DQR-Niveaus auf Zeugnissen

Deutsche Bilanzbuchhalter und Controller haben das Niveau der Stufe 6.

Empfehlung des Hauptausschusses  des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) vom 8.10.2013 zur Formulierung des Hinweises zur Ausweisung des DQR-Niveaus auf Zeugnissen

In Ergänzung zu der vom Hauptausschuss am 13. Dezember 2012 beschlossenen Änderung der Richtlinien des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 8.3.2007 MPO-BBiG und MPO-HwO sowie vom 27.6.2008 MPO-Fortbildung BBiG und MPO-Fortbildung-HwO.

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung empfiehlt, dass ab 1. Januar 2014 auf den Zeugnissen der beruflichen Bildung, die von dem Gemeinsamen Beschluss und den Richtlinien des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 8.3.2007 „Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen (MPO-BBiG)“ und „Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen- und Umschulungsprü­fungen (MPO-HwO)“ sowie vom 27.6.2008 „Musterprüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gemäß § 56 Absatz 1 in Verbindung mit § 47 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz (MPO-F-BBiG)“ und „Musterprüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gemäß § 42c Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung (MPO-F-HwO)“ umfasst werden, die folgende, auch mit den Län­dern abgestimmte Formulierung aufgenommen wird:

„Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau ….

zugeordnet; vgl. Bundesanzeiger vom TT.MM.JJJJ (BAnz          )“.

Beschlussdatum:                 8.10.2013

(in Ergänzung zu der vom Hauptausschuss am 13. De­zember 2012 beschlossenen Änderung der Richtlinien des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Be­rufsbildung vom 8.3.2007 MPO-BBiG und MPO-HwO sowie vom 27.6.2008 MPO-Fortbildung BBiG und MPO-Fortbildung-HwO)

Fundstelle/Veröffentlichung: Bundesanzeiger Amtlicher Teil 17.10.2013 S2