Prozessdatenbeschleuniger – Breiteneinführung des P23R-Prinzips

Prozessdatenbeschleuniger P23R

Breiteneinführung des P23R-Prinzips

Ziel der Maßnahme Prozessdatenbeschleuniger, kurz P23R, ist die weitere Breiteneinführung von P23R als offenen Standard für eine einheitliche Schnittstelle zum vereinfachten Datenaustausch zwischen Wirtschaft und Verwaltung. Durch P23R können Informationspflichten rechtssicher, einfach, transparent, medienbruchfrei und effizient ausgeführt werden. Grundlagen sind die systematische Vernetzung von Verwaltungsvorgängen sowie die Bereitstellung modularer P23R-Regeln zu neuen oder bestehenden Informationspflichten.

Mit erfolgreichem Abschluss der Pilotierung von P23R bei der BASF SE wurde die Innovationsphase im April 2015 abgeschlossen. Die Pilotierung hat eindrücklich belegt, dass Unternehmen mit P23R ihren Informations- und Meldepflichten gegenüber staatlichen Einrichtungen effizient nachkommen können. Zentraler Aspekt ist die Umsetzung einer Rechtsvorschrift in eine elektronisch ausführbare Regel, die zentral bereitgestellt wird. Die Pilotierung bei der BASF SE hat damit den Nachweis erbracht, dass mit P23R ein offener Standard für eine einheitliche Schnittstelle für den vereinfachten Datenaustausch zwischen Wirtschaft und Verwaltung bereit steht. Behörden profitieren vor allem von der höheren Qualität der übermittelten Daten.

Mit Blick auf die Erfahrungen aus der Innovationsphase wie auch der Pilotierung bei der BASF SE soll das P23R-Prinzip in der Folge sukzessive im Umweltbereich in die Breite getragen werden. Das Umweltbundesamt und das Land Rheinland-Pfalz übernehmen dazu gemeinsam die Federführung vom Bundesministerium des Innern. Künftig soll mit jeder rechtlich geforderten Informations- und Meldepflicht eine P23R-Regel veröffentlicht werden. Bei der Breiteneinführung wird weiter auf den Erprobungsraum Metropolregion Rhein-Neckar gesetzt.

Federführung: Bund, Rheinland-Pfalz

Abschluss: 31.12.2017