EMAA-EUROPA-INFOs März 2016 European Management Accountants Association e.V.

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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in dieser Ausgabe finden Sie Beiträge zu folgenden Themen:

Europa von A – Z

Bildung

Arbeiten im Ausland

Kennzahlen

Steuern

EMAA-Lobbyarbeit

Termine + Weiterbildung 

Wir hoffen, Ihnen interessante Informationen und Beiträge liefern zu können!

Wir wünschen alles Gute, Ihr

Udo Binias

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Europa von A – Z

CETA: EU und Kanada einigen sich auf Investorenschutz

Die EU und Kanada haben sich über den lange umstrittenen Investorenschutz im gemeinsamen Handelsabkommen CETA geeinigt. Um Einwänden von Kritikern zu begegnen, werde ein neues Handelsgericht geschaffen und damit für mehr Offenheit gesorgt, teilte die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström am 29.02.2016 in Brüssel mit.

Inkrafttreten für 2017 vorgesehen

Der ausverhandelte Pakt sei nun rechtlich überprüft, bilanzierte die liberale Schwedin. Die EU-Kommission wolle im Frühjahr eine förmliche Entscheidung zu dem Abkommen treffen. Im Juni 2016 solle der Text dann an die 28 Mitgliedstaaten zur Billigung gehen. Auch das Europaparlament müsse noch zustimmen. „Wir sind zuversichtlich, dass Ceta 2016 unterschrieben wird und 2017 in Kraft treten kann“, teilten Malmström und die kanadische Handelsministerin Chrystia Freeland gemeinsam mit.

CETA eine „Blaupause“ für TTIP

Ceta („Comprehensive Economic and Trade Agreement“) gilt als Blaupause für das geplante und umstrittene Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA. Bei CETA lösen sich die Partner endgültig von dem herkömmlichen, wenig transparenten System privater Schiedsstellen für den Investorenschutz. Kritiker bemängeln seit langem weitreichende Klagemöglichkeiten für Konzerne. “Das (neue) System arbeitet wie ein internationales Gericht. Diese Neuerungen werden sicherstellen, dass Bürger Vertrauen haben können, dass es [das Gericht] faire und objektive Urteile fällt“, resümierte Malmström.

http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/ceta-eu-und-kanada-einigen-sich-auf-investorenschutz

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Arbeiten im Ausland

Arbeiten in der EU mit Schweizer Diplomen
Wem sich diese Gelegenheit nicht bietet, hat es in der heutigen Zeit nicht einfach. Obwohl Schweizer Bürger/-innen seit Inkrafttreten der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU faktisch freien Zugang zu den EU-Arbeitsmärkten haben und die Dienste der öffentlichen Arbeitsämter in den EU-Ländern (EURES) in Anspruch nehmen dürfen, erschweren die höhere Arbeitslosigkeit in vielen Ländern sowie unterschiedliche Berufsreglemente die Jobsuche erheblich.

Schweizer Staatsangehörige können ihre Berufsqualifikationen in der EU anerkennen lassen und umgekehrt. Die Anerkennung der Berufsqualifikationen erlaubt nach Erwerb eines Diploms in einem Land die Ausübung des erlernten Berufs in der ganzen EU. Das Diplom-Anerkennungssystem der EU beruht auf den Berufsabschlüssen. Schweizerinnen und Schweizer können ihren Beruf in der EU ausüben, wenn sie ein entsprechendes Diplom besitzen. Für welche Tätigkeit jemand ausgebildet wurde, ist folglich entscheidend. Die Festlegung von Mindestanforderungen ermöglicht den Zugang zu anderen Arbeitsmärkten, selbst wenn es in der Ausbildung Unterschiede bezüglich Anforderungen und Inhalte geben sollte.

Die Diplomanerkennung ist auf reglementierte Berufe anwendbar, das heißt auf Berufe, die nur mit entsprechendem Diplom ausgeübt werden dürfen. Es ist zum Beispiel nicht möglich, in der Schweiz als Ärztin oder Arzt tätig zu sein, wenn man gemäß Medizinalberufegesetz über kein entsprechendes eidgenössisches Diplom verfügt. Ist ein Beruf nicht reglementiert, gibt es keine gesetzlichen Hürden für die Anstellung. Welche Tätigkeit reglementiert ist oder nicht, unterscheidet sich von Land zu Land.
http://www.berufsberatung.ch/dyn/1451.aspx

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Bildung

EURES – das europäische Portal zur beruflichen Mobilität
EURES ist ein Informationsnetz mit dem Zweck, die Mobilität der ArbeitnehmerInnen innerhalb aller Länder der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) zu erleichtern. An das Netzwerk angeschlossen sind die öffentlichen Arbeitsämter, ihre öffentlichen und privaten Partnerstellen sowie die Sozialpartner auf grenzübergreifender Ebene. Die Schweiz ist dem EURES-Netz am 1. Juni 2002 beigetreten.

