Anerkennungsverfahren in Deutschland Okt. 2020

Sie haben Ihre Berufsqualifikation nicht in Deutschland erworben, wollen aber in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Dann können oder müssen Sie Ihre ausländische Qualifikation anerkennen lassen. Hier wird erklärt, wie das Verfahren abläuft.

Im Anerkennungsverfahren überprüft die zuständige Stelle in Deutschland, ob Ihre ausländische berufliche Qualifikation dem deutschen Referenzberuf entspricht, also keine wesentlichen Unterschiede vorliegen. Diese Prüfung heißt Gleichwertigkeitsprüfung. Die zuständige Stelle benötigt dafür Zeugnisse und Dokumente, die unter anderem über Inhalt und Dauer Ihrer Qualifikation informieren. Ihre einschlägige Berufserfahrung ist dabei auch wichtig.

Voraussetzungen

Für die Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikation brauchen Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft und keinen sogenannten „Aufenthaltstitel“ für Deutschland. Sie müssen noch nicht in Deutschland leben, sondern können Ihren Antrag auch aus dem Ausland stellen.

Wenn die zuständige Stelle über Ihren Anerkennungsantrag entschieden hat, erhalten Sie das Ergebnis im sogenannten Anerkennungsbescheid, der auch „Gleichwertigkeitsbescheid“ heißt.

In dem Anerkennungsbescheid können verschiedene Ergebnisse der Anerkennung stehen:

„Volle Anerkennung“

Ihre Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig. Die volle Anerkennung ist in reglementierten Berufen gesetzlich vorgeschrieben.

„Teilweise Anerkennung“

Ein Teil der Berufsqualifikation ist voll anerkannt, bei einem anderen Teil wurden wesentliche Unterschiede festgestellt. Sie bekommen daher keine volle Anerkennung. Wenn sie die volle Anerkennung anstreben, können Sie Ausgleichsmaßnahmen oder Anpassungsqualifizierungen absolvieren und die wesentlichen Unterschiede ausgleichen.

„Keine Anerkennung“

Sie erhalten einen Anerkennungsbescheid über keine Anerkennung, wenn die Unterschiede zum deutschen Referenzberuf zu groß sind.

Das Antragsformular

Bei fast allen Stellen, die für die Anerkennung zuständig sind, erhalten Sie ein spezielles Formular, das Sie ausfüllen, unterschreiben und an die zuständige Stelle schicken müssen. Dieses Formular hat je nach der zuständigen Stelle und manchmal auch je nach Beruf, für den Sie sich interessieren, einen unterschiedlichen Namen. Es kann z. B. „Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit“ heißen, oder aber auch speziell für einen bestimmten Beruf gelten, z. B. „Antrag auf Eintragung in die Architektenliste“. Das Formular erhalten Sie nach einem Beratungstermin bei der zuständigen Stelle oder nach Anfrage per E-Mail. Oft können Sie die Formulare auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen herunterladen. Die Kontaktdaten und Adressen der Internetseite Ihrer zuständigen Stelle finden Sie im Anerkennungs-Finder.

Manchmal muss das Formular vor der schriftlichen Antragstellung zuerst elektronisch ausgefüllt und verschickt werden. Das ist der Fall bei den sogenannten Zeugnisbewertungen, die von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) für nicht-reglementierte Hochschulabschlüsse ausgestellt werden. Das elektronische Antragsformular erhalten Sie von der ZAB per E-Mail, nachdem Sie das entsprechende Vorformular ausgefüllt haben. Nach Erhalt der E-Mail füllen Sie den Antrag auf Ihrem Computer vollständig aus und senden ihn zunächst online an die ZAB zurück. Anschließend müssen Sie ihn aber (d.h. zusätzlich zu der vorherigen elektronischen Zusendung) ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit anderen Dokumenten an die ZAB per Post schicken. Genaue Informationen finden Sie hier.

Weitere Informationen:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/dokumente_fuer_antragstellung.php  
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/anerkennungsverfahren.php  https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/anerkennungscheck.php