Europa Info Januar 2009

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EMAA-EUROPA-INFOs Januar 2009

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in dieser Ausgabe finden Sie folgende Themen:

  • Termine
  • EMAA-Lobbyarbeit
  • EUROPA von A – Z
  • Steuern und Recht
  • Finanzen
  • Aktuelle Neuigkeiten in der internationalen Rechnungslegung
  • Buchtipp

Wir hoffen, Ihnen interessante Informationen und Beiträge liefern zu können!
Ihr EMAA-Team

EMAA AKTUELL

TERMINE:    

 

Der Termin für die nächste Arbeitssitzung ist der 14.02.2009 in Bonn.

Weitere Infos zu den Terminen: www.emaa.de/58.0.html

 

Seminarangebote unserer Mitgliedsverbände

BVBC; Deutschland

28.- 30.05.2009 in Celle

BVBC Kongress und kongressbegleitende Ausstellung ReWeCo  

Auf dem BVBC Kongress und in der kongressbegleitenden Ausstellung ReWeCo werden analog zu den letzten Jahren im Sinne einer ganzheitlichen Informationsplattform die wichtigsten Neuerungen / Änderungen transparent gemacht. Vorträge namhafter Referenten und Workshops greifen aktuelle Themen auf, um neue Impulse für Ihre tägliche Arbeit zu geben. Der Dialog mit Branchenexperten, die ReWeCo sowie der Erfahrungsaustausch der Teilnehmer untereinander unterstreichen den Praxisbezug und führen das Erfolgsrezept der vergangenen Jahre fort.

 

Controller Congress 2009

Am 11. und 12. Mai 2009 findet in München der Congress unter dem zeitgemäßen Motto „Controlling in harten Zeiten“ statt. Im attraktiven Programm finden Sie viele wichtige und aktuelle Themen, vorgetragen von hochkarätigen Referenten.

Eröffnet wird der Congress eröffnet von Stefan Krause, CFO der Deutschen Bank,

 

Unverändert ist die bewährte Struktur mit 4 parallelen Themenzentren am Montagnachmittag, in denen die Themen „Risiken erfolgreich managen“, „Einkaufscontrolling in der Praxis“, „Erfolgsrezepte der Hidden Champions“ und „Kommunikations-Controlling“ aus mehreren Perspektiven intensiv bearbeitet werden.

 

Kommen Sie im Mai nach München und nehmen Sie wichtige Impulse mit nach Hause von erfolgreichen Top-Managern und Controllern! Sichern Sie sich den attraktiven Frühbucherpreis und buchen Sie Ihre Teilnahme bald. Wir freuen uns, Sie beim 34. Controller Congress begrüßen zu dürfen!

 

http://www.controllerverein.com/redaktion/download.php?id=1662&type=file

Anmeldung: http://www.controllerverein.com/AnkuendigungenAnmeldung.289.html

 

 

Weiter Information unter http://www.bvbc.de/karriere-portal/weiterbildung/fachbereiche.html

 

 

 

BÖB, Österreich

 

Klubseminare im Überblick österreichweit 

 

Information unter www.boeb.at/Seminare/seminar_inhalt.html

 

VEB, Schweiz

 

Information unter www.veb.ch/html/veranstaltungen.html

 

SU, Tschechische Republik:

 

Information unter http://www.svaz-ucetnich.cz

 

EMAA LOBBYARBEIT

Wir wünschen unseren Freunden und Förderern einen guten und erfolgreichen Start in das NEUE JAHR 2009!

 

LEONARDO DA VINCI Mobilität: Online-Antragstellung eröffnet

Ab sofort steht die Online-Datenbank „MultiPass“ für die Antragstellung im Bereich LEONARDO DA VINCI Mobilität bereit. Ihre Antragsdaten können eingegeben und fortlaufend bearbeitet werden. Ein Ausdruck des Antrags als Entwurf oder in endgültiger Antragsfassung ist allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

Dies gilt für die Beantragung sowohl von LEONARDO DA VINCI-Mobilitätsprojekten als auch von LEONARDO DA VINCI-Mobilitätszertifikaten.

