Änderung der Berufssatzung durch die Bundessteuerberaterkammer

Wednesday 02.02.2005 13:20 Uhr

Die Bundessteuerberaterkammer hat mit Wirkung vom 21.12.2004 die Berufssatzung geändert. Dies berichtet das Fachmagazin Consultant in seiner Januar-Ausgabe.

Danach können Steuerberater zukünftig Steuerfachwirte und geprüfte Bilanzbuchhalter als freie Mitarbeiter legal beschäftigen. Ferner bleibt die Verrechnung von Honoraren unterhalb der vorgeschriebenen Mindestgebühr zukünftig straffrei. Dies seien „bahnbrechende Entscheidungen“ erklärte der

Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer, Dr. Harald Gürmann,

gegenüber Consultant.

 

Die Kammer reagiere damit auf den Druck des Bundeskartellamtes,

welches den Paragraph 7 der Berufsordnung der Steuerberater

wiederholt kritisiert hatte. Dieser schloss bisher die Beschäftigung

von „nicht sozietätsfähigen Personen“ durch einen Steuerberater aus.

Das Kartellamt sah darin eine unzulässige Einschränkung insbesondere

für Bilanzbuchhalter.

 

Mit der zweiten Änderung der Satzung billigt die Kammer ab sofort

die Unterschreitung der Mindestgebühr. Bislang war es strafbar,

Honorare zu verrechnen, die unter den in der Gebührenordnung

vorgeschrieben Sätzen lagen. Der entsprechende Paragraf 45 Absatz 4

der Berufsordnung wurde gestrichen. Die Kammer passt damit die

Berufsordnung der Realität an. In Zeiten sinkender Umsätze konnten

viele Steuerberatungskanzleien die Mindestgebühr nicht mehr

durchsetzen.

 

Der Chefredakteur von Consultant, Udo Reuß, begrüßte die

Entscheidung: „Mit diesen berufsrechtlichen Änderungen beweist die

Bundessteuerberaterkammer – wenn auch wieder einmal nur unter Druck

von außen – Realitätssinn. Nach den gravierenden Änderungen des

Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer und den geplanten Reformen des

Rechtsdienstleistungsgesetzes mussten die Steuerberater ihre

Blockadehaltung aufgeben“, betont Reuß.

 

Allerdings sprach sich der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Dr. Klaus Heilgeist, gegenüber Consultant gegen weiter reichende Reformen aus. Aufgrund des Verschwiegenheitsgebotes seien Bürogemeinschaften von Steuerberatern

mit geprüften Bilanzbuchhaltern nicht möglich. Auch die Erstellung

von Umsatzsteuervoranmeldungen durch Bilanzbuchhalter lehnt Heilgeist

ab: „Solange die Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Steuererklärung ist,

kann man diese nicht Leuten geben, die mit Steuern überhaupt nichts

zu tun haben“, erklärte Heilgeist gegenüber Consultant.

 

Am 18. Januar 2005 ist die Bundessteuerberaterkammer zu einer

Anhörung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für das 8.

Steuerberatungsänderungsgesetz geladen. Consultant Chefredakteur Reuß

ist zuversichtlich: „Die jetzigen Änderungen weisen den Weg für die

seit langem geforderte Öffnung des Berufsrechts der Steuerberater.“

 

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