Europäischer Berufsausweis – EBA

Europäischer Berufsausweis – EBA

Der Europäische Berufsausweis (EBA) ist ein elektronisches Verfahren zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation in einem anderen EU-Land. Seine Ausstellung ist einfacher, schneller und transparenter als die herkömmlichen Verfahren zur Anerkennung der beruflichen Qualifikation. Sie können Ihren Antrag online verfolgen und bereits hochgeladene Unterlagen bei neuen Anträgen für andere Länder wiederverwenden.

Derzeit können Sie das EBA-Verfahren nur für folgende Berufe nutzen:

  • Krankenschwester / Krankenpfleger für allgemeine Pflege
  • Apotheker, Apothekerin
  • Physiotherapeut, Physiotherapeutin
  • Bergführer, Bergführerin
  • Immobilienmakler, Immobilienmaklerin

Fachkräfte mit einem anderen Beruf müssen für die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation nach wie vor Standardverfahren anwenden. Künftig wird der EBA gegebenenfalls auch für andere Berufe verfügbar sein.

Sie können den EBA nutzen, wenn Sie

  • Ihren Beruf vorübergehend und gelegentlich in einem anderen EU-Land ausüben möchten (vorübergehende Mobilität)

Beispiel:

  • Ein belgischer Immobilienmakler will nach Ungarn gehen, um einem Kunden bei der Suche nach einer Wohnung in Budapest behilflich zu sein.
  • Ein deutscher Bergführer möchte während der Wintersport-Hochsaison im französischen Chamonix arbeiten.

ODER

  • sich in einem anderen EU-Land niederlassen und dort Ihren Beruf dauerhaft ausüben möchten (Niederlassung)

Beispiel:

  • Eine finnische Krankenschwester für die allgemeine Pflege möchte mit ihrer Familie nach Schweden ziehen und dort ihren Beruf ausüben.
  • Eine polnische Apothekerin hat in Deutschland studiert und dort ihren Abschluss erworben und möchte nun nach Polen zurückkehren und dort als Apothekerin arbeiten.

Der EBA ist keine echte Karte. Er ist der elektronische Nachweis dafür, dass alle Verwaltungskontrollen durchgeführt und Ihre Berufsqualifikationen von dem Land, in dem Sie arbeiten möchten (Aufnahmeland), anerkannt wurden oder dafür, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, vorübergehend im Aufnahmeland Dienstleistungen zu erbringen.

Nach Genehmigung Ihres Antrags können Sie ein EBA-Zertifikat im PDF-Format erstellen. Dazu erhalten Sie eine Bezugsnummer, mit deren Hilfe Ihr künftiger Arbeitgeber die Gültigkeit Ihres EBAs online überprüfen kann.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie zum Zwecke einer vorübergehenden Mobilität oder einer Niederlassung in einem anderen Land einen EBA beantragen müssen, wenden Sie sich an die zuständigen nationalen Behörden.

Wenn Sie eine langfristige Niederlassung planen, müssen Sie möglicherweise vor Beginn der Berufsausübung einem Berufsverband beitreten oder Zusatzprüfungen ablegen. Ob dies in Ihrem Fall erforderlich ist, erfahren Sie ebenfalls bei den zuständigen nationalen Behörden.

Außerhalb der EU erworbene Qualifikationen

Wenn Sie Ihre Qualifikation außerhalb der EU erworben haben, können Sie unter folgenden Voraussetzungen einen europäischen Berufsausweis beantragen:

  • Ihre Qualifikation wurde bereits in einem EU-Land anerkannt
  • Sie haben Ihren Beruf in diesem Land nach Anerkennung Ihrer Qualifikation mindestens drei Jahre lang ausgeübt

Vorteile des europäischen Berufsausweises

  • Die Behörden Ihres Herkunftslandes helfen Ihnen bei Ihrem Antrag und überprüfen, ob er richtig und vollständig ist. Sie überprüfen auch die Echtheit und Gültigkeit Ihrer Unterlagen.
  • Wenn Sie in Zukunft einen Antrag auf dauerhafte Niederlassung oder zeitweilige Erbringung von Dienstleistungen in einem anderen EU-Land stellen möchten, ist Ihr Dossier bereits im System vorhanden und Sie müssen Ihre Unterlagen nicht ein zweites Mal hochladen. Dadurch sparen Sie Zeit bei weiteren Anträgen.
  • Wenn die für Ihren Antrag zuständigen Behörden im Aufnahmeland innerhalb der vorgegebenen Frist keine endgültige Entscheidung treffen, werden Ihre Qualifikationen stillschweigend anerkannt und wird ein EBA erteilt, so dass Sie ein EBA-Zertifikat erstellen können.

Verfahren und Fristen

Was trifft auf Sie zu?

Vorübergehende Mobilität: Sie möchten Ihren Beruf im Ausland vorübergehend und gelegentlich ausüben

Niederlassung: Sie möchten sich im Ausland niederlassen und dort ihren Beruf dauerhaft ausüben

Treffen die Behörden des Aufnahmelandes keine Entscheidung innerhalb der gesetzlichen Fristen, werden Ihre Qualifikationen stillschweigend anerkannt und Sie können über Ihr Online-Konto ein EBA-Zertifikat erstellen.

Lehnen die Behörden Ihren Antrag ab, dann müssen sie dies begründen und Sie über Ihre Beschwerdemöglichkeiten informieren.

Gültigkeitsdauer des EBA

Der Berufsausweis ist gültig:

  • unbefristet bei dauerhafter Niederlassung
  • 18 Monate in den meisten Fällen, in denen Sie vorübergehend Dienstleistungen erbringen, beziehungsweise zwölf Monate für Berufe mit Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit (beispielsweise könnte dies in bestimmten Ländern bei Berufen wie Physiotherapeut oder Bergführer der Fall sein)

Beantragung eines EBA

Zunächst müssen Sie sich beim Authentifizierungsdienst der Europäischen Kommission EU Login anmelden. Wenn Sie noch kein Konto haben, müssen Sie zunächst eines erstellen.

Die Erstellung Ihres EBA-Profils mit den Angaben zu Ihrer Person und Ihren Kontaktdaten dauert einige Minuten.

Dann können Sie einen Antrag erstellen, eingescannte Kopien der betreffenden Dokumente hochladen und an die Behörde Ihres Herkunftslandes senden.

Sie sollten jeden Nachweis einzeln einscannen und als eigene Datei hochladen.

In Ihrem Profil können Sie Ihre Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse, Rufnummer usw. jederzeit aktualisieren. Nach dem Versenden des ersten Antrags können Sie die Angaben zu Ihrer Person nicht mehr selbst ändern (Personalausweis- oder Passnummer, Nachname oder Staatsangehörigkeit werden wie angegeben in Ihrem Berufsausweis stehen). Eine Aktualisierung kann dann nur noch die Behörde vornehmen, die Ihre Akte bearbeitet.

Möglicherweise verlangt sowohl die Behörde Ihres Herkunftslandes als auch die Behörde des Aufnahmelandes für die Prüfung Ihrer Akte eine Gebühr. Ist dies der Fall, dann erhalten Sie von jeder Behörde eine gesonderte Rechnung.

Außerdem können die Behörden verlangen, dass Sie beglaubigte Kopien Ihrer Unterlagen vorlegen, wenn sie deren Gültigkeit nicht überprüfen können.