EA2.0 Einheitlicher Ansprechpartner

EA2.0 Umsetzung in 2017

Einheitlicher Ansprechpartner in den EU Mitgliedsstaaten

Die EU-Mitgliedstaaten sind seit 2009 verpflichtet, Einheitliche Ansprechpartner (EA) einzurichten, damit Dienstleistungserbringer für ihre Vorhaben alle notwendigen Informationen erhalten und Verfahren und Formalitäten insbesondere auch elektronisch abwickeln können. Die bisherige Umsetzung in Deutschland ist von einer Vielzahl verschiedener Lösungen zur Bereitstellung des Einheitlichen Ansprechpartners geprägt.

Mit der Weiterentwicklung des Einheitlichen Ansprechpartners zum EA2.0–Netzwerk kommen Bund und Länder der Forderung der Europäischen Kommission nach und setzen eigene politische Ziele der Verwaltungsmodernisierung um. Unterstützt wird dies zudem durch die 2013 geänderte Berufsqualifikations-Richtlinie. Danach stellt der Einheitliche Ansprechpartner seit Januar 2016 einen zentralen Online-Zugang bereit.

Bis Ende 2017 wollen Bund und Länder gemeinsam das EA 2.0-Netzwerk etablieren. Dieses soll die unterschiedlichen Länderumsetzungen harmonisieren und alle Einzelkomponenten zu einem Netzwerk verknüpfen. Zielgruppen des EA 2.0 sind insbesondere Gründerinnen und Gründer in Deutschland sowie Unternehmen und Arbeitnehmer (als Qualifikationsinhaber) der EU / EWR und aus Drittstaaten.

Leitmotiv des Netzwerks von Bund und Ländern ist eine unternehmensfreundliche Verwaltung („One Stop Shop“). Für den Nutzer sinkt der bürokratische Aufwand, denn die Anzahl der Behördenkontakte reduziert sich auf den Einheitlichen Ansprechpartner. Anstatt mit allen Behörden und Körperschaften einzeln in Kontakt treten zu müssen, übernimmt der Einheitliche Ansprechpartner diese Aufgabe. Der EA kann online, persönlich über einen physischen Ansprechpartner sowie per Telefon und Email genutzt werden. Der „Vertrieb“ von gebündelten Verwaltungsleistungen fällt in den Bereich des EA, während die „Produktion“ bei den zuständigen Stellen verbleibt. Bestehende Zuständigkeiten und Entscheidungshoheiten bleiben unberührt.

Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, sollen die EA besser mit anderen E-Government-Angeboten von Bund, Ländern und Gemeinden verzahnt werden.

Die Wirtschaftsministerkonferenz hat im Dezember 2015 Gestaltungsgrundsätze der neuen Strategie verabschiedet, die bis Ende 2017 umgesetzt werden sollen.

Federführung: Bund, Hessen

Fachlich verantwortlich: Wirtschaftsministerkonferenz

Abschluss: 31. Dezember 2017