Bundesgesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR Gesetz) in Österreich

Bundesgesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR Gesetz) in Österreich
Dieses Bundesgesetz tritt mit 15. März 2016 in Kraft.

Nationaler Qualifikationsrahmen vom Unterrichtsausschuss mehrheitlich gebilligt

19.02.2016, Wilfried Hackl, Online-Redaktion

Aktuelle Parlamentskorrespondenz gibt Einblick in die vorangehende Meinungsbildung und Beschlussfassung der ParlamentarierInnen.

Mit einem Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) sollen künftig in der Ausbildung oder im Beruf erworbene Fertigkeiten besser vergleichbar werden. Diese Regierungsinitiative zur Förderung der Lern- und Arbeitskräftemobilität erhielt am 18. Februar im Unterrichtsausschuss des Nationalrats mehrheitliche Zustimmung.

SPÖ und ÖVP erwarten vom neuen Vergleichsschema mehr Transparenz und Durchlässigkeit im Bildungsbereich, wobei besonders die berufliche Ausbildung eine Aufwertung erfahren soll. Um ein möglichst breites Personenspektrum in der NQR-Steuerungsgruppe abzubilden, ergänzten die Koalitionsparteien das im Gesetzesentwurf festgeschriebene Gremium um Mitglieder der Bundesjugendvertretung und der Österreichischen Privatuniversitäten Konferenz.

Ab Herbst soll das elektronische Register zum Nationalen Qualifikationsrahmen online gehen, so Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek. Die zuständige Steuerungsgruppe beginne dieses Frühjahr mit ihren Sitzungen, dabei werde auch das NQR-Handbuch für die Zuordnung von formalen Qualifikationen zum Nationalen Qualifikationsrahmen verabschiedet. Einen mitverhandelter FPÖ-Antrag auf höhere Einstufung des Ingenieur-Abschlusses in der NQR-Skala vertagte die Ausschussmehrheit vorerst mit dem Hinweis auf den unabhängigen Beirat, der die Qualifikationen einordnet.

Die Organisationsform des NQR prangerte wiederum für die FPÖ Bildungssprecher Walter Rosenkranz als überbordend an. Sein Bereichskollege von den Grünen, Harald Walser, gab ihm nicht nur Recht, er vermutete auch eine Bevorzugung privater Bildungseinrichtungen, weswegen er namens seiner Fraktion ebenfalls den Gesetzesentwurf ablehnte. NEOS-Sprecher Matthias Strolz kritisierte zwar, das NQR-Schema sei zu sehr vom österreichischen Akademikerbild geprägt, er trage das Projekt als gesamteuropäische Initiative aber dennoch mit. […]

Übersetzungshilfe für Qualifikationen soll Orientierung geben…

Basis des Regierungsvorschlags (999 d.B.) zum Nationalen Qualifikationsrahmen bildet der 2008 geschaffene Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen. Dieser besteht aus acht Referenzniveaus zur grenzüberschreitenden Zuordnung von Abschlüssen anhand von Lernergebnissen. Dazu zählen laut Vorlage auch durch informelles Lernen erworbene Kompetenzen wie am Arbeitsplatz gewonnene Erfahrungen oder Sprachen, die während eines Auslandsaufenthalts erlernt werden.

SPÖ-Bildungssprecherin Elisabeth Grossmann macht einen Paradigmenwechsel aus: künftig zähle das faktische Können mehr als die in einem formalen Bildungssystem verbrachte Zeit. Ziel sei, die Lern- und Arbeitsmobilität in der Europäischen Union durch bessere Vergleichbarkeit von Qualifikationen zu fördern. „Geschaffen wird eine Orientierungshilfe zur Verwertbarkeit der eigenen Abschlüsse sowie zu deren Anerkennung international“, ist Grossmann einig mit Daniela Holzinger-Vogtenhuber (S), die gerade hinsichtlich Entlohnung mehr Durchblick erwartet. Vergleichswerte vom europäischen Arbeitsmarkt könnten leichter herangezogen werden. Überdies lobte Grossmann, in der Praxis erworbene Fertigkeiten erführen mit dem NQR vermehrt Anerkennung, was in der Erwachsenenbildung eine große Rolle spiele.

…und mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem

ÖVP-Abgeordneter Karlheinz Töchterle verspricht sich eine verstärkte Durchlässigkeit der Bildungsgänge. Das gelte sowohl für die berufliche Ausbildung, „die von hohem Wert in sich ist“, als auch für den Universitätssektor, wo der NQR „eine Bresche in die Front der ECTS-Befürworter“ schlagen könne. Das European Credit Transfer System (ECTS) als internationale Maßeinheit für Studienleistungen stelle nämlich rein auf zeitliche Aspekte ab, Lernleistungen würden damit kaum vergleichbar.

