Europa Info März 2008

European Management Accountant Association e.V. (EMAA)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in dieser Ausgabe finden Sie folgende Themen:

>> Termine
>> EMAA-Lobbyarbeit
>> EU-Binnenmarkt von A – Z
>> Steuern und Recht
>> EDV und Software
>> Aktuelle Neuigkeiten in der internationalen Rechnungslegung

Wir hoffen, Ihnen interessante Informationen und Beiträge liefern zu können!

Ihr EMAA-Team


Aktuelle Ausgabe

Die aktuelle Ausgabe steht im
>>HTML-Format zur Verfügung.


EMAA AKTUELL

TERMINE: Die nächste EMAA-Arbeitssitzung findet am 18. April 2008 in Bonn statt.
Weitere Infos zu den Terminen: >>hier

Seminarangebot unserer Mitgliedsverbände:

BVBC, Deutschland
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BÖB, Österreich
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SU,
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VEB, Schweiz
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EMAA LOBBYARBEIT

Abgeltungssteuer auf Zinsen, Dividenden  in A CZ und CH

Die Steuer auf Zinsen, Dividenden etc. beträgt in

Österreich: 25 %

Schweiz: sie nennt sich in der Schweiz „Verrechnungssteuer“ und beträgt 35%. Über Doppelbesteuerungsabkommen können Ausländer diese anrechnen lassen

Tschechischen Republik: 15% besonderen Steuersatz; genauso wie der personliche Steuersatz

 

Ausländische Diplome

Wo können Gleichwertigkeitsanträge für ausländische Diplome gestellt werden?
Hier finden Sie alle Informationen.

Internationale Diplomanerkennung

http://www.bbt.admin.ch/themen/hoehere/00169/index.html?

Diplomanerkennung Schweiz-EU/EFTA

Die Schweiz und die EU anerkennen gegenseitig die Ausbildungsabschlüsse für jene Berufe, die in einzelnen Mitgliedstaaten „reglementiert“ sind. Die nationale Kontaktstelle im BBT informiert über Vorgehen und zuständige Bewilligungsbehörde. Details finden Sie im Dossier EU-Diplomanerkennung.

Das BBT kann ausländische Bildungsabschlüsse schweizerischen Fähigkeitsausweisen, Fachausweisen oder Fachhochschuldiplomen gleichstellen. Die Gesuchsunterlagen finden Sie im Dossier Anerkennung ausländischer Diplome (Bereich Berufsbildung / Bereich Fachhochschulen). Anerkennung ausländischer Diplome

Abkommen zur akademischen Diplomanerkennung

Die Anerkennung von (Fach-)Hochschuldiplomen mit Blick auf weiterführende Studien im Ausland ist in zwischenstaatlichen Abkommen geregelt. Internationale Anerkennung der FH-Diplome


EUROPA VON A – Z

Berufsabschlüsse in der EU sollen bald besser vergleichbar sein

Ein Industriemechaniker in dem einem EU-Land ist das noch lange nicht in einem anderen. Auch Ingenieur ist nicht gleich Ingenieur: Bildungs- und Berufsabschlüsse lassen sich nach wie vor nicht ohne weiteres vergleichen, so das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln.
Entsprechend könne es schwierig sein, einen Abschluss aus einem Land in einem anderen anerkennen zu lassen. Leichter werden soll das, wenn die EU-Mitgliedsstaaten eigene nationale Qualifikationsrahmen (NQR) entwickeln.
Einen NQR gibt es bisher in Irland, Großbritannien und Tschechien. In Ländern wie Belgien, Deutschland, Malta, Österreich, Spanien, Italien, Polen und Portugal wird dem Institut zufolge bereits daran gearbeitet. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen sich bei ihrem NQR am Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) orientieren, der im November 2007 von der Europäischen Union verabschiedet wurde.
Er beschreibt in acht Schwierigkeitsgraden die Qualifikation von Arbeitnehmern. Dabei werden Kompetenzen bewertet, nicht nur Abschlüsse, so das Wirtschaftsinstitut. Der Ausbildungsort und die Ausbildungsdauer sollen dabei eine untergeordnete Rolle spielen – entscheidend ist, was der Betreffende kann, der sich Industriemechaniker nennt. Diese neuen Instrumente zum Vergleich von Bildungsabschlüssen sollen von 2010 an verfügbar sein.

