Europa Info August 2008

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EMAA-EUROPA-INFOs August 2008

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in dieser Ausgabe finden Sie folgende Themen:

  • Termine
  • EMAA-Lobbyarbeit
  • EUROPA von A – Z
  • Steuern und Recht
  • EDV und Software
  • Aktuelle Neuigkeiten in der internationalen Rechnungslegung
  • Buchtipp

Wir hoffen, Ihnen interessante Informationen und Beiträge liefern zu können!
Ihr EMAA-Team

EMAA AKTUELL

TERMINE:

EMAA-Fachtagung 2008:

Die nächste EMAA-Arbeitssitzung findet im Okt.  2008 in Bonn statt. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Weitere Infos zu den Terminen: www.emaa.de/58.0.html

Seminarangebote unserer Mitgliedsverbände

BVBC; Deutschland:

Information unter http://www.bvbc.de/karriere-portal/weiterbildung/fachbereiche.html

BÖB, Österreich:

Klubseminare im Überblick Österreichweit 

Kärntner Steuertage vom 26.-27.9.2008 in Klagenfurt

Salzburger Bildungstage am 27.+28. Nov. 2008 in Salzburg

Information unter www.boeb.at/Seminare/seminar_inhalt.html

VEB, Schweiz:

Information unter www.veb.ch/html/veranstaltungen.html

SU, Tschechischen Republik:

Information unter http://www.svaz-ucetnich.cz

 

EMAA LOBBYARBEIT

Willkommen auf der Homepage der
Paritätischen Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe

Seit ist 1. August die gänzlich neu gestaltete und inhaltlich wesentlich erweiterte Website der Paritätischen Kommission (Österreich) online.

Wir informieren Sie über die selbständigen Rechnungswesenberufe als für die Implementierung und Vollziehung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes (BibuG 2006) zuständige Behörde.

Dort finden Sie auch Informationen zu Dienstleistungen im Ausland.

www.bilanzbuchhaltung.or.at

 

18. Euro-Fachtagung der European Management Accountants Association e.V., EMAA, 13.-15. Juni  2008 in Bad Ischl, Österreich

Im Rahmen des Projektes „Vergleich der Qualifikationen in den EU Ländern“ erörterten die Länderdelegierten der European Management Accountants Association (EMAA) die aktuellen nationale Fortbildungsstufen zum Bilanzbuchhalter in ihren Ländern und den Fortschritt bei der Einführung von „Bildungspoints“.

An der 18. Euro-Fachtagung der EMAA Bad Ischl, Österreich nahmen die Delegierten aus Deutschland, Österreich, Schweiz sowie Fördermitglieder teil.

Das gemeinsame Ziel lautete nach den Worten von EMAA Präsident Udo Binias, eine Aufwertung des Berufstandes auf EU Ebene herbeizuführen.

Der EMAA-Präsident Udo Binias informierte die Teilnehmer über den aktuellen Stand der laufenden EMAA-Aktivitäten im Bereich der berufspolitischen Interessenvertretung in Europa. Auf welchen Wegen die EMAA  beim  Projekt „Berufspolitische Interessenvertretung in Europa“ zum Ziel kommen könne, zitierte Udo Binias mit den  wichtigsten Schritten:

  • bei der zuständigen EU Kommission für Bildung ist der von uns gewünschte Anerkennungsprozess zu erläuterten
  • dazu ist es erforderlich, dass die nationalen Länder und deren Verbände aktiv an der Ausgestaltung mitarbeiten
  • der zur Zeit diskutierte  „Europäische Qualifikationsrahmen/Frame ( EQR / EQF ) ist das maßgebliche Instrument nicht nur zum Abbau der Mobilitätshemmnisse, sondern auch im Hinblick auf vergleichende Aussagen über die Qualifikationen der Bilanzbuchhalter und Controller.

Die Kollegen aus der Schweiz seien diesen Weg bereits gegangen und haben die eigenen Fortbildungsmaßnahmen mit Punkten bewertet. Die Entwicklung eines Europäischen Qualifikationsrahmens befindet sich immer noch in einen Konsulationsprozess mit den nationalen Bildungs-Gremien, da deren Erhebungen noch nicht abgeschlossen sind.
Auf dem Programm standen weiter die Berichte zu folgenden Themen:

  • nationalen Mitgliederentwicklung,
  • erfolgreichen Werbemaßnahmen,
  • Berufsstand und Gewinnung von Fördermitgliedern und Sponsoren.

Wird fortgesetzt.

EUROPA VON A – Z

Am 6. Mai 2008 wurde im Amtsblatt der EU (2008 / C111 /01) veröffentlicht, dass das europäische Parlament und der Rat am 23. April eine Empfehlung zur Einrichtung der Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen beschlossen hat. Angehängt sind in dieser Veröffentlichung im Anhang II die Deskriptoren zur Beschreibung der Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) der in acht Stufen (Niveaus) gegliedert ist.

Die Datei mit den Stufen kann bei der EMAA angefordert werden.