Die Bemessung von Eingangsqualifikationen sei aber wichtig für Universitäten, wenn sie sich künftig – wie der Wissenschaftssprecher hofft – einer breiteren Bevölkerungsschicht zuwenden. Eine automatische Zugangsberechtigung zu Universitäten ergibt sich aus einer Qualifikationseinstufung auf einem bestimmten Level im NQR allerdings nicht, heißt es in der Regierungsvorlage.

Die Bewertung von verschiedenen Lernkontexten – vom klassischen Unterricht, über wissenschaftliche Disziplinen bis zum Berufsleben – beruht laut Gesetzesentwurf im Qualifikationsrahmen grundsätzlich auf einer gleichwertigen Ausgangsbasis. Sektionschef Christian Dorninger, künftiger Leiter der NQR-Steuerungsgruppe, informierte die Abgeordneten aber, unter den EU-Mitgliedsländern werde der Umgang mit non-formalen Qualifikationen noch debattiert. Im Bereich der beruflichen Qualifikation wollte er folglich nicht ausschließen, dass dabei in Anlehnung an die universitäre Schiene im Register neue Strukturen auf den obersten Stufen vereinbart werden.

Dorninger reagierte damit auf eine Unmutsäußerung von Klubobmann Strolz (N) zur österreichischen Variante des Europäischen Qualifikationsrahmens, „die Akademisierung als Sonderklasse des Menschseins“ im Gesetz festschreiben zu wollen. Grünen-Wissenschaftssprecherin Sigrid Maurer hinterfragte zudem, wie unabhängig die Einstufung diverser Abschlüsse sich gestaltet. In ihren Augen ist der Regierungsvorschlag zum Qualifikationsrahmen eine „sozialpartnerschaftliche Übereinkunft“, ohne Vetorecht einer wissenschaftlichen Interessensvertretung.

Walter Rosenkranz (F) vermisst überdies die Möglichkeit, individuelle Ansuchen um Einreihung einer Kompetenz im NQR zu stellen und Harald Walser (G) meinte, eine Bundesbehörde anstatt der NQR-Steuerungsgruppe wäre wohl kostengünstiger gekommen. Für Ministerin Heinisch-Hosek belegen indes die über 50 Stellungsnahmen zum Gesetzesvorschlag, dass man sich umfassend mit verschiedenen Meinungen dazu auseinandergesetzt hat. Außerdem könnten die Fraktionen im parlamentarischen Prozess immer noch weitere Änderungen anregen. Dorninger fügte an, bei behördlichen Verfahren in Verbindung mit der Registererstellung wäre der bürokratische Aufwand weitaus größer.

Koordinierungsstelle wird Qualifikationen einstufen

Katharina Kucharowits (S) und Eva-Maria Himmelbauer (V) hielten einhellig fest, der Nationale Qualifikationsrahmen bringe etliche Verbesserungen für die Bevölkerung, nicht zuletzt einen guten Überblick über Qualifikationen erworben durch formelles wie informelles Lernen. Nachvollziehen konnte Himmelbauer zwar die Forderung der FPÖ nach einer adäquaten Anerkennung österreichischer IngenieurInnen auf der Qualifikationsskala. Tatsächlich verfügten AbsolventInnen Höherer Technischer Lehranstalten (HTL) oder Höherer Land- und Forstwirtschaftlicher Lehranstalten (HLFL) über eine äußerst hochwertige Ausbildung. Sie empfahl aber die Vertagung des Antrags (281/A(E)), diese Berufsgruppe auf Bachelor-Niveau, also Ebene 6, im achtstufigen Qualifikationsrahmen zu bringen. Es gelte, die Implementierung der zuständigen Koordinierungsstelle abzuwarten, erklärte die ÖVP-Mandaratin.

Damit die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit als Lernkontext ebenfalls berücksichtigt wird, habe man nun auch ein Mitglied der Bundesjugendvertretung im Steuerungsgremium zum Qualifikationsrahmen vorgesehen, erläuterte Kucharowits den Hintergrund des entsprechenden SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrags.

Die Einteilung der Qualifikationen in die acht Niveaus des NQR soll dem Regierungsplan zufolge in einer eigens zu schaffenden nationalen NQR-Koordinierungsstelle erfolgen. Als Standort ist die Österreichische Außendienst-GmbH für internationale Mobilität und Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung angedacht. Die veranschlagten Kosten von jährlich 190.000 € für sonstige Aufwendungen übernehmen das Bildungsministerium und das Wirtschaftsministerium. http://erwachsenenbildung.at/aktuell/nachrichten_details.php?nid=9879