Sie erreichen die Datenbank über den Menüpunkt Antragstellung auf der Internetseite der NA beim BIBB oder direkt unter http://de.multipassdb.org.
Dort finden Sie auch weitere Dokumente und Informationen zur Antragstellung im Bereich LEONARDO DA VINCI Mobilität.

Für die Datenbank „Multipass“ benötigen Sie Zugangsdaten. Haben Sie in den vergangenen Jahren keinen Antrag gestellt, dann lassen Sie in einem ersten Schritt Ihre Institution registrieren, die NA schaltet dann weitere Zugriffsrechte frei. Vergessene Passwörter können über die Startseite der Datenbank abgerufen werden.

Bitte beachten Sie die Frist 06.02.2009 für die postalische Zusendung eines evtl. Antrags.

EUROPA VON A – Z

Deutsch-Britische Kammer aktualisiert Datenbank deutscher und britischer Niederlassungen

Die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer hat eine aktualisierte Auflage der Datenbank „Deutsche Niederlassungen in Großbritannien und britische Niederlassungen in Deutschland“ veröffentlicht. Die Datenbank enthält Informationen zu mehr als 1.400 Niederlassungen in Großbritannien mit ihren deutschen Muttergesellschaften und mehr als 800 Niederlassungen in Deutschland mit ihren britischen Mutterfirmen. Insgesamt enthält die neue Auflage über 4.000 Firmenadressen und ist damit die umfassendste Datensammlung ihrer Art.

Die Datenbank „Deutsche Niederlassungen in Großbritannien und britische Niederlassungen in Deutschland“ schließt sowohl britische Kapitalgesellschaften (limited and public limited companies) als auch deutsche GmbHs und AGs sowie Partnerschaften und Zweigniederlassungen. Soweit vorhanden, sind folgende Firmeninformationen enthalten: Name, Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail, Webseite, Ansprechpartner, Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz, Gründungsjahr, Rechtsform des Unternehmens sowie Tätigkeitsfeld mit Produkt- oder Serviceklassifikation.

Die Deutsch-Britische Kammer vertreibt die Datenbank als CD-ROM. Dem Nutzer bieten sich so vielfältige Abfrage- und Recherchemöglichkeiten, zum Beispiel für Mailingaktionen.

Für Mitglieder der Kammer ist die Datenbank für ihre Mitglieder weiterhin zum Vorzugspreis von EUR 950,00 (plus 15% MwSt.) erhältlich. Auch für Nicht-Mitglieder bleibt der bisherige Preis von EUR 1.400,00 (plus 15% MwSt.) bestehen. Die Datenbank „Deutsche Niederlassungen in Großbritannien“ kann separat zum Vorzugspreis von EUR 700,00 (plus 15% MwSt.) für Mitglieder oder EUR 1.100,00 (plus 15% MwSt.) für Nicht-Mitglieder bestellt werden. Die Preise enthalten den Versand per Einschreiben.

Weitere Informationen und Bestellformulare erhalten Sie bei: Jana Lindner,

Tel: +44 (0)20 7976 4188 oder E-Mail: press@ahk-london.co.uk

STEUERN UND RECHT

Die Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den VAE sollte zum 1. Januar 2009 wirksam werden.