Bilanzbuchhaltung in der Tschechischen Republik

Seit 1. Juli 2008 sind Arbeiten über die Grenze im Bereich sog. „reglementiertes Gewerbe“ nur mit vorheriger Meldung erlaubt. Der Grund ist, dass im Juli 2008 in Tschechien das Gesetz Nr. 189/2008, das mit dem Gesetz Nr. 18/2004 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie gleichzeitig das Gewerbegesetz Nr. 455/1991 i.a.F. geändert wurde, in Kraft getreten ist. Durch diese Gesetzesänderung wurde die EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Tschechien umgesetzt.

Es ist  aus gewerberechtlicher Sicht zu unterscheiden, ob es sich um eine in Tschechien reglementierte Tätigkeit handelt oder ob die Tätigkeit nicht reglementiert ist. Unter reglementierte Gewerbe fallen all jene Gewerbe, für deren Ausführung in Tschechien eine Fachbefähigung notwendig ist, d.h. die Handwerkergewerbe sowie die gebundenen und konzessionierten Gewerbe.

Berufe Bilanzbuchhalter, Personalverrechner, Buchhalter

Für österreichische Bilanzbuchhalter, Personalverrechner und Buchhalter, die zum reglementierten Gewerbe „Tätigkeit von Buchhaltungsberatern, Buchhaltungsführung und Führung von Steuerevidenz“ – tschechisch „Činnost účetních poradců, vedení účetnictví, vedení daňové evidence“ gehören, ist eine Anmeldung beim Ministerium für Industrie und Handel notwendig.

Grundsätzlich sind laut dem österreichischen Gewerbegesetz folgende Qualifikationsvoraussetzungen zur erfüllen:

a) Hochschulausbildung und 3 Jahre Praxis im entsprechenden Bereich, oder
b) Fachhochschule mit 5 Jahre Praxis im entsprechenden Bereich, oder
c) Mittelschule mit 5 Jahre Praxis im entsprechenden Bereich, oder
d) Zeugnis über Umschulung oder andere akkreditierte Ausbildung mit 5 Jahre Praxis im entsprechenden Bereich

Interessenten können bei der Paritätischen Kommission ein Merkblatt anfordern , wo sie eine Beschreibung der Prozedere, Formulare und Kontakte finden. http://www.bilanzbuchhaltung.or.at/de/desktopdefault.aspx/tabid-177/

 

STEUERN UND RECHT

EU will mehr Ausnahmen bei Mehrwertsteuer

Mitgliedsländer nutzen bereits bestehende Möglichkeiten unterschiedlich – Deutschland bremstDie EU will die Steuern auf Reparatur-, Reinigungs- und Wartungsdienste, häusliche Pflegeleistungen und Gartenarbeiten sowie auf Geräte für Behinderte oder Hörbücher senken. Das Ziel sind neue Jobs und weniger Schwarzarbeit.Die EU-Kommission hat den EU-Regierungen vorgeschlagen, dass sie auf arbeitsintensive und auf lokale Dienstleistungen, aber auch auf ausgesuchte Güter, wie Geräte für Behinderte, in Zukunft verringerte Mehrwertsteuersätze anwenden können. Den Mitgliedstaaten soll es aber weiterhin freigestellt bleiben, ob sie ermäßigte Mehrwertsteuersätze anwenden oder nicht. Die derzeit gültige EU-Mehrwertsteuerrichtlinie sieht schon jetzt bei bestimmten Dienstleistungen und Gütern ermäßigte Sätze vor.

Die Grundregeln der EU schreiben für die normale Mehrwertsteuer einen Mindestsatz von 15 Prozent und für die reduzierte Steuer mindestens fünf Prozent vor. Die EU-Staaten machen jedoch auf sehr unterschiedliche Weise von diesen Regeln Gebrauch. Eine Fülle von Ausnahmen kompliziert zudem das System, das 2010 auslaufen wird. So nutzen zum Beispiel nur elf EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Gaststätten durch verringerte Mehrwertsteuer zu entlasten, die 16 anderen, darunter Deutschland, machen davon keinen Gebrauch.Bei zahlreichen arbeitsintensiven Dienstleistungen, die zudem lokal erbracht werden, wie kleine Reparaturleistungen des täglichen Bedarfs oder im Wohnungsbau, bestehe keine Gefahr, dass ermäßigte Steuersätze den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt verzerren, stellt die EU-Kommission fest.

„In arbeitsintensiven Sektoren soll es die Gewissheit geben, dass auch nach 2010 ermäßigte Mehrwertsteuersätze fortbestehen“, sagte am Montag EU-Kommissar Lászlã Kovács, der in Brüssel für Steuern zuständig ist.Die von der Kommission vorgeschlagene Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie soll das Regelwerk, das durch zahlreiche Ausnahmen viel zu kompliziert geworden ist, zumindest etwas einfacher machen. So soll beim Wohnungsbau die bisher geltende Beschränkung auf den „sozialen Wohnungsbau“ wegfallen. Künftig soll es möglich sein, auf alle Arbeiten – von der Altbaurenovierung über die Instandsetzungsarbeiten bis zur Reinigung – ermäßigte Sätze anzuwenden.

