Europa Info Juli 2008

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EMAA-EUROPA-INFOs Juli 2008

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in dieser Ausgabe finden Sie folgende Themen:

  • Termine
  • EMAA-Lobbyarbeit
  • EUROPA von A – Z
  • Steuern und Recht
  • EDV und Software
  • Aktuelle Neuigkeiten in der internationalen Rechnungslegung
  • Buchhinweis

Wir hoffen, Ihnen interessante Informationen und Beiträge liefern zu können!
Ihr EMAA-Team

EMAA AKTUELL

TERMINE:

EMAA-Fachtagung 2008:

Die nächste EMAA-Arbeitssitzung findet im Juli 2008 in Bonn statt. Eine Anmeldung ist erforderlich

Weitere Infos zu den Terminen: www.emaa.de/58.0.html

Seminarangebote unserer Mitgliedsverbände

EMAA LOBBYARBEIT

EMAA-Roadshow

Ab 2008 wird sich die EMAA erneut in der Öffentlichkeit präsentieren.

„Wenn potentielle Fördermitglieder und Sponsoren nicht zu einem kommen, muss man halt zu potentiellen Fördermitglieder und Sponsoren fahren.“ Das ist die simple aber eben auch bedeutungsvolle Einsicht, auf der die EMAA-Roadshow basiert.
Die EMAA-Roadshow als Marketingtool wurde vom EMAA-Fördermitglied Ulrich Neubauer entwickelt. Ulrich Neubauer hielt es für eine gute Idee, mit

  • der EMAA-Präsentation,
  • den Vorteilen von Fördermitgliedschaften für Privatpersonen und Unternehmen und
  • der Plattform für Sponsoren

von Ort zu Ort, von Stadt zu Stadt oder gar von Land zu Land zu fahren, um die zu präsentierenden Vorteile für Fördermitglieder und Sponsoren im großen oder auch kleinen Stil potentiellen Fördermitglieder und Sponsoren direkt vorzuführen. Die EMAA-Roadshow als eine Form von Eventmarketing ist äußerst effektiv, davon ist Ulrich Neubauer überzeugt. Die wesentlichen Vorteile der EMAA-Roadshow bestehen darin, dass die Zielgruppe direkt angesteuert werden kann, die Zielgruppe keine großen Kosten oder weite Wege in Kauf nehmen muss, somit mehr Zeit und Geld vor Ort hat und im günstigsten Fall gleich eine unvergessliche Präsentation mit greifbaren Vorteilen präsentiert bekommt, die sie zukünftig immer mit der EMAA verbinden wird. Außerdem ist durch den engen und persönlichen Kontakt zur Zielgruppe die Gelegenheit für regen Informationsaustausch und Bindung mehr als gut. Fördermitglieder und Sponsoren bekommen die gewünschten Informationen zudem aus erster Hand. Besser kann man die Fördermitgliedschaft und die Plattform für Sponsoren kaum präsentieren. Die EMAA-Roadshow ist, in anderen Worten, mobile Präsentation, die ausschließlich das EMAA-Verbandsportrait, die Vorteile der Fördermitgliedschaft und die Plattform für Sponsoren zeigt und für potentielle Fördermitglieder und Sponsoren noch leichter und kostengünstiger zu erreichen ist, als jede herkömmliche Messe.

Die EMAA-Roadshow funktioniert übrigens auch im kleineren Stil. Die EMAA-Roadshow wird auf Seminaren und sonstigen Veranstaltungen der BVBC-Landesverbände und befreundeter Landesverbände der EMAA präsentiert.

Nachdem das Konzept der EMAA-Roadshow stand, machte sich Ulrich Neubauer an die konkrete Arbeit und realisierte das einmalige Konzept und präsentierte dies erstmals während einer EMAA-Arbeitssitzung in 2007. Er plante die Termine und Routen für 2008 und somit wurde die EMAA-Roadshow erstmalig während der Mitgliederversammlung 2008 des LV-Norddeutschland am 15. März d.J. in Lübeck präsentiert.

Ein weiterer wichtiger Meilenstein war die Präsentation anlässlich der EMAA-Fachtagung 2008 in Bad Ischl. Hier war das internationale Publikum begeistert und es wurde anschließend ein Wiederholungstermin anlässlich der Kärntner Steuerfachtage 2008 in Klagenfurt gebucht.

In 2009 ist geplant, dass die EMAA sich verstärkt auf Kongressen, Mitgliederversammlungen, Tagungen und Seminaren im In- und Ausland präsentiert.

