Europa Info Mai 2008

emaa_logo_01

EMAA-EUROPA-INFOs Mai 2008

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in dieser Ausgabe finden Sie folgende Themen:

  • Termine
  • EMAA-Lobbyarbeit
  • EUROPA von A – Z
  • Glossar
  • EDV und Software
  • Aktuelle Neuigkeiten in der internationalen Rechnungslegung
  • Buchhinweis

Wir hoffen, Ihnen interessante Informationen und Beiträge liefern zu können!
Ihr EMAA-Team


EMAA AKTUELL

TERMINE:

Die nächste EMAA-Arbeitssitzung findet im Juni 2008 in Bonn statt. Weitere Infos zu den Terminen: www.emaa.de/58.0.html

Seminarangebote unserer Mitgliedsverbände


EMAA LOBBYARBEIT

ReWeCo – Die Fachmesse für Rechnungswesen und Controlling
Mittwoch, den 14. Mai bis Freitag, den 16. Mai 2008 in Koblenz

Die EMAA wird auch in diesem Jahr auf der Messe vertreten sein. An diesen drei Tagen haben Sie die Möglichkeit am Stand der EMAA (Nr. 10) dem Präsidenten der EMAA, Udo Binias, sowie dem EMAA-Mitarbeiter, Ulrich Neubauer, Ihre Fragen zu stellen oder auch gerne auf einen Small-Talk am EMAA-Stand hereinzuschauen. Das gesamte „EMAA-Team“ freut sich, Sie in Koblenz begrüßen zu können.

Fiskalservice
Seit einigen Jahren ist es für deutsche Unternehmen, die ihren Sitz in einem anderen EU-Staat haben bzw. mit diesem Handel treiben, nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, sich über einen anerkannten Fiskalvertreter vertreten zu lassen. Trotz der Bemühungen um ein EU-weit einheitliches Steuersystem gibt es aber immer noch erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern innerhalb der Gemeinschaft. Hinzu kommen oft noch sprachliche Barrieren. So ist es für ausländische Unternehmen sinnvoll, auch weiterhin die in Zusammenhang mit der Umsatzsteuer anfallenden Formalitäten über einen örtlich ansässigen Vertreter abzuwickeln. Steuerliche Fragen tauchen für den Unternehmer nicht nur im Bereich der Umsatzsteuer auf, sondern auch hinsichtlich der Körperschaftssteuer (bei einer Betriebsstätte) und der Einkommenssteuer sowie der Sozialversicherung (bei EU Mitarbeitern vor Ort). Hinzu kommt die Vorbereitung und Abgabe des lokalen Jahresabschlusses und die buchhalterische Erfassung aller Geschäftsvorgänge.

Umsatzsteuer
Alle Privat- und juristischen Personen, die eine steuerpflichtige Leistung erbringen (Handel mit in Estland, Lettland oder Litauen hergestellten oder importierten Waren und die im Inland angebotenen Dienstleistungen). Dazu gehören auch alle ausländischen juristischen Personen, die einen ständigen Sitz in den baltischen Ländern haben. Für ausländische und inländische Unternehmen bestehen unterschiedliche Grenzen für die Registrierungspflicht. Diese entsteht ab einem Jahresumsatz (im Kalenderjahr) von mindestens:

Estland Lettland Litauen
a) ausländische Unternehmen ab der 1. EEK b) estnische Unternehmen ab 250.000 EEK (ca. 15.978 EUR) a) ausländische Unternehmen ab dem 1. Lats b) lettische Unternehmen ab 10.000 LVL (14.229 EUR) a) ausländische Unternehmen ab dem 1. Litas b) litauische Unternehmen ab 100.000 Litas (28.000 EUR)
Lieferschwelle (Versandhandel): 550 000 EEK (35 151 EUR) Lieferschwelle (Versandhandel): 24.000 LVL (37.000 EUR) Lieferschwelle (Versandhandel): 125.000 Litas (36.000 EUR)

Leistungen der DBHK
Abhängig von der Art der steuerpflichtigen Tätigkeiten eines deutschen Unternehmens, übernimmt die Deutsch-Baltische Handelskammer auf Honorarbasis die steuerliche Registrierung zur Umsatz-, Körperschafts- bzw. Einkommenssteuer sowie die Erstellung der entsprechenden Steuererklärungen:

  • Die DBHK tritt gegenüber den jeweiligen Steuerbehörden im Rahmen des Steuer- und Fiskalservice als reiner Dienstleister für das deutsche Unternehmen auf und handelt in dessen Auftrag. Die Steuererklärungen werden von der DBHK für die Abgabe vollständig vorbereitet, rechtsverbindliche Erklärungen und somit die Haftung gegenüber den Behörden obliegen dem deutschen Unternehmen. Dieses erklärt per Unterschrift die Richtigkeit aller Angaben und übernimmt die Haftung für die rechtzeitige Zahlung der Steuerschuld.
  • Informationen zur Umsatz-, Körperschafts- bzw. Einkommensteuer in den Ländern
  • Steuerliche Registrierung bei der jeweiligen Steuerbehörde
  • Korrespondenz mit dem Finanzamt und den zuständigen Behörden
  • Erstellung der Steuererklärungen entsprechend den vorgegebenen gesetzlichen Fristen anhand der eingereichten Unterlagen (Rechnungskopien / Kontenblätter etc)
  • Mitteilung der einzuzahlenden Steuerschuld
  • Jahreserklärungen, sofern gesetzlich vorgeschrieben
  • Informationen über Gesetzesänderungen

Benötigte Unterlagen:

  • Auftrag für die DBHK
  • Handelsregisterauszug
  • Unternehmensbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Bankverbindung
  • Vollmacht für den Steuerservice

FRISTEN/VORGEHEN:

Estland Lettland Litauen
Tag im jeweils folgenden Monat
10.: Steuerlich relevante Unterlagen (Rechnungen/Kontenblätter) liegen bei der DBHK vor 5.: Steuerlich relevante Unterlagen (Rechnungen/Kontenblätter) liegen bei der DBHK vor 10.: Steuerlich relevante Unterlagen (Rechnungen/Kontenblätter) liegen bei der DBHK vor
16.: Information an das deutsche Unternehmen über die Höhe der Steuerschuld 10.: Information an das deutsche Unternehmen über die Höhe der Steuerschuld 20.: Information an das deutsche Unternehmen über die Höhe der Steuerschuld
20.: Einreichen der Steuererklärung durch DBHK 15.: Einreichen der Steuererklärung durch DBHK 25.: Einreichen der Steuererklärung durch DBHK
20.: Zahlungseingang beim Finanzamt durch das deutsche Unternehmen 15.: Zahlungseingang beim Finanzamt durch das deutsche Unternehmen 25.: Zahlungseingang beim Finanzamt durch das deutsche Unternehmen

Honorar pro Land:

  1. Einmalige Registrierung bei der Steuerbehörde und Beantragung einer Steuernummer 360 EUR, zzgl MWSt 18%
  2. Monatliche Kosten (Gesamtzahl der Ein- und Ausgangsrechnungen) ab 80 EUR, zzgl. MWSt 18%

Mitglieder der DBHK erhalten eine Preisermäßigung in Höhe von 10%.

 


EUROPA VON A – Z

Fordern Sie bis 30. Juni 2008 britische Umsatzsteuer zurück!

Die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer weist darauf hin, dass deutsche Unternehmer, die im Jahr 2007 im Vereinigten Königreich geschäftlich tätig waren, bis zum 30. Juni 2008 einen Antrag auf Erstattung der gezahlten britischen Umsatzsteuer (VAT) stellen können.

Beispielsweise kann für folgende Leistungen die enthaltene britische Umsatzsteuer zurückgefordert werden: Unterbringung, Messen und Konferenzen, Seminare, Mitarbeiterverpflegung, Telekommunikation, Mietwagen, Benzin und Diesel.

Voraussetzung ist unter anderem, dass der Unternehmer keinen Wohnsitz, Firmensitz, Zweigniederlassung o.ä. im Vereinigten Königreich hat.

Angelika Baumgarte, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Deutsch-Britischen Kammer, ergänzt: „Die Rückerstattung der VAT bedeutet eine direkte Kostenersparnis, was ein Vorteil gegenüber den Wettbewerbern bedeutet, die diese nicht in Anspruch nehmen. Viele Firmen versäumen, die Rückerstattung der VAT zu beantragen – entweder, weil sie nichts vom britischen Vorsteuer-Vergütungsverfahren wissen oder weil ihnen der Prozess der Antragstellung zu aufwändig ist.“

Die Erstattung für das Jahr 2007 ist bis zum 30. Juni 2008 formgebunden und in englischer Sprache bei der britischen Steuerbehörde HMRC zu beantragen. Rechnungen, in denen zumindest der VAT-Anteil in Pfund Sterling ausgewiesen sein muss, sind im Original einzureichen. Zudem ist eine Unternehmerbescheinigung des zuständigen Finanzamts einzureichen, die nicht älter als ein Jahr sein darf.

Nähere Informationen sowie Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie von der Steuerabteilung der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer, Tel: 0044 (0)20 7976 4160, Email: vat.refund@ahk-london.co.uk.