Wie funktioniert eigentlich Zeitarbeit?

Wenn ich in der Zeitarbeit beschäftigt werden möchte, schließe ich mit einem Zeitarbeitunternehmen als meinem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag. In der Regel wird ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis vereinbart.Das Zeitarbeitunternehmen entsendet mich zur Arbeitsleistung an andere Betriebe, die seine Kunden sind. Hierfür hat das Zeitarbeitunternehmen eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit. Ich werde immer dort eingesetzt, wo beim Kundenbetrieb ein vorübergehender Personalengpass besteht, z.B. wegen Urlaub, Krankheit oder Termindruck.Ich arbeite nacheinander bei mehreren Firmen. Mein Arbeitgeber bleibt aber stets das Zeitarbeitunternehmen, von dem ich auch meine Vergütung, Urlaub usw. erhalte. Viel Abwechslung also mit einem einzigen festen Arbeitsvertrag bei einem Zeitarbeitunternehmen.

http://www.bza.de/209.html

 

What Cedefop is

Cedefop (1) – the European Centre for the Development of Vocational Training, established in 1975 (2), is a European agency that helps promote and develop vocational education and training in the European Union (EU). It is the EU’s reference centre for vocational education and training. Cedefop was one of the first specialised and decentralised agencies set up to provide scientific and technical know-how in specific fields and promote exchanges of ideas between different European partners. Originally based in Berlin, in 1995 Cedefop’s head office was transferred to Thessaloniki. Cedefop has a liaison office in Brussels

(1) ‚Cedefop‘ is the French acronym of the organisation’s official title, European Centre for the Development of Vocational Training (Centre Européen pour le Développement de la Formation Professionnelle).

(2) Council Regulation of 10 February 1975 establishing a European Centre for the Development of Vocational Training (Cedefop) EEC No 337/75, Official Journal of the European Communities L39, 13.2.1975 as last amended by Council Regulation EC No. 2051/2004

What Cedefop does Cedefop works to promote a European area of lifelong learning throughout an enlarged EU. It does this by providing information on and analyses of vocational education and training systems, policies, research and practice.

Cedefop’s tasks are to:

compile selected documentation and analyses of data;
contribute to developing and coordinating research;
exploit and disseminate information;
encourage joint approaches to vocational education and training problems;
provide a forum for debate and exchanges of ideas.

Cedefop has set medium-term priorities 2006-2008 to guide its activities and the information it provides.  externer Link in neuem Fenster folgthttp://www.cedefop.europa.eu/


STEUERN UND RECHT

In Deutschland kommt die Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer wird ab 1. Januar 2009 als Form der Einkommensteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) erhoben. Anders als bisher wird dann nicht mehr der persönliche Steuersatz zugrunde gelegt, sondern ein einheitlicher Steuersatz von 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Das Kreditinstitut, bei dem die Zins-/Dividendeneinkünfte sowie Kursgewinne auf Kundenkonten anfallen, ist verpflichtet, den Steuerabzug vorzunehmen und an die Finanzverwaltung abzuführen. Die einjährige Spekulationsfrist zur Steuerfreiheit von Kursgewinnen wird genauso entfallen wie das Halbeinkünfteverfahren bei Dividendenerträgen.
Der Sparer-Freibetrag und der Werbungskosten-Pauschbetrag werden zum neuen Sparer-Pauschbetrag zusammengefasst. Dieser beträgt 801,- Euro für Alleinstehende und 1.602,- Euro für Verheiratete. Ein Werbungskostenabzug ist in diesem Zusammenhang nicht mehr möglich.
Auswirkungen für Anleger
Alle Einkünfte aus Kapitalvermögen werden ab 01.01.2009 pauschal mit 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) besteuert. Dazu zählen z.B.:

Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten,

Erträge aus Wertpapieranlagen (z.B. Erträge aus Investmentfondsanteilen und Zertifikaten, Dividenden aus Aktienanlagen, Kapitalerträge aus Anleihen), private Veräußerungsgewinne (alle Kursgewinne aus z.B. Wertpapieren, Investmentfondsanteilen, Zertifikaten, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften).