Die Website Eures Europa finden Sie unter: europa.eu/eures.

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Kennzahlen

Konjunkturdaten der Europäischen Union
Einzelne Konjunkturdaten der Europäischen Union und des Euro-Raums können Rückschlüsse auf ganze Industriesektoren zulassen, was den Anleger in seiner Investmententscheidung unterstützen und somit auch die einzelnen Unternehmen betreffen kann.

EU-Arbeitslosenquote
Die von der europäischen Statistikbehörde Eurostat publizierte Arbeitslosenquote für EU und Euroland gibt Aufschluss über die gesamtwirtschaftliche Lage der jeweiligen Region.

EU-BIP (Eurozone)
Das EU-BIP gibt den Gesamtwert aller Waren und Dienstleistungen an, die innerhalb des berichteten Zeitraums in der Europäischen Union zum Endverbrauch hergestellt wurden.

EU-Handelsbilanzdefizit
Die von Eurostat veröffentlichten Daten zum EU-Handelsbilanzdefizit, für Eurozone und EU-Länder aufgeschlüsselt, beinhalten den Handel mit dem Ausland – Warenimporte und -exporte.

EU-Industrieproduktion
Die Industrieproduktion stellt die Gesamtheit aller erwirtschafteten Güter ex Baugewerbe dar und gilt als wichtiger Indikator für Auf- oder Abschwung einer Volkswirtschaft.

EU-Leistungsbilanz
Der Saldo der Leistungsbilanz – Im- und Exporte berücksichtigt – stellt eine wichtige Größe bei der Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU-Länder dar.

Inflation
Inflation entsteht dann, wenn die Geldmenge gegenüber dem realen Angebot an Handelswaren überproportional wächst. Folge sind steigende Güterpreise und Senkung der Reallöhne.

Leitzins
Der Leitzins für den Euroraum gibt an, unter welchen Bedingungen sich Kreditinstitute bei Noten- und Zentralbanken Geld leihen können. Ziel ist ein stabiles Preisniveau.

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Steuern

Bekämpfung EU-weiter Steuervermeidung

Die Europäische Kommission hat einen Aktionsplan mit zwei Gesetzesinitiativen sowie Empfehlungen zum Umgang mit Niedrigsteuerländern vorgelegt. Damit sollen auch Empfehlungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gegen Steuervermeidung und Gewinnverlagerung in EU-Recht umgesetzt werden.

Wie die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland mitteilte, sollen mit zwei Richtlinien Steuervermeidungsstrategien in der Europäischen Union durch transnationale Unternehmen unterbunden werden.

Mit einer neuen Richtlinie soll unter anderem die Besteuerung von Auslandsgewinnen und von über Grenzen transferierten Vermögen sichergestellt werden, so die Kommission. Hauptkriterium ist dabei der Steuersatz: beträgt er in einem nicht-EU-Land, in dem ein Tochterunternehmen angesiedelt ist, weniger als 40 % des Satzes, der für die Konzernmutter gilt, so soll der Gewinn der Tochter künftig vom Mutterkonzern versteuert werden müssen.

Mit dieser Regelung will die Europäische Kommission insbesondere Gewinnverlagerungen innerhalb von Konzernen von Mutter- auf Tochtergesellschaften zum Zweck der Steuervermeidung bzw. -reduzierung verhindern. Außerdem soll die steuerliche Absetzbarkeit von Zinsaufwendungen auf 30 % des steuerpflichtigen Gewinns oder auf 1 Million Euro begrenzt werden.

Bislang besteht eine Steuervermeidungsstrategie darin, dass Konzerntöchtern aus Niedrigsteuerländern Konzerntöchtern im Ausland Kredite gewähren, für die diese dann hohe Zinsen in das Niedrigsteuerland zahlen und diese Zahlungen dann beim eigenen Finanzamt von der Steuer absetzen. Gegen weitere Steuervermeidungsmodelle will die Kommission mit weiteren Vorschlägen vorgehen.

