EMAA-EUROPA-INFOs Mai 2016 European Management Accountants Association e.V.

Europa_Infos_Mai_2016

Spacer_fe62a7_43

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in dieser Ausgabe finden Sie Beiträge zu folgenden Themen:

 

Europa von A – Z

Arbeiten im Ausland

Steuern

Finanzen

Gehalt

IFRS

EMAA-Lobbyarbeit

Termine + Weiterbildung

Wir hoffen, Ihnen interessante Informationen und Beiträge liefern zu können!

Wir wünschen alles Gute, Ihr

Udo Binias

Spacer_fe62a7_43

Europa von A – Z

Konsultation: EU-Kommission will grenzüberschreitende Dienstleistungen voranbringen

Die EU-Kommission will das grenzüberschreitende Angebot von Dienstleistungen in der EU stärken und hat in diesem Zusammenhang am 03.05.2016 eine öffentliche Konsultation zur Frage, „wie der grenzenlose Binnenmarkt in der Praxis verwirklicht werden kann“, gestartet. Die unter anderem für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissarin Elżbieta Bieńkowska verwies darauf, dass auf den Dienstleistungssektor zwar zwei Drittel der Wirtschaftsleistung der EU entfielen, die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen jedoch unterentwickelt sei. Das gelte vor allem für den Bereich der Unternehmensdienstleistungen, wie Buchhaltung, Ingenieurwesen und Baugewerbe, so Bieńkowska.

Dienstleistungspass soll bei administrativen Schwierigkeiten helfen

Die Kommission hatte in ihrer im Oktober 2015 vorgestellten Binnenmarktstrategie unter anderem ankündigt, bis Ende 2016 die Einführung eines „Dienstleistungspasses“ für Schlüsselbranchen wie Bauwirtschaft und Unternehmensdienstleistungen vorzuschlagen. Der Dienstleistungspass soll von einer nationalen Behörde ausgestellt werden. Mit dem Dokument sollen grenzüberschreitend tätige Dienstleister einfacher nachweisen können, dass sie die Anforderungen erfüllen, die für sie in dem Mitgliedstaat gelten, in dem sie tätig werden wollen. „Der Dienstleistungsausweis wird kleinen und großen Dienstleistern dabei helfen, administrative Schwierigkeiten zu überwinden“, erklärte die EU-Kommissarin.

http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/konsultation-eu-kommission-will-grenzueberschreitende-dienstleistungen-voranbringen

Griechenland,  Krise und kein Ende?

Die Finanzminister der Euro-Zone und der Internationale Währungsfonds (IWF) haben sich in der Nacht zum 25. Mai auf weitere Hilfen für Griechenland geeinigt.

Die Vereinbarung der Eurogruppe und des IWF ist ein guter Schritt, mit dem man bei der Krisenbewältigung ein weiteres Stück vorankommt. Aus Sicht des deutschen Bankenverbandes sind drei Aspekte besonders wichtig: 1. Bei den Hilfszahlungen wird an einer klaren Konditionierung festgehalten. 2. Der IWF wird bei dem Hilfsprogramm voraussichtlich an Bord bleiben. 3. Bei den möglichen Schuldenerleichterungen wird die richtige Reihenfolge eingehalten.

Allerdings: Ohne Hilfe der Euro-Länder, der EZB und des IWF kann sich Griechenland auch in den kommenden Jahren nicht in der Eurozone halten und ohne Reformen des Landes kann es keine Gesundung der Wirtschaft geben. Griechenland braucht dringend Investitionen und Wachstum, schafft es aber seit Jahren nicht, Strukturen zu schaffen, die Rechtssicherheit bieten und ein investitionsfreundliches Klima schaffen. Durch die Politik der Syriza-Regierung hat sich die ökonomische Situation noch nicht verbessert.

