Aktuelle Gerichtsurteile bestärken Bilanzbuchhalter

Zusammenarbeit mit Steuerberatern möglich – Jahreseinkommen  liegt derzeit bei 55.000 Euro

Noch stehen selbstständige Bilanzbuchhalter vielen berufsrechtlichen Schranken gegenüber. Aktuelle Gerichtsurteile bestärken jedoch den Berufsstand, seine berufsrechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen.

Das Oberlandesgericht Celle (Az. StO 1/10) wie auch das Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 3 U 178/09) räumen selbstständigen Bilanzbuchhaltern die Möglichkeit ein, im Markt freier zu agieren und innerhalb des berufsrechtlichen Rahmens auch mit Steuerberatern zusammenzuarbeiten. Dies ebnet den Weg für zusätzliche und bedarfsgerechte Dienstleistungen, vor allem im Interesse der mittelständischen Wirtschaft.

Die hohe Wertschätzung für geprüfte Bilanzbuchhalter spiegelt sich auch im Gehalt der Angestellten wider. Nach Erhebung des BVBC liegt das Jahreseinkommen für Vollzeitkräfte derzeit bei durchschnittlich 55.000 Euro, variiert aber je nach Wirtschaftsregion, Position und Berufserfahrung stark. Rund ein Viertel der Leitungspositionen im Finanz- und Rechnungswesen nehmen geprüfte Bilanzbuchhalter ein. Als Leiter Finanzen oder Chief Financial Officer sind sogar Jahreseinkommen über 120.000 Euro erzielbar.

Auch Controller verzeichnen einen spürbaren finanziellen Zuwachs. „Mehr als ein Drittel der befragten Kräfte hat in 2009 eine Gehaltserhöhung erhalten“, betont BVBC-Geschäftsführerin Birgit Hahn. „Dies belegt den wachsenden Stellenwert von Bilanzbuchhaltern und Controllern in der Wirtschaft.“

Mehr Kooperation von Bilanzbuchhaltern und Steuerberatern gewünscht

Aktuelle Rechtsprechung stärkt Position der selbstständigen Bilanzbuchhalter und erweitert Möglichkeiten der Zusammenarbeit

Nichts ist beständiger als der Wandel im Finanz- und Rechnungswesen. Vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen stehen vor wachsenden Herausforderungen, um gesetzliche Vorgaben rund um ELENA, BilMoG oder IFRS zu erfüllen. In vielen Fällen arbeiten Bilanzbuchhalter und Steuerberater eng zusammen, um Unternehmen bedarfsgerecht zu betreuen. Bilanzbuchhalter fungieren gerade im Mittelstand als Bindeglied: Sie koordinieren in den Firmen Belange des Rechnungswesens und wirken auf Seiten der Steuerkanzleien an der Erstellung wichtiger Unterlagen für eine korrekte Besteuerung mit.

In der Praxis erschweren berufsrechtliche Schranken die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Berufsgruppen, bemängelt der BVBC. Regelmäßig kommt es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Häufiger Streitpunkt ist die Frage der freien Mitarbeit von selbstständigen Bilanzbuchhaltern bei Steuerberatern. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in dieser Sache eine Klage der zuständigen Steuerberaterkammer abgewiesen. Nach Ansicht des OLG ist die bundesweite Suche einer Steuerberatungsgesellschaft nach Bilanzbuchhaltern entgegen der Auffassung der Steuerberaterkammer rechtmäßig. Das Gericht hält insbesondere den weisungsgebundenen Einsatz von freien Mitarbeitern unter der fachlichen Aufsicht und beruflichen Verantwortung des Steuerberaters ohne räumliche Einschrän-kungen für möglich. Gegen das OLG-Urteil (Az. 3 U 178/09) wurde Revision eingelegt, so dass jetzt ein BGH-Urteil endgültige Klarheit bringen soll (Az. I ZR 95/09). Auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bekräftigt in einem aktuellen Urteil (Az. 4 A 2698/04), dass eine freie Mitarbeit eines Bilanzbuchhalters bei einem Steuerberater grundsätzlich erlaubt ist.

Die aktuelle Rechtsprechung stärkt die Position der selbstständigen Bilanzbuchhalter und erweitert die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit Steuerberatern. „Bestehen zwei separate Auftragsverhältnisse zu einem Mandanten, so ist die Zusammenarbeit grundsätzlich zulässig. Andere Arten der Zusammenarbeit und Kooperation werden von den Steuerberaterkammern nach wie vor bekämpft. Das Berufsrecht der Steuerberater wird insoweit aber zunehmend auch von Gerichten als verfassungswidrig kritisiert“, betont Rechtsanwalt Dr. K. Jan Schiffer, Bonn, Mitglied im Beirat des BVBC.

Gerade die enge Kooperation von Bilanzbuchhaltern und Steuerberatern eröffnet vielfältige Synergien. „Gemeinsam lassen sich die Prozesse noch flexibler und effizienter gestalten“, so BVBC-Präsidiumsmitglied Bärbel Ettig, selbstständige Bilanzbuchhalterin und Leiterin des BVBC-Arbeitskreises der Selbstständigen. „Angesichts steigender Anforderungen im Finanz- und Rechnungswesen hat daran vor allem die mittelständische Wirtschaft ein enormes Interesse.“ Der BVBC fordert vom Gesetzgeber schnell eine einheitliche und klare Rechtsgrundlage.

Die Bundessteuerberaterkammer signalisierte auf Anfrage des BVBC, die Berufsordnung der Steuerberater zu überarbeiten und die Vorschrift des § 52 BOStb zu streichen.

Post Tagged with , ,