EMAA-EUROPA-INFOs Dezember 2015 European Management Accountants Association e.V.

Europa_Infos_Dezember 2015

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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in dieser Ausgabe finden Sie Beiträge zu folgenden Themen:

Europa von A – Z

Banken

Finanzen

Steuern

IFRS

EMAA-Lobbyarbeit

Termine + Weiterbildung
 

Wir wünschen Ihnen eine schöne und besinnliche Adventszeit,
frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr.

We wish you a Merry Christmas & a Happy New Year!

Ihr EMAA Team

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Europa von A – Z

Schweiz beschließt Ende des Bankgeheimnisses für Ausländer

Die Schweiz schafft das Bankgeheimnis für Ausländer endgültig ab.
Nach dem Nationalrat, der großen Kammer des Parlaments, bestätigte heute auch der Ständerat den automatischen Austausch von Bankdaten nach den Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der G20-Gruppe.

Bislang hat die Schweiz anderen Staaten Auskünfte über mutmaßliche Steuersünder nur auf konkrete Ersuchen hin geliefert. Künftig sollen Informationen zu Konten von Kunden aus EU-Staaten automatisch fließen. Ein entsprechendes Abkommen mit der EU hatte die Schweiz im Mai vereinbart. Es tritt 2018 in Kraft.

Datenübermittlung in die USA
Die Europäische Kommission strebt ein neues Abkommen mit den Vereinigten Staaten nach dem Ende des sogenannten Safe Harbour-Abkommens an.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das sogenannte Safe Harbour-Abkommen für ungültig erklärt. Es war im Jahr 2000 nötig geworden, weil die EU-Datenschutzrichtlinie vorschreibt, dass personenbezogene Daten nur in Staaten übertragen werden dürfen, die ein „angemessenes Schutzniveau“ garantieren, dass in den USA als nicht gegeben angesehen wurde. Geklagt hatte ein Facebook Nutzer aus Österreich.

Bis zu einem neuen Abkommen können sich Unternehmen an den von der Europäischen Kommission veröffentlichten Leitlinien orientieren, in denen erklärt wird, unter welchen Bedingungen Unternehmen auf rechtmäßige Weise vorübergehend Daten übermitteln können. Hier empfiehlt die Europäische Kommission, die von ihr genehmigten EU-Standardvertragsklauseln zum Umgang mit Daten unverändert zu verwenden. Diese Klauseln werden zum Teil jetzt schon genutzt.

Eine Alternative für internationale Konzerne können aber auch sogenannte verbindliche Unternehmensregelungen (Binding Corporate Rules – BCR) sein. Sie legen Grundsätze für die Übermittlung von Daten von Kunden, Aktionären, Mitarbeitern, Vertrags- oder Geschäftspartnern fest.

Der Brexit wäre ein „außenpolitischer Totalausfall“
Nach einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov haben seit langem erstmals die Befürworter eines Brexit die Nase wieder vorn. Allerdings ist es alles andere als sicher, dass es wirklich zu einem Ausstieg Großbritanniens kommen wird.

Auf der Berliner Veranstaltung sagte Radwan, keiner der Akteure gehe derzeit davon aus, dass es zum Äußersten kommen wird. Die britische Wirtschaft warte erst einmal ab.

Zu wichtig sei es für sie, weiterhin einen Fuß im EU-Binnenmarkt zu haben. Auch würde sich Großbritannien mit einem solchen Schritt außenpolitisch weiter isolieren. In Washington hält man laut Radwan überhaupt nichts von einem Brexit. Nach seinen Informationen wäre Großbritannien damit aus amerikanischer Sicht sogar ein außenpolitischer Totalausfall und damit „useless“.
Mehr hier


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Banken

Volkswirte: Draghi wird Zinsen erst kurz vor seinem Abschied erhöhen
Ökonomen europäischer Großbanken rechnen erst am Ende von Mario Draghis Amtszeit als Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB) mit einer Anhebung der Zinsen im Euroraum. Volkswirte von Citigroup und Morgan Stanley gehen von einer Zinsanhebung 2018 aus, BNP Paribas erst 2019, dem Jahr, in dem Draghis Amtszeit endet. Die Experten der Société Générale rechnen nicht mehr mit einem Anstieg während der aktuellen Präsidentschaft.