Spacer_fe62a7_43

Steuern

Umsatzsteuerexperten Deutschland, Österreich, Schweiz und Frankreich

Die Grundsätze der Umsatzbesteuerung insbesondere in Bezug auf grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungen werden aus der Sicht der Länder Deutschland, Österreich, Schweiz und Frankreich erarbeitet und diskutiert. Umsatzsteuerexperten der jeweiligen Länder stellen sich der Diskussion und Ihren Fragen. Qualifizierung der Umsätze und Abgrenzung (Lieferung, Dienstleistung, Montagelieferung):

  • Lieferung und Ortsbestimmung
  • Dienstleistungen und Ortsbestimmungen

Grenzüberschreitende Leistungen

  • Einfuhr / Ausfuhr
  • innergemeinschaftliche Lieferungen, innergemeinschaftlicher Erwerb
  • Grenzüberschreitende Dienstleistungen – Besteuerung durch den leistenden Unternehmer vs. Reverse – Charge Verfahren, Bezugssteuer.

Tagungsort am 14. + 15. Juni 2016

Commundo Tagungshotel Stuttgart, Universitätsstraße34 – 70569 Stuttgart

Anmeldung unter: http://www.bvbc.de/veranstaltung

Spacer_fe62a7_43

Finanzen

Niedrigzinsen belasten gesamten Finanzsektor

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sieht durch die langanhaltende Niedrigzinsphase inzwischen Risiken für die gesamte Finanzbranche. Behördenchef Felix Hufeld hat heute gewarnt, Banken täten sich immer schwerer, auf lange Sicht auskömmliche Erträge zu erwirtschaften. BaFin-Exekutivdirektor der Bankenaufsicht,

Raimund Röseler, führte aus, dass auch eine Zinswende Probleme bereiten könnte, da Banken für ihre kurzfristigen Einlagen dann wieder mehr Zinsen zahlen müssen, als sie für die langfristig vergebenen Kredite bekommen. Noch in diesem Jahr werde die Behörde beginnen, „für alle rund 1.600 Institute, die die BaFin direkt beaufsichtigt, einen Kapitalaufschlag festzusetzen, um die Zinsänderungsrisiken zu unterfüttern“. Besonders hoch schätzt die BaFin derzeit die Risiken für Pensionskassen ein. „Einzelne könnten möglicherweise bald nicht mehr aus eigener Kraft ihre Leistungen in voller Höhe erbringen“, warnte der BaFin-Direktor für die Versicherungsaufsicht, Frank Grund.

Spacer_fe62a7_43

Gehalt

BVBC-Gehaltsanalysen

Die BVBC-Gehaltsanalysen bieten seit 30 Jahren einen Überblick über die Einkommenssituation von Angestellten aus dem Finanz- und Rechnungswesen. Arbeitnehmern und Arbeitgebern dient sie gleichermaßen als wertvolle Entscheidungsgrundlage. Im Rhythmus von zwei Jahren untersucht der BVBC, wie sich Arbeitsmarkt und Berufsbedingungen entwickeln.

Bekommen Sie, was Sie verdienen?

1.400 Fach- und Führungskräfte liefern aktuelle Fakten aus der Branche

Mit dem klassischen Weg einer kaufmännischen Ausbildung mit anschließender Weiterbildung, etwa zum Geprüften Bilanzbuchhalter oder Controller IHK, geben sich heute viele nicht mehr zufrieden. Permanente Weiterbildung hält ein Großteil der im Finanzbereich Beschäftigten  für erforderlich, um sich im Berufsleben eine adäquate Position zu sichern. Das ist eines der zentralen Ergebnisse der BVBC-Gehaltsanalyse 2016. An der Befragung haben sich 1.418 Fach- und Führungskräfte aus Rechnungswesen, Controlling, Management und Steuern beteiligt. Kaum einer der Befragten gab an, nur noch über eine einzige Ausbildung oder einen Abschluss zu verfügen. Bei der BVBC-Gehaltsanalyse 2014 hatten noch 20 Prozent der Befragten neben der kaufmännischen Ausbildung keine weitere Qualifikation erworben. Das hat sich geändert. …mehr

Mitglieder finden nach ihrem Login an dieser Stelle stets die Ergebnisse der letzten Analysen. http://www.bvbc.de/karriereportal/bvbc-gehaltsanalysen/

