Österreich: Grenzgänger Einkünfte

https://www.spotahome.com/de/blog/so-wurde-ich-freelancer-in-osterreich-ein-erfahrungsbericht/

Besteuerung von Grenzgängern 

Grundregel:

Bezüge von Grenzgängern sind im Ansässigkeitsstaat zu versteuern. Die Grenzgängerregelung ist nur auf private Aktivbezüge anwendbar, nicht aber für den öffentlichen Dienst.

Grenzgänger im Sinne des DBA Deutschland sind Personen, die: 

  • ihren Wohnsitz in Österreich und ihren Arbeitsplatz in Deutschland haben oder umgekehrt und
  • täglich vom Wohnsitz zum Arbeitsplatz pendeln.
  • https://www.wko.at/service/steuern/Die_Besteuerung_von_Dienstnehmereinkuenften_nach_dem_DBA_m.html

Begriffe Ansässigkeitsstaat, Tätigkeitsstaat und Quellenstaat

Unter „Ansässigkeitsstaat“ wird in der Regel (i.d.R.) jener Staat verstanden, in welchem eine Person den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hat.

„Tätigkeitsstaat “oder „Quellenstaat“ ist jener Staat, aus dem die Einkünfte stammen und in welchem die Person nicht ansässig ist.

Besteuerung von Aktivbezügen (ohne Grenzgänger)

Grundregel: Die Arbeitslöhne werden grundsätzlich in dem Staat besteuert, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird. (Tätigkeitsstaat).

Eine Ausnahme von dieser Grundregel stellt die so genannte Monteurklausel dar. Dem Ansässigkeitsstaat verbleibt das Besteuerungsrecht, wenn

www.wko.at/service/steuern/Das_neue_Doppelbesteuerungsabkommen_mit_Deutschland_-_Uebe.html