 

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Finanzen

Unternehmensfinanzierung unter Druck
Die Lage der Unternehmensfinanzierung ist historisch außergewöhnlich:
Die geringe Nachfrage der Unternehmen nach Krediten aufgrund ihrer guten Innenfinanzierung, die stärkeren Aktivitäten von neuen (Bank- und Nicht-Banken-) Anbietern im Markt sowie zusätzliche direkte Finanzierungsangebote von Förderbanken kennzeichnen das aktuelle Geschehen.

Makroökonomisch führt die weiterhin expansive Geldpolitik der EZB zu einer hohen Liquidität, die auf ein in Deutschland relativ stabiles Wachstum mit wenigen Insolvenzen und niedriger Risikovorsorge bei den Banken trifft. Über den Kapitalmarkt sind Finanzierungen außergewöhnlich günstig darstellbar. In diesem hart umkämpften Markt haben Unternehmenskunden eine starke Verhandlungsmacht, die sie – teilweise auch zu Lasten langjähriger Hausbankbeziehungen – nutzen.

Als Folge eines intensiven Preiswettbewerbs erodieren die Financial Covenants, also Zusatz- oder Nebenvereinbarungen in den Kreditverträgen und die Zinsmargen der Banken bei Unternehmenskrediten. Eine belastete Hausbankbeziehung kann es in Zukunft schwieriger machen, eventuelle Unternehmensprobleme gemeinsam zu lösen. mehr:

 

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Steuern

Sicherung des Steueraufkommens
Zum Jahreswechsel ist erneut die Sicherung des Steueraufkommens das dominierende Thema.

Ungarn und Tschechien verschärfen die Deklarationspflichten, Rumänien erweitert den Anwendungsbereich des Reverse-Charge-Verfahrens und Frankreich verpflichtet als erster EU-Mitgliedstaat Unternehmen zur Teilnahme am elektronischen Lastschriftverfahren. Daneben steht die Belebung der Wirtschaft im Fokus einiger Staaten.
Rumänien versucht, die Konjunktur durch Senkung der Steuersätze zu fördern.
Italien verschiebt die geplante Erhöhung der Steuersätze.
Österreich und Norwegen hingegen planen, durch Erhöhung der Steuersätze Mehreinnahmen zu generieren.

 

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IFRS

ED/2015/8, Anwendung von Wesentlichkeit in Abschlüssen
Der IASB hat am 28. Oktober 2015 den Entwurf eines sog. „IFRS Practice Statements“ veröffentlicht, welches Hilfestellung bei der Frage geben soll, welche Informationen als wesentlich im Sinne der IFRS-Rechnungslegung anzusehen sind.
Der Entwurf ist Ausfluss der sog. Disclosure-Initiative, deren Ziel es u.a. ist, den IFRS-Abschluss von unwesentlichen Informationen zu entlasten und gleichzeitig die Vermittlung relevanter Informationen zu fördern.

Weiterführende Informationen über den genauen Inhalt des Practice Statements, dem kein direkter verpflichtender Charakter zukommt, werden im nächsten Newsletters enthalten sein.
Die Kommentierungsfrist endet am 26. Februar 2016.

ED/2015/8 kann unter folgender Website heruntergeladen werden:
http://www.ifrs.org/Open-to-Comment/Pages/International-Accounting-Standards-Board-Open-to-Comment.aspx

Anwendung des IAS 36 vor dem Hintergrund des IDW RS HFA 40
Am 16.06.2014 hat das IDW mit der Verabschiedung des IDW ERS HFA 40 „Einzelfragen zu Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36“ den Entwurf einer Stellungnahme verabschiedet. Dieser thematisiert die in der Praxis regelmäßig auftretenden Anwendungsfragen, die im Zusammenhang mit IAS 36 entstehen. Ziel der Stellungnahme des IDW ist es, der hohen Komplexität und Fehleranfälligkeit von IAS 36 Rechnung zu tragen.

Im Beitrag der IRZ – Zeitschrift für internationale Rechnungslegung, München werden die Kernaussagen des IDW RS HFA 40 dargestellt und anhand der Fragen, die in der Praxis regelmäßig im Zusammenhang mit der Anwendung des IAS 36 auftreten, erläutert.