Spacer_fe62a7_43

IFRS

Finale Klarstellungen zu IFRS 15

Der IASB veröffentlichte am 12. April die aus seiner Sicht finalen Klarstellungen zu IFRS 15, Umsatzerlöse aus Kundenverträgen. Darin werden die Ausführungen sowie Beispiele zu den Bereichen

  • Identifikation von Leistungsverpflichtungen und Prüfung der Separierbarkeit im Vertragskontext
  • Klassifizierung als Prinzipal oder Agent
  • Umsatzerlöse aus Lizenzen
  • Erleichterungsvorschriften zur Erstanwendung punktuell überarbeitet sowie neue Beispiele aufgenommen.

Der Standard ist (ein noch ausstehendes Endorsement vorausgesetzt) verpflichtend ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden.

Spacer_fe62a7_43

EMAA-Lobbyarbeit

BVBC feiert sein 40-jähriges Jubiläum

Über 250 BVBC Mitgliederehrungen in 2016

Der BVBC ehrt jedes Jahr zahlreiche Mitglieder für ihre 15-, 25- und 35-jährige Mitgliedschaft im BVBC. Dieses Jahr zeichnete der Verband über 250 Mitglieder für ihre langjährige Treue und Unterstützung aus. Gründungsmitglieder aus 1976 hatten am Festabend einen Ehrentisch für diese 40-jährige Mitgliedschaft im BVBC vormals BVBB.

ReWeCo 2016 streitet für Rechte der Bilanzbuchhalter

Die Kongressmesse ReWeCo 2016 stand einmal mehr unter dem Zeichen der Berufsrechte der selbstständigen Bilanzbuchhalter.

Zum 40. Geburtstag beschenkte der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) sich und seine Teilnehmer mit einem Geburtstag in historischer Kulisse.
BVBC-Präsidentin Christel Fries eröffnete am Donnerstag, 14. April, die 16. Kongressmesse für Rechnungswesen und Controlling (ReWeCo) im ehemaligen Plenarsaal des Deutschen Bundestages in Bonn – heute das World Conference Center Bonn. Neben neuen Trends in Rechnungswesen und Controlling widmete sich die ReWeCo einer Dauerbaustelle.

Noch immer bleiben bestimmte Tätigkeiten wie beispielsweise die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung den Steuerberatern und Rechtsanwälten vorbehalten. BVBC-Präsidentin Fries bezeichnete es zur Eröffnung der ReWeCo als Anachronismus, dass den selbstständigen Bilanzbuchhaltern zwei Mausklicks verboten seien.

Zudem sieht der BVBC auf gleich mehreren Ebenen eine Ungleichbehandlung von selbstständigen Bilanzbuchhaltern. So dürfen selbstständige Bilanzbuchhalter in anderen europäischen Ländern durchaus eine Umsatzsteuervoranmeldung für ihre Klienten abgeben. In einer Podiumsdiskussion im historischen Plenarsaal entgegnete der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes, Harald Elster, die Umsatzsteuer werde stetig umfangreicher.
Wörtlich sagte Elster: „In der Breite reicht mir die Qualifizierung der Bilanzbuchhalter nicht aus.“ Auch der Steuerberater Ullrich Hänchen argumentierte: „Diejenigen, die die Verantwortung haben, brauchen eine besondere Ausbildung.“ Die Sprecherin der Selbstständigen im BVBC, Präsidiumsmitglied Uta Martina Jüssen, antwortete: „Als selbstständige Bilanzbuchhalterin möchte ich die Dinge tun, die ich auch als Angestellte tun müsste. Denn ein angestellter Bilanzbuchhalter darf eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.

Die Berufsrechte der selbstständigen Bilanzbuchhalter betonte auch der Rechtsanwalt Matthias Pruns, Beiratsmitglied des BVBC. Schon in den 1980er Jahren habe das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Bilanzbuchhalter entschieden. Das Gericht habe seinerzeit formuliert: Ein Mensch muss die Tätigkeiten ausüben dürfen, für die er ausgebildet ist. Damals ging es um die Lohnsteueranmeldung. Auch die hätten Steuerberater und Rechtsanwälte für sich vorbehalten wollen – mit den gleichen Argumenten, die heute in Sachen Umsatzsteuervoranmeldung angeführt würden.

