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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Antragsberechtigt sind alle Personen, die einen staatlich anerkannten ausländischen Berufsabschluss erworben haben und in Deutschland in diesem Beruf arbeiten möchten. Nicht antragsberechtigt sind Personen, die nur über informelle, z.B. ausschließlich durch Berufserfahrung erworbene, Berufsqualifikationen verfügen. Für die IHK-Berufe gibt es die Zentralstelle IHK Fosa (Foreign Skills Approval), die die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse […]

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