Europa Info November 2008

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EMAA-EUROPA-INFOs November 2008

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in dieser Ausgabe finden Sie folgende Themen:

  • Termine
  • EMAA-Lobbyarbeit
  • EUROPA von A – Z
  • Steuern und Recht
  • EDV und Software
  • Aktuelle Neuigkeiten in der internationalen Rechnungslegung
  • Buchtipp

Wir hoffen, Ihnen interessante Informationen und Beiträge liefern zu können!
Ihr EMAA-Team

EMAA AKTUELL

TERMINE:    

Die nächste EMAA-Arbeitssitzung findet am 15. November 2008.

Eine Anmeldung ist erforderlich.

Weitere Infos zu den Terminen: www.emaa.de/58.0.html

 

Seminarangebote unserer Mitgliedsverbände

BVBC, Deutschland

Latente Steuern nach neuem HGB (BilMoG) und IFRS, 7.11.2008, von 9.00 Uhr – 17.00 Uhr, Koblenz

‚NPO Praxistag 2008’, 18.11.2008, von 10.00 Uhr -17.00 Uhr, Frankfurt a.M.

Konzernrechnungslegung nach neuem HGB (BilMoG) und IFRS, 24./25.11.2008,

9.00 Uhr – 17.00 Uhr, Hagen

Information unter http://www.bvbc.de/karriere-portal/weiterbildung/fachbereiche.html

 

BÖB, Österreich

Klubseminare im Überblick österreichweit 

‚Salzburger Bildungstage’, am 27.+28.11.2008, in Salzburg

Information unter www.boeb.at/willi/sbg2008.pdf

Weitere Information unter www.boeb.at/Seminare/seminar_inhalt.html

 

VEB, Schweiz

Information unter www.veb.ch/html/veranstaltungen.html

 

SU, Tschechische Republik:

Information unter http://www.svaz-ucetnich.cz

 

EMAA LOBBYARBEIT

Zertifizierung für qualifizierte Bilanzbuchhalter/innen und Controller/innen

Bilanzbuchhalter und Controller müssen hinsichtlich ihres erworbenen Fach-Know-hows „am Ball bleiben“. Eine regelmäßige eigenständige Weiterbildung ist daher unabdingbar – auch wenn hierfür derzeit keine berufsrechtliche oder kammerbezogene Verpflichtung besteht. Dies gilt sowohl für die berufliche Fitness und Weiterentwicklung (Bewerbung, innerbetriebliche Karriere usw.) der Angestellten im Rechnungswesen als auch für den Kompetenz-Nachweis der Selbstständigen gegenüber ihren Unternehmenskunden:

Der Beck Verlag hat im Rahmen der BVBC Fachzeitschrift  eine –Zertifizierung von Fachwissen ins Leben gerufen. Durch die Zeitschrift BC (Print) wird vermitteltes Fachwissen in Verbindung mit webbasierten Tests (online) aktualisiert und vertieft. Die Weiterbildungsinhalte sind frei von wirtschaftlichen Interessen.

Für Ihre persönliche erfolgreiche Teilnahme an einem Test zur „BC-Zertifizierung“ gibt es eine Bescheinigung, die von dem Zertifizierungsteam ausgestellt wird – der HTW Aalen, dem Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC) sowie dem Verlag C. H. Beck (BC-Redaktion).

Das BC-Testverfahren

Die für die BC-Zertifizierung gestellten Fragen (innerhalb des Online-Tests) beziehen sich auf den Inhalt eines bestimmten Fachbeitrags aus der Zeitschrift „Bilanzbuchhalter und Controller“ (BC), dessen Titel und Fundstelle zu Beginn der Fragen angegeben werden. Die Fragen sind auch in der jeweiligen BC-Ausgabe abgedruckt.

Die Antworten werden online im Multiple-Choice-Verfahren vorgegeben und von Ihnen ausgewählt, wobei pro Fragestellung eine Antwort richtig ist.

Zugang erhalten Sie unter:
http://rsw.beck.de/rsw.net/cle/(S(41ysnd55ustmyk45e3qxgz45))/start.aspx

 

 

EUROPA VON A – Z

Informationsveranstaltungen zum EUROPASS-Rahmenkonzept in Mainz und Kiel

Das Nationale Europass Center lädt zu zwei Veranstaltungen in den Industrie und Handelskammern in Mainz (4.11.2008) und Kiel (6.11.2008) ein. Das EUROPASS-Rahmenkonzept mit allen fünf Dokumenten wird vorgestellt, seine Hintergründe und mögliche zukünftige Entwicklungen werden erläutert. Weitere Themen in diesem Zusammenhang sind das „Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung“ (ECVET), der „Europäische Qualifikationsrahmen“ (EQF) sowie das Programm für lebenslanges Lernen (PLL), mit Schwerpunkt auf dem Bereich LEONARDO DA VINCI-Mobilität.

