Europa Info Mai 2009
- Posted by emaa
- on Jan, 14, 2015
- in Europa-Info, Norwegen, Tschechien
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EMAA-EUROPA-INFOs Mai 2009
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
in dieser Ausgabe finden Sie Beiträge zu folgenden Themen:
– Termine/Seminare
– EMAA-Lobbyarbeit
– EUROPA VON A – Z
– EDV und Software
– Steuern und Finanzen
– Aktuelle Neuigkeiten in der internationalen Rechnungslegung
– Buchtipp
Wir hoffen, Ihnen interessante Informationen und Beiträge liefern zu können!
Ihr EMAA-Team
EMAA AKTUELL
TERMINE:
Die nächste Arbeitssitzung ist am 30.05.2009 in Celle auf dem BVBC Kongress.
Weitere Infos zu den Terminen: www.emaa.de/58.0.html
Seminarangebote unserer Mitgliedsverbände
BVBC; Deutschland
28.-30.05.2009 BVBC Kongress und kongressbegleitende Ausstellung
ReWeCoÒ in Celle; Niedersachsen
Information unter http://www.bvbc.de/karriere-portal/weiterbildung/fachbereiche.html
BÖB, Österreich
Klubseminare im Überblick österreichweit
Information unter www.boeb.at/Seminare/seminar_inhalt.html
SU, Tschechische Republik:
Information unter http://www.svaz-ucetnich.cz
EMAA LOBBYARBEIT
EMAA Mitgliederversammlung 2009 in Bonn
An der Mitgliederversammlung nehmen die Delegierten aus Deutschland, Österreich und der Tschechischen Republik sowie Fördermitglieder teil. Die Mitgliederversammlung beginnt am 13. Juni 2009 um 10 Uhr in Bonn. Einladungen sind bereits erfolgt.
Unter Top 3 wird eine Diskussion mit Beschluss über die Umsetzung der Ergebnisse der EMAA-Arbeitsgruppe erwartet.
Unter Top 8 erfolgt die Neuwahl des Präsidiums.
Der amtierende Präsident wird nach 15 Jahren Präsidentschaft nicht wieder für das Amt kandidieren. Jüngere Personen sind gefragt.
Als Kandidaten stehen zur Verfügung. Uwe Jüttner und Ulrich Neubauer aus Deutschland, beide BVBC sowie Gerhard Peirhofer und Siegfried Mark aus Österreich beide BÖB.
Details und die Tagesordnung finden Sie unter: http://www.emaa.de/180.0.html
EUROPA VON A – Z
European Federation of Accountants and Auditors for SMEs
Accounting: Accounting overview
The accountancy profession faces an ever changing environment. At international level, the development of International Financial Reporting Standards (IFRS) is one of the main challenges. At European level, their implementation is at stake. EFAA has a particular interest in the proposed international solutions for SME accounting, including the one authored by the International Accounting Standards Board. The simplification of the European accounting rules (4th and 7th Directives) is another important issue open for debate. In both cases, improving the quality, comparability and transparency of companies‘ financial information is of the utmost importance. However, it is our obligation to play a watchdog role with regard to securing that a right balance is kept between costs and benefits of the proposed solutions.
The needs of SMPs and SMEs differ from those of large companies. EFAA plays an active role to better represent and defend their interests. We participate in several international and European technical and advisory committees, such as the European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) and several International Financial Accounting Committee’s Consultative Advisory Groups.
EFAA has also set up an expert group on accounting. Main issues:
– IFRS for SMEs
– Simplification of the EU legislation on company law, auditing and accounting
The Accounting Expert Group main tasks are:
to comment on the IASB’s exposure draft of an IFRS for SMEs, and similar;
- to work with EFRAG to ensure that SMP/SME interests are taken into account;
- to comment on the EU’s „Simplification“ proposals;
- to develop EFAA’s own proposals for the regulation of accounting in Europe; and
- to maintain a dialogue with the DG Internal Market Accounting Department.