Mit einer Meldung vom 29. Dezember 2009 hat das Bundesfinanzministerium nun mitgeteilt, dass sich Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emiraten in Verhandlungen am 22. und 23. Dezember 2008 doch noch auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen einigen konnten. In den Verhandlungen sei es insbesondere gelungen, den zwischenstaatlichen Auskunftsverkehr mit den Vereinigten Arabischen Emiraten an den neuen OECD-Standard anzupassen und einen weit reichenden Informationsaustausch zu vereinbaren. Dies bedeute einen weiteren Schritt zur Durchsetzung der OECD-Grundsätze im Kampf gegen Steuerhinterziehung und unfairen Steuerwettbewerb. Weiterhin hebt das Ministerium hervor, dass es – wie bisher – keine Steuerprivilegien für Staatsfonds geben werde. Die Quellenbesteuerung von Dividenden, Zinsen und Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sowie die Sonderklausel gegen einen Abkommenmissbrauch (Vorteilsbegrenzung) blieben im Wesentlichen unverändert. Bei Alterseinkünften und Lizenzgebühren werde eine Quellensteuer eingeführt. Nach der Mitteilung wird Deutschland künftig die Doppelbesteuerung nur noch durch die Anrechnungsmethode vermeiden und damit der Tatsache Rechnung tragen, dass in den Vereinigten Arabischen Emiraten im Wesentlichen keine Steuern erhoben werden. Beiden Seiten haben vereinbart, das Abkommen zügig zu unterzeichnen. Der Text des Abkommens wird sofort nach Unterzeichnung bekannt gegeben werden. Das Abkommen muss über ein Zustimmungsgesetz noch durch Bundestag und Bundesrat gebilligt werden. Mitteilungsgemäß ist es beabsichtigt, den Anwendbarkeitszeitpunkt des Abkommens auf den 1. Januar 2009 festzulegen.

Internet Rechtsportal

Der Bürgerservice Landes-RECHT ist eine kostenfreie und für jedermann über das Internet zugängliche Online-Datenbank, in der die Gesetze und Verordnungen des Landes NRW recherchiert werden können. Dies ist eine freiwillige Serviceleistung der Landesregierung. Die Inhalte sind in konsolidierter, strukturierter Fassung mit Anlagen abgelegt.

Es wird ein systematischer Einstieg, eine Suchfunktion in den Überschriften sowie eine Paragraphensuche der Normen (Gesetze und Verordnungen) angeboten.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des im Internet zur Verfügung gestellten Textes wird nicht gehaftet. Ausschlaggebend ist ausschließlich der Wortlaut des gedruckten Originals des Gesetz und Verordnungsblattes NRW.http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_bs_start

Zu den weitergehenden Angeboten des Innenministeriums NRW im Internet, sowohl kostenfrei als auch kostenpflichtig. siehe: http://sgv.im.nrw.de

FINANZEN

Viele Finanzabteilungen kennen die eigenen Kosten nicht

Sechs von zehn Finanzverantwortlichen halten ihren Bereich für nicht effizient, so eine Untersuchung von Accenture

Für viele deutsche Unternehmen ist das Motto der Stunde: Kosten senken. Helfen soll die Finanz-Abteilung. Doch in jeder zweiten Firma kann diese Abteilung nicht einmal die eigenen Kosten im Detail erfassen (55 Prozent). Das hat der Managementberatungs-, Technologie- und Outsourcing-Dienstleister Accenture ermittelt.

Ein Alarmsignal nennt Christian Campagna, Geschäftsführer im Bereich Finance & Performance Management bei Accenture, diese Tatsache: „Der Finanzbereich muss die Optimierungsmöglichkeiten im Unternehmen beziffern können. Dabei ist er allerdings unglaubwürdig, wenn er dies nicht einmal im eigenen Bereich tun kann.“

An diesem Zustand stören sich auch die Finanzverantwortlichen selbst: Nur 58 Prozent der von Accenture Befragten sind zufrieden mit der Effizienz des Finanzbereiches.

Eine weitere Schwäche zeigt die Untersuchung: Nur jeder zweite Verantwortliche äußert sich zufrieden mit der Fähigkeit des Finanzbereichs, unternehmensweite Änderungen wie Kostensenkungsprogramme durchzuführen (55 Prozent).

