Anerkennungsgesetz für im Ausland erworbene Berufsqualifikationen

Anerkennungsgesetz für im Ausland erworbene Berufsqualifikationen

Das Landes-Anerkennungsgesetz ist in Nordrhein-Westfalen seit Juni 2013 in Kraft. Für im Ausland erworbene Berufsqualifikationen regelt es die Verfahren zur Gleichwertigkeitsüberprüfung der Berufe, die auf nordrhein-westfälischem Landesrecht beruhen.
Inhalt des Gesetzes
Artikel 1 enthält das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Nordrhein-Westfalens (BQFG-NRW), das sich am BQFG des Bundes orientiert. Es folgen Änderungen in den Fachgesetzen für die landesrechtlich reglementieren Berufe Ingenieure, Landesbeamte, Lehrer, Lebensmittelchemiker sowie eine Änderung des Hochschulgesetzes.
Das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen in Nordrhein-Westfalen findet Anwendung für fast alle Berufe in nordrhein-westfälischer Zuständigkeit. So wurde das Ziel erreicht, ein einheitliches Anerkennungsverfahren mit einheitlichen Standards für möglichst viele Berufe zu schaffen. Ausnahmen gibt es nur für Lehrer und Landesbeamte.
Das Anerkennungsgesetz Nordrhein-Westfalens ist im Gesetzes- und Verordnungsblatt von NRWonline zugänglich. http://Anerkennungsgesetz Nordrhein-Westfalens