EMAA-EUROPA-INFOs November 2015 European Management Accountants Association e.V.

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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in dieser Ausgabe finden Sie Beiträge zu folgenden Themen:

Europa von A – Z

Banken

Finanzen

Steuern

IFRS

EMAA-Lobbyarbeit

Termine + Weiterbildung

Wir hoffen, Ihnen interessante Informationen und Beiträge liefern zu können!

Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventzeit, Ihr

Udo Binias

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Europa von A – Z

EuGH: Arbeitsvertrag-Aufhebung nach verweigerter Zustimmung zu erheblicher Gehaltskürzung als Entlassung zu werten

EuGH , Urteil vom 11.11.2015 – C-422/14

Die Aufhebung eines Arbeitsvertrags infolge der Weigerung des Arbeitnehmers, einer einseitigen und erheblichen Änderung wesentlicher Vertragsbestandteile zu seinen Lasten zuzustimmen, stellt eine Entlassung im Sinne der Richtlinie über Massenentlassungen dar. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 11.11.2015 klargestellt.

Würde es nicht unter den Begriff der Entlassung fallen, wenn ein Arbeitnehmer – wie im entschiedenen Fall – einer Gehaltskürzung von 25% nicht zustimmt, würde der Richtlinie ihre volle Wirksamkeit genommen und der Schutz der Arbeitnehmer beeinträchtigt, heißt es in der Begründung (Az.: C-422/14).

http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/eugh-arbeitsvertrag-aufhebung-nach-verweigerter-zustimmung-zu-erheblicher-gehaltskuerzung-als-entlassung-zu-werten

EUROCHAMBRES stellt sich neu auf

Mitglieder stärker im Fokus

Die Positionen der europäischen Kammern sollen in Brüssel stärker wahrgenommen werden: Dieses Ziel hat sich der europäische Kammerdachverband EUROCHAMBRES gesetzt. Dazu sollen die Mitglieder einen Teil ihres finanziellen Beitrages speziell für bestimmte Bereiche der Interessenvertretung einsetzen können, um ihre Interessen gezielter zu fördern.

EUROCHAMBRES will so seine Funktion als Sprachrohr der europäischen Kammern verbessern und die Positionen und Meinungen der Kammern auf EU-Ebene effizienter verbreiten. Ab dem 1. Januar 2016 arbeitet der europäische Dachverband der Industrie- und Handelskammern nach neu ausgerichteten Prioritäten innerhalb der Interessenvertretung auf europäischer Ebene. Der Businessplan wurde entsprechend neu gestaltet.

Neben seinem Kerngeschäft ist der Verband noch mit vielen Projekten befasst. Außerdem bietet er seinen Mitgliedern unterschiedliche Dienstleistungen an, wie zum Beispiel die Durchführung des Europäischen Parlaments der Unternehmen (EPdU). Mit dem neuen Business Plan ist es jetzt gelungen, auf neue Herausforderungen wie sinkende Mitgliedsbeiträge zu reagieren. Der DIHK hat diese Entwicklung entschieden mitgestaltet und wird die Umsetzung der neuen Struktur als eines der stärksten Mitglieder weiterhin als kompetenter Ansprech-partner begleiten.

Veröffentlichung des EU-Textvorschlags zu Handel und Nachhaltigkeit für TTIP

Die Europäische Kommission hat ihren TTIP-Textvorschlag für das Kapitel zu Handel und Nachhaltigkeit veröffentlicht, den sie in der letzten Verhandlungsrunde im Oktober den USA vorgelegt hatte. Neben arbeits- und umweltbezogenen Vorschriften und Verweisen auf entsprechende internationale Abkommen enthält der Text unter anderem auch Artikel zum Erhalt der Schutzstandards und der Regulierungshoheit im Bereich Nachhaltigkeit und zur Förderung von Corporate Social Responsibility.

TPP Vertragstext veröffentlicht

Der Vertragstext zur Transpazifischen Partnerschaft (TPP) ist in der vergangenen Woche (5.11.) veröffentlicht worden. Australien, Brunei, Kanada, Chile, Japan, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur, Vietnam und die USA hatten sich vergangenen Monat (5.10.) auf das umfassende Freihandelsabkommen geeinigt. Es schafft eine weitreichende Handelsliberalisierung und harmonisierte Standards in den zwölf Pazifik-Anrainerstaaten, die zusammen für 40 Prozent der welt-weiten Wirtschaftsleistung verantwortlich sind.

