1. Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag in der Handelskammer Hamburg

Handelskammer Hamburg empfängt zum 1. Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag

Im Rahmen des Consultants Talks lud die Handelskammer Hamburg, der BVBC und die EMAA zum 1. Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag am Donnerstag, 16. Juni 2016 in die historischen Gemäuer der Hamburger Börse ein. 60 Teilnehmer nutzten die Gelegenheit zur Information durch Bilanzierungs- und Controlling-Experten und zum gegenseitigen Austausch untereinander .

Astrid Nissen-Schmidt, Mitglied des Plenums der Handelskammer Hamburg und Prokuristin der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie Rainer Föllmer, Vizepräsident des BVBC – Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e. V. begrüßten die Teilnehmern und nutzen die Gelegenheit zur Vorstellung der Handelskammer und des BVBC.

Die Vortragsreihe begann mit Uwe Jüttner, Präsident der EMAA – European Management Accountants Association e. V. und Experte in Themen der Anlagenbuchhaltung. Jüttner stellte provokant die Frage, ob die Teilnehmer immer noch in GWGs verliebt sind. Zunächst stellte er das GWG-Wahlrecht, welches seit 2010 die Möglichkeit des Sofortabzugs oder des Sammelpostens bietet, vor. Am Beispiel des IT-Equipments schilderte er, welche Hardwarekomponenten selbständig nutzbar und bewertbar, beweglich und abnutzbar sind. Denn nur dann liegt wirklich ein geringwertiges Wirtschaftsgut im Sinne des Steuerrechts vor. Sind die Bedingungen nicht erfüllt, handelt es sich um ein langlebiges Wirtschaftsgut, welches über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben ist. Bei den GWGs geht es um viele Wirtschaftsgüter, die aber einen kleinen Gesamtwert im Anlagevermögen repräsentieren. Hier sollte nach Meinung von Jüttner eine Prozessoptimierung am ehesten greifen. Der Aufwand zur Bewertung und Bilanzierung sollte so schlank wie möglich gehalten werden, stattdessen sollte die Zeit lieber für die wichtigen Dinge der Anlagenverwaltung verwendet werden.

Stephanie Jana, wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Lehrstuhl für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling der Handelshochschule Leipzig referierte über den Status der neuen Leasingbilanzierung nach IFRS 16, welcher spätestens ab 2019 die Unternehmen betreffen wird , die nach IFRS und US-GAAP bilanzieren. Sie berichtete, dass von wenigen Ausnahmen abgesehen, die Unterscheidung von operate lease und finance lease beim Leasingnehmer abgeschafft wird. Das bedeutet, dass zukünftig fast alle Leasingverträge in der Bilanz als immaterielles Wirtschaftsgut (right-off-use-Ansatz) und als Verbindlichkeit ausgewiesen werden müssen. Hinzu kommt, dass Wartungskomponenten in den Leasingverträgen separat ausgewiesen, bzw. in eigenständigen Verträgen behandelt werden müssen. Die umfangreichen Änderungen haben zunächst Einfluss auf IFRS und US-GAAP, aber möglich ist auch eine spätere Einführung im Handelsrecht.

Nach der Kaffeepause fragte Jörn Rauchbach, Sales Manager Banken der Reiner Kartengeräte GmbH & Co. KG, ob Online Banking mobil, aber auch sicher zu bewerkstelligen ist. Er sieht die Online-Anwendung als sehr kritisch und empfiehlt den Teilnehmern, immer mit höchster Aufmerksamkeit Online-Banking zu betreiben. Besonders warnte er vor den veralteten TAN-Listen und den SMS-TANs. Viele Verfahren, die auch heute noch von den Banken und Sparkassen genutzt werden, sind vor Hacker-Angriffen nicht wirklich geschützt. Hinzu kommt, dass immer noch viele Nutzer auf qualifizierte Antivirenprogramme verzichten. 80 % aller PC und Notebooks sind in irgendeiner Form mit Schadsoftware infiziert, davon sogar im privaten Bereich 96 %. Das sind alarmierende Zahlen und somit ein Nährboden für Kriminelle. Aber er zeigte auch sichere Lösungen für Online-Banking auf. Rauchbach betonte aber auch, dass diese Lösungen momentan noch sicher sind, was nicht bedeutet, dass das in 2 – 3 Jahren auch der Fall ist. Die Software entwickelt sich rasant, aber auch die Kriminellen erfinden immer wieder neue Methoden zum Angriff auf Ihr Geldkonto.

Uwe Jüttner erklärte in seinem zweiten Vortrag, wie entgeltlich und selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter nach Handels- und Steuerrecht sowie IFRS zu bilanzieren und bewerten sind. Dabei nannte er einige bildhafte Beispiele für Markenrechte (Tempo, Persil, Pril etc.) und Gebrauchsmuster (Duftnoten) sowie für Urheberrechte. Ein wesentliches immaterielles Gut ist natürlich die Software. Hier gilt es zu unterscheiden, was unter Firmware, Systemsoftware, Standard- und Individualsoftware zu verstehen ist. Besonders bei der Aktivierung von Individualsoftware ist zwischen Anschaffungs- und Herstellungskosten im Handels- und Steuerrecht zu differenzieren. Seit 2010 können im Handelsrecht auch Entwicklungskosten für neue Produkte aktiviert werden, sofern diese Kosten von den Forschungsaufwendungen zuverlässig getrennt werden können.

Rainer Föllmer dankte den Referenten für die lebhaften und kurzweiligen Vorträge und lud die Teilnehmer anschließend zu einem Après und zum Networken ein. Die IHK, der BVBC und die EMAA waren sich schnell einig, dass dies eine äußerst gelungene Veranstaltung war, die ihre Fortsetzung im nächsten Jahr mit Sicherheit haben wird.