Members of the Accounting expert group are:
Chair
|
Jan Achten | NOvAA |
Members | Knut Hoylie
Hanne Opsahl Antonio Pulido Richard Martin Dr. Fritz Vogt Vali Rahimov Preben Rasmussen Nelson Ferreira |
NARF
NARF CGCEE AAPA DStV CAAR FRR CTOC |
European Federation of Accountants and Auditors for SMEs
Rue Jacques de Lalaing, 4
B-1040 Brussels
Belgium
T +32 (0)2 736 88 86
F +32 (0)2 736 29 64
http://www.efaa.com/Accounting,37.html
VEB, Schweiz
Der veb.ch bringt Sie weiter! Sie finden hier http://veb.ch/index.php?id=36 alle Weiterbildungsangebote von veb.ch.
Der veb.ch verzichtet ganz bewusst auf die Publikation eines Jahresprogramms. Die Weiterbildungsangebote werden für die Bedürfnisse der Praxis konzipiert. So kann der veb.ch sehr kurzfristig auf neue Anforderungen reagieren und jederzeit zu topaktuellen Themen Weiterbildungen anbieten. Nach dem Slogan: Wollen Sie unverzichtbar werden? Dann entscheiden Sie sich noch heute für ein Angebot von veb.ch.
EDV und Software
Windows 7 erscheint rechtzeitig zum Weihnachtsfest 2009. Das hat ein Microsoft-Manager jetzt bestätigt. Pünktlich zum Festtagsgeschäft sollen Computerhersteller ihre Rechner mit einem vorinstalliertem Windows 7 verkaufen können. Damit bestätigt der Konzern lang anhaltende Gerüchte: Gleich mehrere Experten hatten in den vergangenen Monaten eine Veröffentlichung des Vista-Nachfolgers noch in diesem Jahr prophezeit.
Dies ist eine deutliche Verkürzung, denn der bisherige Zeitplan sah eine Veröffentlichung des Systems im ersten Quartal 2010 vor.
STEUERN UND FINANZEN
Dauerfristverlängerung für die Zusammenfassende Meldung entfällt ab 2010
EU-Richtlinie 2008/117/EG vom 20.1.2009
Die Richtlinie 2008/117/EG zur Änderung der MwSt-Systemrichtlinie zum Zweck der Bekämpfung des Steuerbetrugs bei innergemeinschaftlichen Umsätzen wurde am 20.1.2009 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Darin enthalten sind vor allem Neuerungen betreffend die Zusammenfassende Meldung (§ 18a UStG). Zum Zweck eines schnelleren Informationsaustausches, der wiederum dazu führen soll, Umsatzsteuer-Betrugsfälle schneller aufzudecken, ist eine Verkürzung des Zeitraums für die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) auf einen Monat vorgesehen. Während die ZM also gegenwärtig für einen Zeitraum von drei Monaten erstellt und bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt abgegeben werden muss, soll die ZM ab 2010 für einen Zeitraum von einem Kalendermonat erstellt und innerhalb einer Frist von höchstens einem Monat abgegeben werden. Die Mitgliedstaaten können jedoch für KMU (Klein- und mittelständische Unternehmen) auch weiterhin eine quartalsmäßige Abgabe der ZM gestatten, wenn der Gesamtbetrag der Lieferungen 50.000 € nicht übersteigt. Die bisher bestehende Möglichkeit der Beantragung einer Dauerfristverlängerung durch den Steuerpflichtigen für einen Monat (30 Tage gemäß §§ 46 bis 48 UStDV, § 18a Abs. 1 Satz 6 UStG) soll gänzlich entfallen.
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=277574
Nachweis von Vorsteuerbeträgen durch Vorlage von Rechnungen und Einfuhrbelegen im Original
FG Köln, Urteil vom 1.9.2008, 2-K-3871/06
- Hat ein im Ausland ansässiger Unternehmer den Verlust der Originalrechnung nicht zu vertreten, kann er im Vorsteuervergütungsverfahren den Nachweis seines Erstattungsanspruchs auch durch Vorlage einer Zweitschrift oder Ablichtung führen, sofern der dem Erstattungsantrag zugrundeliegende Vorgang stattgefunden hat und keine Gefahr weiterer Erstattungsanträge besteht.
- Das Kriterium des „Nicht-Vertretenmüssens“ ist bei Abhandenkommen der Originalrechnung nicht entbehrlich.