Mit dem Vorschlag, es den Regierungen freizustellen, auch künftig Restaurants mit verringerter Mehrwertsteuer zu entlasten, ist die EU-Kommission einer alten Forderung Frankreichs entgegengekommen. Erweitert wird die Liste der Dienstleistungen, bei denen ermäßigte Sätze möglich werden, durch den Bereich der Reparaturdienste von Schuhen, Uhren, Kleidung und Fahrrädern bis zu Computern. Friseure und Kosmetikinstitute werden schon heute in einigen EU-Staaten privilegiert. Auch Arzneimittel unterliegen schon bis jetzt in den meisten EU-Staaten der verringerten Steuer. In Zukunft sollen auch Hygieneprodukte wie Babywindeln und medizinische Geräte, aber auch zum Beispiel speziell nachgerüstete Fahrzeuge für Behinderte oder Tastaturen für Blindenschrift von den normalen Steuersätzen befreit werden.

Während Mittelstandsvertreter und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) die Vorschläge der Kommission begrüßen, sind dem deutschen Finanzminister seit langem die vielen Ausnahmen und die lange Liste der Dienstleistungen mit ermäßigter Mehrwertsteuer ein Dorn im Auge. Die Bundesregierung hat deshalb schon in der vergangenen Woche Widerstand gegen die Vorschläge des EU-Steuerkommissars angekündigt. Die Chancen, dass sich Kovács mit seinen Plänen zur Steuersenkung durchsetzt, sind deshalb schlecht. Denn Beschlüsse zum Thema Steuern können im EU-Ministerrat nur einstimmig gefasst werden.(verfasst von Thomas Gack)

EDV UND SOFTWARE

„Datev Pro“

Die neue Software-Generation „Datev Pro“ hat die Pilotphase erreicht und wird derzeit von ausgewählten Kanzleien auf Alltags­tauglichkeit getestet. Die Marktfreigabe ist für das zweite Halbjahr 2009 geplant.

„Software Guide“

Software Guide ist ein Weblog und bietet zudem viele Tipps, Anleitungen und Downloads in den Bereichen Anwendungssoftware, Blogs & Blogging, Webdesign & Entwicklung und WordPress.

http://sw-guide.de/

 

 

AKTUELLE NEUIGKEITEN IN DER INTERNATIONALEN RECHNUNGSLEGUNG

BC Bilanzbuchhalter und Controller, Beck Verlag

Wichtige Links für Rechnungswesenpraktiker

 

Fundierte Fach-Infos

 

Was sind IFRS / IAS ?

Das Bedürfnis nach internationaler Vergleichbarkeit der Rechnungslegung wächst stetig. Bereits 1973 wurde das International Accounting Standards Committee (IASC) als privatrechtlicher Verein nationaler Verbände von Rechnungslegern und Wirtschaftsprüfern, mit Sitz in London gegründet. Große Beachtung findet das IASC seit die EU im Jahr 2000 beschloss, bei der Fortentwicklung von Rechnungslegungsvorschriften mit dem IASC zusammenzuarbeiten. Viele Antworten auf Fragen finden Sie unter
http://www.ifrs-portal.com/Grundlagen/Glossar/Glossar_01.htm

 

BUCHTIPP

Wichtige Rechtstexte Europäisches Wirtschaftsverwaltungsrecht

Herausgegeben von Professor Dr. Dr. h.c. mult. Rolf Stober. Bearbeitet von der NWB Redaktion.

Reihe: Textausgabe.

2008. XII, 1.136 Seiten. Broschur.

€ 16,80 (D) / sFr 29,50

ISBN 978-3-482-58581-4

Das europäische Wirtschaftsverwaltungsrecht ist für Fachberater und die öffentliche

Verwaltung von zunehmender Wichtigkeit, zumal zahlreiche nationale Gesetze auf die europarechtlichen Grundlagen verweisen. Auch für die universitäre Ausbildung ist dieser Bereich des europäischen Rechts von wachsender Bedeutung.

Dieser Band, der die wichtigen europäischen Texte im Wirtschaftsverwaltungsrecht nach vollzogener Konsolidierung vereinigt, ist in der vorliegenden Form auf dem Markt bisher nicht erhältlich. Der Aufbau der Textausgabe orientiert sich an der Gliederung des EG-Vertrags und bildet zunächst das Primärrecht ab. Das Sekundärrecht wird im Anschluss streng systematisch nach den jeweiligen Grundfreiheiten wiedergegeben.

Mit dieser Ausgabe wird eine thematisch und konzeptionell bestehende Marktlücke geschlossen und eine Textausgabe angeboten, die sich sowohl für den Unterricht an Hochschulen und Fachhochschulen im europarechtlichen Kontext als auch in den entsprechenden nationalen Fachgebieten eignet.

 

Möchten Sie künftig die EMAA-EUROPA-INFOs nicht mehr beziehen, können Sie den Service jederzeit mit einer Mitteilung an die EMAA (kontakt@emaa.de) stornieren.

European Management Accountants Association e.V
EMAA e.V.
Am Propsthof 15 – 17
53121 Bonn
Telefon: +49 (0)228 – 9 63 93 18, Telefax: +49 (0)228 – 9 63 93 14
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