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EMAA-Lobbyarbeit

Exkursion zum Europaparlament
Eine 6-köpfige Delegation des BVBC Landesverband Baden-Württemberg, die meisten davon auch EMA’s, nahmen am 27.11.2015 zusammen mit einer ca. 30-köpfigen Gruppe der Volkshochschule Korntal-Münchingen (bei Stuttgart) zu einer Exkursion mit dem Reisebus nach Frankreich teil.

Ziel der Exkursion war Straßburg, der offizielle Sitz des Europäischen Parlaments. Jeden Monat versammeln sich hier die Mitglieder, um vier Tage lang in Sitzungen, die als Plenartagungen bezeichnet werden, zu debattieren und abzustimmen. Plenartagungen sind zentral im Gesetzgebungsverfahren der EU. Es werden Gesetzesvorschläge abgelehnt, abgeändert oder angenommen.

Die Gruppe hatte das Glück, einen der Vizepräsidenten des Europaparlaments, MdEP Rainer Wieland, aus Stuttgart zu treffen, und mit ihm eine Führung durch die verschiedenen Plenarsäle dieses in jeder Hinsicht einzigartigen architektonischen Bauwerks zu unternehmen.

Wieland nahm sich viel Zeit, um auf die vielfältigen Fragen der Besuchergruppe aus seiner Sicht zu antworten. Dabei ging es neben den aktuellen politischen Themen vor allem um die politische Idee von Europa, welche im Laufe der vergangenen Jahrzehnte dazu geführt hat, dass immer mehr Verantwortungsbereiche aus den Ländern an das Europaparlament übertragen wurden. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen, und kann auch scheitern, sollten einzelne Mitgliedsstaaten die nationalen Interessen über die europäischen Interessen stellen.

Im Großen Plenarsaal des Europaparlaments konnten wir einigen Hundert Schülern im Alter von 16 bis 18 Jahren aus allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union zuschauen, die von den Rängen des Plenarsaals aus die einmalige Gelegenheit hatten, die Gesetzgebung in der EU als mehrsprachiges Europäisches Jugendparlament zu erleben. Bei Euroscola kommen Schüler zusammen, diskutieren, verhandeln, beziehen Position, ändern Anträge und stimmen über sie ab und fassen am Ende Beschlüsse zu realen Themen der europäischen Politik.

Bemerkenswert ist auch, dass jede der Plenarsitzungen simultan in 24 verschiedene Sprachen übersetzt wird, sodass alle Teilnehmer die aktuellen Diskussionen in ihrer Landessprache mitverfolgen können. Daneben gibt es noch 2 Gebärden-Dolmetscher, die für 2 taubstumme Europa-Abgeordnete übersetzen.

Zum Abschluss an den Besuch im Europaparlament gab es ein Bummel über den Straßburger Weihnachtsmarkt. Bei Glühwein und leckerem Gebäck konnten sich die Teilnehmer bei eiskalten Temperaturen ideal auf die Vorweihnachtszeit einstimmen. Dabei störte die verstärkte Polizei- und Militärpräsenz, die nach den Anschlägen von Paris notwendig geworden war, die romantische Stimmung nur unwesentlich.

Alles in allem eine gelungene Exkursion, die einem die europäische Idee hautnah und live vor Augen geführt hat.

Wer an weitergehender Diskussion zu europäischen Themen Interesse hat, kann sich beispielsweise in der Europa-Union engagieren, der größten Bürgerinitiative für Europa in Deutschland. Unabhängig von Parteizugehörigkeit, Alter und Beruf ist diese Gruppe aktiv auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene. Rund 18.000 Mitglieder sind in 16 Landesverbänden mit rund 350 Kreis-,Orts- und Stadtverbänden vernetzt und haben Partnerorganisationen in über 30 Ländern Europas.

