Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Wednesday 26.01.2005 11:54 Uhr

Übersetzungen – Abkürzungen – Finanzbehörden

Die grenzüberschreitende Lieferung an gewerbliche Kunden in EU-Ländern darf ohne Berechnung der Mehrwertsteuer nur erfolgen, wenn in der Rechnung die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern des Lieferers und des Erwerbers (Kunden) aufgeführt sind.

Download einer tabellarische Übersicht über

• die Bezeichnung und Abkürzung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in der Landessprache, Rechnungsvermerk, Länderkennzeichen und Finanzbehörden

gibt es unter: www.muenchen.ihk.de/internet/mike/ihk_geschaeftsfelder/index.html