Europa Info März 2009

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EMAA-EUROPA-INFOs März 2009

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in dieser Ausgabe finden Sie Beiträge zu folgenden Themen:

Termine/Seminare
EMAA-Lobbyarbeit
            – EUROPA  VON  A – Z
            – Steuern und Finanzen
            – Fachbegriff
Aktuelle Neuigkeiten in der internationalen Rechnungslegung
Buchtipp

Wir hoffen, Ihnen interessante Informationen und Beiträge liefern zu können!

Ihr EMAA-Team

EMAA AKTUELL

TERMINE:    

Der Termin für die nächste Arbeitssitzung ist der 18.04.2009 in Bonn.

Weitere Infos zu den Terminen: www.emaa.de/58.0.html

Seminarangebote unserer Mitgliedsverbände

BVBC; Deutschland

28.-30.05.2009 BVBC Kongress und kongressbegleitende Ausstellung
ReWeCoÒ
in Celle; Niedersachsen

Information unter http://www.bvbc.de/karriere-portal/weiterbildung/fachbereiche.html

 

BÖB, Österreich

Klubseminare im Überblick österreichweit 

Information unter www.boeb.at/Seminare/seminar_inhalt.html

 

VEB, Schweiz

Information unter www.veb.ch/html/veranstaltungen.html

 

SU, Tschechische Republik:

Information unter http://www.svaz-ucetnich.cz

EMAA LOBBYARBEIT

Mitgliederversammlung 2009

Derzeit wird die Mitgliederversammlung im Präsidium vorbereitet. Diese wird voraussichtlich im Juni 2009 in Bonn stattfinden. Einladungen erfolgen noch.

Auf die obligatorische Fachtagung wird in diesem Jahr aus Kostengründen verzichtet, da unser tschechischer Partner, die Union of Accountants, sich in einer Konsolidierungsphase befindet und dadurch keine Kapazitäten zur Verfügung hat.
Weitere Infos folgen.

 

EUROPA VON A – Z

Deutsch-Britische Kammer informiert:  Fordern Sie bis 30. Juni 2009 britische Umsatzsteuer zurück!

Die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer weist darauf hin, dass deutsche Unternehmer, die im Jahr 2008 im Vereinigten Königreich geschäftlich tätig waren, bis zum 30. Juni 2009 einen Antrag auf Erstattung der gezahlten britischen Umsatzsteuer (VAT) stellen können.

Unternehmer sollten bei Antragstellung insbesondere auf die Vollständigkeit aller Belege achten: Seit Beginn des Jahres gelten in Großbritannien neue Strafsätze für Unstimmigkeiten in Dokumenten, die im Zuge der Antragstellung bei der Steuerbehörde eingereicht werden. Ebenso sollte vor Antragstellung genau geprüft werden, für welche Leistungen die Umsatzsteuer zurück gefordert werden kann. Zu diesen zählen beispielsweise Unterbringung, Messen und Konferenzen, Seminare, Mitarbeiterverpflegung, Mietwagen, Benzin und Diesel. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Unternehmer keinen Wohnsitz, Firmensitz, Zweigniederlassung o.ä. im Vereinigten Königreich hat.

Angelika Baumgarte, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Deutsch-Britischen Kammer, ergänzt: „Die Rückerstattung der VAT bedeutet eine direkte Kostenersparnis. Viele Firmen versäumen, die Rückerstattung der VAT zu beantragen – entweder, weil sie nichts vom britischen Vorsteuer-Vergütungsverfahren wissen oder weil ihnen der Prozess der Antragstellung zu aufwändig ist.“

Die Erstattung für das Jahr 2008 ist bis zum 30. Juni 2009 formgebunden und in englischer Sprache bei der britischen Steuerbehörde HMRC zu beantragen. Nähere Informationen sowie Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie von der Steuerabteilung der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer, Tel: 0044 (0)20 7976 4160, E-Mail: vat.refundahk-london.co.uk.

CEN, the European Committee for Standardization, is continuing its efforts to provide people with the information they need in order to understand European standardization, and be able to use it to their advantage. CEN is organizing its sixth StandarDays on 19 and 20 May 2009 at their new premises (CEN-CENELEC Meeting Centre, Avenue Marnix 17, 1000 Brussels).

Objectives

CEN StandarDays give a clear and structured overview of the European Standardization System, of the CEN products and processes, as well as the benefits of involvement to potential stakeholders.

Format

CEN StandarDays is a two day information session consisting of an introductory plenary meeting, which explains the different aspects and tasks of CEN (day 1) and interactive, in-depth workshops (day 2). This structure gives participants the opportunity to familiarize themselves with the overall European Standardization System (day 1) and then take advantage of the CEN expertise to obtain further clarification and explanations (day 2).

For whom?

CEN StandarDays are aimed at all actors interested in the European standardization system: industry, consumers, administrations and government, European institutions, research centres, national standards institutes, etc.

Participation

Participation is free. Since there is a limited number of places, registrations will be accepted on a first come, first served basis and will close when the maximum number is reached.

