EMAA-EUROPA-INFOs Februar 2016 European Management Accountants Association e.V.
- Posted by Mona Achilles-Leuchter
- on Mrz, 10, 2016
- in Aktuelles, EMA®, Europa-Info, International, News, Österreich
- Blog Kommentare deaktiviert für EMAA-EUROPA-INFOs Februar 2016 European Management Accountants Association e.V.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
in dieser Ausgabe finden Sie Beiträge zu folgenden Themen:
Europa von A – Z
Arbeiten im Ausland
Bildung
Wir hoffen, Ihnen interessante Informationen und Beiträge liefern zu können!
Wir wünschen alles Gute, Ihr
Udo Binias
Europa von A – Z
Viele Milliarden Euro an Steuern sparen Konzerne jedes Jahr – völlig legal.
Lange war in der EU umstritten, wie dagegen vorgegangen werden soll. Nun will die Kommission neue Regeln vorstellen. Der Missstand ist seit langem bekannt:
Den Staaten der EU und anderen Industrieländern entgehen Milliarden an Einnahmen, weil internationale Konzerne mit allerlei legalen Tricks ihre Steuerzahlungen minimieren. Die Industrieländerorganisation OECD schätzt den weltweiten Schaden für die Staatskassen auf 100 bis 240 Milliarden Dollar. Nun will die EU-Kommission in der kommenden Woche Regeln gegen diese Steuerflucht vorschlagen.
Damit setzt die EU-Kommission zumindest teilweise Vereinbarungen um, die die G20-Staaten im vergangenen November bei ihrem Treffen im türkischen Antalya getroffen hatte.
Die EU-Kommission wird in Kürze zwei Richtlinienentwürfe vorstellen, über die das „Handelsblatt“ berichtet und die auch SPIEGEL ONLINE vorliegen. Die erste Richtlinie enthält demnach sechs neue Vorschriften. Dazu gehören unter anderem:
- Künftig soll es nicht mehr so einfach wie bisher sein, mit Zinszahlungen an Töchter in Ländern mit niedrigen Steuersätzen den steuerpflichtigen Gewinn zu drücken. Im Entwurf ist dafür ein Limit von 30 Prozent des Ertrags oder eine Million Euro genannt.
- Zudem soll es schwieriger werden, Betriebsteile in ein Land mit niedrigen Steuersätzen zu verlagern. In diesem Fall soll eine „Exit-Steuer“ fällig werden.
- Auch Steuerbefreiungen für im Ausland erzielte Erträge soll es künftig grundsätzlich nicht mehr geben.
Darüber hinaus will die EU-Kommission der Zeitung zufolge mit einer zweiten Richtlinie dafür sorgen, dass die Finanzämter zudem besser als bisher von den Unternehmen informiert werden. So soll eine lückenlose Besteuerung sichergestellt werden. Konzerne müssen demnach künftig die Höhe der Gewinne und der darauf abgeführten Steuern je Staat beim Fiskus angeben. Diese Transparenzregel soll für alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 750 Millionen Euro gelten. Auch diese Richtlinie soll kommende Woche vorgestellt werden.
Schon heute zeigte sich jedoch, dass vor allem die größten Profiteure der bisherigen Steuerpraktiken in der EU neue Regeln skeptisch sehen. So forderten insbesondere Malta, Zypern, Irland und Litauen, bestimmte geplante Vorschriften abzuschwächen.
Arbeiten im Ausland
Der Arbeitsmarkt in Österreich ist aufnahmefähig
Im Jahresdurchschnitt 2014 waren 4.112.800 Personen erwerbstätig, davon 2.175.300 Männer und 1.937.500 Frauen.
Die Erwerbstätigenquote der 15- bis 64-Jährigen, also der Anteil der Erwerbstätigen an allen Personen dieser Altersgruppe, lag im Jahresdurchschnitt 2014 bei 71,1 %.