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EMAA-Lobbyarbeit

Bundesgesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR Gesetz) in Österreich.
Dieses Bundesgesetz tritt am 15. März 2016 in Kraft.
Mit einem Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) sollen künftig in der Ausbildung oder im Beruf erworbene Fertigkeiten besser vergleichbar werden. Diese Regierungsinitiative zur Förderung der Lern- und Arbeitskräftemobilität erhielt am 18. Februar im Unterrichtsausschuss des Nationalrats mehrheitliche Zustimmung.

Ab Herbst soll das elektronische Register zum Nationalen Qualifikationsrahmen online gehen, so Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek. Die zuständige Steuerungsgruppe beginne dieses Frühjahr mit ihren Sitzungen, dabei werde auch das NQR-Handbuch für die Zuordnung von formalen Qualifikationen zum Nationalen Qualifikationsrahmen verabschiedet. Einen mitverhandelter FPÖ-Antrag auf höhere Einstufung des Ingenieur-Abschlusses in der NQR-Skala vertagte die Ausschussmehrheit vorerst mit dem Hinweis auf den unabhängigen Beirat, der die Qualifikationen einordnet. http://emaa.de/?p=2431

 

„Hilfe, auf einmal ist alles amerikanisch“

Dieser Gastbeitrag der Autorin Judith Geiß ist wirklich lesenswert:

„Hilfe, auf einmal ist alles amerikanisch“, so lautet der Titel meines Gastbeitrages, der am 28.02.2016 auf der Internetseite der Zeitung „Wirtschaftswoche“ erschienen ist. Kurz und übersichtlich erkläre ich hier, mit welchen Herausforderungen die gekaufte Tochtergesellschaft im Falle einer Übernahme durch die Amerikaner konfrontiert ist und warum es gerade jetzt Sinn macht, einen Interim Manager zu Rate zu ziehen.

Alles weitere zum Artikel lesen Sie hier.

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Termine + Weiterbildung

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Fachtagung Umsatzsteuer International –
Im Vergleich: Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich

Die Umsatzsteuer ist ein entscheidender Faktor, der den Handel in den einzelnen EU-Staaten und im internationalen Vergleich entscheidend beeinflusst. Grenzüberschreitender Waren- und Dienstleistungsverkehr ist nicht nur in internationalen Unternehmen an der Tagesordnung. Die Grundlagen der Umsatzbesteuerung ergeben sich in Deutschland, Frankreich und Österreich aus der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL).

Schwerpunkte der Tagung

Qualifizierung der Umsätze und Abgrenzung (Lieferung, Dienstleistung, Montagelieferung)
  • Lieferung und Ortsbestimmung
  • Dienstleistungen und Ortsbestimmungen
Grenzüberschreitende Leistungen
  • Einfuhr / Ausfuhr
  • innergemeinschaftliche Lieferungen, innergemeinschaftlicher Erwerb
  • Grenzüberschreitende Dienstleistungen — Besteuerung durch den leistenden Unternehmer vs. Reverse-Charge-Verfahren, Bezugssteuer
Besonderheiten „Ketten-! Reihengeschäfte“
  • bewegte Lieferung / unbewegte Lieferung
  • innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
  • Besteuerungskriterien
Registrierungspflichten sowie Meldepflichten
Vorsteuern ! Vorsteuerabzug, Vorsteuerabzugsverbote
Rechnungserteilung in der Übersicht Übungsfälle (Besprechung und Diskussion):

Grenzüberschreitende Lieferungen, sonstige Leistungen und rechtliche Beurteilung – diskutiert aus der Sicht des jeweiligen Landes. Bezugspunkte: Ausgangsleistungen, Eingangsleistungen, Erarbeitung von Unterschieden.

In der Schweiz muss sich die Besteuerung an dem dort gültigen Mehrwertsteuergesetz (MwStG) orientieren. In diesem Seminar sollen Gemeinsamkeiten und Unterschiede erarbeitet, aufgezeigt und bewusst gemacht werden, um betroffenen Unternehmen Entscheidungshilfen aufzuzeigen.

Seminar_14._15._Juni_2016

EMAA Mitglieder können zu Mitgliederkonditionen teilnehmen.

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Gerne nehmen wir von Ihnen Beiträge, Hinweise und Informationen an. Schreiben Sie uns.

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53121 Bonn

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Telefax: +49 (0)228 – 9 63 93 14

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Internet: www.emaa.de

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