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=279166
AKTUELLE NEUIGKEITEN IN DER INTERNATIONALEN RECHNUNGSLEGUNG
USA setzen Europa mit Bilanzregeln unter Druck
IASB will über Lockerung der Zeitwertbilanzierung nachdenken
Die Lockerung der Bilanzierungsregeln, die Banken schon für die Ergebnisse des ersten Quartals 2009 anwenden können, war auf Druck von Politikern und von Bankenvertretern erfolgt. Der Vorsitzende des FASB (Financial Accounting Standards Board), Richard Herz, hatte bei einer Anhörung vor dem Kongress im März versprochen, neue Richtlinien für die sogenannte Zeitwertbilanzierung (Fair Value) vorzuschlagen.
Politiker hatten vorher gedroht, Änderungen notfalls per Gesetz durchzusetzen. Bankenvertreter argumentieren, dass die verlangte Bewertung von Vermögenswerten nach Marktpreisen (mark-to-market) die Schwierigkeiten der Branche während der Finanzkrise verschärft habe.
Der FASB – Vorstoß erweitert die Möglichkeiten, Papiere nicht mehr auf Basis von Preisen aus Notverkäufen zu bewerten, sondern nach günstigeren Annahmen. Dies ist auch in den USA umstritten. Investoren fürchten, dass Bankbilanzen dadurch noch undurchsichtiger werden.
Gegner der Lockerung kritisierten, dass das FASB politischem Druck nachgegeben habe. “Die Zeitwertbilanzierung bietet die Art von Transparenz, die nötig ist, um das öffentliche Vertrauen in die amerikanischen Finanzmärkte wiederherzustellen“, sagte Arthur Levitt, der ehemalige Vorsitzende der Börsenaufsicht SEC.
Der einseitige Schritt der Amerikaner setzt das für Europa und für den Rest der Welt zuständige Bilanzgremium International Accounting Standards Board (IASB) in London unter Handlungsdruck.
Das IASB sperrt sich noch, den Amerikanern rasch zu folgen. Es hat zwar eine Konsultation eingeleitet, um die Meinung von Aufsehern, Regierungen und Banken zum FASB – Vorstoß einzuholen. Die Treuhänder, die das IASB über-wachen, wollen aber an der laufenden, gründlichen Überarbeitung der Bilanzregeln festhalten, statt „weiter stückchenweise Änderungen zu machen“, teilte das IASB mit. Der Vorschlag solle in sechs Monaten vorliegen.
BUCHTIPP
Bereits lieferbar!!
Prof. Dr. Klaus Hahn
zweifarbig, 164 Seiten, Preis: 39,90 €
ISBN: 978-3-9811315-4-3, HDS-Verlag, www.hds-verlag.de
In dem Buch werden auf Basis des endgültigen Gesetzesstands die Änderungen der handelsrechtlichen Rechnungslegung im Einzel- und Konzernabschluss vollumfänglich und systematisch aufgezeigt und anhand von Beispielen und Buchungssätzen erläutert. Dabei werden auch die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Neuregelungen im Vergleich zum Bilanzsteuerrecht und zu IFRS behandelt.
Der Verfasser zeigt überdies die Übergangregelungen bei den einzelnen Bilanzposten und sich daraus ergebende bilanzpolitische Überlegungen auf. Eine prägnante Darstellung der Neuregelungen zum Lagebericht, zur Corporate Governance sowie zur Abschlussprüfung rundet das gelungene Werk ab.
Das zweifarbige Buch stellt verständlich und praxisnah die Änderungen durch das BilMoG dar. Das Werk ist sehr gut strukturiert und methodisch fundiert. Eine komplexe und vielschichtige Materie wird systematisch in leicht lesbarer Form aufgearbeitet. Mit der Gegenüberstellung von altem und neuem Recht ist es ein wertvoller Begleiter bei der Umstellung auf das BilMoG in der Praxis.
Möchten Sie künftig die EMAA-EUROPA-INFOs nicht mehr beziehen, können Sie den Service jederzeit mit einer Mitteilung an die EMAA (kontakt@emaa.de) stornieren.
European Management Accountants Association e.V
EMAA e.V.
Am Propsthof 15 – 17
53121 Bonn
Telefon: +49 (0)228 – 9 63 93 18, Telefax: +49 (0)228 – 9 63 93 14
E-Mail: kontakt@emaa.de Internet: http://www.emaa.de