Glossar: „Eigenkapital“

Begriffsbestimmung
Eigenkapital sind diejenigen Mittel, die von den Eigentümern eines Unternehmens zu dessen Finanzierung aufgebracht oder als erwirtschafteter Gewinn im Unternehmen belassen werden. Ein hoher Eigenkapitalanteil erhöht die Konkurrenzfähigkeit und Unabhängigkeit des Unternehmens. Bei Immobilien bilden die Mittel, die der Käufer beim Immobilienkauf selber einbringt, das Eigenkapital.

Eigenkapital in der Betriebswirtschaft
Bei Unternehmen entsteht das Eigenkapital zum einen durch Einzahlungen bzw. das Einbringen von Vermögen durch die Eigentümer des Unternehmens („Kapitalerhöhung“). Weiteres Eigenkapital entsteht durch einbehaltene Gewinne („Selbstfinanzierung“) und Rückstellungen. Zum Eigenkapital zählt vor allem das Grundkapital einer Aktiengesellschaft bzw. Stammkapital einer GmbH, die Kapital- und Gewinnrücklagen sowie ein möglicher Gewinnvortrag. Bei Einzelfirmen und Personengesellschaften wird zudem das in der Bilanz nicht ausgewiesene Privatvermögen der Inhaber bzw. persönlich haftenden Gesellschafter hinzugerechnet. Ein möglichst hohes Eigenkapital ist oft Voraussetzung für eine zusätzliche Fremdfinanzierung eines Unternehmens.

Eigenkapital in der Immobilienfinanzierung
Bei der Immobilienfinanzierung werden als Eigenkapital diejenigen Mittel bezeichnet, die dem Eigentümer zur Finanzierung zur Verfügung stehen. Im engeren Sinne sind dies neben vorhandenem Bargeld und Sparguthaben, Festgeld, Wertpapiere, Bausparguthaben und vorhandener Grundbesitz. Im weiteren Sinne zählen dazu auch Darlehen wie Verwandtendarlehen, Arbeitgeberdarlehen und öffentliche Zuschüsse.


EDV UND SOFTWARE

Neu entdecktes Bot-Netz umfasst 400.000 infizierte PCs

Das IT-Sicherheitsunternehmen Damballa hat nach eigenen Angaben ein neues, aber bereits sehr großes Bot-Netz entdeckt, in dem nochmals deutlich mehr Rechner zusammengeschlossen sind als im bekannten Sturm-Wurm-Netz. Auf ein neu entdecktes Bot-Netz mit gigantischen Ausmaßen hat jetzt das IT-Sicherheitsunternehmen Damballa (http://www.damballa.com/) hingewiesen.

Das auf den Namen Kraken getaufte Netz besteht demnach bereits aus rund 400.000 ferngesteuerten Rechnern, und ist damit etwa doppelt so groß wie das bereits seit längerem bekannte Sturm-Wurm-Netz. Besonders bedenklich stimmt beim Kraken-Netz auch, dass hierzu angeblich auch zahlreiche PCs von etwa 50 der weltweit größten Unternehmen (Fortune 500) gehören. Verwendet wird das Kraken-Netz bislang vor allem zum Versand von Spam-Mails, wobei es einzelne der ferngesteuerten Rechner im Laufe der Zeit bereits auf mehr als 500.000 verschickte Spam-Nachrichten gebracht haben sollen. Allerdings ist das Schadprogramm, mit dem die Rechner zum Teil des Bot-Netzes gemacht werden, so flexibel, dass auch weitere Schadfunktionen nachgeladen werden können. Übertragen werden diese Schädlinge nach Angaben der Sicherheitsexperten dabei durch infizierte Bilddateien. Über Rootkit-Techniken versteht es das Schadprogramm zudem, sich der Entdeckung durch Antivirenprogramme weitgehend zu entziehen. Gerade einmal 20 Prozent der Schutzprogramme erkennen den Schädling.

Erstmals aufmerktsam wurden die Sicherheitsexperten von Damballa auf das Kraken-Netz Ende letzten Jahres, allerdings dürfte das Netzwerk bereits seit Ende 2006 aktiv gewesen sein. Waren die Fachleute zunächst davon ausgegangen, dass es sich bei diesem Bot-Netz um eine Variante des bereits seit längerem bekannten Sturm-Wurm-Netzes handeln müsse, sind sie nun zu der Überzeigung gelangt, dass es sich um ein völlig eigenständiges Netzwerk handelt.


