EMAA-EUROPA-INFOs Januar 2016 European Management Accountants Association e.V.

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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in dieser Ausgabe finden Sie Beiträge zu folgenden Themen:

Europa von A – Z

Arbeiten im Ausland

Finanzen

Steuern

IFRS

EMAA-Lobbyarbeit

Termine + Weiterbildung

 

Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2016

Ihr EMAA-Team

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Europa von A – Z

Niederlande übernehmen Ratspräsidentschaft für das erste Halbjahr 2016

Trio-Ratspräsidentschaft legt Arbeitsprogramm für die nächsten 18 Monate vor.

Die Niederlande haben seit Jahresanfang 2016 die EU-Ratspräsidentschaft inne. Zum offiziellen Auftakt am 7. Januar hat die niederländische Ratspräsidentschaft ihr Arbeitsprogramm für die kommenden sechs Monate vorgelegt. Das Programm konzentriert sich auf die Prioritäten „Migration und internationale Sicherheit“, „Innovationen und Beschäftigung“, „Finanzen und die Eurozone“ und „zukunftsorientierte Klima- und Energiepolitik“.

Das Arbeitsprogramm basiert auf der gemeinsamen Ausrichtung mit den Trio-Partnern Slowakei (2. Halbjahr 2016) und Malta (1. Halbjahr 2017) für die nächsten 18 Monate. Zu den strategischen Hauptschwerpunkten des Trio-Arbeitsprogrammes gehören Wachstum, Arbeitsplätze, Freiheit, Sicherheit, Recht, Energieunion und eine stärkere EU in der Welt.

Neu im Trio-Programm ist, dass jeder Schwerpunktbereich eine Auflistung von Themen und Dossiers beinhaltet, mit denen sich der Rat in den nächsten 18 Monaten befassen muss. Die Partner heben insbeson­dere auch die Prinzipien der besseren Rechtssetzung bei der Umsetzung des Programmes hervor.

Die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer bietet ab sofort einen neuen Online- Servicebereich Recht

Das durch das „common law“ geprägte britische Recht weicht in zahlreichen Aspekten vom deutschen Recht ab. So gibt es zum Beispiel keine dem BGB und HGB entsprechenden Gesetze. Gerichte im Vereinigten Königreich interpretieren Gesetze und Verträge anders als deutsche Gerichte. Und schließlich ist die Umsetzung von europäischen Richtlinien im Vereinigten Königreich nicht unbedingt identisch mit der in Deutschland.

Wenn Ihnen das Rechtssystem im Vereinigten Königreich fremd ist, sollten Sie bei Ihren Geschäften rechtliche Unterstützung suchen. Diese erhalten Sie bei der Rechtsabteilung der Deutsch-Britischen  Industrie- und Handelskammer in London.

Schwerpunkte sind:

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Arbeiten in England

Bewerbung auf Englisch:

Die Bewerbungen in England sind im Prinzip den deutschen Standards sehr ähnlich. Sie werden auf Englisch mit einer Textverarbeitungssoftware erstellt, genau wie in Deutschland. Die englische Bewerbung besteht aus folgenden Unterlagen:

Das Anschreiben umfasst eine Seite. Wichtig zu wissen ist, dass Doktortitel in England nur bei Ärzten erwähnt werden. Die Anrede auf erfolgt mit Dear Mr. Oder Dear Mrs.
Der Lebenslauf (Curriculum Vitae oder CV) beginnt mit der aktuellen Tätigkeit des Bewerbers und geht dann chronologisch rückwärts. Datum und Unterschrift können weggelassen werden. Persönliche Daten wie Religion, Familienstand und Beruf der Eltern werden nicht aufgeführt. Das Curriculum Vitae auf Englisch enthält in der Regel kein Bewerbungsfoto. Das Bewerbungsfoto ist nur bei einem deutschen Lebenslauf üblich, Deutschland bildet hier international eine Ausnahme. Der englische Lebenslauf ist daher nur mit Bewerbungsfoto, wenn es sich um eine Arbeitsstelle handelt, bei der das Aussehen des Bewerbers innerhalb der Tätigkeit eine Rolle spielt.