Erläutert wird auch das Antragsverfahren des EUROPASS-Mobilität und es werden Tipps für die Erstellung des EUROPASS-Lebenslaufs und des EUROPASS-Sprachenpasses gegeben. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

Das Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des
Nationalen Europass Centers Deutschland

 

 

STEUERN UND RECHT

Das BMWi schreibt in seinem Beitrag zur  Gewerbesteuer:

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen zur Bestreitung ihrer öffentlichen Ausgaben. Gewerbesteuer müssen Sie bezahlen, wenn Sie ein Gewerbe betreiben: wenn Sie also Unternehmerin oder Unternehmer insbesondere in Handel, Handwerk, Dienstleistungen und Industrie sind. Freie Berufe und Landwirte gelten in der Regel nicht als Gewerbetreibende. Die Gewerbesteuer wird von den Kommunen auf den Gewerbeertrag eines Unternehmens erhoben. Die letztendliche Höhe wird von diesen auch selbst festgesetzt.

Gewerbesteuer je nach Standort

Die Gewerbesteuer ist abhängig vom Gewerbeertrag eines Betriebes, wobei natürliche Personen und Personengesellschaften einen Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr geltend machen können. Dieser ist Grundlage für die Steuerberechnungen. Das Ergebnis dieser Berechnungen multiplizieren die Gemeinden schließlich mit einem eigenen Prozentsatz (Hebesatz). Dieser variiert je nach Standort. Nicht selten gelten daher selbst für unmittelbar benachbarte Standorte deutlich unterschiedliche Konditionen. Durch die Wahl des Standortes können Sie also jährlich mehrere tausend Euro sparen.


Gewerbesteuer abführen

Gewerbesteuer müssen Sie pro Quartal an i.d.R. Ihre Gemeinde vorauszahlen. Eine Jahresabrechnung der Gewerbesteuer erfolgt mit Ihrer Gewerbesteuererklärung nach Ablauf des Kalenderjahres. Die Gewerbesteuererklärung geben Sie bei Ihrem Finanzamt ab. Dieses setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest und informiert die Gemeinde. Von der Gemeinde erhalten Sie dann den Gewerbesteuerbescheid.

Hinweis:
Seit 2008 darf die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer abgesetzt werden. Um die steuerliche Mehrbelastung gering zu halten, wird der Faktor für die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer auf das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags angehoben (früher: 1,8). Für Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften gilt eine einheitliche Steuermesszahl von 3,5 Prozent vom Gewerbeertrag. Der so genannte Staffeltarif wurde abgeschafft.

Außerdem wurden die Vorschriften für die Hinzurechnung von Schuldzinsen, Finanzierungsanteile aus Miet- und Pachtzinsen, Leasingraten und Lizenzen für Gewinn aus Gewerbebetrieb geändert. Sie werden zu einem Viertel dem Gewerbeertrag hinzugerechnet sofern die Summe den Betrag von 100.000 Euro übersteigt.

EDV UND SOFTWARE

Trojaner und andere Spyware
Vermeiden Sie zunächst jede Panik-Reaktion – damit lösen Sie meist grössere Schäden aus, als es der Trojaner könnte.

1)      Speichern Sie alle offenen Dateien und wichtigen Daten auf Diskette oder einer CD-ROM (befallene Daten sind besser als gar keine Daten).

2)      Informieren Sie sich unter aktuelle Bedrohungen über den Trojaner und die Möglichkeiten, die Schäden zu beheben.

3)      Es ist nicht nötig, den Computer abzuschalten, schon gar nicht, voreilig die Festplatte zu formatieren.
Wie entfernen Sie einen Trojaner?
Wenn sich ein Trojaner auf Ihrem PC eingenistet hat:

(1)          Versuchen Sie zunächst, ihn mit Ihrer Antivirus-Software zu entfernen. Aktualisieren Sie dazu Ihre Antivirus-Software. (eine Installationsanleitung, falls Sie noch kein entsprechendes Programm installiert hatten, finden Sie unter „Schützen Sie Ihren PC„).

(2)          Lassen Sie dann den Virenscanner Ihren PC durchsuchen. Stellen Sie den Virenscanner so ein, dass alle Dateien untersucht werden. Wenn der Virenscanner den Trojaner findet, kann er ihn ziemlich sicher auch entfernen.

(3)          Findet Ihre bestehende Antivirus-Software den Trojaner nicht oder kann ihn nicht entfernen, installieren Sie ein spezielles Anti-Trojaner-Programm. Anti-Trojaner-Programme können Sie z.B. auf den folgenden Websites kaufen:

http://www.pestpatrol.de

http://www.anti-trojan.net/de

Sollte das Anti-Trojaner-Programm keine Wirkung zeigen, überlassen Sie die Beseitigung des Schädlings einer Fachperson.

Wie können Sie Spyware aufspüren und entfernen?
Spyware ist in der Regel gut versteckt. Die beste Methode, um Spyware zu entdecken und zu entfernen, sind deshalb spezielle Anti-Spyware-Programme. Diese entdecken und entfernen entweder bereits installierte Spyware oder unterbinden deren Aktivitäten, indem Sie melden, wenn ein Programm Daten ins Internet verschickt.
Microsoft Windows AntiSpyware (Beta)
Weitere Anti-Spyware Programme finden Sie unter:

www.spychecker.com

www.safer-networking.org

www.spysweeper.com

www.bhv.de

Sollte das Anti-Spyware-Programm keine Wirkung zeigen, überlassen Sie die Beseitigung einer Fachperson.

