Anerkennung ausländischer Diplome

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, Schweiz

Anerkennung ausländischer Diplome

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Die Mobilität von Berufstätigen und Unternehmen hat in der heutigen Arbeitswelt einen hohen Stellenwert. Dabei spielt die Diplomanerkennung eine wichtige Rolle: Für viele Berufe ist eine Anerkennung des ausländischen Diploms durch eine Behörde erforderlich. Je nach Beruf sind in der Schweiz unterschiedliche Anerkennungsstellen dafür zuständig. Im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens arbeitet die Schweiz eng mit der EU zusammen und nimmt am europäischen System der Anerkennung von Berufsqualifikationen teil. Auch Personen aus Drittstaaten haben die Möglichkeit, ihr Diplom in der Schweiz anerkennen zu lassen. Die nationale Kontaktstelle im SBFI dient als erste Anlaufstelle für allgemeine Fragen im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Diplome.

Verfahren

Je nach Staatsangehörigkeit und Dauer der beruflichen Tätigkeit in der Schweiz unterscheiden sich die Verfahren im Bereich der Anerkennung ausländischer Diplome:

Häufige Anliegen

Ich bin EU/EFTA-Bürgerin und möchte in der Schweiz mehr als 90 Tage pro Jahr arbeiten (Niederlassung) Ich bin EU/EFTA-Bürger/in und möchte in der Schweiz höchstens 90 Tage pro Jahr arbeiten Ich verfüge über ein ausländisches Diplom, das ich in einem Drittstaat (Nicht-EU/EFTA-Staat) erworben habe und möchte in der Schweiz arbeiten Ich habe Fragen zur Stellensuche Ich möchte mit meinem Schweizer Abschluss in einem EU/EFTA-Staat arbeiten Ich möchte mit meinem Schweizer Abschluss in einem Nicht-EU/EFTA-Staat arbeiten Ich möchte in der Schweiz studieren Ich möchte im Ausland studieren

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