Die Arbeitslosigkeit liegt im EU-Durchschnitt. Es waren 319.358 Personen im Jahresdurchschnitt 2014 arbeitslos gemeldet. Das bedeutet eine Arbeitslosenquote von 8,4 % (Registerquote).
Österreich besteht aus neun Bundesländern, jedes Bundesland hat seine eigene Landeshauptstadt:
Bundesland | EinwohnerInnen | Landeshauptstadt | EinwohnerInnen |
Burgenland | 288.356 | Eisenstadt | 13.664 |
Kärnten | 557.641 | Klagenfurt | 97.880 |
Niederösterreich | 1.636.778 | St. Pölten | 52.747 |
Oberösterreich | 1.437.251 | Linz | 197.427 |
Salzburg | 538.575 | Salzburg | 148.420 |
Steiermark | 1.221.570 | Graz | 274.207 |
Tirol | 728.826 | Innsbruck | 126.965 |
Vorarlberg | 378.592 | Bregenz | 28.696 |
Wien | 1.797.337 | Wien | 1.797.337 |
Quelle: Statistik Austria (Stand 1.1.2015)
Kriteriengeleitete Zuwanderung nach Österreich
Österreich hat mit der Rot-Weiß-Rot – Karte ein flexibles neues Zuwanderungssystem eingeführt. Ziel ist, qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten und ihren Familienangehörigen eine nach personenbezogenen und arbeitsmarktpolitischen Kriterien gesteuerte und auf Dauer ausgerichtete Zuwanderung nach Österreich zu ermöglichen.
Banken
Bargeld-Obergrenze von 5.000 Euro gefordert
Die Diskussion in der Politik und Finanzwelt über die Begrenzung des Bargeldes hält an. In Deutschland macht jetzt die SPD einen Vorstoß. In einem Positionspapier der Arbeitsgruppe Finanzen wird eine Obergrenze von 5.000 Euro für Bargeldzahlungen gefordert.
Wird der Einsatz von Bargeld begrenzt, werde auch die Möglichkeit von illegalen Transaktionen erschwert, lautet die Begründung. Mit seiner Prognose, in zehn Jahren werde es kein Bargeld mehr geben, hatte sich der Deutsche-Bank-Co-Chef John Cryan bereits weit vorgewagt.
Die SPD fordert zudem, bei der anstehenden Umsetzung der europäischen Geldwäscherichtlinie sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, den 500-Euro-Schein aufzugeben. Zuvor hatte sich auch der Chef des EU-Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF), Giovanni Kessler, für eine Abschaffung der 500-Euro-Noten ausgesprochen. Nach Angaben der Europäischen Zentralbank (EZB) zirkulierten davon Ende 2015 rund 614 Millionen Stück im Wert von gut 300 Milliarden Euro.
Die größte norwegische Bank, DNB ASA, hat angekündigt, dass sie das Bargeld für ihre Kunden komplett abschaffen wird. Der Chef der DNB, Trond Bentestuen, sagte in einem Interview, dass „Norwegen kein Bargeld braucht“. Schließlich würden die Münzen und Scheine vornehmlich kriminellen Kreisen nutzen oder der Schattenwirtschaft zugutekommen.
Bildung
Anerkennungen von Prüfungen und Zeugnissen in Österreich
National und international
Häufige Fragen sind:
- Was kann ich beruflich mit meinem Schulzeugnis anfangen?
- Welche Berechtigungen sind mit meiner Prüfung verbunden?
- Inwieweit wird mein Prüfungszeugnis im Ausland anerkannt?
Für die Lösung bedarf es einer Antwort zu der Frage: Wofür möchte ich eine Anerkennung meiner Ausbildung?
- Für die Zulassung zu einer weiterführenden Ausbildung?
- Für den Antritt eines Gewerbes?
- Für die Gehaltseinstufung?
weitere-Informationen/Anerkennungen hier:
Zoll
Zollrecht – Das bringt das Jahr 2016
Das Jahr 2016 wird ein herausforderndes Jahr für alle im Ein- und Ausfuhrgeschäft tätigen Unternehmen. Die Rechtslage im Bereich der Zollabwicklung ändert sich grundlegend.
