Europäische Beratungsgruppe EFRAG

21. August 2014.

Die europäische Beratungsgruppe EFRAG hat je eine Übernahmeempfehlung zu IFRS 11 über die bilanzielle Behandlung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit sowie zu IAS 16 und IAS 38 zu akzeptablen Abschreibungsmethoden veröffentlicht.

Mit den Übernahmeempfehlungen sind folgende Änderungen im Detail verbunden:

  • Änderung an IFRS 11 – Accounting for Acquisitions of Interests in Joint Operations: Die Änderung betrifft die Bilanzierung des Erwerbs von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit, die einen Geschäftsbetrieb (business) darstellt. Nach der Klarstellung (IFRS 11.21A) sind bei einem Erwerb eines Anteils an einer joint operation, die ein business i.S. von IFRS 3 darstellt, auch die Regelungen von IFRS 3 anzuwenden. Davon ausgenommen ist der Zuerwerb weiterer Anteile an einer joint operation.
  • Änderung an IAS 16 und IAS 38 – Clarification of Acceptable Methods of Depreciation and Amortisation: Die Änderungen bringen überarbeitete Leitlinien in Bezug auf zulässige Abschreibungsmethoden bei Sachanlagen (IAS 16) und immateriellen Vermögenswerten (IAS 38). Durch die Änderung an IAS 16 wird eine Abschreibung auf Basis der erwarteten Erlöse i.d.R. ausgeschlossen. An IAS 38 wurde eine entsprechende Änderung vorgenommen. Diese ist jedoch als widerlegbare Vermutung aufgenommen, wonach nur unter begrenzten Umständen eine Ausnahme möglich (bestimmender Faktor des intangibles ist das Erreichen eines Erlös-Ziels sowie Nachweis über hohe Korrelation von Erlös und Verbrauch) ist.

Beide Änderungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Die EFRAG hat bzgl. der oben dargestellten Änderungen des IASB seine jeweilige Übernahmeempfehlung ausgesprochen. Die Auswirkungsanalysen haben den entsprechenden Kriterien entsprochen (u.a. cost-benefit Kriterium).

Praxistipp
Die Änderungen stellen minimale Änderungen an einschlägigen Standards dar. Sind Unternehmen jedoch betroffen (z.B. bisherige Abschreibungsmethode ist erlösbasiert), sind die Auswirkungen von Relevanz. Gleiches gilt für die Klarstellung an IFRS 11. Daher sollten Unternehmen ähnliche Sachverhalte gemäß den bereits beschlossenen Änderungen ausrichten.


Freitag, dem 19.09.2014

Zum 3. Mal findet in Mannheim in Kooperation mit dem BVBC, der EMAA und der IHK Rhein-Neckar ein International Accounting Symposium  statt. Kommen Sie am Freitag, dem 19.09.2014 zwischen 15:00 Uhr und 19:00 Uhr in die Räume der IHK in Mannheim. Es erwarten Sie bei dieser kostenfreien Veranstaltung Kurzvorträge zur SE – Europäische Aktiengesellschaft, zur Zeitgemäßen Finanzierung und Risikomanagement im internationalen Handel – Warum gehört Factoring dazu?, weiterhin zur Teilwertabschreibung bei dauerhafter Wertminderung nach HB und SB und zu Barrieren im internationalen Business – Interkulturelle Kommunikation.

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung und Ihrem Besuch in Mannheim (die Einladung finden Sie in Anlage!).


Die Anlagenbuchhalter-Tagung des BVBC, der EMAA und der Freudenberg IT ist im Terminkalender der Weiterbildung eine feste Größe. Bereits zum fünften Mal begrüßen die Organisatoren Teilnehmer aus ganz Deutschland in Weinheim an der Bergstraße. Hier werden von begehrten Spezialisten der Anlagenbuchhaltung und der IT Informationen vermittelt, die Sie selbst zu Experten dieser teils schwierigen und umfangreichen Thematik werden lassen.

In diesem Jahr werden beispielhaft die Handwerkzeuge der Anlagenverwaltung, wie  Bilanzierungsrichtlinien und Aktivierungsleitlinien nach IFRS, HGB und Steuerrecht vorgestellt. Um Risiken und Schwächen in den Arbeits- und Ablaufprozessen feststellen und dokumentieren, bzw. diese abstellen zu können, ist eine leicht verständliche visuelle Darstellung der Prozesse notwendig. Kontrollmechanismen müssen die Risiken auf ein Minimum reduzieren. Wie Sie solche Hilfsmittel aufbauen und anwenden können, damit diese der Internen Revision oder der Wirtschaftsprüfung standhalten, zeigt Ihnen unsere Anlagenbuchhalter-Tagung.

Des Weiteren werden wichtige Abgrenzungsfragen wie Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten bei Gebäuden, die Behandlung von Updates und Upgrades bei Hard- und Software, die Anwendung des Komponentenansatzes nach IFRS und HGB und die generelle Aktivierung von immateriellen Wirtschaftsgütern und Vermögensgegenständen besprochen.

Wie bilanziert eigentlich ein Fußball-Bundesliga-Verein? Sind die Ablösesummen für Spieler und Trainer zu aktivieren? Was passiert, wenn sich ein Spieler schwerwiegend verletzt – folgt dann eine außerplanmäßige Abschreibung? Diese und andere Fragen wollen wir nun endlich einmal im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit namhaften Vertretern der Branche klären. 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch in Weinheim.