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Banken

Griechisches Parlament beschließt Reformen

Griechenlands Ministerpräsident Alexis Tsipras hat im Parlament eine wichtige Bewährungsprobe bestanden. Die Abgeordneten verabschiedeten heute ein von der Regierung vorgelegtes Reformpaket, das als eine Voraussetzung für weitere Gelder aus dem dritten Hilfspaket der Gläubiger gilt. Es wurden Steuervorteile für Landwirte abgeschafft und Hürden für weitere Privatisierungen beseitigt. In Brüssel wollen die Finanzminister der Eurozone am Montag über die Freigabe weiterer Gelder sprechen. Bis zu diesem Treffen muss die Tsipras-Regierung ein Regelwerk zur Bereinigung von Kreditrisiken vorlegen. Gut die Hälfte der in Griechenland vergebenen Darlehen mit einem Volumen von insgesamt 100 Milliarden Euro ist notleidend. Zu diesem Ergebnis kam die europäische Bankenaufsicht beim jüngsten Stresstest der dortigen Kreditinstitute. Die Milliardenrückstellungen für faule Kredite zehren am Eigenkapital der Geldhäuser.

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Finanzen

Gehälter 2016 – aktuelle Gehaltstrends für Finanz-, IT- und kaufmännische Berufe

Welche Gehälter Sie 2016 erwarten können

Die Gehaltsübersicht 2016 von Robert Half zeigt aktuelle Gehalts- und Arbeitsmarkttrends auf. Wie viel Geld kann man in den größten deutschen Städten verdienen?

Wie hoch sind die Durchschnittslöhne? Und welche Positionen sind die Gewinner, wenn es um Gehaltssteigerungen geht? Die in der Broschüre enthaltenen Gehaltstabellen bieten Ihnen einen Überblick über die Gehälter von über 100 verschiedenen Positionen: vom Lohn eines Buchhalters oder Controllers, über das Gehalt von Assistenz und Sachbearbeiter bis hin zur Vergütung von IT-Spezialisten oder Managern.

Somit bietet Ihnen dieser Gehaltsreport eine aktuelle Orientierungshilfe für Gehaltsverhandlungen, für die Planung von Budgets und die Entwicklung einer Personalstrategie.

Die Gehaltsübersicht 2016 bietet Ihnen einen Überblick über aktuelle Gehaltstrends, Bruttolöhne und Zusatzleistungen fürs Finanz- und Rechnungswesen sowie für IT- und kaufmännische Berufe.

Laden Sie sich jetzt die Gehaltsübersicht 2016 kostenlos herunter:

http://www.roberthalf.de/gehalt?utm_source=hearsay&utm_medium=link&utm_term=&utm_content=&utm_campaign=salary-guide-2016

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Steuern

Anträge auf Vorsteuervergütung aus anderen EU-Mitgliedstaaten

Die Anträge auf Vorsteuervergütung von Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten sorgen immer wieder für Konflikte mit der deutschen Finanzverwaltung.

Häufig werden solche Anträge nicht vollständig ausgefüllt. Wer dann diese „auf den letzten Drücker“ abliefert, hat das Nachsehen. Denn mit der Einreichung eines unvollständigen Antrags wird die Abgabefrist nicht gewahrt. Es handelt sich somit um eine Ausschlussfrist.

Das hat der BFH in einem gestern (11.11.2015) bekannt gemachten Urteil bekräftigt. Wir lernen: Der Antrag auf Vorsteuervergütung sollte bereits einige Tage bzw. Wochen vor dem 30. September beim Portal des Ansässigkeits-Mitgliedstaats eingereicht werden, um noch Nachbesserungen zu ermöglichen. „Wer sich früh genug verspätet, kommt rechtzeitig an“ (Brigitte Fuchs).

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IFRS

Berücksichtigung von Unsicherheit in der Behandlung von ertragsteuerlichen Sachverhalten

Das IFRS IC hat am 21. Oktober 2015 einen Interpretationsentwurf zur Bilanzierung von Steuerrisikopositionen aus Ertragsteuern (DI/2015/1) veröffentlicht. In dem Interpretationsentwurf wurden vorausgegangene Entscheidungen des IFRS IC zum Ansatz und zur Bewertung von Steuerrisikopositionen umgesetzt, um diesbezüglich vorhandene Regelungslücken im IAS 12, Ertragsteuern, zu schließen.

Der Interpretationsentwurf umfasst sämtliche risikobehaftete Steuersachverhalte und ist nicht nur auf bereits bestehende Streitigkeiten mit den Steuerbehörden beschränkt. Zum Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Schuld aus einer Steuerrisikoposition kommt es allerdings nur, wenn eine Zahlung oder eine Erstattung für das Steuerrisiko wahrscheinlich (probable) ist.