Ab dem 01.05.2016 bildet der Unionszoll-kodex gemeinsam mit der Delegierten Verordnung und der Durchführungsverordnung zukünftig die Grundlage für die Ein- und Ausfuhrabwicklung in der Europäischen Union.
Diese Rechtsakte werden den Zollkodex und die Zollkodex-DVO ablösen. Das Jahr 2016 bringt daneben weitere Änderungen. Diese gelten teilweise bereits seit Jahresbeginn. Der KMLZ Zollrecht Newsletter gibt Ihnen einen Überblick über wesentliche Änderungen im Zollrecht im Jahr 2016.
http://www.kmlz.de/de/Newsletter_01_2016
IFRS
Der neue IFRS 16 Leases: Fundamentale Änderungen in der Bilanzierung von Leasingverhältnissen
Fundamentale Änderungen beim Leasing ab 01.01.2019
Laut einer Erhebung des IASB haben börsennotierte Unternehmen, die nach IFRS oder US-GAAP bilanzieren, Leasingverpflichtungen in Höhe von 3,3 Mrd. USD. Hiervon tauchen rund 85% nicht in der Bilanz der betreffenden Unternehmen auf.
Der neue IFRS 16 Leases soll das nun ändern.
Der IASB hat am 13.1.2016 den neuen Standard IFRS 16 Leases veröffentlicht. Der Standard ist verpflichtend ab dem 1.1.2019 anzuwenden, soweit bis dahin der zuletzt veröffentlichte Standard IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers ebenfalls angewendet wird.
Diese Abhängigkeit zeigt an, dass IFRS 16 an verschiedenen Stellen an die neue Umsatzdefinition des IFRS 15 anknüpft. Eine frühere Anwendung des IFRS 16 auf freiwilliger Basis ist möglich. IFRS 16 wird den bisher für die Leasing-Bilanzierung relevanten Standard IAS 17 ersetzen. http://rsw.beck.de/cms/main?docid=375440
EMAA-Lobbyarbeit
In Österreich werden drei geschützte Berufsbezeichnungen für die selbständige Berufsausübung unterschieden.
Der Bilanzbuchhalter Der Buchhalter Der Personalverrechner
Der Bilanzbuchhalter
wurde nach langen Verhandlungen zwischen zwei zuständigen Kammern 2006 eingeführt. Der Bundesverband der österreichischen Bilanzbuchhalter war hieran maßgeblich beteiligt.
Vom Berufsumfang her entspricht lt. Angaben der österreichische Bilanzbuchhalter eher einem deutschen Steuerberater, da er wesentliche Rechte besitzt, die in Deutschland dem Steuerberater vorbehalten sind.
Fachprüfung Buchhalter
Die Fachprüfung Buchhalter besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Die Klausur Buchhaltung besteht aus 5 Gegenständen:
Fachprüfung Personalverrechner
Prüfungstermine und Informationen zu Ihrer Prüfung in Wien.
Die Fachprüfung Personalverrechner besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Die Klausur besteht aus einem einheitlichen Gegenstand mit drei Fachbereichen:
Selbständige Berufsausübung
Die selbständige Ausübung und das Anbieten von Tätigkeiten der Bilanzbuchhaltungsberufe (Bilanzbuchhalter/in, Buchhalter/in, Personalverrechner/in) durch natürliche Personen ist nur nach öffentlicher Bestellung und bei Gesellschaften nur nach Anerkennung durch die Behörde zulässig. Der Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung ist obligatorisch.
Anerkennung von Gesellschaften
Voraussetzung für die Ausübung eines Bilanzbuchhaltungsberufes durch eine Gesellschaft ist die Anerkennung durch den Präsidenten der WKO als Bilanzbuchhaltungsbehörde (§ 6 BibuG).