Hinweis: Da Trojaner und andere Spyware meistens als Anhang von Gratissoftware auf Ihren PC gelangen, können Sie sich in Zukunft am besten schützen, indem Sie keine solche Software installieren oder diese zumindest vorsichtig auswählen. Firewalls nützen in diesem Fall wenig, weil Sie ja bei Gratis-Downloads die Erlaubnis geben, eine bestimmte Software herunterzuladen und zu installieren.

Weitere Infos gibt es auch im Newsletter von Freeware.de
Dort können Sie den Wochen Newsletter abonnieren. Erscheint jeden Freitag mit den besten Downloads der Woche
http://www.freeware.de/newsletter

 

AKTUELLE NEUIGKEITEN IN DER INTERNATIONALEN RECHNUNGSLEGUNG

EU ändert für Banken die Bilanzierungsrichtlinien

 

Die Europäische Union hat wegen der Finanzmarktkrise die Bilanzierungsregeln für Banken geändert. Ihnen soll dadurch rechtzeitig vor den Bilanzberichten für das dritte Quartal die buchmäßige Abschreibung wertlos gewordener Aktiva erspart werden. Die neuen Regeln wirken dem Problem entgegen, dass Banken diese Aktiva stets zum aktuellen Börsenwert verbuchen und dadurch hohe Wertberichtigungen vornehmen müssen. Für die Zeit, in der die Papiere nicht gehandelt werden können, da der Markt zusammengebrochen ist, sollen sie künftig nicht zu ihrem aktuellen Wert bilanziert werden müssen.

 

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz im Wartestand

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Auf der Sitzung des Bundestages am 25.9.2008 wurden beraten:

  • der Regierungsentwurf zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 21.5.2008 sowie
  • die Stellungnahme des Bundesrats (vom 4.7.2008) und der Gegenäußerung der Bundesregierung (vom 30.7.2008 ).

Dabei wurde der Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss (federführend), Finanzausschuss und Ausschuss für Wirtschaft und Technologie überwiesen (vgl. Plenarprotokoll 16/179, 19125). Der Rechtsausschuss hat nun am 15.10.2008 beschlossen, am 17.12.2008 eine Expertenanhörung durchzuführen. Eine Abstimmung des Bundesjustizministeriums mit den Berichterstattern des Rechtsausschusses über das weitere Vorgehen soll am 13.11.2008 stattfinden. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion vom 15.10.2008, BT-Drs. 16/10633, betreffend die aktuelle Lage auf den Finanzmärkten und deren Auswirkungen auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, hinzuweisen.

Da es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz nach Art. 76 Abs. 2 des Grundgesetzes handelt, wird mit dem Abschluss des parlamentarischen Verfahrens nicht vor Frühjahr 2009 gerechnet. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist daherfrühestens zum 1.1.2010 zu erwarten. Ob bestimmte Teile, z.B. die Erhöhung der Schwellenwerte nach § 267 und § 293 HGB, bereits früher angewandt werden dürfen, bleibt offen.

BUCHTIPP

IFRS: Kapitalflussrechnung

vorstellen und Sie zur Rezension einladen. Wir freuen uns, wenn Sie den Titel besprechen und Ihren Lesern vorstellen würden.

Eingefügt finden Sie den „Waschzetteltext“, das Cover ist  ebenfalls im Anhang.

IFRS: Kapitalflussrechnung

Darstellung und Analsyse von Cashflows und Zahlungsmitteln

Von Andreas Eiselt und Prof. Dr. Stefan Müller

2008, 135 Seiten, mit zahlreichen Abbildungen, kartoniert, Euro (D) 28,00

Reihe: IFRS Best Practice (IBP), Band 8

ISBN 978 3 503 10390 4

Die Kapitalflussrechnung ist eines der wichtigsten Steuerungsinstrumente in der unternehmerischen Praxis und Pflichtbestandteil von Konzernabschlüssen. Das Erstellen und Analysieren von Kapitalflussrechnungen bei Rechnungslegung nach IFRS erfordert jedoch komplexes Fachwissen.

Das Buch von Andreas Eiselt und Stefan Müller hilft, diese Komplexität zu bewältigen. Die Autoren informieren über:

  1. Rechtsgrundlagen und Grundverständnis
  2. Erstellung, Ausgestaltung und Analyse von Kapitalflussrechnungen
  3. Anwendungsfragen in Zusammenhang mit IAS 7.

Dieses Werk

ü      diskutiert zu allen Teilthemen bilanzpolitische Potenziale,

ü      gibt Hinweise zu technischen Anwendungsaspekten und

ü      wirkt unterstützend mit Beispielen und Best-Practice-Analysen!

Unentbehrliches Fachwissen für Fach- und Führungskräfte in Rechnungswesen und Controlling!


Möchten Sie künftig die EMAA-EUROPA-INFOs nicht mehr beziehen, können Sie den Service jederzeit mit einer Mitteilung an die EMAA (kontakt@emaa.de) stornieren.

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