Stellungnahmen zu dem Entwurf werden bis zum 19. Januar 2016 erbeten

http://www.ifrs.org/Open-to-Comment/Pages/International-Accounting-Standards-Board-Open-to-Comment.aspx

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EMAA-Lobbyarbeit

Buchführungsleistungen

„Ohne Leistung keine Gegenleistung“ (BGB-Grundsatz): Fertigen selbstständige Bilanzbuchhalter z.B. Lohnsteuer-Anmeldungen und Buchen sie laufende Geschäftsvorfälle für ihre Unternehmenskunden, haben sie auch Anspruch auf die vereinbarte Bezahlung ihrer erbrachten Leistungen. Weigert sich der Mandant, das angefallene Honorar zu entrichten, dürfen selbstständige Bilanzbuchhalter ihre erbrachten Buchführungsleistungen so lange zurückbehalten, bis die Zahlung erfolgt ist (vgl. § 273 Abs. 1 BGB). „Wo man nehmen will, muss man geben“ (Laotse).
Gegenüber dem Betriebsprüfer bzw. Finanzamt sind jedoch diese Unterlagen bzw. digitalisierten Daten herauszugeben, wie das Finanzgericht Schleswig-Holstein betont. Der säumige bzw. sich verweigernde Mandant hat damit allerdings die Möglichkeit, in die Buchführung einzusehen (z.B. um Stellungnahmen zu Feststellungen der Betriebsprüfung abgeben zu können). Die Befürchtung, hierdurch werde das Zurückbehaltungsrecht des selbstständigen Bilanzbuchhalters untergraben, ist jedoch meist unbegründet. Denn der Mandant erhält nicht den gesamten Datenbestand in digitalisierter Form bzw. alle Buchungsunterlagen vom Betriebsprüfer ausgehändigt. Außerdem muss das Finanzamt nach Abschluss der Außenprüfung dem Buchführungsdienstleister den Datenbestand wieder zurückgeben.

Wie die steuerliche Betriebsprüfung die vollständige Erfassung der Kasseneinnahmen unter die Lupe nimmt, zeigt eine Verfügung der OFD Nordrhein-Westfalen. Eingehend geprüft werden z.B. Stornobuchungen. Letztlich gilt: Der beste Schutz vor dem „fiskalischen Röntgenauge“ ist die Zuverlässigkeit (u.a. Vollständigkeit, Richtigkeit, Ordnung) der Buchführung und der ihr zugrunde liegenden Unterlagen. http://rsw.beck.de/cms/main?docid=373517

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Termine + Weiterbildung

BVBC Deutschland

Die Verwaltung und Bilanzierung des Anlagevermögens – von den Grundlagen bis zum Jahresabschluss

Referent: Uwe Jüttner, EMA ®

Montag / Dienstag, 14. / 15. Dezember 2015 in Mainz

KURZINHALT

Die Verwaltung, Bilanzierung und Bewertung des Anlagevermögens wird tagtäglich vor neue Herausforderungen gestellt. So gilt es, permanent die aktuellen rechtlichen Entwicklungen (BMF-/BMJ-Schreiben, Finanzgerichtsurteile etc.) zu beobachten. Dazu gehören die Abschreibungsmöglichkeiten für GWG’s wie auch die Zulässigkeit anderer Abschreibungen im Handels- und Steuerrecht. Das Seminar behandelt intensiv die Fragen der Abgrenzung von Investitions- und Erhaltungsaufwendungen sowie die Trennung immaterieller und materieller Wirtschaftsgüter. Praktische Tipps zur direkten Umsetzung im eigenen Betrieb werden vermittelt, so auch die Durchführung der Inventur anhand eines barcodegestützten Anlageninventursystems.

http://www.bvbc.de/fileadmin/DATEN/Dokumente/Seminare/Einladung_BV080.pdf

BÖB Österreich

BÖB AKADEMIE

Finanzmanagement für Bilanzbuchhalter

Lernen Sie ein umfassendes Rüstzeug kennen, um die komplexen Fragestellungen der optimalen Finanzierung in einem KMU beantworten zu können. Referent: Josef Mair, MBA

Zeitraum:

25.01.2016 – 13:30-20:30

Veranstaltungsort:

WIFI Mödling
Guntramsdorfer Straße 101
2340 Mödling
Niederösterreich

http://www.boebakademie.at/index.php?route=common/download/file&download_id=78

EMAA Mitglieder können zu Mitgliederkonditionen teilnehmen.

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Gerne nehmen wir von Ihnen Beiträge, Hinweise und Informationen an. Schreiben Sie uns.

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53121 Bonn

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