So zog Pruns ein ernüchterndes Fazit. Für eine Erweiterung der Befugnisse für selbstständige Bilanzbuchhalter könne wohl nur das Bundesverfassungsgericht sorgen. Bis jedoch ein entsprechender Fall vor dem höchsten deutschen Gericht landet und dort entschieden ist, werden wohl noch vier bis fünf Jahre vergehen, vermuten Anwalt Pruns und Bilanzbuchhalterin Jüssen.

Spacer_fe62a7_43

Termine + Weiterbildung

BVBC Deutschland

Controlling-Workshop – kostenfrei mit unseren Arbeitskreisleitern Jörgen Erichsen und Ralf Weber am

Samstag, 18. Juni 2016 von 09.00 bis 15.00 Uhr

in die BVBC-Bundesgeschäftsstelle, Am Propsthof 15-17 in 53121 Bonn einladen.

Die ausführliche Einladung finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, sich spätestens bis 14. Juni 2016 für den obigen Termin in der Bundesgeschäftsstelle unter Telefon: 02 28 / 9 63 93-0 oder per E-Mail an lueken@bvbc.de anzumelden.

Zur Gewährleitung optimaler und funktionaler Bedingungen für jeden einzelnen Teilnehmer müssen wir die Teilnehmerzahl begrenzen.

Nutzen Sie die Möglichkeit und das Know How Ihrer fachkompetenten Verbandskollegen zum Erfahrungsaustausch und zur Diskussion.

BÖB Österreich

BÖB AKADEMIE

6. Steirische Bilanz- und Steuertage 2017

22.06.2017 – 09:00 – 17:00
23.06.2017 – 09:00 – 17:00
24.06.2017 – 08:30 – 16:30

Fachtagung für Personalverrechnung, Steuer- und Unternehmensrecht Lohnsteuer * Arbeitsrecht * Sozialversicherungsrecht * Steuerrecht * Unternehmensrecht.

Tagungspauschale für Mitglieder: Euro 450,- inkl. 20 % USt

(inkl. Unterlagen, Pausenverpflegung und Mittagessen) für drei Tage (Normalpreis Euro 900,- inkl. 20 % USt)

Tagungspauschale für EInzeltage: Euro 180,- inkl. 20 % USt (inkl. Unterlagen, Pausenverpflegung und Mittagessen) je Buchungstag (Normalpreis Euro 360,- inkl. 20 % USt).

Bitte geben Sie unter Sonstige Angaben den Zeitraum an! Nähere Informationen folgen in Kürze! Neuer Seminarort: LOISIUM Wine & Spa Resort Südsteiermark Neben Weiterbildung eine gute Möglichkeit zum Relaxen und Entspannen!

Vortragender:

boebakademie@boeb.at

Veranstaltungsort:

Loisium Wine & Spa Resort Südsteiermark
Am Schlossberg 1a
8461 Ehrenhausen
Steiermark

EMAA Mitglieder können zu Mitgliederkonditionen teilnehmen.

Spacer_fe62a7_43

Haben Sie Anregungen für unser EMAA-EUROPA-INFO?
Gerne nehmen wir von Ihnen Beiträge, Hinweise und Informationen an. Schreiben Sie uns.

Möchten Sie künftig die EMAA-EUROPA-INFOs nicht mehr beziehen, können Sie den Service jederzeit mit einer Mitteilung an die EMAA (kontakt@emaa.de) stornieren.

European Management Accountants Association e.V (EMAA)
Am Propsthof 15 – 17
53121 Bonn

Telefon: +49 (0)228 – 9 63 93 18
Telefax: +49 (0)228 – 9 63 93 14

E-Mail: kontakt@emaa.de
Internet: www.emaa.de