Omnibus-Gesetz (Kroatien-Anpassungsgesetz) beschlossen

Soeben (am 3.7.2014, um 23.20 Uhr) hat der Deutsche Bundestag in einer Nachtsitzung das sog. Omnibus-Gesetz (Kroatien-Anpassungsgesetz) beschlossen. Darin befinden sich neben denen Regelungen zum EU-Beitritt Kroatiens auch andere wichtige Bestimmungen. Wichtig für selbstständige Bilanzbuchhalter/innen: Die Aufforderung des BVBC, § 10a StBerG ersatzlos zu streichen, fand kein Gehör. Sofern also eine Wiederholungsgefahr wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen gegeben ist, besteht hierzu künftig eine Mitteilungspflicht der Finanzbehörden gegenüber den Steuerberaterkammern. Ein kleiner Trost: Bislang waren derartige Mitteilungen der Finanzbehörden bereits dann zulässig, wenn aufgrund einer Anzeige der Steuerberaterkammer Ermittlungen eingeleitet wurden – also auch ohne Wiederholungsgefahr.

Nachricht entnommen http://rsw.beck.de/cms/?toc=BC.150