußaktivitäten erzielt, 39,0 % mit laufenden Buchhaltungsleistungen und 14,2% mit Personalverrechnungsdienstleistungen. Branchenbezogen sind Produktionsbetriebe mit 15,8 % die größte Kundengruppe.

Für 2015 erwarten die Bilanzbuchhalter ein weiteres Wachstum um 2,9 %.

Die Zahlen wurden vom unabhängigen Institut ‚KMU Forschung Austria‘ im Auftrag der Wirtschaftskammer Österreich erhoben

Wie Deutschlands selbstständige Buchhalter ticken
Neue Umfrageergebnisse veröffentlicht

Spätestens seit Mai dieses Jahres stehst fest: Deutschlands Buchhalter sind fleißig. Das hat eine Umfrage des Softwareherstellers Agenda ergeben. Ende März brachte dieser auf der Buchhalterseite, einem Onlineportal des Entwicklers in Kooperation mit dem BVBC, einen Fragebogen zu aktuellen Arbeitsbedingungen selbstständiger Bilanzbuchhalter in Umlauf. Bis zum 24. April 2015 nahmen insgesamt 882 Berufsangehörige an der Online-Befragung teil.
Erklärtes Ziel der Umfrage ist es, Verhalten und Einstellungen selbstständiger Buchhalter zu ermitteln und Ansatzmöglichkeiten für Optimierungen aufzuzeigen. Dafür bezieht sich der Fragebogen auf Organisation, Strukturen und Selbstbild der Zielgruppe und nimmt auch die geschäftliche Entwicklung sowie Herausforderungen in den Blick. Mehr: hier

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Termine + Weiterbildung

BVBC Deutschland
Jubiläumswochenende vom 25. bis 27. September in Köln
Der Landesverband Nordrhein e. V. feiert in diesem Jahr sein 25jähriges Bestehen seit Gründung im Jahr 1990.
An dieser Stelle bedanken wir uns ganz herzlich bei Ihnen für Ihre Treue zum Landesverband/Bundesverband und Ihr entgegengebrachtes Vertrauen über die letzten 25 Jahre.
Das besondere Ereignis wollen wir mit unseren Mitgliedern vom 25. bis 27. September 2015 in der Rheinmetropole und Weltstadt Köln gebührend feiern.

Das Jubiläumswochenende im Überblick:
Freitag, 25.09.2015 ab 15:00 Uhr
Einchecken im Hotel Maritim, Heumarkt 20, 50667 Köln
Freitag, 25.09.2015 ab 19.00 Uhr
Brauhauskeller Früh am Dom, Am Hof 12-18, 50667 Köln
„Gut essen und trinken hält Leib und Seele zusammen“. Bei Früh sind seit 1904 alle Menschen gleich (Getränke und Essen Selbstzahler)
Samstag 26.09.2015 10:00 – 12:00 Uhr
Tagungsraum Hotel Maritim, Heumarkt 20, 50667 Köln
Erlebnisvortrag „Nie wieder ärgern! Gelassenheit gewinnt!“ Ein Vortrag, bei dem sie Techniken erlernen, die Stress in aktive Gelassenheit umwandeln.
Samstag 26.09.2015 10.00 Uhr oder 11 Uhr
Historische Kostümführung im Duft Museum Farina – Haus Köln, Obenmarspforten 21, 50667 Köln
Johann Maria Farina gegenüber dem Jülichsplatz ist das älteste Parfum der Welt. Hier begann 1709 die Erfolgsgeschichte des Eau de Cologne.
Samstag, 26.09.2015 14.30 Uhr
Führung mit Verkostung des Schokoladenmuseums Köln, Am Schokoladenmuseum 1 a,
50678 Köln
Samstag, 26.09.2015 18.30 Uhr
Sektempfang mit anschließender Abendveranstaltung –Kölsches Dinnerbuffet und Musik –
Getränke bei der Abendveranstaltung Selbstzahler
Sonntag, 27.09.2015 10.00 Uhr
Altstadtrundgang „Histörchen, Originale und Spezialitäten“
Vielleicht denken Sie ja an Tünnes und Schäl den Kallendresser oder den berühmt berüchtigten Kölschen Klüngel. Köln ist ein Gefühl.
Sonntag, 27.09.2015 10.00 Uhr
Altstadtrundgang „Heinzelmännchen, Gryn und Griet, Sagen und Legenden zur
Stadtgeschichte.“ Köln ist ein Gefühl. http://www.bvbc-lvnr.de/

http://www.bvbc-lvnr.de/cms/projekt01/media/doc%20und%20pdf/20150925%20Einladung%20.pdf

 

 

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Lidia

Bewerbung für ein Praktikum

Persönliche Daten
Name: Zavelskaya Lidia
Geburtsdatum: 18.10.1994
Geburtsort: Moskau, Russland
Anschrift: Wundtstrasse 11
01217 Dresden
Telefon: +491636226931
Email: lidazavelskaya@gmail.com

Fachliche Schwerpunkte / Besondere Fähigkeiten
• Finanzierung
• Controlling
• Rechnungswesen
Ich studiere an der Plekhanov Universität in Moskau Betriebswirtschaft mit dem Schwerpunkt Finanzen. Ich bin dort im 6. Semester. Ein Teil von meinem Studium besteht aus zwei Semestern an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Dresden (ERASMUS) an der Fakultät Wirtschaftswissenschaft in der Fachrichtung „International Business“.
Das nächste Semester wird ein Praktikumssemester sein. Das Praktikum muss mindestens 19 Wochen dauern, gerne auch länger. Meine Bachelorarbeit wird auf Grund der während der Praxis gewonnenen Erfahrung und dem Wissen geschrieben werden.
In meinem letzten Studienprojekt im Bereich „Business Plan und Markt Analyse“ war ich für den Bereich Finanzen verantwortlich. Zu meinen Aufgaben gehörten: Finanzplanung, Controlling und Buchhaltung. Auch habe ich gelernt, mit Leuten aus verschiedenen Ländern und Kulturen zu arbeiten.
Während meines Studiums an meiner Heimatuniversität in Moskau habe ich auch verschiedene Fächer im Bereich Informatik und Mathematik belegt, wie z.B. einen Workshop in Excel.
EDV- Kenntnisse: MS Office , Adobe Photoshop
Sprachkenntnisse: Russisch (Muttersprache), Englisch (Fließend mündlich und schriftlich, C2), Deutsch (mündlich und schriftlich, C1), Spanisch (Grundkenntnisse, A1)

Dresden, den 10.07.2015
Lidia_U

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