Strategien für Anleger – Ihre Chance
Nutzen Sie Ausnahmeregelungen für Ihre persönliche Anlagestrategie, denn vor dem
1. Januar 2009 erworbene Wertpapiere genießen Bestandsschutz in Bezug auf Kursgewinne. Dies bedeutet, bei Veräußerung oder Einlösung nach dem 31. Dezember 2008 können realisierte Kursgewinne steuerfrei erzielt werden, sofern die einjährige Spekulationsfrist eingehalten wird. Für Zertifikate gilt jedoch eine Sonderregelung.

Es kann vorteilhaft sein, Ihre Finanzen so zu ordnen, dass Kursgewinne aus Wertpapieren steuerfrei bleiben. Wertpapieranlagen mit langfristigem Anlagehorizont sollten vor dem 1. Januar 2009 getätigt werden.

Je nach persönlichem Steuersatz kann es zudem sinnvoll sein, die Zinszahlungen von Anlagen sowie Erträgen von Wertpapieranlagen vor oder nach dem 1. Januar 2009 auszurichten.

Wenn Sie Fragen haben, z.B. zu einer Fondsanleihe, die durch den Emittenten steueroptimiert wurde, dann rufen Sie am besten kurzfristig Ihren Bankberater an.


EDV UND SOFTWARE

Vorstellung auf der Euroshop 2008

Die formschöne und platzsparende Touch-PC-Lösung IT-6000 von Birch bekommt ein größeres Pendant zur Seite gestellt. Der IT-6002 Touch-PC von Birch bietet im Bereich Platzersparnis, Design und Leistung die gleichen Vorteile wie der IT-6000, erweitert diese aber noch durch ein größeres Display mit einer Bildschirmdiagonale von 12″ und einer Auflösung von 1024 x 768 Pixeln und der doppelten Arbeitsspeichermenge von 512MB RAM. http://www.pulsa.de/shop/index.php/cat/c808_Touch-PC.html


AKTUELLE NEUIGKEITEN IN DER INTERNATIONALEN RECHNUNGSLEGUNG

RIC-Positionspapier zur bilanziellen Behandlung der Nachversteuerung von EK02 im Rahmen des JStG 2008 veröffentlicht

Die Nachversteuerung des bislang steuerfreien sog. EK02-Bestands wurde durch das JStG 2008 in § 38 Abs. 4 bis 10 KStG geregelt. In Zusammenhang mit diesen Regelungen nimmt das RIC Stellung, ob und ggf. mit welchen Beträgen dieser Sachverhalt im IFRS-Abschluss zum 31. 12. 2007 und an späteren Abschlussstichtagen zu bilanzieren ist. Darüber hinaus geht das Positionspapier auch auf diese Fragen in Zusammenhang mit den Regelungen für bestimmte Körperschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften („bestimmte Wohnungsunternehmen“) gem. § 34 Abs. 16 KStG ein.
Das vollständige Diskussionspapier gib es unter www.standardsetter.de/drsc/docs/press_releases/RIC_Pos_NachverstEK02_JSTG_2008_FV.pdf zum download (Pressemitteilung des DRSC vom 4. 2. 2008).

IFRS 8 „Operating Segments“

Im November 2006 wurde IFRS 8 „Operating Segments“ veröffentlicht und im November 2007 in das EU-Recht übernommen. Dieser Standard ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung wird empfohlen.

IFRS 8 ersetzt IAS 14 „Segmentberichterstattung“.

IFRS 8 erfordert von Unternehmen die Berichterstattung von finanziellen und beschreibenden Informationen bezüglich seinen berichtspflichtigen Segmenten. Berichtspflichtige Segmente stellen operative Segmente oder Zusammenfassungen von operativen Segmenten dar, die bestimmte Kriterien erfüllen. Operative Segmente stellen Komponenten eines Unternehmens dar, zu welchen getrennte Finanzinformationen verfügbar sind, die regelmäßig durch die oberste Führungskraft des operativen Bereiches überprüft werden, um zu entscheiden, wie Ressourcen zu verteilen und Leistungsfähigkeit zu beurteilen sind. Im Allgemeinen müssen Finanzinformationen auf Basis der internen Steuerung berichtet werden, durch die die Leistung der operativen Segmente beurteilt wird und entschieden wird, wie die Ressourcen hinsichtlich der operativen Segmente zu verteilen sind.


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European Management Accountants Association e.V
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Am Propsthof 15 – 17
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