EUROPA VON A – Z

Informationsveranstaltung zum EUROPASS

Immer häufiger ist festzustellen, dass sich auf Stellenausschreibungen deutscher Unternehmen auch Fachkräfte aus anderen europäischen Ländern bewerben. Zu entscheiden, ob die in den Bewerbungsunterlagen ausgewiesenen Abschlüsse den gesuchten Qualifikationen entsprechen, fällt dabei nicht immer leicht. Mit dem EUROPASS, dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQF) und dem Europäischen Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET) werden den Unternehmen Instrumente in die Hand gegeben, welche die Transparenz und Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen und Berufserfahrungen auf einem sich erweiternden europäischen Arbeitsmarkt gewährleisten.
Dazu werden derzeit gemeinsam mit der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung mit Sitz in Bonn Informationsveranstaltungen zu den Themenfeldern EUROPASS, EQF, ECVET und dem Programm für Lebenslanges Lernen ausgerichtet. Details finden Sie im Internet.

European guidelines

The EU has announced its proposals for establishing a European Qualification Framework (EQF) and a European credit system for vocational education and training. Both are being hailed as positive steps for the fitness industry in the UK and Europe by EREPs.
The EQF will relate the qualifications systems of member states, an underlying principle of comparable qualifications that is fundamental to the success of EREPs.

EQF levels are to be incorporated in all certificates issued by training providers, colleges and universities from 2010 onwards.

EU-Parlament votiert für verpflichtendes Lobbyregister / Kommission schafft eigenen Kodex

Mit deutlicher Mehrheit hat sich das Europäische Parlament für die Einrichtung eines verpflichtenden Lobbyregister ausgesprochen. Damit geht das Parlament über die Vorstellungen von EU-Kommissär Siim Kallas hinaus, der im Rahmen seiner Transparenzinitiative eine freiwillige Registrierung vorschlägt. Das Parlament wünscht überdies, dass es ein gemeinsames, einheitliches Register für alle EU-Institutionen geben soll.

STEUERN UND RECHT

Besteuerung des Arbeitslohns eines in Österreich angestellten Berufskraftfahrers mit Wohnsitz in Deutschland

Ein Berufskraftfahrer hat seine regelmäßige Arbeitsstätte in seinem Fahrzeug. Der Ort der Arbeitsausübung liegt dort, wo er sich mit seinem Fahrzeug gerade aufhält bzw. fortbewegt. Ist ein Steuerpflichtiger mit Wohnsitz in Deutschland als Berufskraftfahrer bei einer Transportgesellschaft in Österreich angestellt und übt er seine Tätigkeit nicht nur in Österreich, sondern auch in anderen Staaten aus, steht Österreich das Besteuerungsrecht nach Art. 15 Abs. 1 Satz 2 DBA Österreich nur anteilig zu, soweit die Tätigkeit tatsächlich in Österreich ausgeübt worden ist.

Für die Tätigkeit in Deutschland und in Drittstaaten hat Deutschland als Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht. Ist der Arbeitslohn in Österreich besteuert worden, können die Folgen einer doppelten Besteuerung durch eine Veranlagung oder einen Antrag auf Veranlagung in Österreich vermieden werden. Ein Wahlrecht, durch Verzicht auf eine Veranlagung in Österreich das Besteuerungsrecht von Deutschland auf Österreich zu verlagern, besteht nicht.

Der Besteuerung entsprechend den Regelungen des DBA-Österreich steht nicht die Arbeitnehmerfreizügigkeit des EGV entgegen (FG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 28. 2. 2008 – 1 K 1098/05).

KLEINSENDUNGEN: ANHEBUNG DER WERTGRENZE AB 01.12.2008

Anmerkung zu unserer Meldung in Ausgabe 05/2008: Nach der kürzlich im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Verordnung (EG) Nr. 274/2008 (S. 1 ff) wird sich ab dem 1. Dezember 2008 für Sendungen mit geringem Wert die in Artikel 27 der ZollbefreiungsVO genannte Wertgrenze von derzeit 22 Euro auf 150 Euro erhöhen. Diese Regelung gilt jedoch ausschließlich für Zölle. Eine entsprechende Angleichung der Einfuhrumsatzsteuervorschriften wird es in diesem Bereich nicht geben. Nach Artikel 22 der Richtlinie 83/181/EWG beträgt die Höchstgrenze für die Steuerbefreiung von eingeführten geringwertigen Gegenständen dort nach wie vor 22 Euro. Einen Änderung ist nach Mitteilung des Bundesfinanzministeriums nicht geplant. Nähere Informationen dazu finden Sie hier. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

INNERGEMEINSCHAFTLICHE LIEFERUNG: NACHWEIS DES ABNEHMERS

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in einem Urteil vom 08.11.2007 abermals zu den Voraussetzungen für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung geäußert. Hole eine andere Person als der Vertragspartner die Ware ab, so müsse dieser grundsätzlich in Besitz einer gültigen Vollmacht des Vertragspartners sein.

Im zu Grunde liegenden Fall war der Abholer hochwertiger bar bezahlter PKWs nicht im Besitz einer Vollmacht des Vertragspartners. Nach § 17a Abs. 1 UStDV habe der leistende Unternehmer aber leicht und einfach nachprüfbar nachzuweisen, dass die Beförderung oder Versendung durch den Unternehmer oder den Abnehmer in den anderen Mitgliedstaat erfolgt ist. Die Vollmacht des Dritten gehöre damit insoweit zum notwendigen Buchnachweis.

