Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikation in D

Was wird im Anerkennungsverfahren geprüft?

Was sind die Voraussetzungen für das Anerkennungsverfahren?

Wie ist der Ablauf des Anerkennungsverfahrens?

Welche Ergebnisse kann das Anerkennungsverfahren haben?

Was wird im Anerkennungsverfahren geprüft?

Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation, die dazu mit der Berufsqualifikation eines deutschen Referenzberufs verglichen wird. Für diese Gleichwertigkeitsprüfung sind bestimmte Dokumente notwendig, die Inhalt und Dauer der Ausbildung dokumentieren. Die Berufserfahrung sowie weitere Kenntnisse und Fähigkeiten werden dabei berücksichtigt.

Die ausländische Berufsqualifikation wird als gleichwertig anerkannt, wenn keine wesentlichen Unterschiede zur deutschen Berufsqualifikation bestehen. Bei reglementierten Berufen werden weitere Voraussetzungen geprüft, die neben der Anerkennung der Berufsqualifikation für die Berufszulassung notwendig sind. Dazu gehören z. B. die persönliche Eignung oder deutsche Sprachkenntnisse.

Für ausländische Hochschulabschlüsse in nicht reglementierten Berufen gibt es ein eigenes Verfahren: die Zeugnisbewertung.

Was sind die Voraussetzungen für das Anerkennungsverfahren?

Die rechtlichen Grundlagen für das Anerkennungsverfahren sind das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz und berufsrechtliche Fachgesetze des Bundes sowie entsprechende Gesetze der Länder. Anerkennungsinteressierte können die Anerkennung beantragen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sie wollen in Deutschland arbeiten.

Sie haben eine staatlich anerkannte Berufsqualifikation im Ausland erworben.

Sie können ihre Berufsqualifikation mit einem Abschlusszeugnis nachweisen.

Der Aufenthalt in Deutschland und die deutsche Staatsbürgerschaft sind keine Voraussetzung für das Anerkennungsverfahren.

Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen:https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/anerkennungsverfahren.php