In England gibt es keine Arbeitszeugnisse, daher müssen keine beigefügt werden. Es ist jedoch hilfreich in der Bewerbung zu schreiben, dass Referenzen auf Wunsch nachgereicht werden können. Zeugnisse werden der Bewerbung ebenfalls nicht beigefügt. Nach dem Ihre Bewerbung bei dem britischen Unternehmen eingegangen ist, kann es passieren, dass Ihnen ein Personalfragebogen mit detaillierten Fragen zu Ihrer Person, zugesandt wird. Dies ist in England normal und Sie sollten sich die Zeit nehmen den Fragebogen gewissenhaft zu beantworten. Der Fragebogen ist als Ersatz für den ziemlich kurzen Lebenslauf auf Englisch zu sehen. http://www.arbeit-im-ausland.de

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Finanzen

Bank of England hält Leitzins unverändert

Die Bank of England setzt ihre lockere Geldpolitik fort. Der Leitzins bleibt nach einer Mitteilung der Notenbank auf dem Rekordtief von 0,5 Prozent. Auf diesem Niveau liegt er bereits seit gut sechseinhalb Jahren. 

Erleichterungen für kleinere Banken gefordert

Deutschland und Großbritannien setzen sich für eine Entschärfung der Basel-III-Richtlinien für kleinere Kreditinstitute ein. Einem Medienbericht zufolge hätten sich die beiden Länder in einem gemeinsamen Schreiben an die EU-Kommission für Finanzregeln ausgesprochen, die nicht nur an den großen Häusern ausgerichtet sind – wie derzeit der Fall.

„Jedermann-Konto“ – Debatte über Umsetzungsfrist

Das von der Bundesregierung geplante „Girokonto für Jedermann“ kommt nach Darstellung des Finanzministeriums rund einer Million Menschen zugute. Mit einem solchen Gesetz sei Deutschland „das Land, das europaweit am weitesten vorangeschritten ist“, sagte der Parlamentarische Finanz-Staatssekretär Michael Meister (CDU) heute im Bundestag. Das Gesetzesvorhaben soll eine entsprechende  EU-Richtlinie umsetzen. Trotz Skepsis der Kreditwirtschaft würden die Pläne nicht mehr geändert, betonte Meister. Angesicht der Regelungstiefe des Zahlungskontengesetzes sorge es für „erhebliche Anforderungen an Organisation und Abläufe bei den Instituten“, erklärte die Deutsche Kreditwirtschaft. Daher sei es zwingend erforderlich, dass die Bundesregierung den Banken und Sparkassen die volle Umsetzungsfrist für die neuen Vorgaben bis Mitte September 2016 einräume. Eine Anpassung der Prozesse könne nicht wie derzeit geplant innerhalb von zwei Monaten nach Verkündung des Gesetzes vollzogen werden. Nach dem Regierungsentwurf darf jeder, der sich legal in der Europäischen Union (EU) aufhält, ein sogenanntes Basiskonto bei einem Finanzinstitut seiner Wahl abschließen. Bereits seit 1995 gibt es für die Einrichtung von „Jedermann-Konten“ in Deutschland eine Selbstverpflichtung der Banken.

Mittels eines Gesetzes zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie wird nicht nur das Recht auf ein sogenanntes „Basiskonto“ gesetzlich verankert, sondern es werden auch umfangreiche Vorgaben zum Kontowechsel und zur Entgelttransparenz fixiert.

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Steuern

Großbritannien: Steuern und Abgaben

Einkommensteuer und Sozialversicherung

Als in Großbritannien ansässig werden Sie betrachtet, wenn Sie

  • sich an mindestens 183 Tagen des Steuerjahres in Großbritannien aufhalten oder
  • Großbritannien regelmäßig besuchen und sich Ihre Besuche über einen Zeitraum von nicht mehr als vier Jahren über durchschnittlich mindestens 91 Tage je Steuerjahr erstrecken oder
  • wenn Sie zu einem Zweck nach Großbritannien einreisen, auf Grund dessen Sie sich darauf mindestens zwei Jahre im Land aufhalten werden.

Ein Steuerjahr reicht vom 6. April eines Jahres bis zum 5. April des Folgejahres. Nach Ihrer Einreise nach Großbritannien sind Sie angehalten, der Zoll und Finanzbehörde (HM Revenue & Customs HMRC) verschiedene Informationen schriftlich zu übermitteln.

Die notwendigen Informationen und Formulare dazu können Sie über die Webseite von HM Revenue & Customs unter www.hmrc.gov.uk erhalten.

Der HMRC sind sämtliche steuerpflichtigen Einkommen zu melden. Die dafür einzureichenden Steuererklärungen werden mithilfe eines Selbstbewertungssystems ausgefüllt. Diese Angaben werden von der HMRC geprüft, die Ihnen dann Ihre Steuerschuld mitteilt.

Die Einkommensteuer wird aber im Rahmen des Pay As You Earn (PAYE)-Prinzips unmittelbar von Ihren Einkünften einbehalten. Es gelten folgende Einkommensteuersätze (2015 – 2016):

Sozialversicherungsbeiträge

Die Sozialversicherungsbeiträge zur staatlichen Sozialversicherung (National Insurance, NI) werden ebenfalls direkt von Ihrem Gehalt einbehalten. Es gibt sechs verschiedene Beitragskategorien zur NI. Arbeitnehmer zahlen Beiträge nach Klasse eins. Die Beiträge zur NI werden sowohl von Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gezahlt.