To participate in the next CEN StandarDays please complete and return the registration form in attachment. You can either attend both days or only Day 1 or Day 2. People who have already attended CEN StandarDays and are interested in participating in more break-out sessions, can do so without any problem.

 

STEUERN UND RECHT

Gründungsfinanzierung durch die NRW.BANK

Die NRW.BANK ist die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie ist die erste Adresse für Gründerinnen und Gründer sowie für bestehende kleine und mittlere Unternehmen, wenn es um öffentliche Förderprogramme geht.

Die NRW.BANK bietet vielfältige Finanzierungshilfen für Existenzgründungen und Unternehmenssicherungen – zum Beispiel durch Investitionszuschüsse, Nachrangdarlehen, Beteiligungskapital und Haftungsfreistellungen. Über die NRW.BANK erhalten Gründerinnen und Gründer auch Zugang zum Darlehensprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) NRW. Davon profitieren vor allem junge Unternehmen in der Wachstums- und Festigungsphase sowie diejenigen, die einen gewerblichen Betrieb übernehmen wollen.

Weitere Informationen
Über Förderprogramme informiert die NRW.BANK. Dort können Sie auch den virtuellen Förderberater nutzen, um nach geeigneten Förderprogrammen des Landes und des Bundes zu suchen.

Über Förderprogramme des Bundes für Gründer und junge Unternehmen informiert auch die KfW Mittelstandsbank: im Internet auf der Seite www.kfw-mittelstandsbank.de

FACHBEGRIFFE

Welcher Chef macht was?

Bedeutung englischer Manager-Titel

CEO               Chief Executive Officer         Vorstandsvorsitzender

COO               Chief Operation Officer        Vorstand operatives Geschäft

CFO                Chief Financial Officer          Finanzvorstand

CHRO             Chief Human Resource Officer         Personalvorstand

CMO               Chief Marketing Officer        Vertriebsleiter

CCO               Chief Compliance Officer      Einhaltung der Unternehmensrichtlinien

CAO                Chief Apology Officer           Leiter Kundenreklamation

CBO               Chief Branding Officer           betreut die Unternehmensmarken

CCO               Chief Content Officer            betreut Inhalte der Firmenwebseite

CIO                 Chief Innovation Officer       verantwortet strategische Kernausrichtung

CKO               Chief Knowledge Officer        verantwortet das Wissensmanagement

CLO                Chief Learning Officer            leitet firmeneigene Bildungsstätten

CNO               Chief Networking Officer        Informations- und das Kommunikationstechnologien

CPO               Chief Privacy Officer              oberster Datenschützer

CPO               Chief Procurement Officer     Einkaufsleiter

CRO               Chief Risk Officer                  oberster präventiver Risikomanager

CTO                Chief Talent Officer               oberster Personalentwickler

AKTUELLE NEUIGKEITEN IN DER INTERNATIONALEN RECHNUNGSLEGUNG

Ab 2010 soll das BilMoG gelten
Nachdem sich die Reform mehrfach verzögerte, soll der 235-seitige Gesetzesentwurf nun im März 2009 vom Bundestag verabschiedet werden. Ursprünglich war geplant, dass die neuen Bilanzierungsregeln bereits ab 1. Januar 2009 gelten sollten.

Den Gesetzentwurf finden Sie unter:

http://www.audit-committee-institute.de/pdf/071108-RefEBilMoG.pdf

 

BUCHTIPP

Rudern Sie noch oder steuern Sie schon?

Kanzleimanagement auf den Punkt gebracht.

Von Steuerberater Wirtschaftsprüfer Gunther Hübner.

In Kooperation mit dem Linde Verlag, Wien.

2008. 206 Seiten. Broschur.

€ 69,00 (D) / sFr 109,00

ISBN 978-3-482-59301-7

 

Erfolgreiche Kanzleiführung sofort im Griff!

100 praxiserprobte Lösungen – für jede Steuerkanzlei, gleich welcher Größe. Das

Buch beschreibt den Einsatz von konsequentem, zielorientiertem Management.

Wertvolle Experten-Tipps und praxiserprobte Lösungsvorschläge zeigen auf, wie

man Führungsqualitäten Schritt für Schritt verbessert und eine Kanzlei auf den

richtigen Kurs bringt: Kanzleimanagement, Strategie, Mitarbeiterführung und

Marketing – praxiserprobt und direkt umsetzbar.

Der NWB Ratgeber „Rudern Sie noch oder steuern Sie schon?“ liefert gebündeltes

Management-Know-how und hilft dabei, eine Kanzlei durch effizientes Kanzleimanagement auf Kurs zu bringen bzw. zu halten.

Praxis-Ratgeber mit direkt umsetzbaren Expertentipps

 

Möchten Sie künftig die EMAA-EUROPA-INFOs nicht mehr beziehen, können Sie den Service jederzeit mit einer Mitteilung an die EMAA (kontakt@emaa.de) stornieren.

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