Grenzüberschreitende Dienstleistungen
Tätigkeiten im EU- und EWR-Ausland richten sich nach den entsprechenden EU-Regelungen. Grenzüberschreitende Dienstleistungen und Niederlassungen sind daher für österreichische Berufsberechtigte grundsätzlich möglich.
Für ausländische Berufsberechtigte, die in ihrem Heimatland eine im österreichischen Berufsumfang der Bilanzbuchhaltungsberufe enthaltene Tätigkeit berechtigterweise selbständig ausüben und in Österreich Dienstleistungen anbieten wollen, gelten die im BiBuG (§§ 71,72) umgesetzten Bestimmungen der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Fortbildungsverpflichtung
Fortbildung im Sinne des Bilanzbuchhaltungsgesetzes ist die nachgewiesene Teilnahme an Veranstaltungen, die die neuesten berufseinschlägigen Entwicklungen zum Zweck der Vertiefung der fachlichen Kenntnisse vermitteln.
Umfang der Verpflichtung
Das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 schreibt für die bestellten Berufsberechtigten den Nachweis jährlicher Fortbildung im Mindestausmaß von 30 Lehreinheiten für Bilanzbuchhalter und von je 15 Lehreinheiten für Buchhalter und Personalverrechner vor.
Eine Lehreinheit hat die Mindestdauer von 45 Minuten.
Diese Verpflichtung trifft auch gewerberechtliche Geschäftsführer und Berufsbefugte mit ruhender Berufsbefugnis!
Der Nachweis bei mehreren Bilanzbuchhaltungsbefugnissen ist mit 30 Lehreinheiten pro Kalenderjahr gedeckelt.
Termine + Weiterbildung
FEE (Fédération des Experts-comptables Européens)
FEE survey on young professionals and ethical behaviour
FEE is looking for European young accountancy professionals to give their views on ethical behaviour. Take 15 minutes take the Ethics for Young Accountancy Professionals Survey.
BVBC Deutschland
BV015
BilRUG kompakt und weitere aktuelle Änderungen in der Handels- und Steuerbilanz mehr
Referent: Prof. Dr. Klaus Hahn Dienstag, 01. März 2016 in Mannheim
Seminargebühr: BVBC-Mitglied: 199,00 EUR inkl. USt, NICHT-Mitglied: 299,00 EUR inkl. USt
KOMBI*SEMINAR
BV016
Anlagenbuchhaltung – Basiswissen für Ein- und Umsteiger mehr
Referent: Uwe Jüttner, EMA ® Dienstag, 01. März 2016 in Rüsselsheim
Seminargebühr: BVBC-Mitglied: 199,00 EUR inkl. USt, NICHT-Mitglied: 299,00 EUR inkl. USt
BÖB Österreich
BÖB AKADEMIE
- Referent: Gerhard Kollmann
- Unterrichtseinheiten: 8.0
- Beginn: Sa. 12.3.2016 09:00 – 17:00
- Ort: Seepark Hotel – Congress & Spa –
Universitätsstraße 104 Europa_Infos_Februar_20169020 Klagenfurt am Wörthersee
- Anmeldezeitraum: 26.10.2015 00:00 bis 4.3.2016 23:59
EMAA Mitglieder können zu Mitgliederkonditionen teilnehmen.
Haben Sie Anregungen für unser EMAA-EUROPA-INFO?
Gerne nehmen wir von Ihnen Beiträge, Hinweise und Informationen an. Schreiben Sie uns.
Möchten Sie künftig die EMAA-EUROPA-INFOs nicht mehr beziehen, können Sie den Service jederzeit mit einer Mitteilung an die EMAA (kontakt@emaa.de) stornieren.
European Management Accountants Association e.V (EMAA)
Am Propsthof 15 – 17
53121 Bonn
Telefon: +49 (0)228 – 9 63 93 18
Telefax: +49 (0)228 – 9 63 93 14
E-Mail: kontakt@emaa.de
Internet: www.emaa.de