Ausführliche Informationen zu den Themen Steuern und Beiträge in Großbritannien finden Sie auf der Webseite des HM Revenue & Customs unter www.hmrc.gov.uk.

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IFRS

IFRS 16: Neuer Standard zur Leasingbilanzierung veröffentlicht

Das DRSC – Deutsches Rechnungslegungs-Standards Commitee e. V. hat mit Schreiben vom 13.01.2016 den am selben Tag in London vom IASB veröffentlichten neuen Standard „IFRS 16 –Leasingverhältnisse“  in einem Schreiben weitergeleitet.

Dieser neue Standard ersetzt den bisherigen Standard zur Leasingbilanzierung – IAS 17 sowie die Interpretationen IFRIC 4, SIC-15 und SIC-27. Der Standard ist verpflichtend ab dem 01. Januar 2019 anzuwenden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben des DRSC:

http://www.drsc.de/service/index.php?ixnp_do=show_news_index&ixnp_lang=de&ixnp_id=1&ixnp_page=1&ixnp_do=show_news_article&ixnp_art_id=3667

Weitere Einzelheiten zu IFRS 16 sind der Pressemitteilung des IASB, der Projektzusammenfassung und der Effekt-Analyse zu entnehmen (siehe auch website des IASB). Der neue Standard ist kostenpflichtig und nur beim IASB erhältlich (www.ifrs.org). Derzeit stehen die Infos nur in Englisch zur Verfügung.

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EMAA-Lobbyarbeit

EuGH-Urteil zu Steuerberatung aus dem EU-Ausland

Steuerberatungsgesellschaften dürfen ihre Dienste nicht uneingeschränkt in anderen EU-Ländern anbieten. Das hat der Europäische Gerichtshof jetzt entschieden (Az.: C-342/14). Das Gericht pochte aber auch auf die Dienstleistungsfreiheit. 

In Großbritannien die Zulassung als Steuerberater erwerben und damit für deutsche Kunden die Steuererklärung einreichen? So einfach ist das nicht für die Steuerberater-Konkurrenz aus dem EU-Ausland. Das hat der Europäische Gerichtshof nun klar gestellt. Gleichzeitig dürfen nationale Gesetze die Dienstleistungsfreiheit nicht beschränken. Der EuGH sieht die nationalen Behörden in der Pflicht, Qualifikationen angemessen zu würdigen, die in einem anderen Mitgliedsstaat der EU erworben wurden.

Das deutsche Recht legt zwar in § 3a Steuerberatungsgesetz (StBerG) fest, wo sich Steuerberatungsgesellschaften aus dem EU-Ausland melden müssen, wenn sie in Deutschland geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen anbieten. Doch ist dies bisher nicht ohne physischen Grenzübertritt möglich. Das kritisierte der EuGH in seinem Urteil. 

Geklagt hatte eine Steuerberatungsgesellschaft aus Großbritannien mit Niederlassungen in Belgien und den Niederlanden, die einen Klienten in Deutschland vertreten hatte. Der Bundesfinanzhof hatte den EuGH angerufen, zu prüfen, ob dies mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

Mitgliederversammlung der EMAA in München

Am 16.Januar fand in München die überfällige EMAA Mitgliederversammlung für das Jahr 2014 statt. Es erfolgte Beschluss, die nächste Versammlung für 2015 nun zum Mai 2016 einzuberufen. Weiter wurde beschlossen dazu Satzungsänderungen auszuarbeiten und kurzfristig den Mitgliedern schriftlich vorzuschlagen.

Die Wiederwahl von Uwe Jüttner, Malsch zum EMAA Präsidenten erfolgte mit großer Mehrheit. Weitere Informationen gibt es im nächsten EUROPA INFO.

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Termine + Weiterbildung

BVBC Deutschland

ReWeCo 2016: Kongressmesse für Finanzexperten in altem Bundestag

Vom 14. bis 16. April 2016 findet im World Conference Center Bonn die Kongressmesse ReWeCo statt. Fach- und Führungskräfte aus dem Rechnungswesen und Controlling können sich auf der ReWeCo 2016 an drei Tagen über Produktneuheiten und aktuelle Entwicklungen im Finanzbereich informieren.

Regelmäßige Weiterbildung ist für alle, die im Bereich Finanzen tätig sind, unumgänglich. Denn gesetzliche Änderungen und Neuerungen erfordern stets aktuelles Know-how. Im Arbeitsalltag bleibt für mehr als zwei Seminare pro Jahr allerdings oft kaum Zeit. Der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) veranstaltet deshalb seit elf Jahren die Kongressmesse ReWeCo und vermittelt so komprimiert innerhalb weniger Tage das erforderliche Wissen.
 