AKTUELLE NEUIGKEITEN IN DER INTERNATIONALEN RECHNUNGSLEGUNG

Generally Accepted Accounting Principles für ein Drittland

Das Europäische Parlament hat einer Verordnung über internationale Rechnungslegung, den Generally Accepted Accounting Principles für ein Drittland (sog. Drittland-GAAP), zugestimmt. Auf dieser Grundlage soll im Jahr 2009 geregelt werden, welche internationalen Standards (International Financial Reporting Standards, IFRS) denen der EU entsprechen. Die Verordnung ermöglicht es der Kommission, danach konkrete Vorschläge dazu vorlegen, welche Drittland-GAAP ab 2009 als gleichwertig akzeptiert werden sollten. Die Europäische Kommission kann dann auch Drittlandemittenten gestatten, übergangsweise ihre GAAP in der EU zu verwenden, wenn diese Länder auf die IFRS hinarbeiten oder das jeweilige Drittland die Übernahme der IFRS beabsichtigt.


BUCHHINWEIS

Kreditreporting und Kreditrisikostrategie
Zentrale Werkzeuge einer modernen Risikosteuerung

Herausgegeben von Axel Becker 2008,
260 Seiten, zahlreiche Abbildungen und Checklisten, fester Einband,

59,00

Reihe: Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden der Internen Revision (BPIR), Bd 1 ISBN 978 3 503 11012 4

Mehr denn je hängen Erfolg und Wettbewerbsfähigkeit der Finanz-institute entscheidend von der Beherrschung der Kreditrisiken ab. Daher ist die Einführung und gezielte Prüfung eines wirksamen Kreditrisikomanagements dringend geboten und zugleich ein klarer Wettbewerbsvorteil.

Im Buch bieten Axel Becker und erfahrene Experten das relevante Wissen zu den entscheidenden Fragen. Das Werk vermittelt

  • die fachseitige Einbindung des Kreditreportings und der Kreditrisikostrategie in die Gesamtbanksteuerung
  • die Vorgaben der Bankenaufsicht
  • Antworten auf Auslegungsfragen sowie Handlungsspielräume für das Kreditmanagement aus Sicht der Jahresabschluss- und Sonderprüfung
  • umfangreiche Prüfungsansätze zur Umsetzung der regulatorischen Anforderungen und Prozesse rund um Erstellung und Überprüfung von Kreditreporting und Kreditrisikostrategie.

Das Buch dient als Prüfungsleitfaden mit handlungsbezogenen Umsetzungshilfen sowie umfangreichen Checklisten für die Interne Revision und externe Prüfer. Bestellmöglichkeit online unter esv.info/id/350311012/katalog.html

 

Reihe: NWB Studium Betriebswirtschaft
Übungen zur internationalen Rechnungslegung nach IFRS

Von Professor Dr. Hanno Kirsch. 2., vollständig überarbeitete Auflage. 2008. VIII, 217 Seiten. Broschur. ISBN 978-3-482-54962-5

€ 19,80 (D) / sFr 34,60

Die Kenntnisse für den sicheren Umgang mit Bilanzierungsproblemen der internationalen Rechnungslegung lassen sich insbesondere durch die Bearbeitung von Übungsaufgaben vertiefen.

Dieses Übungsbuch liefert neben Wiederholungsfragen und Übungsaufgaben mit ausführlichen Musterlösungen auch ausgewählte Klausurthemen mit Lösungsskizze. Die „Übungen zur Internationalen Rechnungslegung nach IFRS“ sind die ideale Ergänzung zum Lehrbuch „Einführung in die internationale Rechnungslegung nach IFRS“. Beide Bücher haben das gleiche Gliederungsschema und sind dadurch eng verzahnt. Trotzdem können Lehr- und Übungsband auch unabhängig voneinander verwendet werden.

Das Buch richtet sich an Studierende der Betriebswirtschaftslehre sowie an Teilnehmer von Bilanzbuchhalter-Kursen und Kursen zum Bilanzbuchhalter International. Es erleichtert die Vorbereitung auf Prüfungen und die Nachbereitung von Vorlesungen. Außerdem kann es bei Unsicherheiten zum Nachschlagen eingesetzt werden.

Aus dem Inhalt:

  • Wiederholungsfragen und Multiple-Choice-Übungen dienen der Selbstüberprüfung des erreichten Wissensstandes,
  • Übungsaufgaben dienen der Vertiefung des Wissens durch Anwendung auf neue Problemstellungen,
  • Klausurthemen behandeln ausgewählte Fragestellungen auf dem Niveau einer mehrstündigen Klausur


Möchten Sie künftig die EMAA-EUROPA-INFOs nicht mehr beziehen, können Sie den Service jederzeit mit einer Mitteilung an die EMAA (kontakt@emaa.de) stornieren.

European Management Accountants Association e.V
EMAA e.V.
Am Propsthof 15 – 17
53121 Bonn
Telefon: +49 (0)228 – 9 63 93 18, Telefax: +49 (0)228 – 9 63 93 14
E-Mail: kontakt@emaa.de  Internet: http://www.emaa.de