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ReWeCo 2013 – Deutschland braucht ein BilanzbuchhaltergesetzPM

Die Nachfrage nach kompetenter steuerlicher Beratung wächst. Mit Bilanzbuchhaltern stehen hochqualifizierte Fachkräfte bereit. Noch erschweren berufsrechtliche Schranken ihre Berufsausübung und gezielte Kooperationen mit Steuerkanzleien

In keinem anderen Land ist die Steuerberatung so stark reglementiert wie in Deutschland. Hierzulande ist das Rechnungs- und Steuerwesen allein den Steuerberatern vorbehalten. Bilanzbuchhalter, wenngleich hochqualifiziert, sind in ihrer Berufsausübung stark eingeschränkt. Sie dürfen in steuerlichen Dingen nur weisungsgebunden und unter fachlicher Aufsicht sowie beruflicher Verantwortung des Steuerberaters tätig werden. Dies ist auch Steuerkanzleien vielfach ein Dorn im Auge. Denn eine enge Kooperation von Bilanzbuchhaltern und Steuerberatern stiftet vielfältige Synergien. Gemeinsam können sie der mittelständischen Wirtschaft ein praxisgerechtes und hochwertiges Dienstleistungsspektrum anbieten.

„Deutschland braucht ein eigenes Bilanzbuchhaltergesetz, um die Befugnisse von Bilanzbuchhaltern klar zu regeln und zu erweitern“, forderte Bärbel Ettig, Präsidentin des Bundesverbandes der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC), zur Eröffnung der Kongressmesse ReWeCo in Bad Soden am Taunus. „Unter den geltenden berufsrechtlichen Einschränkungen leiden nicht nur 180.000 Bilanzbuchhalter, sondern auch über 3,2 Millionen Kleinunternehmen.“ Angesichts zunehmend komplexer Steuergesetze haben gerade Kleinunternehmen einen wachsenden Beratungsbedarf. Viele Firmenchefs benötigen dringend Hilfestellung, um alle betrieblichen Zusammenhänge zu überblicken, Jahresabschlüsse zeitnah zu erstellen und alle Steueranmeldungen termingerecht einzureichen. „Wir können Personalressourcen mit umfassender betrieblicher und steuerlicher Kompetenz nicht brachliegen lassen.“, betonte BVBC-Präsidentin Ettig.

Die Teilnehmer der Kongressmesse ReWeCo zeigten dem Gesetzgeber demonstrativ die rote Karte. Sie fordern ein deutsches Bilanzbuchhaltergesetz nach österreichischem Vorbild, das die Befugnisse der Bilanzbuchhalter auf mindestens vier zentrale Bereiche ausweitet: die Bilanzerstellung bis zu einem Jahresumsatz von 360.000 Euro, das Erstellen von Einnahmen-Ausgabenrechnungen nach § 4 (3) EStG, die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und das Einrichten der Buchführung.

Ziel des BVBC ist es, dass Steuerberater und Bilanzbuchhalter gemeinsam als Dienstleister für die mittelständische Wirtschaft auftreten. „Konkurrenzdenken ist fehl am Platz“, betonte BVBC-Präsidentin Ettig. Ohne ein korrektes Rechnungswesen ist keine Steuerberatung möglich, ohne gute Steuerberatung ist der wirtschaftliche Erfolg von Unternehmen gefährdet.“

Auf der ReWeCo referierte BVBC-Präsidentin Bärbel Ettig ausführlich über berufsrechtliche Entwicklungen und das deutsche Bilanzbuchhaltergesetz.

Begleitet wurde die lebhafte Diskussion u. a. von einem betroffenen Bilanzbuchhalter, vom EMAA Beirat Udo Binias sowie von Dr. Friedrich Bock, Vorsitzender der Paritätischen Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe in Österreich. Er ist Wegbereiter des Bilanzbuchhaltergesetzes in Österreich und berichtete über die bisherigen Erfahrungen im Nachbarland.