Der BVBC, der 2016 sein 40-jähriges Bestehen feiert, nutzt die Veranstaltung auch, um die Ergebnisse seiner aktuellen Gehaltsanalyse erstmals der Öffentlichkeit vorzustellen. „Mit der ReWeCo 2016 bringen wir Teilnehmer nicht nur fachlich auf den neuesten Stand, wir vermitteln Ihnen gleichzeitig einen wichtigen Überblick über den aktuellen Arbeitsmarkt“, so BVBC-Geschäftsführer Markus Kessel.

Kongressprogramm: Was Finanzfachkräfte von Ex-Profischiedsrichtern und der Steuergeldverschwendung der Bundesregierung lernen können

Mehr als 20 Fachexperten und Key-Note-Speaker bieten auf der ReWeCo 2016 Seminare und Workshops zu Themen aus den Bereichen Bilanzierung, Controlling, Steuerrecht, Digitalisierung, Selbstständigkeit und Persönlichkeitsentwicklung an. Diesjähriges Themen-Special ist das zweitägige Anlagenbuchhalter-Forum mit insgesamt acht Fachvorträgen.

Zu den Referenten gehört in diesem Jahr u.a. Urs Meier, ehemals einer der weltbesten Schiedsrichter und heutiger ZDF-Fußballexperte. Durch seine Erfahrung aus dem Profisport weiß er, wie mit Entscheidungen in Drucksituationen umzugehen ist. ReWeCo-Besucher erfahren im Vortrag des Ex-Referees, wie sie komplexe Situationen in Sekundenbruchteilen analysieren – eine Fertigkeit, die für Spitzenkräfte immer wichtiger wird.

Auch Rainer Holznagel ist als Präsident des Bundes der Steuerzahler einem breiten Publikum bekannt. Als Herausgeber des Schwarzbuchs listet der Verein jährlich die Verschwendung öffentlicher Gelder auf. Auf der Kongressmesse verdeutlicht Holznagel die aktuellen Herausforderungen in der Finanzpolitik der Bundesregierung.

Weitere Programmangebote gibt es u.a. von Professor Dr. Johanna Hey, Deutschlands renommiertester Steuerrechtlerin, und von Rhetorik-Experte Achim Wiedemann.

Parallele Messe – erstmals kostenfreier Karrieretag

Als Kombination aus Kongress und Messe erwarten Besucher auf der ReWeCo vom 14. bis 15. April auch das Messefachprogramm und die Informationsstände von über 40 Ausstellern aus den Bereichen Fort- und Weiterbildung, Software, Personaldienstleistung und Verlagswesen. Der letzte Veranstaltungstag (16.04.2016) bietet neben fortlaufendem Kongressprogramm erstmalig ein Karriere-Special von Personaldienstleistern und Bildungsinstituten, an dem Interessierte kostenfrei teilnehmen und individuelle Bewerbungsgespräche führen oder weitere Karriereschritte planen können.

Mehr Informationen zur Veranstaltung sowie Anmeldeunterlagen sind online unter www.reweco.de abrufbar.

ReWeCo 2016: Kongressmesse für Finanzexperten im alten Bundestag

BÖB Österreich

BÖB AKADEMIE

Die Controlling-Seminare der BÖB Akademie sind bisher auf eine gute Nachfrage gestoßen, sie werden im nächsten Halbjahr fortgeführt (Schwerpunkt St. Pölten, Mödling). Weiter unter finden Sie einen eigenen Punkt mit den aktuellen BÖB-Seminaren.

Controlling Kompetenz für Bilanzbuchhalter am 26.2. in Kapfenberg http://www.boebakademie.at/index.php?route=common/page&id=1865

EMAA Mitglieder können zu Mitgliederkonditionen teilnehmen.

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Haben Sie Anregungen für unser EMAA-EUROPA-INFO?
Gerne nehmen wir von Ihnen Beiträge, Hinweise und Informationen an. Schreiben Sie uns.

Möchten Sie künftig die EMAA-EUROPA-INFOs nicht mehr beziehen, können Sie den Service jederzeit mit einer Mitteilung an die EMAA (kontakt@emaa.de) stornieren. 

European Management Accountants Association e.V (EMAA)
Am Propsthof 15 – 17
53121 Bonn

Telefon: +49 (0)228 – 9 63 93 18
Telefax: +49 (0)228 – 9 63 93 14

E-Mail: kontakt@emaa.de
Internet: www.emaa.de

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