„Der Finanzbereich ist der natürliche Kandidat für den Anstoß und die Steuerung solcher Programme“, sagt Christian Campagna. „Häufig konzentriert er sich jedoch darauf, administrative Aufgaben abzuarbeiten und nicht auf die Steuerung des Unternehmens.“

Die Untersuchung verweist auf vier wesentliche Gründe für die wenig effiziente Arbeitsweise vieler Finanzfunktionen:

1. Komplexität der IT-Systeme – diese Einschätzung teilen 65 Prozent der Befragten
2. Komplexität der Unternehmensorganisation (63 Prozent)
3. Hohe Anzahl manueller Tätigkeiten (56 Prozent) wie zum Beispiel Planung auf Basis von Excel und manuelle Buchungen
4. Auswirkungen der Globalisierung, zum Beispiel höhere Komplexität durch globale Unternehmenspräsenz, höhere Volatilität des Geschäftes, größere Konkurrenz, gestiegene regulatorische Anforderungen
Damit bekommt der Finanzbereich immer mehr Aufgaben. Gleichzeitig steigt der Druck auf die Kosten. „Die erfolgreichsten Unternehmen, die wir High Performance Organisationen nennen, haben es geschafft, diesen Herausforderungen mit kontinuierlicher Weiterentwicklung zu begegnen“, so Christian Campagna.

Standardisierung der Prozesse und Systeme sei ein entscheidender Schritt auf dem Weg, die steigende Komplexität und den Kostendruck zu bewältigen.

Christian Campagna: „Die Gefahr der aktuellen Situation besteht darin, Kostensenkungsmaßnahmen im administrativen Bereich durchzuführen, die auf lange Sicht zu wesentlich höheren Folgekosten führen. Häufig gehen diese Maßnahmen zu Lasten von Standardisierung.“

Brisantes Detail der Untersuchung: Bevor sich die Finanz-Krise zugespitzt hatte, hatten nur acht Prozent der Befragten angegeben, unzufrieden mit dem Risk-Management der Finanzfunktionen zu sein.

Nach Einschätzung des Accenture-Experten wird die Bedeutung des Risikomanagements in den nächsten Jahren weiter steigen und auch tief in die Realwirtschaft hinein Einzug erhalten. Dort herrsche noch ein sehr hoher Nachholbedarf.

Über die Erhebung
Im Rahmen der Erhebung hat Accenture weltweit 350 Top-Führungskräfte in Finanzorganisationen von Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens einer Milliarde US-Dollar befragt, 92 davon aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dabei berücksichtigt wurden 20 Industrien.

Weitere Informationen: Accenture Campus Kronberg 1 in 61476 Kronberg im Taunus

Jens Derksen
Tel.: (06173) 94 61 393
Fax: (06173) 94 41 393

 

AKTUELLE NEUIGKEITEN IN DER INTERNATIONALEN RECHNUNGSLEGUNG

Diskussionsforum zum IASB DP Preliminary Views on Financial Statement

www.standardsetter.de

Gemäß Protokoll der Diskussion am 02. Dezember 2008 wurde u. a. der Top

IASB ED IFRS 5amend Discontinued Operations behandelt:

Diskutiert wurden die geänderte Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereiches, die erweiterten Angabepflichten für Unternehmensbestandteile sowie die Übergangsvorschriften.

Ein Mitglied des DSR bezweifelt, dass es sinnvoll ist, die vorgeschlagenen Änderungen aus dem IASB/FASB Projekt Financial Statement Presentation auszugliedern und separat zu behandeln.