Möglicherweise ergeben sich Anknüpfungspunkte zur Vernetzung mit dem BVBC und der EMAA ergeben. http://www.europa-union.de/
Eberhard Grötzner, European Management Accountant, EMA

Der Businessplan zur Existenzgründung

Sie wollen sich selbständig machen? Ein Businessplan verschafft Ihnen den Überblick über alles Wichtige, was Sie bei Ihrer Existenzgründung bedenken müssen. Verbindliche Regeln für die Formulierung dieses Schriftstücks gibt es nicht. Was aber unbedingt in einen Businessplan gehört:

  1. Zusammenfassung Ihres Vorhabens

Fassen Sie Ihr Vorhaben auf höchstens zwei Seiten zusammen. Informieren Sie über Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, Ihre Zielgruppe, Ihre Vorkenntnisse in der Branche, Ihre Personal- und Finanzplanung und darüber, welchen Umsatz und Gewinn Sie in den ersten Jahren anstreben. Halten Sie die Zusammenfassung bewusst kurz und knapp und beschreiben Sie Ihre Idee so, dass auch Branchenfremde Ihr Vorhaben verstehen.

Tipp: Schreiben Sie die Zusammenfassung erst, wenn Sie alle anderen Punkte Ihres Businessplans ausgearbeitet haben. So wird es Ihnen leichter fallen, Ihr Vorhaben in der nötigen Kürze zu erläutern.
Die weiteren Notwendigkeiten zu 2-8 finden Sie unter:

https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Themenheftedurchstarten/Existenzgruendung/DerBusinessplan/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI514627

 

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Termine + Weiterbildung

BVBC Deutschland
FINANZMANAGEMENT

BV007 – Mittwoch, 03.02.2016 in Dortmund

BWA als wichtiges Steuerungsinstrument richtig lesen, verstehen und analysieren
Dipl.-Bw. Jörgen Erichsen                                                                                  

Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) liefert wichtige Informationen zur Ertrags-, Liquiditäts- und Vermögenslage eines Unternehmens. Leider ist die BWA nicht selbsterklärend und verlangt für das richtige Lesen, Verstehen und Analysieren einige grundlegende Kenntnisse. Ist dieses Know-how vorhanden, ist die BWA ein ideales Instrument, um Verbesserungs- und Entwicklungspotenziale für das Unternehmen aufzudecken. Das Seminar wird den Teilnehmern wichtiges Grundlagenwissen zur BWA vermitteln. Darauf aufbauend lernen die Teilnehmer Handlungsmöglichkeiten kennen, wie auf bestehende oder sich anbahnende betriebswirtschaftliche Fehlentwicklungen reagiert werden kann.

BVBC-Mitglied   EUR 199,00 brutto
NICHT-Mitglied  EUR 299,00 brutto

BÖB Österreich

BÖB AKADEMIE
Finanzmanagement für Bilanzbuchhalter
Mo, 25.01.2016 13:30 – 20:30 Mödling 

Gibt es eine Kreditklemme?
Josef Mair, MBA
Die Informationsbedürfnisse der Banken werden höher, die Ausgestaltung der Finanzierungsverträge immer komplexer, die Gremien in den Banken brauchen immer länger für Ihre Entscheidungen. Deshalb ist es immer wichtiger der betrieblichen Finanzierung höchstes Augenmerk zu schenken und sich optimal auf Bankenverhandlungen vorzubereiten.

Grundlagen der Finanzierung
Entwicklung einer Finanzierungsstrategie und Ermittlung des Finanzbedarfs
Erstellen eines Finanzplanes
Basel III: Funktionsweise und Ratings
Fallstudie: langfristige Finanzierung eines KMU
Methode
Anhand mehrerer Fallbeispiele aus der Praxis werden Finanzierungsvarianten für KMU durchgerechnet und geübt.

Teilnehmeranzahl  max. 24 TeilnehmerInnen
Mitglieder des BÖB / der Bundesländerklubs erhalten einen Nachlass von 50 % und zahlen nur Euro 168,- inkl. 20 % Ust. 

EMAA Mitglieder können zu Mitgliederkonditionen teilnehmen.

 

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Haben Sie Anregungen für unser EMAA-EUROPA-INFO?
Gerne nehmen wir von Ihnen Beiträge, Hinweise und Informationen an. Schreiben Sie uns. 

Möchten Sie künftig die EMAA-EUROPA-INFOs nicht mehr beziehen, können Sie den Service jederzeit mit einer Mitteilung an die EMAA (kontakt@emaa.de) stornieren. 

European Management Accountants Association e.V (EMAA)
Am Propsthof 15 – 17
53121 Bonn

Telefon: +49 (0)228 – 9 63 93 18
Telefax: +49 (0)228 – 9 63 93 14

E-Mail: kontakt@emaa.de
Internet: www.emaa.de

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