Die Vertrauensschutznorm des § 6a Abs. 4 UStG prüft der BFH nicht, weil hierfür ein ordnungsgemäßer Buchnachweis erforderlich sei. Das Finanzgericht Köln als Vorinstanz (Urteil vom 27. Januar 2005, Az: 10 K 1367/04) hatte dem gegenüber noch ausgeführt, dass zur Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beim Barverkauf hochwertiger PKWs an eine für den Lieferanten unbekannte Firma gehöre, dass man sich über die Vertretungsberechtigung einer dritten Person erkundigen müsse. Die bloße Vorlage einer Vollmacht sei nicht ausreichend; vielmehr habe sich der Lieferant bei dem Vertretungsorgan erkundigen müssen, ob die dritte Person tatsächlich bevollmächtigt gewesen sei.

Das Urteil vom 08.11.2007, Aktenzeichen V R 26/5, können Sie unter www.bundesfinanzhof.de nachlesen.

EDV UND SOFTWARE

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Zu den Kunden zählen unter anderem die Ludwig Maximilians-Universität München, die Universität Münster, die Humboldt Universität Berlin, die WHU Vallendar, die Bucerius Law School Hamburg, die Kanzlei Hengeler Müller, der Fachverlag Neue Wirtschafts-Briefe (NWB) sowie die Ehemaligenvereine der Stiftung der Deutschen Wirtschaft und der Friedrich-Naumann-Stiftung.

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Nehmen Sie Kontakt auf.

AKTUELLE NEUIGKEITEN IN DER INTERNATIONALEN RECHNUNGSLEGUNG

Bericht des Deutschen Standardisierungsrates über die 121. Sitzung vom 5. und 6. Juni 2008 in Berlin
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) setzte seine Diskussion zur Vorbereitung seiner Stellungnahme gegenüber dem IASB zum Projekt Conceptual Framework Phase A – Objectives and qualitative characteristics fort.
Der DSR informierte sich über die aktuellen Entwicklungen zum Thema Kapitalerhaltung/Solvenztest.
Aufgrund aktueller Entwicklungen diskutierte der Rat die Notwendigkeit der Anpassung von Rechnungslegungsnormen aufgrund der Finanzmarkt-Krise. Nach der Veröffentlichung des Regierungsentwurfes des Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes (BilMoG) informierte sich der DSR über Änderungen zum Referentenentwurf und diskutierte das weitere Vorgehen. Der DSR führte seine Diskussion über Anpassungs- und Regelungsbedarf im Bereich der DRS 1-17, ausgelöst durch das BilMoG bzw. durch Änderungen in den IFRS, fort.
In Vorbereitung seiner Stellungnahme diskutierte der Standardisierungsrat erneut das im Januar 2008 veröffentlichte PAAinE-Diskussionspapier The Financial Reporting of Pensions. Auf der Tagesordnung dieser Sitzung stand abermals die Diskussion über die zukünftige Strategie des DRSC aus Sicht des DSR. Weiterhin informierte sich der Standardisierungsrat über die geplante Restrukturierung der EFRAG und die derzeit diesbezüglich geführten Diskussionen.


BUCHTIPP

Konsortialkreditgeschäft und Sicherheitenpools Verträge sicher gestalten und praktikabel umsetzen

Herausgegeben von Dr. Jochen Klein, mit Beiträgen von Dr. Stephan Rost, Hans Ulrich Sickel und Johannes Tauber, 2008, XIII, 215 Seiten, mit zahlreichen Abbildungen und Checklisten, fester Einband

Euro (D) 59,00

Reihe: Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden der Internen Revision (BPIR)
ISBN 978 3 503 11028 5

Das zunehmend internationale Geschäft mit Konsortialkrediten und Sicherheitenpools fordert Bankpraktiker genauso wie interne und externe Revisoren: Es gilt, deutsches und internationales Vertragsrecht zu beherrschen. Vor allem aber ist ein gezieltes Prüfen der Prozesse notwendig, um Risiken zu vermeiden.

In diesem Leitfaden, herausgegeben von Jochen Klein, vermitteln erfahrene Autoren praxisrelevantes Know-how für eine effiziente Steuerung und Revision in den Bereichen: deutsches Konsortialkreditgeschäft: Konsortialvertrag, Konsortialkreditvertrag, Sicherheitenpoolverträge internationales Konsortialkreditgeschäft nach LMA-Standard: syndizierte Kreditverträge und deren Vertragsprüfung, internationale Standardregelungen, Haftungsfragen und mehr.

Mit zahlreichen Formulierungsbeispielen, Prüfungschecklisten und Vertragsmustern – der ideale Begleiter in der Praxis!

Bestellmöglichkeit online unter www.ESV.info /978 3 503 11028 5


Möchten Sie künftig die EMAA-EUROPA-INFOs nicht mehr beziehen, können Sie den Service jederzeit mit einer Mitteilung an die EMAA (kontakt@emaa.de) stornieren.

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