Zur Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereiches:

Die Diskussionsteilnehmer halten die Abgrenzung eines aufgegebenen Geschäftsbereiches auf Basis des Vorliegens eines Segmentes für ein sehr grobes Kriterium. Des Weiteren besteht bei den Diskussionsteilnehmern Unklarheit darüber, ob ein aufgegebener Geschäftsbereich nach der neuen Definition auch dann vorliegt, wenn nicht das gesamte Segment, sondern nur Teile eines Segmentes verkauft werden. Ein DSR-Mitglied bezweifelt zum einen, dass das Vorliegen einer strategischen Änderung eine sinnvolle Abgrenzung zur Bestimmung eines aufgegebenen Geschäftsbereiches sei und zum anderen, dass strategische Änderungen nur auf Segmentebene stattfänden. Der Verkauf einer gesamten

Region, die sich wiederum über mehrere Segmente erstreckt, wäre z.B. nach der neuen Definition kein aufgegebener Geschäftsbereich. Es wird die Frage in den Raum gestellt, ob die Ebene, auf der der Geschäfts- und Firmenwert getestet wird, eine sinnvolle Abgrenzung für das Vorliegen eines aufgegebenen Geschäftsbereiches sein könnte. Hinsichtlich der Anwendung von IFRS 8 zur Bestimmung eines aufgegebenen Geschäftsbereiches durch solche Unternehmen, die ansonsten IFRS 8 nicht anwenden müssen, sehen die Diskussionsteilnehmer keine Bedenken.

Zu den erweiterten Angabepflichten Die Diskussionsteilnehmer sehen die Erweiterung der Anhangangaben zu veräußerten oder zu veräußernden Unternehmensbestandteilen, die nicht die Definition eines aufgegebenen

Geschäftsbereiches erfüllen, als zu umfangreich an. Dies betrifft insbesondere die Angaben zum Ergebnis bei Minderheitsgesellschaftern sowie die Angaben zu Cashflows. Ein Diskussionsteilnehmer weist darauf hin, dass im Extremfall jede zahlungsmittelgenerierende Einheit ein Unternehmensbestandteil ist, für den diese Angaben zu leisten wären.

Des Weiteren wird von DSR-Mitgliedern hinterfragt, welchen Nutzen die umfangreichen Angaben zu Unternehmensbestandteilen, die keine aufgegebenen Geschäftsbereiche darstellen, haben sollen.

Zu den Übergangsvorschriften Die Diskussionsteilnehmer haben große Bedenken hinsichtlich der retrospektiven Anwendung der neuen Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereiches. Eine Umklassifizierung von Unternehmensbestandteilen, die in den vergangenen Geschäftsjahren nach derzeitiger Definition aufgegebene Geschäftsbereiche darstellten, nicht aber die neue Definition erfüllen, wäre mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden. Ein DSR Mitglied bezweifelt, ob eine Umklassifizierung überhaupt eine sinnvolle Information für die Nutzer ist.

BUCHTIPP

Hereinnahme und Prüfung von Personalsicherheiten

Bürgschaft, Mithaftung, Garantie und atypische Sicherheiten

Herausgegeben von Dr. Jochen Klein

Mit Beiträgen von Hans Ulrich Sickel

2009, X, 232 Seiten, mit zahlreichen Checklisten, fester Einband, Euro (D) 59,00

Reihe: Bearbeitungs- und Prüfungsleitfäden der Internen Revision
ISBN 978 3 503 11462 7

Kreditvergabe ist Vertrauenssache − das gilt auch bei der Besicherung von Forderungen durch Personalsicherheiten. Die Vergangenheit zeigt jedoch: Gerade hier gibt es erhebliche und zahlreiche Risiken für die Kreditinstitute.

Wie das Risiko bei der Hereinnahme und Prüfung von Personalsicherheiten begrenzt werden kann, zeigen die Experten um Jochen Klein. Dabei behandelt das vorliegende Buch alle wesentlichen Aspekte:

Bürgschaft und Mithaftung

Besonderheiten der Garantie

Formen sonstiger Sicherungserklärungen und deren Behandlung.

Die Bearbeitungshilfe für Kreditentscheidungen und Festlegung von Konditionen!

Bestellmöglichkeit online unter www.ESV.info/978 3 503 11462 7

 

Möchten Sie künftig die EMAA-EUROPA-INFOs nicht mehr beziehen, können Sie den Service jederzeit mit einer Mitteilung an die EMAA (kontakt@emaa.de) stornieren.

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