Änderung der Berufssatzung durch die Bundessteuerberaterkammer
- Posted by emaa
- on Jan, 14, 2015
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Die Bundessteuerberaterkammer hat mit Wirkung vom 21.12.2004 die Berufssatzung geändert. Dies berichtet das Fachmagazin Consultant in seiner Januar-Ausgabe.
Danach können Steuerberater zukünftig Steuerfachwirte und geprüfte Bilanzbuchhalter als freie Mitarbeiter legal beschäftigen. Ferner bleibt die Verrechnung von Honoraren unterhalb der vorgeschriebenen Mindestgebühr zukünftig straffrei. Dies seien „bahnbrechende Entscheidungen“ erklärte der
Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer, Dr. Harald Gürmann,
gegenüber Consultant.
Die Kammer reagiere damit auf den Druck des Bundeskartellamtes,
welches den Paragraph 7 der Berufsordnung der Steuerberater
wiederholt kritisiert hatte. Dieser schloss bisher die Beschäftigung
von „nicht sozietätsfähigen Personen“ durch einen Steuerberater aus.
Das Kartellamt sah darin eine unzulässige Einschränkung insbesondere
für Bilanzbuchhalter.
Mit der zweiten Änderung der Satzung billigt die Kammer ab sofort
die Unterschreitung der Mindestgebühr. Bislang war es strafbar,
Honorare zu verrechnen, die unter den in der Gebührenordnung
vorgeschrieben Sätzen lagen. Der entsprechende Paragraf 45 Absatz 4
der Berufsordnung wurde gestrichen. Die Kammer passt damit die
Berufsordnung der Realität an. In Zeiten sinkender Umsätze konnten
viele Steuerberatungskanzleien die Mindestgebühr nicht mehr
durchsetzen.
Der Chefredakteur von Consultant, Udo Reuß, begrüßte die
Entscheidung: „Mit diesen berufsrechtlichen Änderungen beweist die
Bundessteuerberaterkammer – wenn auch wieder einmal nur unter Druck
von außen – Realitätssinn. Nach den gravierenden Änderungen des
Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer und den geplanten Reformen des
Rechtsdienstleistungsgesetzes mussten die Steuerberater ihre
Blockadehaltung aufgeben“, betont Reuß.
Allerdings sprach sich der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Dr. Klaus Heilgeist, gegenüber Consultant gegen weiter reichende Reformen aus. Aufgrund des Verschwiegenheitsgebotes seien Bürogemeinschaften von Steuerberatern
mit geprüften Bilanzbuchhaltern nicht möglich. Auch die Erstellung
von Umsatzsteuervoranmeldungen durch Bilanzbuchhalter lehnt Heilgeist
ab: „Solange die Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Steuererklärung ist,
kann man diese nicht Leuten geben, die mit Steuern überhaupt nichts
zu tun haben“, erklärte Heilgeist gegenüber Consultant.
Am 18. Januar 2005 ist die Bundessteuerberaterkammer zu einer
Anhörung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für das 8.
Steuerberatungsänderungsgesetz geladen. Consultant Chefredakteur Reuß
ist zuversichtlich: „Die jetzigen Änderungen weisen den Weg für die
seit langem geforderte Öffnung des Berufsrechts der Steuerberater.“
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