Bilanzbuchhaltergesetz in Österreich

In das Bilanzbuchhaltergesetz (BibuG Novelle vom 15. Dezember 2007) wurde die gesetzliche Verpflichtung zur Fortbildung aufgenommen. Gemäß (§ 68(3)) sind  30 Lehreinheiten pro Jahr nach zu weisen!

Zusammen mit der Berufsausübungsrichtlinie wird auch die Möglichkeit geschaffen, bestätigte fachliche Fortbildung gegenüber den Kunden auszuweisen und als Qualitätsbeweis zu verwenden
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